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   EuGH, 28.06.2000 - C-116/00   

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https://dejure.org/2000,2270
EuGH, 28.06.2000 - C-116/00 (https://dejure.org/2000,2270)
EuGH, Entscheidung vom 28.06.2000 - C-116/00 (https://dejure.org/2000,2270)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - C-116/00 (https://dejure.org/2000,2270)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Laguillaumie

  • EU-Kommission PDF

    Laguillaumie

    Artikel 234 EG
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Vereinbarkeit der Vorlageentscheidung mit dem nationalen Gerichtsorganisations- und Verfahrensrecht - Keine Befugnis des Gerichtshofes zur Nachprüfung

  • EU-Kommission

    Laguillaumie

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EG Art. 234
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Vereinbarkeit der Vorlageentscheidung mit dem nationalen Gerichtsorganisations- und Verfahrensrecht - Keine Befugnis des Gerichtshofes zur Nachprüfung - [Artikel 234 EG]

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour d'appel Paris - Auslegung der Artikel 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 und 82 EG), der Richtlinie 91/156/EWG des Rates zur Änderung der Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle (ABl. L 78 vom 26.3.1991, S. 32), der Richtlinie 83/189/EWG ...

 
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Wird zitiert von ... (56)

  • EuGH, 05.12.2006 - C-94/04

    DAS IN ITALIEN GELTENDE ABSOLUTE VERBOT, VON DEN MINDESTGEBÜHREN DER

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist es unerlässlich, dass das nationale Gericht ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Gemeinschaftsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den auf den Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften herstellt (vgl. u. a. Beschluss vom 28. Juni 2000 in der Rechtssache C-116/00, Laguillaumie, Slg. 2000, I-4979, Randnr. 16).
  • EuGH, 11.01.2007 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale

    Genaue Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Kontext sind aber ganz besonders im Bereich des Wettbewerbs erforderlich, der durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet ist (Beschluss vom 19. März 1993, Banchero, C-157/92, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 5, Urteil vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine, C-176/96, Slg. 2000, I-2681, Randnr. 22, und Beschluss vom 28. Juni 2000, Laguillaumie, C-116/00, Slg. 2000, I-4979, Randnr. 19).
  • EuGH, 08.10.2002 - C-190/02

    Viacom

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Möglichkeit gewahrt wird; dabei ist zu berücksichtigen, dass den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (Urteil vom 1. April 1982 in den Rechtssachen 141/81, 142/81 und 143/81, Holdijk u. a., Slg. 1982, 1299, Randnr. 6, Beschluss vom 13. März 1996 in der Rechtssache C-326/95, Banco de Fomento e Exterior, Slg. 1996, I-1385, Randnr. 7, Urteil vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-176/96, Lehtonen und Castors Braine, Slg. 2000, I-2681, Randnr. 23, und Beschluss vom 28. Juni 2000 in der Rechtssache C-116/00, Laguillaumie, Slg. 2000, I-4979, Randnr. 14).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine dem nationalen Gericht dienliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts nur möglich, wenn dieses den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in dem sich seine Fragen stellen, darlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. insbesondere Urteil vom 26. Januar 1993 in den Rechtssachen C-320/90, C-321/90 und C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6, Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4, vom 30. April 1998 in den Rechtssachen C-128/97 und C-137/97, Testa und Modesti, Slg. 1998, I-2181, Randnr. 5, vom 8. Juli 1998 in der Rechtssache C-9/98, Agostini, Slg. 1998, I-4261, Randnr. 4, Colonia Versicherung u. a., Randnr. 4, sowie Urteil Lehtonen und Castors Braine, Randnr. 22, und Beschluss Laguillaumie, Randnr. 15).

    Das Erfordernis der Genauigkeit in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Kontext gilt aber insbesondere im Bereich des Wettbewerbs, der durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet ist (Beschluss Banchero, Randnr. 5, Urteil Lehtonen und Castors Braine, Randnr. 22, und Beschluss Laguillaumie, Randnr.19).

    Es obliegt jedoch dem nationalen Gericht, in der Vorlageentscheidung selbst den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen des Ausgangsverfahrens, die Gründe, aus denen ihm die Auslegung bestimmter Gemeinschaftsvorschriften fraglich erscheint, und den Zusammenhang zu erläutern, den es zwischen diesen Bestimmungen und den auf den Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften herstellt (Beschluss Laguillaumie, Randnr. 23).

    Wie in Randnummer 14 dieses Beschlusses festgestellt worden ist, wird im Übrigen nur diese Entscheidung den Beteiligten, insbesondere den Mitgliedstaaten, zusammen mit einer Übersetzung in die Amtssprache jedes Staates gemäß Artikel 20 der EG-Satzung des Gerichtshofes zugestellt (Beschluss Laguillaumie, Randnr. 24).

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