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   EuGH, 27.01.2000 - C-164/98 P   

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https://dejure.org/2000,1513
EuGH, 27.01.2000 - C-164/98 P (https://dejure.org/2000,1513)
EuGH, Entscheidung vom 27.01.2000 - C-164/98 P (https://dejure.org/2000,1513)
EuGH, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - C-164/98 P (https://dejure.org/2000,1513)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    MEDIA-Programm - Darlehensbedingungen - Ermessen - Begründung

  • Europäischer Gerichtshof

    DIR International Film u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    DIR International Film u.a. / Kommission

    Beschluß 90/685 des Rates
    1 Kultur - Gemeinschaftsprogramme - MEDIA-Programm - Finanzierungsanträge für den Verleih von Filmen - Förderbedingungen - Ermessen der Kommission - Erfordernis einer Übereinkunft zwischen drei verschiedenen Verleihern über die Vorführung eines Films in Kinos - Begriff ...

  • EU-Kommission

    DIR International Film u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz in den verbundenen Rechtssachen T-369/94 und T-85/95 (DIR International Film u. a./Kommission) in den Punkten 2 und 3; Durchführung eines Aktionsprogramms zur Förderung der Entwicklung der europäischen audiovisuellen Industrie (MEDIA) ; ...

  • Judicialis

    Beschluß 90/685/EWG; ; EFDO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschluß 90/685/EWG; EFDO
    1 Kultur - Gemeinschaftsprogramme - MEDIA-Programm - Finanzierungsanträge für den Verleih von Filmen - Förderbedingungen - Ermessen der Kommission - Erfordernis einer Übereinkunft zwischen drei verschiedenen Verleihern über die Vorführung eines Films in Kinos - Begriff ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache T-85/95 - Nichtigerklärung der am 12. September 1994 zugestellten Entscheidungen des "Europäischen Filmvertriebsbüros" (EFDO), das Verfahren über die Anträge von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuG, 19.02.1998 - T-369/94

    Kinofilmverleihnetze, die möglicherweise mit den Wettbewerbsregeln unvereinbar

    Auszug aus EuGH, 27.01.2000 - C-164/98
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 19. Februar 1998 in den verbundenen Rechtssachen T-369/94 und T-85/95 (DIR International Film u. a./Kommission, Slg. 1998, II-357) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch K. Banks, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die DIR International Film Srl, die Nostradamus Enterprises Ltd, die Union PN Srl, die United International Pictures BV, die United International Pictures AB, die United International Pictures APS, die United International Pictures A/S, die United International Pictures EPE, die United International Pictures OY und die United International Pictures y Cía SRC haben mit Rechtsmittelschrift, die am 27. April 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. Februar 1998 in den verbundenen Rechtssachen T-369/94 und T-85/95 (DIR International Film u. a./Kommission, Slg. 1998, II-357; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der den Rechtsmittelführerinnen mit Schreiben vom 10. Januar 1995 mitgeteilten Entscheidung des European Film Distribution Office - Europäisches Filmbüro e. V. (im folgenden: EFDO) über die Ablehnung ihres Finanzierungsantrags abgewiesen hat (im folgenden: streitige Entscheidung).

    Mit dem angefochtenen Urteil hat das Gericht die Rechtssache T-369/94 in der Hauptsache für erledigt erklärt, die Klage in der Rechtssache T-85/95 abgewiesen und den Rechtsmittelführerinnen sämtliche Kosten auferlegt.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. Februar 1998 in den verbundenen Rechtssachen T-369/94 und T-85/95 (DIR International Film u. a./Kommission) wird in den Punkten 2 und 3 aufgehoben.

  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.01.2000 - C-164/98
    Zudem habe die Kommission nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes bei der Anwendung einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung auch auf die fehlerfreie Anwendung der anderen Vertragsbestimmungen zu achten (Urteil vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91, Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203, Randnrn.

    Im übrigen hat die Kommission zu Recht darauf hingewiesen, daß sie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes aus Gründen der Kohärenz eine staatliche Beihilfe im Verfahren gemäß Artikel 93 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 EG) nicht genehmigen darf, ohne zu prüfen, ob sich deren Empfänger nicht in einer Lage befindet, die den Artikeln 85 EG-Vertrag und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 82 EG) zuwiderläuft (vgl. z. B. Urteil Matra/Kommission, Randnr. 42).

  • EuGH, 04.07.1963 - 24/62

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 27.01.2000 - C-164/98
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes beruhe Artikel 190 EG-Vertrag, wonach die Kommission ihre Entscheidungen zu begründen habe, nicht lediglich auf formalen Erwägungen, sondern solle den Parteien die Wahrnehmung ihrer Rechte, dem Gerichtshof die Ausübung seiner Rechtskontrolle und den Mitgliedstaaten sowie deren etwa beteiligten Angehörigen die Unterrichtung darüber ermöglichen, in welcher Weise die Kommission den EG-Vertrag angewandt habe (Urteil vom 4. Juli 1963 in der Rechtssache 24/62, Deutschland/Kommission, Slg. 1963, 141, 155).
  • EuGH, 13.06.1958 - 9/56

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, SpA gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 27.01.2000 - C-164/98
    Das Gericht hat zunächst festgestellt, daß die Entscheidungen des EFDO über die im Rahmen des MEDIA-Programms gestellten Finanzierungsanträge der Kommission zuzurechnen seien, da sie gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Beschluß 90/685 für die Durchführung des MEDIA-Programms verantwortlich sei, da weiterhin nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juni 1958 in der Rechtssache 9/56 (Meroni/Hohe Behörde, Slg. 1958, 11, 47) eine Übertragung von Befugnissen unter Einräumung eines weiten Ermessens nicht zulässig sei und da schließlich jede Entscheidung des EFDOeiner vorherigen Zustimmung der Kommission bedürfe (Randnrn. 52 f. des angefochtenen Urteils).
  • EuGH, 27.01.1988 - 349/85

    Denmark / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.01.2000 - C-164/98
    Nach ständiger Rechtsprechung sind jedoch Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Gemeinschaftsrecht nicht definiert, unter Berücksichtigung des allgemeinen Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und entsprechend dem Sinn, den sie nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch haben, zu bestimmen (vgl. z. B. Urteil vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 349/85, Dänemark/Kommission, Slg. 1988, 169, Randnr. 9).
  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 30/15

    Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 27. Januar 2000 - C-164/98, DIR International Film u. a./Kommission, Slg. 2000, I-447 Rn. 26; Urteil vom 10. März 2005 - C-336/03, Slg. 2005, I-1947 = NJW 2005, 3055 Rn. 21 - easyCar/OFT).
  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 68/15

    Widerrufsrecht besteht auch bei Immobilien-Maklerverträgen im Fernabsatz

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 27. Januar 2000 - C-164/98, DIR International Film u. a./Kommission, Slg. 2000, I-447 Rn. 26; Urteil vom 10. März 2005  - C-336/03, Slg. 2005, I-1947 = NJW 2005, 3055 Rn. 21 - easyCar/OFT).
  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof und das Gericht im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle nach Art. 263 AEUV die vom Urheber der angefochtenen Handlung hinsichtlich der Tatsachenwürdigung gegebene Begründung jedenfalls nicht durch ihre eigene ersetzen dürfen (Urteile vom 27. Januar 2000, DIR International Film u. a./Kommission, C-164/98 P, EU:C:2000:48, Rn. 38, vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 89, und vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 73).
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