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   EuGH, 23.05.2000 - C-209/98   

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https://dejure.org/2000,1352
EuGH, 23.05.2000 - C-209/98 (https://dejure.org/2000,1352)
EuGH, Entscheidung vom 23.05.2000 - C-209/98 (https://dejure.org/2000,1352)
EuGH, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - C-209/98 (https://dejure.org/2000,1352)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Artikel 90 EG-Vertrag (jetzt Artikel 86 EG) in Verbindung mit den Artikeln 34 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 29 EG) und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 82 EG) - Richtlinie 75/442/EWG - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 - Besonderes oder ausschließliches Recht für die Einsammlung von ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Sydhavnens Sten & Grus

  • EU-Kommission PDF

    Sydhavnens Sten & Grus

    EG-Vertrag, Artikel 34, 36 und 130r, Absatz 2 [nach Änderung Artikel 29 EG, 30 EG und 174 Absatz 2 EG]
    1 Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Regelung über die Einsammlung und Annahme ungefährlicher, zur Verwertung bestimmter Bauabfälle, die einer begrenzten Anzahl von Unternehmen die Behandlung der Abfälle aus einer Gemeinde ...

  • EU-Kommission

    Sydhavnens Sten & Grus

  • Wolters Kluwer

    Besonderes oder ausschließliches Recht für die Einsammlung von Bauabfällen; Anhaltspunkt für eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben von Menschen, Tieren oder Pflanzen oder für die Umwelt; Umweltproblem, das durch den Mangel an Behandlungskapazitäten für ...

  • Judicialis

    EGV Art. 86; ; EGV Art. 29; ; EGV Art. 82; ; Richtlinie 75/442/EWG; ; Verordnung Nr. 259/93/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Artikel 90 EG-Vertrag (jetzt Artikel 86 EG) in Verbindung mit den Artikeln 34 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 29 EG) und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 82 EG) - Richtlinie 75/442/EWG - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 - Besonderes oder ausschließliches Recht für die Einsammlung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Østre Landsret - Auslegung von Artikel 90 EG-Vertrag (jetzt Artikel 86 EG) in Verbindung mit den Artikeln 34 und 86 EG-Vertrag sowie der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle (ABl. L 194, S. 39), in der Fassung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1151
  • EuZW 2000, 594
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 07.02.1985 - 173/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 23.05.2000 - C-209/98
    In Ermangelung einer ausdrücklichen Ausnahmevorschrift für Ausfuhren läßt eine Regelung wie die Satzung 1992 die Auslegung zu, daß sie implizit ein gegen Artikel 34 EG-Vertrag verstoßendes Ausfuhrverbot enthält (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 173/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 491, Randnr. 7).

    Aus Artikel 90 Absatz 1 EG-Vertrag in Verbindung mit dessen Absatz 2 ergibt sich, daß ein Mitgliedstaat sich auf Artikel 90 Absatz 2 stützen kann, um einem Unternehmen, das mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut ist, insbesondere gegen Artikel 86 EG-Vertrag verstoßende ausschließliche Rechte zu übertragen, sofern die Erfüllung der diesem übertragenen besonderen Aufgabe nur durch die Einräumung solcher Rechte gesichert werden kann und soweit die Entwicklung des Handelsverkehrs nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt wird, das dem Interesse der Gemeinschaft zuwiderläuft (vgl. zu den gegen Artikel 37 EG-Vertrag [nach Änderung jetzt Artikel 31 EG] verstoßenden ausschließlichen Rechten: Urteil vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-159/94, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-5815, Randnr. 49).

  • EuGH, 19.05.1993 - C-320/91

    Strafverfahren gegen Corbeau

    Auszug aus EuGH, 23.05.2000 - C-209/98
    Somit sind diese drei Unternehmen als Unternehmen anzusehen, denen der betreffende Mitgliedstaat ein ausschließliches Recht im Sinne des Artikels 90 Absatz 1 EG-Vertrag eingeräumt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-320/91, Corbeau, Slg. 1993, I-2533, Randnr. 8, und vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen C-147/97 und C-148/97, Deutsche Post, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37).

    Sodann ist zu prüfen, ob das den drei Unternehmen eingeräumte Ausschließlichkeitsrecht zur Erfüllung ihrer im allgemeinwirtschaftlichen Interesse liegenden Aufgabe zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen erforderlich ist (vgl. Urteile Corbeau, Randnrn.

  • EuGH, 10.03.1983 - 172/82

    Fabricants raffineurs d'huile de graissage / Inter-Huiles

    Auszug aus EuGH, 23.05.2000 - C-209/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes verbietet Artikel 34 EG-Vertrag nationale Maßnahmen, die spezifische Beschränkungen der Ausfuhrströme bezwecken oder bewirken und unterschiedliche Bedingungen für den Binnenhandel innerhalb eines Mitgliedstaats und seinen Außenhandel schaffen, so daß die nationale Produktion oder der Binnenmarkt des betroffenen Staates einen besonderen Vorteil erlangt (vgl. Urteil vom 10. März 1983 in der Rechtssache 172/82, Inter-Huiles u. a., Slg. 1983, 555, Randnr. 12).

    Die Tatsache allein, daß das ausschließliche Recht der Behandlung von Bauabfällen aus einer Gemeinde einer begrenzten Anzahl von Unternehmen eingeräumt worden ist, muß nicht unbedingt zu einem gegen Artikel 34 EG-Vertrag verstoßenden Ausfuhrhindernis führen, sofern die Abfallerzeuger weiterhin die Möglichkeit der Ausfuhr von Abfällen haben (vgl. in diesem Sinne Urteil Inter-Huiles u. a., Randnr. 11).

  • EuGH, 13.07.1989 - 380/87

    Enichem Base u.a. / Comune di Cinisello Balsamo

    Auszug aus EuGH, 23.05.2000 - C-209/98
    Weder dem Wortlaut noch dem Zweck der Bestimmung läßt sich somit entnehmen, daß allein die Nichteinhaltung der den Mitgliedstaaten obliegenden Verpflichtung zur vorherigen Unterrichtung zur Rechtswidrigkeit der in dieser Weise erlassenen Maßnahmen führt (vgl. in diesem Sinne zu Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 75/442 in der vor der Richtlinie 91/156 geltenden Fassung: Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 380/87, Enichem Base u. a., Slg. 1989, 2491, Randnr. 22).
  • EuGH, 23.10.1997 - C-159/94

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 23.05.2000 - C-209/98
    Aus Artikel 90 Absatz 1 EG-Vertrag in Verbindung mit dessen Absatz 2 ergibt sich, daß ein Mitgliedstaat sich auf Artikel 90 Absatz 2 stützen kann, um einem Unternehmen, das mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut ist, insbesondere gegen Artikel 86 EG-Vertrag verstoßende ausschließliche Rechte zu übertragen, sofern die Erfüllung der diesem übertragenen besonderen Aufgabe nur durch die Einräumung solcher Rechte gesichert werden kann und soweit die Entwicklung des Handelsverkehrs nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt wird, das dem Interesse der Gemeinschaft zuwiderläuft (vgl. zu den gegen Artikel 37 EG-Vertrag [nach Änderung jetzt Artikel 31 EG] verstoßenden ausschließlichen Rechten: Urteil vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-159/94, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-5815, Randnr. 49).
  • EuGH, 17.03.1993 - C-155/91

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 23.05.2000 - C-209/98
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91 (Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939, Randnr. 20) zur Richtlinie 75/442 festgestellt hat, ist Hauptzweck der in Artikel 1 dieser Richtlinie vorgesehenen Harmonisierung, im Interesse des Umweltschutzes die Effizienz der Bewirtschaftung von Abfällen gleich welchen Ursprungs in der Gemeinschaft sicherzustellen; nur nebenbei wirkt sich die Richtlinie auf die Wettbewerbs- und Handelsbedingungen aus.
  • EuGH, 18.06.1998 - C-266/96

    Corsica Ferries France

    Auszug aus EuGH, 23.05.2000 - C-209/98
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann ein Mitgliedstaat ohne Verstoß gegen Artikel 86 EG-Vertrag bestimmten Unternehmen ausschließliche Rechte einräumen, wenn letztere ihre beherrschende Stellung nicht mißbräuchlich ausnutzen oder nicht gezwungen sind, einen solchen Mißbrauch zu begehen (vgl. Urteil vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-266/96, Corsica Ferries France, Slg. 1998, I-3949, Randnr. 41).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-115/97

    'Brentjens'''

    Auszug aus EuGH, 23.05.2000 - C-209/98
    Ein Mitgliedstaat verstößt gegen die in diesen beiden Bestimmungen enthaltenen Verbote nur, wenn das betreffende Unternehmen durch die bloße Ausübung der ihm übertragenen ausschließlichen Rechte seine beherrschende Stellung mißbräuchlich ausnutzt oder wenn durch diese Rechte eine Lage geschaffen werden könnte, in der dieses Unternehmen einen solchen Mißbrauch begeht (vgl. z. B. Urteil vom 21. September 1999 in den Rechtssachen C-115/97 bis C-117/97, Brentjens', noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 93).
  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.05.2000 - C-209/98
    Das vorlegende Gericht wird den relevanten Markt auf der Grundlage der tatsächlichen Informationen, über die es verfügt, zum einen anhand der Eigenschaften des relevanten Erzeugnisses oder der relevanten Dienstleistung und zum anderen für einen abgegrenzten räumlichen Bereich, in dem das Erzeugnis oder die Dienstleistung angeboten wird und in dem die Wettbewerbsbedingungen hinreichend homogen sind, um eine Einschätzung der wirtschaftlichen Macht des betroffenen Unternehmens zu ermöglichen, abzugrenzen haben (vgl. Urteil vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnr. 11).
  • EuGH, 09.02.1984 - 295/82

    Rhône-Alpes Huiles

    Auszug aus EuGH, 23.05.2000 - C-209/98
    Eine Gemeindesatzung, die Zwischenhändler, obwohl sie hierzu zugelassen sind, daran hindert, sich an der Einsammlung der betreffenden Abfälle zu beteiligen, um diese in anderen Mitgliedstaaten zu verkaufen, stellt ein Ausfuhrhindernis dar, das gegen Artikel 34 EG-Vertrag verstößt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 295/82, Rhône-Alpes Huiles, Slg. 1984, 575).
  • EuGH, 10.02.2000 - C-147/97

    DIE ERHEBUNG VON INLANDSGEBÜHREN IN EINEM MITGLIEDSTAAT AUF IN GROSSER ZAHL IM

  • EuGH, 17.07.1997 - C-242/95

    GT-Link

  • EuGH, 10.12.1991 - C-179/90

    Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli

  • EuGH, 25.06.1998 - C-203/96

    Dusseldorp u.a.

  • BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 4.15

    Abfall; Alttextilien; Überlassungspflicht; öffentliche Interessen;

    Die Schaffung einer marktbeherrschenden Stellung durch eine gesetzliche Aufgabenzuweisung ist als solche aber noch nicht mit Art. 102 AEUV unvereinbar (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Mai 2000 - C-209/98 [ECLI:EU:C:2000:279], Sydhavnens Sten & Grus - Slg. 2000, I-3743 Rn. 66).

    Ein Verstoß gegen die in den genannten Bestimmungen enthaltenen Verbote ist nur dann gegeben, wenn entweder durch die gesetzlichen Regelungen eine Lage geschaffen wird, in der das Unternehmen zwangsläufig gegen Art. 102 AEUV verstoßen muss, wenn das Unternehmen also durch die bloße Ausübung der ihm übertragenen ausschließlichen Rechte seine beherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzt, oder wenn durch diese Rechte eine Lage geschaffen werden könnte, in der dieses Unternehmen einen solchen Missbrauch begeht (siehe EuGH, Urteile vom 23. April 1991 - C-41/90 [ECLI:EU:C:1991:161], Höfner - Slg. 1991, I-1979 Rn. 27, vom 10. Dezember 1991 - C-179/90 [ECLI:EU:C:1991:464], Porto di Genova - Slg. 1991, I-5889 Rn. 17, vom 25. Juni 1998 - C-203/96, Dusseldorp - Slg. 1998, I-4075 Rn. 61, vom 23. Mai 2000 - C-209/98, Sydhavnens Sten & Grus - Slg. 2000, I-3743 Rn. 66 und vom 17. Juli 2014 - C-553/12 P [ECLI:EU:C:2014:2083], Kommission/DEI - EuZW 2014, 756 Rn. 39 ff).

    Auch die Abfallentsorgung ist entsprechend anerkannt worden (EuGH, Urteile vom 10. November 1998 - C-360/96 [ECLI:EU:C:1998:525], Gemeente Arnhem - Slg. 1998, I-6821 Rn. 52 und vom 23. Mai 2000 - C-209/98, Sydhavnens Sten & Grus - Slg. 2000, I-3743 Rn. 75).

  • BVerwG, 23.02.2018 - 7 C 9.16

    Sperrmüll kann auch gewerblich gesammelt werden

    Sie können regelmäßig nicht (nur) mit Umweltschutzerwägungen gerechtfertigt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Mai 2000 - C-209/98 [ECLI:EU:C:2000:279], Sydhavens Sten & Grus - Rn. 48).
  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Die kontinuierliche und verlässliche Aufgabenerfüllung der Hausmüllentsorgung durch den öffentlichen Entsorgungsträger setzt ein Mindestmaß an Planbarkeit voraus, das bei einem ungehinderten Zugriff privater Dritter nicht gewährleistet wäre (EuGH, Urteil vom 23. Mai 2000 - Rs. C-209/98, Kopenhagen - Slg. 2000, I-3743 Rn. 78 f., 81).
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