Rechtsprechung
EuGH, 14.09.2000 - C-343/98 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen - Übergang einer Einheit, die von einer in die staatliche Verwaltung eingegliederten öffentlichen Einrichtung betrieben wird, auf eine privatrechtliche Gesellschaft, deren ...
- Europäischer Gerichtshof
Collino und Chiappero
- EU-Kommission
Collino und Chiappero
Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 1 Absatz 1
1 Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Anwendungsbereich - Übergang einer von einer in die Staatsverwaltung eingegliederten Einrichtung verwalteten Stelle auf eine privatrechtliche ...
- EU-Kommission
Collino und Chiappero
- Wolters Kluwer
Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen; Übergang einer Einheit auf eine privatrechtliche Gesellschaft, deren Kapital in öffentlicher Hand ist; Betrieb einer Einheit von einer in die staatliche Verwaltung eingegliederten öffentlichen ...
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim übergang von Unternehmen
- Judicialis
Richtlinie 77/187/EWG Art. 1 Abs. 1; ; Richtlinie 77/187/EWG Art. 3 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1 Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Anwendungsbereich - Übergang einer von einer in die Staatsverwaltung eingegliederten Einrichtung verwalteten Stelle auf eine privatrechtliche ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arbeit & Soziales - Unternehmensübergang: Anrechnung von Dienstjahren!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen der Pretura circondariale Pinerolo - Auslegung der Artikel 1 und 3 Absatz 1 der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2000 - C-343/98
- EuGH, 14.09.2000 - C-343/98
Papierfundstellen
- ZIP 2000, 1996
- EuZW 2001, 61
- NZA 2000, 1279
- NZI 2001, 48
- DVBl 2001, 79 (Ls.)
Wird zitiert von ... (111) Neu Zitiert selbst (23)
- EuGH, 11.07.1985 - 105/84
Foreningen af Arbejdsledere i Danmark / Danmols Inventar
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-343/98
Der Gerichtshof habe aber entschieden, dass sich auf die Richtlinie nur Personen berufen könnten, die auf die eine oder andere Weise nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats als Arbeitnehmer geschützt seien (Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 105/84, Danmols Inventar, Slg. 1985, 2639, Randnr. 27).Auf die Richtlinie können sich jedoch nur Personen berufen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat als Arbeitnehmer nach nationalem Arbeitsrecht geschützt sind (Urteile Danmols Inventar, Randnrn. 27 und 28, Redmond Stichting, Randnr. 18, und Hidalgo u. a., Randnr. 24).
Sie will indessen kein für die gesamte Gemeinschaft aufgrund gemeinsamer Kriterien einheitliches Schutzniveau schaffen (Urteil Danmols Inventar, Randnr. 26).
Das Urteil Danmols Inventar ist im übrigen durch die Richtlinie 98/50/EG des Rates vom 29. Juni 1998 zur Änderung der Richtlinie 77/187 (…ABl. L 201, S. 88), die im Recht der Mitgliedstaaten spätestens am 17. Juli 2001 umgesetzt sein muss, bestätigt worden.
- EuGH, 19.05.1992 - C-29/91
Redmond Stichting / Bartol u.a.
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-343/98
Zum anderen schließt der Umstand, dass der Übergang auf einseitigen Entscheidungen der staatlichen Stellen und nicht auf einer Willensübereinstimmung beruht, die Anwendung der Richtlinie nicht aus (Urteil vom 19. Mai 1992 in der Rechtssache C-29/91, Redmond Stichting, Slg. 1992, I-3189, Randnrn.Der Gerichtshof hat daher entschieden, dass die Richtlinie auf einen Fall Anwendung findet, in dem eine Behörde beschließt, die Gewährung von Subventionen an eine juristische Person, die sich mit der Hilfe für Drogensüchtige befasst, einzustellen, so dass diese ihreTätigkeiten vollständig und endgültig einstellen muss, um die Subventionen auf eine andere juristische Person zu übertragen, die einen ähnlichen Zweck verfolgt (Urteil Redmond Stichting, Randnr. 21).
Auf die Richtlinie können sich jedoch nur Personen berufen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat als Arbeitnehmer nach nationalem Arbeitsrecht geschützt sind (Urteile Danmols Inventar, Randnrn. 27 und 28, Redmond Stichting, Randnr. 18, und Hidalgo u. a., Randnr. 24).
- EuGH, 10.12.1998 - C-173/96
Hidalgo u.a.
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-343/98
Dass die übertragene Dienstleistung durch eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, wie z. B. eine Gemeinde, vergeben worden ist, kann daher die Anwendung der Richtlinie nicht ausschließen, wenn die betreffende Tätigkeit keine hoheitliche Tätigkeit darstellt (Urteil vom 10. Dezember 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-173/96 und C-247/96, Hidalgo u. a., Slg. 1998, I-8237, Randnr. 24).Auf die Richtlinie können sich jedoch nur Personen berufen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat als Arbeitnehmer nach nationalem Arbeitsrecht geschützt sind (Urteile Danmols Inventar, Randnrn. 27 und 28, Redmond Stichting, Randnr. 18, und Hidalgo u. a., Randnr. 24).
- EuGH, 14.07.1994 - C-91/92
Faccini Dori / Recreb
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-343/98
Zwar kann eine Richtlinie nach ständiger Rechtsprechung nicht selbst Verpflichtungen für einen Einzelnen begründen, so dass ihm gegenüber eine Berufung auf die Richtlinie als solche nicht möglich ist (siehe u. a. Urteile vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 20, und vom 7. März 1996 in der Rechtssache C-192/94, El Corte Inglés, Slg. 1996, I-1281, Randnr. 15).Jedoch muss ein nationales Gericht, soweit es bei der Anwendung des nationalen Rechts - unabhängig davon, ob es sich um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt - dieses Recht auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten, um das mit dieser verfolgte Ziel zu erreichen und so Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 249 Absatz 3 EG) nachzukommen (siehe u. a. Urteil Faccini Dori, Randnr. 26, und Urteil vom 23. Februar 1999 in der Rechtssache C-63/97, BMW, Slg. 1999, I-905, Randnr. 22).
- EuGH, 12.07.1990 - C-188/89
Foster u.a. / British Gas
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-343/98
In dem einen wie dem anderen Fall muss nämlich verhindert werden, dass der Staat aus der Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts Nutzen ziehen kann (siehe u. a. Urteile vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 152/84, Marshall, Slg. 1986, 723, Randnr. 49, und vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-188/89, Foster u. a., Slg. 1990, I-3313, Randnr. 17).Der Gerichtshof hat daher entschieden, dass eine Einrichtung, die unabhängig von ihrer Rechtsform kraft staatlichen Rechtsakts unter staatlicher Aufsicht eine Dienstleistung im öffentlichen Interesse zu erbringen hat und die hierzu mit besonderen Rechten ausgestattet ist, die über das hinausgehen, was für die Beziehungen zwischen Privatpersonen gilt, zu den Rechtssubjekten gehört, denen die unmittelbar anwendbarenBestimmungen einer Richtlinie entgegengehalten werden können (Urteil Foster u. a., Randnr. 20).
- EuGH, 10.02.1988 - 324/86
Tellerup / Daddy's Dance Hall
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-343/98
Da der Erwerber nach Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie in die Rechte und Pflichten des Veräußerers aus dem Arbeitsverhältnis eintritt, kann dieses gegenüber dem Erwerber in demselben Umfang geändert werden, wie dies gegenüber dem Veräußerer möglich war; der Unternehmensübergang als solcher stellt jedoch keinesfalls einen Grund für eine solche Änderung dar (vgl. u. a. Urteile vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Tellerup, "Daddy's Dance Hall", Slg. 1988, 739, Randnr. 17, und vom 12. November 1992 in der Rechtssache C-209/91, Watson Rask und Christensen, Slg. 1992, I-5755, Randnr. 28). - EuGH, 05.05.1988 - 144/87
Berg / Besselsen
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-343/98
Auf diese Weise soll die Richtlinie die Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Inhabers des Unternehmens gewährleisten, indem sie ihnen die Möglichkeit gibt, ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber zu den gleichen Bedingungen fortzusetzen, wie sie mit dem Veräußerer vereinbart waren (Urteile vom 5. Mai 1988 in den verbundenen Rechtssachen 144/87 und 145/87, Berg und Busschers, Slg. 1988, 2559, Randnr. 12, und vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-262/89, D'Urso u. a., Slg. 1991, I-4105, Randnr. 9). - EuGH, 17.06.1999 - C-295/97
Piaggio
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-343/98
Es ist allein Sache des mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichts, das die Verantwortung für die zu erlassende gerichtliche Entscheidung übernehmen muss, im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile vom 1. Dezember 1998 in der Rechtssache C-200/97, Ecotrade, Slg, 1998, I-7907, Randnr. 25, und vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-295/97, Piaggio, Slg. 1999, I-3735, Randnr. 24). - EuGH, 21.01.1999 - C-215/96
Bagnasco u.a.
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-343/98
Das Ersuchen eines nationalen Gerichts kann nur zurückgewiesen werden, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der Auslegung oder der Prüfung der Gültigkeit einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, um die das Gericht ersucht, und der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits besteht (vgl. u. a. Urteil vom 21. Januar 1999 in den verbundenen Rechtssachen C-215/96 und C-216/96, Bagnasco u. a., Slg. 1999, I-135, Randnr. 20). - EuGH, 12.03.1998 - C-319/94
Dethier Équipement
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-343/98
Die Beklagte vertritt zunächst die Auffassung, der erste Teil der zweiten Frage, der sich auf die Berechnung der Abfindung bei Beendigung des Vertrages beziehe, sei unzulässig, da seine Beantwortung für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits nicht objektiv erforderlich sei (siehe u. a. Urteil vom 12. März 1998 in der Rechtssache C-319/94, Dethier Équipement, Slg. 1998, I-1061). - EuGH, 01.12.1998 - C-200/97
Ecotrade
- EuGH, 12.11.1992 - C-209/91
Rask und Christensen / ISS Kantineservice
- EuGH, 25.07.1991 - C-362/89
D'Urso u.a. / Marelli
- EuGH - C-262/89 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Kommission / Italien
- EuGH, 08.06.1994 - C-382/92
Kommission / Vereinigtes Königreich
- EuGH, 20.03.1985 - 41/83
Italien / Kommission
- EuGH, 23.02.1999 - C-63/97
RECHTSANGLEICHUNG
- EuGH, 26.02.1986 - 152/84
Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority
- EuGH, 17.11.1992 - C-271/90
Spanien u.a. / Kommission
- EuGH, 27.10.1993 - C-69/91
Strafverfahren gegen Decoster
- EuGH, 27.10.1993 - C-92/91
Strafverfahren gegen Taillandier
- EuGH, 15.10.1996 - C-298/94
Henke / Gemeinde Schierke und Verwaltungsgemeinschaft "Brocken"
- EuGH, 07.03.1996 - C-192/94
El Corte Inglés / Blázquez Rivero
- EuGH, 06.09.2011 - C-108/10
Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei …
Da sich auf die genannte Regelung nur Personen berufen können, die in dem betreffenden Mitgliedstaat als Arbeitnehmer nach nationalem Arbeitsrecht geschützt sind (vgl. insbesondere Urteile vom 10. Dezember 1998, Hidalgo u. a., C-173/96 und C-247/96, Slg. 1998, I-8237, Randnr. 24, und vom 14. September 2000, Collino und Chiappero, C-343/98, Slg. 2000, I-6659, Randnr. 36), ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das in den öffentlichen Schulen in Italien beschäftigte ATA-Personal gemäß den von der italienischen Regierung unbestrittenen Feststellungen des vorlegenden Gerichts einen solchen Schutz genießt.Was drittens die Eingliederung des übernommenen Personals und seiner Arbeiten in die öffentliche Verwaltung angeht, so kann dieser Umstand allein die Anwendbarkeit der Richtlinie 77/187 auf diese Einheit nicht ausschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil Collino und Chiappero, Randnrn.
Der Gerichtshof hat zwar - wie die italienische Regierung bemerkt - festgestellt, dass "die strukturelle Neuordnung der öffentlichen Verwaltung" und die "Übertragung von Verwaltungsaufgaben von einer öffentlichen Verwaltung auf eine andere" vom Anwendungsbereich der Richtlinie 77/187 ausgenommen sind - was später als Ausnahme in Art. 1 Abs. 1 dieser Richtlinie in der Fassung der Richtlinie 98/50 sowie in Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23 aufgenommen wurde -, er hat aber auch darauf hingewiesen, dass diese Wendungen, wie der Generalanwalt in den Nrn. 46 bis 51 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, nur diejenigen Fälle betreffen, in denen sich der Übergang auf Tätigkeiten in Ausübung hoheitlicher Befugnisse bezieht (Urteil Collino und Chiappero, Randnrn.
Der Gerichtshof hat jedoch keineswegs entschieden, dass jede Übernahme im Zusammenhang mit oder im Rahmen einer Neuordnung der öffentlichen Verwaltung vom Anwendungsbereich der Richtlinie 77/187 ausgenommen ist, sondern in der von der italienischen Regierung angeführten Rechtsprechung lediglich festgestellt, dass die strukturelle Neuordnung der öffentlichen Verwaltung und die Übertragung von Verwaltungsaufgaben von einer öffentlichen Verwaltung auf eine andere allein und als solche keinen Übergang eines Unternehmens im Sinne der genannten Richtlinie darstellen (vgl. Urteile Henke, Randnr. 14, Collino und Chiappero, Randnr. 31, und Mayeur, Randnr. 33).
In anderen Fällen hat er jedoch festgestellt, dass die Übernahme von Personal, das in der öffentlichen Verwaltung wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, unter diese Richtlinie fällt (vgl. insbesondere Urteile Hidalgo u. a., Randnr. 24, sowie Collino und Chiappero, Randnr. 32).
Die Richtlinie verbietet lediglich, dass derartige Änderungen anlässlich und wegen eines Übergangs vorgenommen werden (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 10. Februar 1988, Foreningen af Arbejdsledere i Danmark, "Daddy's Dance Hall", 324/86, Slg. 1988, 739, Randnr. 17; vom 12. November 1992, Watson Rask und Christensen, C-209/91, Slg. 1992, I-5755, Randnr. 28, sowie Collino und Chiappero, Randnr. 52).
15 bis 17, Collino und Chiappero, Randnr. 34, und UGT-FSP, Randnr. 25).
Dazu ist zunächst zu prüfen, ob in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens das Urteil Collino und Chiappero einschlägig ist, in dem sich der Gerichtshof zu der Frage der Anerkennung des Dienstalters im Fall des Übergangs eines Unternehmens geäußert hat.
In dem genannten Urteil wurde entschieden, dass das beim Veräußerer erreichte Dienstalter zwar als solches kein Recht darstellt, das die übernommenen Arbeitnehmer gegenüber dem Erwerber geltend machen könnten, doch gegebenenfalls dazu dient, bestimmte finanzielle Rechte der Arbeitnehmer zu bestimmen, und dass diese Rechte grundsätzlich vom Erwerber in gleicher Weise, wie sie beim Veräußerer bestanden, aufrechterhalten werden müssen (vgl. Urteil Collino und Chiappero, Randnr. 50).
Der Gerichtshof hat unter Hinweis darauf, dass der Erwerber in anderen Fällen als dem eines Unternehmensübergangs und im Rahmen des nach dem nationalen Recht Zulässigen die Lohn- und Gehaltsbedingungen der Arbeitnehmer im Sinne einer Verschlechterung ändern kann, entschieden, dass Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 77/187 dahin auszulegen ist, dass der Erwerber bei der Berechnung finanzieller Rechte alle von dem übergegangenen Personal geleisteten Dienstjahre zu berücksichtigen hat, soweit sich eine solche Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis zwischen diesem Personal und dem Veräußerer ergibt, und dass er dies gemäß den im Rahmen dieses Verhältnisses vereinbarten Modalitäten tun muss (Urteil Collino und Chiappero, Randnrn.
Unter diesen Umständen kann sich die erbetene Auslegung der Richtlinie 77/187 im Gegensatz zu der Rechtssache, in der das Urteil Collino und Chiappero ergangen ist, nicht nur auf Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie beziehen, sondern muss, wie der Generalanwalt in Nr. 75 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, auch den Abs. 2 dieser Vorschrift berücksichtigen, der u. a. den Fall erfasst, dass anstelle des beim Veräußerer geltenden Kollektivvertrags der beim Erwerber geltende Kollektivvertrag zur Anwendung kommt.
- BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 61/14
EuGH-Vorlage - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang
Der Erwerber kann die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, in das er eintritt, in demselben Umfang und auf dieselbe Weise ändern, wie dies dem Veräußerer möglich war (EuGH 14. September 2002 - C-343/98 - [Collino und Chiappero] Rn. 52, Slg. 2002, I-6659) . - EuGH, 24.01.2012 - C-282/10
Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung …
In dem einen wie dem anderen Fall muss nämlich verhindert werden, dass der Staat aus der Nichtbeachtung des Unionsrechts Nutzen ziehen kann (siehe u. a. Urteile vom 26. Februar 1986, Marshall, 152/84, Slg. 1986, 723, Randnr. 49, vom 12. Juli 1990, Foster u. a., C-188/89, Slg. 1990, I-3313, Randnr. 17, und vom 14. September 2000, Collino und Chiappero, C-343/98, Slg. 2000, I-6659, Randnr. 22).So gehört eine Einrichtung, die unabhängig von ihrer Rechtsform kraft staatlichen Rechtsakts unter staatlicher Aufsicht eine Dienstleistung im öffentlichen Interesse zu erbringen hat und die hierzu mit besonderen Rechten ausgestattet ist, die über die für die Beziehungen zwischen Privatpersonen geltenden Vorschriften hinausgehen, zu den Rechtssubjekten, denen die unmittelbar anwendbaren Bestimmungen einer Richtlinie entgegengehalten werden können (vgl. insbesondere Urteile Foster u. a., Randnr. 20, sowie Collino und Chiappero, Randnr. 23, und Urteil vom 19. April 2007, Farrell, C-356/05, Slg. 2007, I-3067, Randnr. 40).
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09
Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen …
Das Bundesarbeitsgericht hat dabei die ausweitende Auslegung des Anwendungsbereichs der Betriebsübergangsrichtlinie durch den Gerichtshof (vgl. Urteil vom 14. September 2000 - C-343/98 -, Slg. 2000, S. 1-6659) nicht übersehen. - BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 397/06
Kündigungsschutz nach einem Betriebsübergang
Bei der Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 77/187/EWG und der Herausarbeitung dessen, was Rechte und Pflichten im Sinne dieser Vorschrift sind, hat er regelmäßig auf den Schutzzweck der Richtlinie zurückgegriffen und diesen wie folgt umschrieben (26. Mai 2005 - C-478/03 - EuGHE I 2005, 4389 = AP Richtlinie 77/187/EWG Nr. 1; 14. September 2000 - C-343/98 - EuGHE I 2000, 6659 = AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 29 = EzA BGB § 613a Nr. 191; 15. Juni 1988 - C-101/87 - Slg. 1988, 3057; 10. Februar 1988 - C-324/86 - Slg. 1988, 739):.In seiner Entscheidung vom 14. September 2000 (- C-343/98 - aaO) hatte der Europäische Gerichtshof darüber zu befinden, ob der Erwerber bei der Berechnung von finanziellen Ansprüchen, die an das Dienstalter der Arbeitnehmer anknüpfen, die bei dem Veräußerer geleisteten Jahre zu berücksichtigen hat.
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-261/20
Nach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szpunar muss ein nationales Gericht eine …
35 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Alber in der Rechtssache Collino und Chiappero (C-343/98, EU:C:2000:23, Nr. 30). - BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07
Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 …
Zulässig sind zwar für den Arbeitnehmer nachteilige Änderungen bei dem neuen Unternehmensinhaber, soweit diese nach dem nationalen Recht unabhängig vom Fall des Unternehmensübergangs zulässig sind; der Unternehmensübergang als solcher stellt jedoch weder Grund noch Anlass für eine solche Änderung dar (EuGH 10. Februar 1988 - C-324/86 - Slg. 1988, 739; 12. November 1992 - C-209/91 - Slg. 1992, I-5755; 14. September 2000 - C-343/98 - Slg. 2000, I-6659; 6. November 2003 - C-4/01 - Slg. 2003, I12859). - BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 1069/12
Betriebs (teil) übergang - Öffentlicher Dienst
Im öffentlichen Dienst kommt § 613a Abs. 1 BGB iVm. der Richtlinie 2001/23/EG bei einer Übertragung wirtschaftlicher Tätigkeiten - jedoch grundsätzlich nicht bei einer Übertragung von Tätigkeiten in Ausübung hoheitlicher Befugnisse - zur Anwendung (vgl. EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 54, Slg. 2011, I-7491; 26. September 2000 - C-175/99 - [Mayeur] Rn. 39 f., Slg. 2000, I-7755; 14. September 2000 - C-343/98 - [Collino und Chiappero] Rn. 31 und 32 mwN, Slg. 2000, I-6659; 10. Dezember 1998 - C-173/96 und C-247/96 - [Hidalgo ua.] Rn. 24, Slg. 1998, I-8237; BAG 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 33 ff.) .(5) Im Zusammenhang des Wettbewerbsrechts, aber ohne Zweifel übertragbar (zur Heranziehung von Auslegungsergebnissen aus Urteilen zum Wettbewerbsrecht zur Auslegung von Begriffen der Richtlinie 2001/23/EG vgl. ua. EuGH 14. September 2000 - C-343/98 - [Collino und Chiappero] Rn. 33, Slg. 2000, I-6659) , stellt die Arbeitsvermittlung grundsätzlich eine wirtschaftliche Tätigkeit dar.
- EuGH, 09.03.2006 - C-499/04
Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der …
18 Der Kläger macht geltend, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe sich, dass dann, wenn ein Individualarbeitsvertrag eine Klausel enthalte, die auf in einer bestimmten Branche geschlossene Kollektivverträge Bezug nehme, diese Klausel zwingend "dynamischen" Charakter habe und gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie auf nach dem Zeitpunkt des Unternehmensübergangs geschlossene Kollektivverträge verweise (vgl. u. a. Urteile vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-343/98, Collino und Chiappero, Slg. 2000, I-6659, Randnr. 53, und vom 6. November 2003 in der Rechtssache C-4/01, Martin u. a., Slg. 2003, I-12859, Randnrn. - BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02
Kündigungsfrist und Betriebsübergang
Danach soll dem Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Inhabers eines Betriebes oder Unternehmens die Wahrung seiner Rechte gewährleistet bleiben (zum Sinn und Zweck des § 613a BGB: BAG 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - BAGE 70, 209;… KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 613a BGB Rn. 3; zum Ziel der Richtlinie EuGH: 10. Februar 1998 - 324/86 - Slg. 1988, 739, 754 - "Daddy"s Dance Hall"; 15. Juni 1998 - 101/87 - Slg. 1988, 3057, 3076 "Bork International"; 14. September 2000 - Rs. C-343/98 - EuGHE I 2000, 6659 "Collino, Chiappero"). - BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01
Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG und Betriebsübergang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2017 - C-413/15
Generalanwältin Sharpston präzisiert die Kriterien zur Bestimmung einer "dem …
- BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 95/14
Vorabentscheidungsersuchen - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang
- BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 660/07
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-680/15
Asklepios Kliniken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. …
- BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11
Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst
- BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08
Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht …
- EuGH, 06.04.2017 - C-336/15
Unionen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - …
- BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12
Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb …
- BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 142/14
Übergang gemäß § 6c SGB II - Stufenzuordnung
- BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 711/06
Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2013 - C-425/12
Portgás
- LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 538/13
Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main - 8 Sa 537/13 - v. 10.12.2013
- BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 410/13
Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 6c Abs. 1 SGB II
- BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 689/07
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen …
- BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 396/08
Dynamische Bezugnahme auf "ortsfremden" Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht …
- EuGH, 11.09.2014 - C-328/13
Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
- OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 U 154/07
Voraussetzungen der Herabsetzung durch Veröffentlichung eines ungeschwärzten …
- LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09
Personalgestellung zwischen öffentlichrechtlichen Körperschaften aufgrund …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2005 - C-499/04
Werhof - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - …
- BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 692/07
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen …
- EuGH, 29.07.2010 - C-151/09
UGT-FSP - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von …
- BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 639/10
Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst
- EuGH, 10.10.2017 - C-413/15
Farrell - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
- BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 1073/12
Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 6c Abs. 1 SGB II - …
- EuGH, 15.01.2004 - C-235/02
Saetti und Frediani
- EuGH, 19.04.2007 - C-356/05
Farrell - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinien 72/166/EWG, …
- EuGH, 05.02.2004 - C-157/02
Rieser Internationale Transporte
- EuGH, 12.12.2013 - C-425/12
Portgás - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Wasser-, …
- LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 537/13
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - …
- BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 694/07
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen …
- EuGH, 11.11.2004 - C-457/02
Niselli - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Begriff "Abfälle" - Wieder …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-157/02
Rieser Internationale Transporte
- BAG, 27.01.2022 - 6 AZR 564/20
Anerkennung von Zeiten im Feuerwehrdienst der DDR
- LAG Düsseldorf, 08.10.2004 - 9 Sa 817/04
Gleichstellungsabrede und Betriebsübergang, Vorlage an den EuGH
- LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13
Dynamische Bezugnahmeklausel - Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten …
- LAG Hessen, 25.03.2014 - 8 Sa 1150/13
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - …
- LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 540/13
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - …
- ArbG Essen, 20.05.2014 - 2 Ca 5/14
Dynamische Anwendung des Tarifwerks des TVöD auf das Arbeitsverhältnis; Bindung …
- BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 780/07
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen …
- LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 10 Sa 822/16
Betriebsübergang
- BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 436/11
Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst
- BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 698/07
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen …
- BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 699/07
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen …
- BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 696/07
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen …
- BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 693/07
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen …
- BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 697/07
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen …
- BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 690/07
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-341/05
NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT MENGOZZI KÖNNEN GEWERKSCHAFTEN DURCH KOLLEKTIVE …
- LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 539/13
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-176/12
Association de médiation sociale - Charta der Grundrechte der Europäischen Union …
- BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 691/07
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen …
- BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 336/00
Widerspruch bei Betriebsübergang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2007 - C-267/06
Maruko - Hinterbliebenenversorgung aus einem berufsständischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-164/00
Beckmann
- BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 799/07
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen …
- BAG, 16.07.2015 - 8 AZR 266/13
Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation - Widerspruch gegen den …
- BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 433/11
Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2004 - C-397/01
Pfeiffer
- EuGH, 04.06.2002 - C-164/00
Beckmann
- Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2011 - C-108/10
Scattolon - Sozialpolitik - Richtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der …
- EuGH, 02.12.2010 - C-225/09
Jakubowska - Unionsvorschriften über die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-316/22
Gabel Industria Tessile und Canavesi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 288 …
- ArbG Essen, 09.04.2014 - 6 Ca 186/14
Keine
- BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 601/06
Vergütung einer Erzieherin nach einem Firmentarifvertrag nach Betriebsübergang
- LAG Sachsen, 09.03.2005 - 2 TaBV 8/04
Sozialplan, Privilegierung, Alter des Unternehmens, Alter des Betriebes
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-172/01
International Power (früher National Power ) / Kommission
- BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 714/06
Vergütung einer Erzieherin nach einem Firmentarifvertrag nach Betriebsübergang
- EuGH, 26.05.2005 - C-297/03
Sozialhilfeverband Rohrbach - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Richtlinie …
- LAG Niedersachsen, 31.08.2001 - 10 Sa 2899/98
Begriff des Unternehmens
- BAG, 16.07.2015 - 8 AZR 493/14
Postreform - Telekommunikation - fehlendes Widerspruchsrecht - Übergang des …
- BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 712/06
Betriebsübergang; Inhalt des Arbeitsverhältnisses
- EuGH, 10.03.2005 - C-235/03
QDQ Media
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-201/02
Wells
- BAG, 16.07.2015 - 8 AZR 494/14
Postreform - Telekommunikation - fehlendes Widerspruchsrecht - Übergang des …
- BAG, 16.07.2015 - 8 AZR 918/13
Postreform - Telekommunikation - fehlendes Widerspruchsrecht - Übergang des …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-583/21
NC (Transfert d'une étude notariale espagnole) - Vorabentscheidungsersuchen - …
- LAG Hamm, 29.06.2005 - 18 Sa 6/05
Zusatzurlaub, Betriebsübergang, Übernahme der Hauptbelegschaft, …
- LAG Niedersachsen, 08.06.2001 - 10 Sa 2848/98
Unwirksamkeit einer Kündigung anlässlich eines durch Privatisierung eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-344/18
ISS Facility Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - …
- OLG Frankfurt, 03.09.2019 - 11 U 75/17
Berechtigte Preiserhöhung eines Gasversorgers durch ergänzende Vertragsauslegung
- BAG, 16.07.2015 - 8 AZR 775/13
Postreform - Telekommunikation - fehlendes Widerspruchsrecht - Übergang des …
- LAG Hamm, 11.06.2015 - 17 Sa 1584/14
Rechtsfolgen des Betriebsübergangs hinsichtlich bestehender Arbeitsverhältnisse
- LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1102/14
Umfang des Betriebsübergangs; Eintritt des Erwerbers in dynamische …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-393/10
'O''Brien' - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2003 - C-340/01
Abler u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-361/12
Carratù - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - …
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 80/02
Feststellungsklage, Rechtsschutzbedürfnis, Betriebsübergang in der Insolvenz, …
- LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1103/14
Umfang des Betriebsübergangs; Eintritt des Erwerbers in dynamische …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-172/03
Heiser
- LAG Düsseldorf, 13.04.2010 - 6 Sa 1438/09
Unbegründete Beschäftigungsklage einer Notariatsangestellten bei Abberufung des …
- OLG Frankfurt, 08.03.2017 - 11 U 103/15
Zum Preisanpassungsrecht bei Gasversorgungsverträgen
- Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2007 - C-307/05
Del Cerro Alonso - Rahmenvereinbarung EGB, UNICE und CEEP - Befristete …
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.10.2014 - 4 Sa 1357/14
Auslegung - Verweisungsklausel - Betriebsübergang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-478/03
Celtec
- ArbG Halle, 07.03.2013 - 1 Ca 1421/12
Betriebsübergang - Identitätswahrung - Betriebsmittel
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2003 - C-4/01
Martin u.a.
- EuGH, 24.10.2002 - C-233/01
RAS
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2004 - C-425/02
Delahaye
- EuGH, 04.02.2002 - C-164/00
Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von …
- ArbG Karlsruhe, 17.01.2006 - 1 Ca 297/05
Zulage aufgrund Betriebsvereinbarung bei Umwandlung in Anstalt öffentlichen …