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   EuGH, 27.01.2000 - C-23/98   

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https://dejure.org/2000,1382
EuGH, 27.01.2000 - C-23/98 (https://dejure.org/2000,1382)
EuGH, Entscheidung vom 27.01.2000 - C-23/98 (https://dejure.org/2000,1382)
EuGH, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - C-23/98 (https://dejure.org/2000,1382)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Umsatz zwischen Gesellschafter und Gesellschaft

  • Europäischer Gerichtshof

    Heerma

  • EU-Kommission PDF

    Heerma

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 4 Absätze 1 und 4
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Artikel 4 der Sechsten Richtlinie - Selbständig ausgeübte Tätigkeiten - Begriff - Vermietung eines körperlichen Gegenstands an eine Gesellschaft ...

  • EU-Kommission

    Heerma

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Artikels 4 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ; Selbständige Ausübung, wenn ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    6. Mehrwertsteuerrichtlinie: Gegenstandsvermietung von Gesellschafter an Gesellschaft als selbständige wirtschaftliche Tätigkeit

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 1
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Artikel 4 der Sechsten Richtlinie - Selbständig ausgeübte Tätigkeiten - Begriff - Vermietung eines körperlichen Gegenstands an eine Gesellschaft ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unternehmereigenschaft liegt auch beim Ausüben nur einer Tätigkeit vor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 4, Richtlinie 77/388/EWG Art 4
    Gesellschaft; Vermietung körperlicher Gegenstände

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung des Artikels 4 Absatz 1 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (77/388/EWG) Begriff der "selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit" - Gesellschafter, der einen unbeweglichen Gegenstand an die Gesellschaft ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 562
  • DB 2000, 460
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 26.09.1996 - C-230/94

    Enkler / Finanzamt Homburg

    Auszug aus EuGH, 27.01.2000 - C-23/98
    Außerdem hat das vorlegende Gericht, gestützt auf das Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-230/94 (Enkler, Slg. 1996, I-4517), festgestellt, daß der Kläger eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 der Sechsten Richtlinie ausübe, da er den Stall zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen verpachtet habe.
  • BFH, 11.12.2019 - XI R 16/18

    EuGH-Vorlage zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

    Anstelle einer Rechtsfähigkeit ist zu prüfen, ob der Betroffene seine Tätigkeiten im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung ausübt, und ob er das mit der Ausübung dieser Tätigkeiten einhergehende wirtschaftliche Risiko trägt (vgl. EuGH-Urteile Heerma vom 27.01.2000 - C-23/98, EU:C:2000:46, UR 2000, 121, Rz 18; van der Steen vom 18.10.2007 - C-355/06, EU:C:2007:615, BFH/NV 2008, Beilage 1, 48, Rz 23).

    b) Auch bei der Prüfung, ob eine natürliche Person selbständig i.S. des Art. 4 Abs. 1, Abs. 4 Unterabs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG ist, geht es um eine "Unterordnung" (vgl. EuGH-Urteile Heerma, EU:C:2000:46, UR 2000, 121, Rz 18; van der Steen, EU:C:2007:615, BFH/NV 2008, Beilage 1, 48, Rz 18 ff.; IO vom 13.06.2019 - C-420/18, EU:C:2019:490, UR 2019, 576, Rz 32, 38 f.).

  • BFH, 06.06.2002 - V R 43/01

    Umsatzsteuerpflicht bei Gesellschafterleistungen

    b) Diese Unterscheidung entspricht der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (vgl. EuGH-Urteil vom 27. Januar 2000 Rs. C-23/98 --Heerma--, Slg. I-2000, 419, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 121, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 141, Rdnr. 13).
  • BFH, 27.11.2008 - V R 8/07

    Zahlung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund eines

    Der darüber hinaus erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung kann sich allerdings nicht aus der Beteiligung des Gesellschafters am allgemeinen Gewinn und Verlust der Gesellschaft ergeben (BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 900, und in BFHE 219, 455, BFH/NV 2008, 1072; EuGH-Urteile vom 27. Januar 2000 C-23/98, Heerma, Slg. 2000, I-419, UR 2000, 121 Rdnr. 13; vom 27. September 2001 C-16/00, Cibo, Slg. 2001, I-6663, BFH/NV Beilage 2002, 6 Rdnr. 43).
  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis

    Selbst wenn sich der Gesellschafter nicht auf das Halten seiner Beteiligung beschränkt, sondern weitergehend Leistungen gegenüber der Gesellschaft erbringt, ist eine allgemeine Gewinnbeteiligung nicht als Entgelt anzusehen (EuGH-Urteile vom 27. Januar 2000 C-23/98, Heerma, Slg. 2000, I-419, UR 2000, 121 Randnr. 13; vom 27. September 2001 C-16/00, Cibo, Slg. 2001, I-6663, BFH/NV Beilage 2002, 6 Randnr. 43).
  • EuGH, 18.10.2007 - C-355/06

    van der Steen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Selbständige wirtschaftliche

    Die Urteile vom 27. Juni 1996, Asscher (C-107/94, Slg. 1996, I-3089), und vom 27. Januar 2000, Heerma (C-23/98, Slg. 2000, I-419), sind nicht geeignet, zu einer anderen Auslegung dieser Bestimmung zu führen.

    Der Gerichtshof hat im Urteil Heerma im Anschluss an die Feststellung, dass die Vermietung einer Sache durch den Betroffenen an eine Gesellschaft, deren Gesellschafter er ist, gegen Zahlung eines Mietzinses eine Leistung gegen Entgelt im Sinne von Art. 2 der Sechsten Richtlinie darstellt, in Randnr. 17 erklärt, dass ein Gesellschafter, der einen unbeweglichen Gegenstand an eine Gesellschaft vermietet, die die Eigenschaft eines Steuerpflichtigen besitzt und an der er beteiligt ist, diese Tätigkeit selbständig im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie ausübt.

    Daraus folgt, dass Herr van der Steen sich nicht in einer Lage wie der im Urteil Heerma beschriebenen befand und somit, wie die Generalanwältin in Nr. 22 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, die Arbeiten, soweit er sie im Rahmen des Arbeitsvertrags für die Gesellschaft erbrachte, nach dem eindeutigen Wortlaut des Art. 4 Abs. 4 der Sechsten Richtlinie grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer ausgeschlossen waren.

  • BFH, 16.05.2002 - V R 4/01

    Überlassung von Teileigentum an eine Gemeinschaft zur Vermietung

    Anders ist es, wenn der Gesellschafter an die Gesellschaft Leistungen gegen Entgelt erbringt (vgl. EuGH-Urteil vom 27. Januar 2000 Rs. C-23/98 --Heerma--, Slg. 2000, I-419, UR 2000, 121).

    Der Teilhaber bzw. der Gesellschafter kann der unternehmerisch tätigen Gemeinschaft bzw. GbR entweder seinen Miteigentumsanteil gegen Beteiligung am Überschuss oder Gewinn (d.h. im Falle der GbR als Gesellschafterbeitrag) und damit unentgeltlich überlassen oder er kann seinen Miteigentumsanteil entgeltlich im Rahmen eines Vertrages besonderer Art (Leistungsaustausch) zur Nutzung überlassen; insbesondere kann er den Gegenstand der Gesellschaft vermieten und verpachten (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2000, I-419, UR 2000, 121).

    Im letzteren Fall wird der Miteigentümer aufgrund der nachhaltigen entgeltlichen Nutzungsüberlassung in der Regel als Unternehmer zu beurteilen sein (BFH in BFHE 178, 249, BStBl II 1995, 915; EuGH-Urteil in Slg. 2000, I-419, UR 2000, 121).

    Dementsprechend unterscheidet auch der EuGH ohne Rücksicht auf den Neutralitätsgrundsatz, ob der Gesellschafter der Gesellschaft das Grundstück gegen Zahlung von Pachtzins oder gegen eine Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft überlässt (EuGH-Urteil in Slg. 2000, I-419, UR 2000, 121, Randnr. 13).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-141/20

    Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    13 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Januar 2000, Heerma (C-23/98, EU:C:2000:46, Rn. 18), und vom 18. Oktober 2007, van der Steen (C-355/06, EU:C:2007:615, Rn. 23).
  • EuGH, 29.09.2015 - C-276/14

    Gmina Wroclaw - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Zur Feststellung der Selbständigkeit der in Rede stehenden Tätigkeiten hat der Gerichtshof daher das Fehlen jeglichen hierarchischen Unterordnungsverhältnisses zum Staat der Wirtschaftsteilnehmer, die nicht in die öffentliche Verwaltung eingegliedert waren, berücksichtigt sowie den Umstand, dass sie für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung handelten, dass sie die Modalitäten der Ausübung ihrer Arbeit frei regelten und dass sie das Entgelt, das ihr Einkommen darstellt, selbst vereinnahmten (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Niederlande, 235/85, EU:C:1987:161, Rn. 14, Heerma, C-23/98, EU:C:2000:46, Rn. 18, und van der Steen, C-355/06, EU:C:2007:615, Rn. 21 bis 25).
  • BFH, 11.10.2007 - V R 77/05

    Vermietung eines PKW an den Arbeitgeber

    Demnach kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und des Senats ein nicht selbständiger Geschäftsführer außerhalb seines Arbeitsverhältnisses einen Gegenstand an seinen Arbeitgeber als Unternehmer vermieten (EuGH-Urteil vom 27. Januar 2000 C-23/98, Heerma, Slg. 2000, I-419 Randnr. 18; BFH-Urteil vom 21. Juli 1994 V R 102/92, BFH/NV 1995, 741, unter II.1.b).
  • BFH, 12.11.2020 - V R 22/19

    Vorabgewinn als umsatzsteuerbares Sonderentgelt; Regelsteuersatz für die

    Diese allgemeine Gewinnbeteiligung ist weder Entgelt für das Halten der Beteiligung noch Entgelt für Tätigkeiten des Gesellschafters (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Heerma vom 27.01.2000 - C-23/98, EU:C:2000:46, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2000, 316, Rz 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2007 - C-355/06

    van der Steen - Art. 4 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der

  • BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08

    Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH aus den Bauerrichtungskosten eines ihren

  • EuGH, 12.10.2016 - C-340/15

    Nigl u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

  • BFH, 04.07.2013 - V R 33/11

    Aufwendungsersatz als Entgelt - Anwendungsbereich von § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2005 - C-210/04

    FCE Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1 und Artikel 9

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2017 - C-326/15

    DNB Banka - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2018 - C-16/17

    TGE Gas Engineering - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuerecht -

  • BFH, 25.05.2000 - V R 66/99

    Leistungsaustausch oder Gesellschafterbeitrag

  • FG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 1 K 1967/17

    Umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch oder nichtsteuerbarer Zuschuss bei

  • LAG Hessen, 05.07.2001 - 5 TaBV 153/00

    Unterlassungsanspruch; Personalfragebogen

  • FG Schleswig-Holstein, 27.04.2016 - 4 K 108/13

    Leistungsaustausch bei Übernahme von Haftung und Geschäftsführung durch die

  • BFH, 06.06.2002 - V R 59/00

    Rückvergütung als Entgelterhöhung

  • FG Düsseldorf, 22.11.2017 - 5 K 3337/14

    Umsatzsteuerpflichtigkeit von Verwaltungs- und Personalkostenbeiträgen bei

  • FG Hessen, 08.11.2000 - 6 K 842/00

    Abgrenzung zwischen nicht steuerbarem Gemeinschafterbeitrag und entgeltlichem

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14

    Gmina Wroclaw - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem

  • FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 84/14

    Überlassung von Vieheinheiten an eine landwirtschaftliche Personengesellschaft

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - L 12 SO 385/20

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII im Wege

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2016 - C-274/15

    Kommission / Luxemburg - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 132 Abs. 1 Buchst. f

  • FG Saarland, 05.07.2010 - 1 K 2330/06

    Umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch: Überlassung einer Wohnung an eine

  • BFH, 12.01.2011 - XI R 10/08

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 1. 2011 XI R 9/08 - Vorsteuerabzugsrecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-284/04

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN KOKOTT IST DIE STAATLICHE VERSTEIGERUNG VON

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-439/04

    Kittel - Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug - Rechtsmissbrauch -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-369/04

    Hutchison 3G u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der

  • EuGH, 09.07.2020 - C-716/18

    AJFP Caras-Severin und DGRFP Timisoara

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-7/13

    Skandia America Corporation - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-103/09

    Weald Leasing - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates -

  • FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 230/01

    Unternehmereigenschaft einer Holding (§ 2 Abs. 1 Satz 1 UStG)

  • FG Hessen, 17.02.2003 - 6 K 493/99

    Organschaft; Umsatzsteuer; Wirtschaftliche Eingliederung; Managementleistung;

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-340/15

    Nigl u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Mehrwertsteuer - Sechste

  • VG Düsseldorf, 04.05.2011 - 19 K 3002/10

    Gewährung von Ausbildungsförderung für den Besuch einer Hauptschule mit

  • FG München, 05.05.2009 - 14 K 4321/06

    Vorsteuerabzug aus Rückvergütungen einer Genossenschaft an ihre Mitglieder

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2001 - 6 K 2704/98

    Eigentümer eines Hotelappartements bei Überlassung an eine Vermietergemeinschaft

  • FG München, 08.06.2000 - 14 K 3287/97

    Unternehmereigenschaft einer Holdinggesellschaft; Holding als Organträger

  • FG Sachsen-Anhalt, 18.04.2023 - 5 K 741/17

    Keine Umsatzsteuerbarkeit der Übernahme von Werbekostenbeiträgen durch den im

  • FG Saarland, 13.11.2001 - 1 V 305/01

    Unternehmereigenschaft einer Holding

  • FG Düsseldorf, 14.02.2001 - 5 K 4506/95

    Ferienwohnungen: Übertragung des Nutzungsrechts auf GbR

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