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   EuGH, 16.05.2000 - C-87/99   

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EuGH, 16.05.2000 - C-87/99 (https://dejure.org/2000,992)
EuGH, Entscheidung vom 16.05.2000 - C-87/99 (https://dejure.org/2000,992)
EuGH, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - C-87/99 (https://dejure.org/2000,992)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) - Gleichbehandlung - Einkommensteuer - Ehegatten mit getrenntem Wohnsitz - Zusammenveranlagung von Ehepaaren

  • Europäischer Gerichtshof

    Zurstrassen

  • EU-Kommission PDF

    Zurstrassen

    EG-Vertrag, Artikel 48 Absatz 2 [nach Änderung jetzt Artikel 39 Absatz 2 EG]; Verordnung Nr. 1612/68 des Rates, Artikel 7 Absatz 2
    Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Entgelt - Einkommensteuern - Nationale Regelung, die die Zusammenveranlagung von Ehegatten davon abhängig macht, daß beide im Inland wohnen - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Zurstrassen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zusammenveranlagung von Ehepaaren auch bei Auslandswohnsitz eines Ehegatten

  • Judicialis

    EGV Art. 39; ; Verordnung 1612/68/EWG Art. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    FREIZÜGIGKEIT - UNVEREINBARKEIT DER LUXEMBURGISCHEN EINKOMMENSTEUERREGELUNG MIT DEM GEMEINSCHAFTSGRUNDSATZ DER FREIZÜGIGKEIT DER ARBEITNEHMER

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Luxemburg: Zusammenveranlagung von EU-Ehegatten mit unterschiedlichen Wohnsitzen

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 48, VO (EWG) Nr 1612/68 Art 1 Abs 1
    Ehegatten; Einkommensteuer; Veranlagungsart

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tribunal administratif - Auslegung von Artikel 48 EG-Vertrag (jetzt Artikel 39 EG) und Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3123 (Ls.)
  • EuZW 2000, 410
  • BB 2000, 560
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

    Auszug aus EuGH, 16.05.2000 - C-87/99
    Nach ständiger Rechtsprechung verbieten die Gleichbehandlungsvorschriften sowohl des Vertrages als auch des Artikels 7 der Verordnung Nr. 1612/68 nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verschleierten Formen von Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu demselben Ergebnis führen (u. a. Urteil vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73, Sotgiu, Slg. 1974, 153, Randnr. 11).
  • EuGH, 14.09.1999 - C-391/97

    Gschwind

    Auszug aus EuGH, 16.05.2000 - C-87/99
    31 und 32, und vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-391/97, Gschwind, Slg. 1999, I-5451, Randnr. 22).
  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 16.05.2000 - C-87/99
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden und die spanische Regierung vorgetragen hat, befinden sich Gebietsansässige und Gebietsfremde im Hinblick auf die direkten Steuern zwar in der Regel nicht in einer vergleichbaren Situation, da das Einkommen, das ein Gebietsfremder im Hoheitsgebiet eines Staates erzielt, meist nur einen Teil seines Gesamteinkommens darstellt, dessen Schwerpunkt an seinem Wohnort liegt, und da die persönliche Steuerkraft des Gebietsfremden, die sich aus der Berücksichtigung seiner Gesamteinkünfte sowie seiner persönlichen Lage und seines Familienstands ergibt, am leichtesten an dem Ort beurteilt werden kann, an dem der Mittelpunkt seiner persönlichen Interessen und seiner Vermögensinteressen liegt; dieser Ort ist in der Regel der ständige Aufenthaltsort des Betroffenen (Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnrn.
  • EuGH, 22.06.2017 - C-20/16

    Bechtel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - In

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs grundsätzlich Sache des Wohnsitzmitgliedstaats ist, dem Steuerpflichtigen sämtliche an seine persönliche und familiäre Situation geknüpften steuerlichen Vergünstigungen zu gewähren, da dieser Staat, von Ausnahmen abgesehen, am besten die persönliche Steuerkraft des Steuerpflichtigen beurteilen kann, weil dieser dort den Mittelpunkt seiner persönlichen und seiner Vermögensinteressen hat (vgl. u. a. Urteile vom 14. Februar 1995, Schumacker, C-279/93, EU:C:1995:31, Rn. 32, vom 16. Mai 2000, Zurstrassen, C-87/99, EU:C:2000:251, Rn. 21, vom 28. Februar 2013, Beker und Beker, C-168/11, EU:C:2013:117, Rn. 43, und vom 12. Dezember 2013, 1mfeld und Garcet, C-303/12, EU:C:2013:822, Rn. 43).

    Die Verpflichtung, die persönliche und familiäre Situation zu berücksichtigen, kann den Beschäftigungsmitgliedstaat nur dann treffen, wenn der Steuerpflichtige sein gesamtes oder fast sein gesamtes zu versteuerndes Einkommen aus einer in diesem Staat ausgeübten Tätigkeit erzielt und in seinem Wohnsitzmitgliedstaat keine nennenswerten Einkünfte hat, so dass dieser nicht in der Lage ist, ihm die Vergünstigungen zu gewähren, die sich aus der Berücksichtigung seiner persönlichen und familiären Situation ergeben (vgl. u. a. Urteile vom 14. Februar 1995, Schumacker, C-279/93, EU:C:1995:31, Rn. 36, vom 14. September 1999, Gschwind, C-391/97, EU:C:1999:409, Rn. 27, vom 16. Mai 2000, Zurstrassen, C-87/99, EU:C:2000:251, Rn. 21 bis 23, vom 12. Dezember 2002, de Groot, C-385/00, EU:C:2002:750, Rn. 89, sowie vom 12. Dezember 2013, 1mfeld und Garcet, C-303/12, EU:C:2013:822, Rn. 44).

  • BFH, 05.11.2019 - X R 23/17

    Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn

    (1) Der EuGH hat --wie bereits aufgezeigt-- seit seiner Entscheidung in der Rs. Schumacker vom 14.02.1995 den auch vorliegend zu beachtenden Grundsatz aufgestellt, dass bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Regelfall der Wohnsitzstaat verpflichtet ist, dem Steuerpflichtigen sämtliche mit seiner persönlichen und familiären Situation zusammenhängenden steuerlichen Vergünstigungen zu gewähren und nur dann hiervon entpflichtet wird, wenn der Steuerpflichtige in einem anderen Staat (fast) sein gesamtes zu versteuerndes Einkommen erzielt (EU:C:1995:31, Rz 32, 36, Slg. 1995, I-225; nachfolgend u.a. EuGH-Urteile Gilly vom 12.05.1998 - C-336/96, EU:C:1998:221, Rz 49 f., Slg. 1998, I-2793; Gschwind vom 14.09.1999 - C-391/97, EU:C:1999:409, Rz 27, Slg. 1999, I-5451; Zurstrassen vom 16.05.2000 - C-87/99, EU:C:2000:251, Rz 21, Slg. 2000, I-3337).
  • EuGH, 12.06.2003 - C-234/01

    Gerritse

    31 und 32, Gschwind, Randnr. 22, und vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-87/99, Zurstrassen, Slg. 2000, I-3337, Randnr. 21).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-329/05

    Meindl - Niederlassungsfreiheit - Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43

    28 Außerdem handelt es sich bei der Voraussetzung, dass der Ehegatte seinen Wohnsitz im Inland hat, um ein Erfordernis, dem Inländer leichter genügen können als Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten, die sich in Deutschland niedergelassen haben, um dort einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen, da deren Familienangehörige häufiger außerhalb dieses Mitgliedstaats wohnen (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Mai 2000, Zurstrassen, C-87/99, Slg. 2000, I-3337, Randnr. 19).

    Der Wohnsitzstaat eines solchen Steuerpflichtigen ist nämlich der einzige Staat, der seine persönliche Lage und seinen Familienstand berücksichtigen kann, da der Steuerpflichtige nicht nur in diesem Staat wohnt, sondern dort überdies das gesamte steuerpflichtige Einkommen des Haushalts erzielt (vgl. entsprechend Urteil Zurstrassen, Randnr. 23).

  • EuGH, 12.12.2013 - C-303/12

    Imfeld und Garcet - Niederlassungsfreiheit - Gleichbehandlung - Einkommensteuer -

    Ferner ist daran zu erinnern, dass es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs grundsätzlich Sache des Wohnsitzstaats ist, dem Steuerpflichtigen sämtliche an seine persönliche und familiäre Situation geknüpften steuerlichen Vergünstigungen zu gewähren, da dieser Staat, von Ausnahmen abgesehen, am besten die persönliche Steuerkraft des Steuerpflichtigen beurteilen kann, weil dieser dort den Mittelpunkt seiner persönlichen und seiner Vermögensinteressen hat (vgl. u. a. Urteile vom 14. Februar 1995, Schumacker, C-279/93, Slg. 1995, I-225, Randnr. 32, vom 16. Mai 2000, Zurstrassen, C-87/99, Slg. 2000, I-3337, Randnr. 21, und Beker, Randnr. 43).

    Die Verpflichtung, die persönliche und familiäre Situation zu berücksichtigen, kann den Beschäftigungsmitgliedstaat nämlich nur dann treffen, wenn der Steuerpflichtige sein gesamtes oder fast sein gesamtes zu versteuerndes Einkommen aus einer in diesem Staat ausgeübten Tätigkeit erzielt und in seinem Wohnsitzstaat keine nennenswerten Einkünfte hat, so dass dieser nicht in der Lage ist, ihm die Vergünstigungen zu gewähren, die sich aus der Berücksichtigung seiner persönlichen und familiären Situation ergeben (vgl. u. a. Urteile Schumacker, Randnr. 36, Gschwind, Randnr. 27, Zurstrassen, Randnrn.

  • BFH, 28.06.2005 - I R 114/04

    Vorabentscheidungsersuchen an EuGH: Verstoß gegen Niederlassungsfreiheit bei

    Das FG begründe seine Auffassung u.a. durch Bezugnahme auf das EuGH-Urteil vom 16. Mai 2000 Rs. C-87/99 "Zurstrassen" (EuGHE 2000, I-3337).

    a) Der EuGH hat entschieden, dass es mit Art. 48 EGV (jetzt Art. 39 EG) nicht zu vereinbaren sei, wenn einem Arbeitnehmer, der in einem EU-Mitgliedsstaat praktisch das gesamte Einkommen des Haushalts erzielt, die Zusammenveranlagung mit seiner nicht von ihm getrennt lebenden Ehefrau mit der Begründung verweigert wird, der andere Ehegatte wohne in einem anderen Mitgliedsstaat (EuGH-Urteil "Zurstrassen" in EuGHE 2000, I-3337).

  • BFH, 20.08.2008 - I R 78/07

    Zusammenveranlagung bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht - Ermittlung der

    In diesem Fall darf ihn der Beschäftigungsstaat nicht wie einen ledigen Steuerpflichtigen ohne Familienunterhaltslasten behandeln (EuGH-Urteil vom 16. Mai 2000 Rs. C-87/99 "Zurstrassen", EuGHE I 2000, 3337).
  • BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Berechnung des Krankengeldes bei

    Ein gebietsansässiger Steuerpflichtiger darf zB nicht als "unverheiratet" behandelt werden, wenn seine Familie in einem anderen Mitgliedstaat lebt, aber 98 vH des Familieneinkommens im Steuerstaat erzielt werden (EuGH, Urteil vom 16. Mai 2000, Rs C-87/99, EuGHE 2000, I-3337 - Zurstrassen, aaO).
  • BFH, 26.05.2004 - I R 113/03

    Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten

    Sie könnte gegen die in Art. 52 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft --EGV-- (= Art. 43 nach der Zählung des Vertrages von Amsterdam zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft --EG--, sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- Nr. C-340/1997, 1) garantierte Grundfreiheit verstoßen, deren Auslegung dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vorbehalten ist, und dessen ständiger Rechtsprechung widersprechen, wie sie z.B. in den Urteilen vom 14. Februar 1995 C-279/93 "Schumacker" (EuGHE 1995, I-225), vom 14. September 1999 C-391/97 "Gschwind" (EuGHE 1999, I-5451), vom 16. Mai 2000 C-87/99 "Zurstrassen" (EuGHE 2000, I-3337), vom 12. Dezember 2002 C-385/00 "de Groot" (EuGHE 2002, I-11819) und vom 12. Juni 2003 C-234/01 "Gerritse" (EuGHE 2003, I-5933, BStBl II 2003, 859) zum Ausdruck gekommen ist (vgl. dazu z.B. Schön, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2004, 289, 292 f., m.w.N.).
  • FG Berlin, 25.08.2003 - 9 K 9312/99

    Besteuerung selbständiger, beschränkt steuerpflichtiger Künstler im Inland

    Im Übrigen erkannte auch der EuGH an, dass sich unbeschränkt Steuerpflichtige und beschränkt Steuerpflichtige nicht in der gleichen Situation befinden (einzige Ausnahme: der beschränkt Steuerpflichtige erzielt nahezu sein gesamtes Einkommen im Tätigkeitsstaat; vgl. Rdnrn. 31 f. des Schumacker-Urteils, a. a. O., Rdnrn. 18 ff. des Wielockx-Urteils vom 11. August 1995 C 80/94, DB 1995, 2147 m. Anm. Saß; Rdnrn. 20 f. des Gschwind-Urteils vom 14. September 1999 C 391, 97, DB 1999, 2041; Rdnr. 21 des Zurstrassen-Urteils vom 16. Mai 2000 C 87/99, DStRE 2000, 691; Rdnrn. 43 ff. des Gerritse-Urteils, a.a.O.; s. dazu auch Thömmes, Internationale Wirtschaftsbriefe -IWB-, Fach 11 a, S. 647).
  • EuGH, 01.07.2004 - C-169/03

    Wallentin

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2004 - C-376/03

    D.

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2011 - C-39/10

    Kommission / Estland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einrede der

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-169/03

    Wallentin

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2002 - C-385/00

    de Groot

  • EuGH, 01.12.2011 - C-250/08

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2001 - C-212/00

    Stallone

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-152/03

    Ritter-Coulais

  • FG Köln, 20.04.2012 - 4 K 1943/09

    Keine Zusammenveranlagung wegen belgischem Arbeitslosengeld

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2003 - C-234/01

    Gerritse

  • FG Düsseldorf, 14.10.2004 - 16 K 567/01

    Zusammenveranlagung unbeschränkt steuerpflichtiger EU-Bürger und Ermittlung der

  • FG München, 21.09.2007 - 8 K 1786/05

    Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung von EU-Bürgern; Zusammenveranlagung

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2009 - C-440/08

    Gielen - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Direkte Besteuerung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2008 - C-527/06

    Renneberg - Steuerrecht -Art. 39 EG -Besteuerung des Einkommens gebietsfremder

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2013 - C-303/12

    Imfeld und Garcet - Freizügigkeit - Selbständige - Niederlassungsfreiheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-512/03

    Blanckaert - Freier Kapitalverkehr - Direkte Steuern - Einkommensteuer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-182/06

    Lakebrink und Peters-Lakebrink - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Einkommensteuer

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-329/05

    Meindl - Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) -

  • FG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 14 K 2879/12

    Keine Zusammenveranlagung von EU-Eheleuten ohne inländischem Wohnsitz mit die

  • FG Thüringen, 28.09.2000 - II 281/99

    Haftung des Geschäftsführers einer portugiesischen Baufirma für Lohnsteuer;

  • LSG Sachsen, 29.03.2001 - L 3 AL 171/99

    Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen bei rückwirkender Aufhebung der

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