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   EuGH, 14.12.2000 - C-141/99   

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EuGH, 14.12.2000 - C-141/99 (https://dejure.org/2000,687)
EuGH, Entscheidung vom 14.12.2000 - C-141/99 (https://dejure.org/2000,687)
EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - C-141/99 (https://dejure.org/2000,687)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Direkte Steuern - Abzug von Betriebsverlusten - Vorhergehendes Wirtschaftsjahr

  • Europäischer Gerichtshof

    AMID

  • EU-Kommission PDF

    AMID

    EG-Vertrag, Artikel 52 [nach Änderung jetzt Artikel 43 EG]
    Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Verlustabzug - Nationale Vorschriften, die die Möglichkeit, in dem betreffenden Staat erlittene Verluste abzuziehen, für solche Gesellschaften einschränken, die eine feste Betriebsstätte in einem ...

  • EU-Kommission

    AMID

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Niederlassungsfreiheit: Verlustausgleich unabhängig vom Standort einer Betriebsstätte im Inland oder im EG-Ausland

  • Judicialis

    EGV Art. 52 a.F.; ; EGV Art. 43

  • datenbank.nwb.de

    Gleichbehandlung des Abzugs von Betriebsverlusten unabhängig vom Sitz der Betriebsstätte im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Niederlassungsfreiheit beim Abzug von Betriebsverlusten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beschränkung der Verlustverrechnung innerhalb der EU unzulässig

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 52
    Gemeinschaftsrecht; Körperschaftsteuer; Verlustabzug

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung des Artikels 52 EG (jetzt Artikel 43 EG) im Hinblick auf eine die Körperschaftsteuer betreffende nationale Regelung, die die Möglichkeit, Verluste auf ein späteres Rechnungsjahr zu übertragen, für den Fall ausschließt, daß diese Verluste auf die Gewinne hätten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 448
  • BB 2001, 384
  • BB 2003, 551
  • DB 2001, 517
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 28.01.1986 - 270/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 14.12.2000 - C-141/99
    In Bezug auf die Gesellschaften ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben, dass ihr Sitz im genannten Sinn, ebenso wie die Staatsangehörigkeit bei natürlichen Personen, dazu dient, ihre Zugehörigkeit zurRechtsordnung eines Staates zu bestimmen (u. a. Urteile vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, Randnr. 18, und vom 13. Juli 1993 in der Rechtssache C-330/91, Commerzbank, Slg. 1993, I-4017, Randnr. 13, sowie Urteil ICI, Randnr. 20).

    Selbst wenn man unterstellt, dass die belgische Steuerregelung für Gesellschaften mit Betriebsstätten im Ausland zumeist günstiger ist, bringt sie doch immer dann, wenn sie sich für diese Gesellschaften nachteilig auswirkt, eine Ungleichbehandlung gegenüber den Gesellschaften mit sich, die keine Betriebsstätte außerhalb Belgiens haben, und bewirkt dadurch eine Beschränkung der durch Artikel 52 EG-Vertrag gewährleisteten Niederlassungsfreiheit (in diesem Sinn das vorgenannte Urteil Kommission/Frankreich , Randnr. 21).

  • EuGH, 13.07.1993 - C-330/91

    The Queen / Inland Revenue Commissioners, ex parte Commerzbank

    Auszug aus EuGH, 14.12.2000 - C-141/99
    In Bezug auf die Gesellschaften ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben, dass ihr Sitz im genannten Sinn, ebenso wie die Staatsangehörigkeit bei natürlichen Personen, dazu dient, ihre Zugehörigkeit zurRechtsordnung eines Staates zu bestimmen (u. a. Urteile vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, Randnr. 18, und vom 13. Juli 1993 in der Rechtssache C-330/91, Commerzbank, Slg. 1993, I-4017, Randnr. 13, sowie Urteil ICI, Randnr. 20).
  • EuGH, 27.09.1988 - 81/87

    The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und

    Auszug aus EuGH, 14.12.2000 - C-141/99
    Sie enthalten aber auch das Verbot für den Herkunftsstaat, die Niederlassung seiner Staatsangehörigen oder der nach seinem Recht gegründeten Gesellschaften, die im Übrigen die Voraussetzungen des Artikels 58 EG-Vertrag erfüllen, in einem anderen Mitgliedstaat zu behindern (u. a. Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 81/87, Daily Mail and General Trust, Slg. 1988, 5483, Randnr. 16, und vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-200/98, X und Y, Slg. 1999, I-8261, Randnr. 26).
  • EuGH, 12.11.1998 - C-162/98

    Hartmann

    Auszug aus EuGH, 14.12.2000 - C-141/99
    Es ist jedoch nicht erforderlich, auf diesen Punkt einzugehen, da das nationale Gericht insoweit keine Frage vorgelegt hat (u. a. Urteil vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-435/97, WWF u. a., Slg. 1999, I-5613, Randnr. 29) und da der Gerichtshof ohnehin nicht befugt ist, im Rahmen des Artikels 177 EG-Vertrag über die Auslegung von anderen als gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zu entscheiden (u. a. Beschluss vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-162/98, Hartmann, Slg. 1998, I-7083, Randnrn. 8, 9, 11 und 12).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-200/98

    X und Y

    Auszug aus EuGH, 14.12.2000 - C-141/99
    Sie enthalten aber auch das Verbot für den Herkunftsstaat, die Niederlassung seiner Staatsangehörigen oder der nach seinem Recht gegründeten Gesellschaften, die im Übrigen die Voraussetzungen des Artikels 58 EG-Vertrag erfüllen, in einem anderen Mitgliedstaat zu behindern (u. a. Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 81/87, Daily Mail and General Trust, Slg. 1988, 5483, Randnr. 16, und vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-200/98, X und Y, Slg. 1999, I-8261, Randnr. 26).
  • EuGH, 16.09.1999 - C-435/97

    WWF u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.12.2000 - C-141/99
    Es ist jedoch nicht erforderlich, auf diesen Punkt einzugehen, da das nationale Gericht insoweit keine Frage vorgelegt hat (u. a. Urteil vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-435/97, WWF u. a., Slg. 1999, I-5613, Randnr. 29) und da der Gerichtshof ohnehin nicht befugt ist, im Rahmen des Artikels 177 EG-Vertrag über die Auslegung von anderen als gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zu entscheiden (u. a. Beschluss vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-162/98, Hartmann, Slg. 1998, I-7083, Randnrn. 8, 9, 11 und 12).
  • EuGH, 06.06.2000 - C-35/98

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE GEWÄHRUNG EINER BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER AUF

    Auszug aus EuGH, 14.12.2000 - C-141/99
    Die direkten Steuern unterliegen zwar der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch haben diese ihre Befugnisse unter Einhaltung des Gemeinschaftsrechts auszuüben (u. a. Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 21, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 19, und vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-35/98, Verkooijen, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 32).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-264/96

    ICI

    Auszug aus EuGH, 14.12.2000 - C-141/99
    Die direkten Steuern unterliegen zwar der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch haben diese ihre Befugnisse unter Einhaltung des Gemeinschaftsrechts auszuüben (u. a. Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 21, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 19, und vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-35/98, Verkooijen, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 32).
  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 14.12.2000 - C-141/99
    Die direkten Steuern unterliegen zwar der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch haben diese ihre Befugnisse unter Einhaltung des Gemeinschaftsrechts auszuüben (u. a. Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 21, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 19, und vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-35/98, Verkooijen, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 32).
  • EuGH, 15.05.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung

    Mit der Niederlassungsfreiheit für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben, ist das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in anderen Mitgliedstaaten durch eine Tochtergesellschaft, eine Zweigniederlassung oder eine Agentur auszuüben (vgl. Urteile vom 21. September 1999, Saint-Gobain ZN, C-307/97, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 35, vom 14. Dezember 2000, AMID, C-141/99, Slg. 2000, I-11619, Randnr. 20, und vom 23. Februar 2006, Keller Holding, C-471/04, Slg. 2006, I-2107, Randnr. 29).
  • BFH, 12.10.2016 - I R 80/14

    Unionsrecht und Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit

    Eine Beschränkung des Auslandssachverhalts wird nicht dadurch geheilt, dass der Auslandssachverhalt in anderen Konstellationen günstiger gestellt wird (vgl. EuGH-Urteile Amid vom 14. Dezember 2000 C-141/99, EU:C:2000:696, Slg. 2000, I-11619; Pensioenfonds Metaal en Techniek vom 2. Juni 2016 C-252/14, EU:C:2016:402, Rz 38).
  • EuGH, 06.12.2007 - C-298/05

    Columbus Container Services - Art. 43 EG und 56 EG - Einkommen- und

    Wie der Generalanwalt in Nr. 46 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, darf nämlich der Gerichtshof das Verhältnis zwischen einer nationalen Maßnahme wie der im Ausgangsverfahren streitigen und einem Doppelbesteuerungsabkommen wie dem DBA nicht prüfen, da diese Frage nicht zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2000, AMID, C-141/99, Slg. 2000, I-11619, Randnr. 18).
  • EuGH, 12.09.2002 - C-431/01

    Mertens

    Vor diesem Gericht warf der Kläger die Frage nach der Vereinbarkeit der streitigen Regelung mit den Artikeln 48 und 52 EG-Vertrag auf und berief sich dabei insbesondere auf das Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache C-141/99 (AMID, Slg. 2000, I-11619).

    Im Urteil AMID hatte der Gerichtshof bereits das Gemeinschaftsrecht über die Niederlassungsfreiheit, insbesondere Artikel 52 EG-Vertrag, im Rahmen eines Rechtsstreits auszulegen, der das belgische Steuerrecht in einer ähnlichen Situation wie der des Ausgangsverfahrens betraf.

    Nach dem Wortlaut der vorgelegten Frage enthält die im Ausgangsverfahren streitige nationale Regelung über den Abzug von Verlusten vom steuerpflichtigen Gewinn bei der Besteuerung natürlicher Personen eine Voraussetzung, die der Voraussetzung ähnlich ist, die der Gerichtshof im Urteil AMID untersucht hat.

    Nach ständiger Rechtsprechung fallen die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch müssen diese ihre Zuständigkeit unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 21, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 19, vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-35/98, Verkooijen, Slg. 2000, I-4071, Randnr. 32; das zitierte Urteil AMID, Randnr. 19; Urteil vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-55/00, Gottardo, Slg. 2002, I-413, Randnr. 32).

    Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass die Vorschriften über die Freizügigkeit zwar nach ihrem Wortlaut insbesondere die Inländerbehandlung im Aufnahmemitgliedstaat sichern sollen, dass sie aber auch das Verbot für den Herkunftsstaat enthalten, die Ausübung dieser Freiheit zu behindern (das zitierte Urteil AMID, Randnr. 21; siehe zur Dienstleistungsfreiheit Urteil vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-384/93, Alpine Investments, Slg. 1995, I-1141, Randnrn.

    Die im Ausgangsverfahren streitige Regelung behandelt somit durch die Anrechnung der in Belgien erlittenen Verluste auf die in anderen Mitgliedstaaten erzielten Einkünfte, die aufgrund der geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind, die Steuerpflichtigen, die alle ihre Tätigkeiten ausschließlich im belgischen Hoheitsgebiet ausüben, steuerlich anders als diejenigen, die in Belgien eine selbständige Tätigkeit und zugleich in einem anderen Mitgliedstaat eine nichtselbständige Tätigkeit ausüben (siehe in diesem Sinne Urteil AMID, Randnr. 23).

    Folglich bringt die im Ausgangsverfahren streitige Regelung ebenso wie die nationale Regelung, die der Gerichtshof im Urteil AMID untersucht hat, eine Ungleichbehandlung mit sich.

    Diese Regelung bewirkt daher eine Beschränkung der durch Artikel 48 EG-Vertrag gewährleisteten Freizügigkeit der Arbeitnehmer (siehe zur Niederlassungsfreiheit Urteil AMID, Randnr. 27).

  • EuGH, 23.10.2008 - C-157/07

    Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt - Niederlassungsfreiheit -

    Es ist daran zu erinnern, dass mit der Niederlassungsfreiheit für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft haben, das Recht verbunden ist, ihre Tätigkeit in anderen Mitgliedstaaten durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (vgl. Urteile vom 21. September 1999, Saint-Gobain ZN, C-307/97, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 35, vom 14. Dezember 2000, AMID, C-141/99, Slg. 2000, I-11619, Randnr. 20, und Keller Holding, Randnr. 29).
  • BFH, 13.11.2002 - I R 13/02

    Verlustausgleich bei Auslandsimmobilien?

    Sie verstößt seiner Überzeugung nach gegen die in Art. 52 und Art. 73b des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft --EGV-- (= Art. 43 und Art. 56 nach der Zählung des Vertrages von Amsterdam zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften --EG--, sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- Nr. C-340/173, 1997, 1) garantierten Grundfreiheiten, deren Auslegung dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vorbehalten ist, und widerspricht dessen Rechtsprechung, wie sie in dem Urteil vom 14. Dezember 2000 Rs. C-141/99 "AMID" (Slg. 2000, I-11619) und neuerlich im Beschluss vom 12. September 2002 Rs. C-431/01 "Mertens"(ABlEG 2002, C-289, 5) zum Ausdruck gekommen ist (im Ergebnis ebenso z.B. Schaumburg, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft --DStJG--, Bd. 24, 2001, 225, 242 ff.; Dautzenberg, Finanz-Rundschau --FR-- 2001, 809; Rädler/Lausterer, Festschrift Welf Müller, 2000, 339; Kessler/Schmitt/Janson, IStR 2001, 729, 734 ff.; Mössner in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 2a Rdnr. A 45 ff.; Laule in Festschrift Juch, a.a.O., 329 ff., 345 f.; Wassermeyer in Debatin/Wassermeyer, a.a.O., Art. 23A MA Rz. 57 f.; Probst in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 2a EStG Rz. 12; Gosch in Kirchhof, a.a.O., 2. Aufl., § 2a Rn. 2, 4; Lüdicke in Gedächtnisschrift Knobbe-Keuk, 1997, 647, 660 ff.; Krabbe, IStR 1994, 377, 381, jeweils m.w.N.).

    Im Einzelnen wird auf die bereits zitierte EuGH-Rechtsprechung Bezug genommen (vgl. EuGH-Urteil vom 28. Oktober 1999 Rs. C-55/98 "Vestergaard", Slg. 1999, I-7641 ff., im Hinblick auf den erschwerten Abzug von Betriebsausgaben, die im Ausland angefallen sind; EuGH-Urteil in Slg. 2000, I-11619 "AMID", und EuGH-Beschluss in ABlEG 2002, C-289, 5 "Mertens" zur Verrechnung inländischer mit ausländischen Verlusten).

  • EuGH, 15.02.2007 - C-345/04

    Centro Equestre da Lezíria Grande - Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht -

    Vorab sei darauf hingewiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, dass diese ihre Befugnisse aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (vgl. in diesem Sinn insbesondere Urteile vom 15. Mai 1997, Futura Participations und Singer, C-250/95, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 19, vom 26. Oktober 1999, Eurowings Luftverkehr, C-294/97, Slg. 1999, I-7447, Randnr. 32, vom 28. Oktober 1999, Vestergaard, C-55/98, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 15, vom 14. Dezember 2000, AMID, C-141/99, Slg. 2000, I-11619, Randnr. 19, und vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, Slg. 2005, I-10837, Randnr. 29).
  • FG Münster, 05.07.2005 - 15 K 1114/99

    Verstoßen Vorschriften des Außensteuergesetzes gegen EU-Recht?

    Der EuGH habe im "AMID-Urteil" vom 14.12.2000 (C-141/99) festgestellt, dass Niederlassungen in anderen Mitgliedsstaaten hinsichtlich des Verlustausgleichs nicht schlechter gestellt werden dürften als Niederlassungen im Sitzstaat des Unternehmers.

    Sie enthalten darüber hinaus aber auch das Verbot für den Herkunftsstaat, die Niederlassung seiner Staatsangehörigen in einem anderen Mitgliedsstaat zu behindern (vgl. EuGH-Urteil vom 14.12.2000, C-141/99, in EuGHE I, 2000, 11619 = BFH/NV 2001, Beilage 1, Seite 1, Rdn. 20 und 21 mit weiteren Nachweisen der EuGH-Rechtsprechung).

  • FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 482/07

    Vorlage des Finanzgerichts Köln - Anrechnung ausländischer Körpeschaftsteuer bei

    Der Senat geht zwar mit der Klägerin davon aus, dass eine steuerliche Regelung, die Dividenden ausländischer Tochtergesellschaften benachteiligt, auch dann eine Beschränkung der Verkehrsfreiheiten darstellt, wenn die gleiche Regelung in anderen Situationen günstiger wirkt (in diesem Sinne: EuGH-Urteile vom 14. Dezember 2000, AMID, C-141/99, Slg. I-11619, Rdnr. 27; vom 18. Juli 2008, Lakebrink, C-182/06, Slg. 2006, I-6705, Rdnr. 23).

    Er teilt aber nicht die Auffassung der Klägerin, dass die hier streitbefangene rechtliche Situation, bei der die Wahl des Freistellungsverfahrens auf der Ebene der DBA statt des Anrechnungsverfahrens zu einem Vorteil der Klägerin auf der Ebene des nationalen Festsetzungsverfahrens und zu einem Liquiditätsnachteil auf der Ebene des nationalen Anrechnungsverfahrens führt, den Situationen entspricht, über die der EuGH in den Verfahren AMID (EuGH-Urteil vom 14. Dezember 2000, C-141/99, Slg. I-11619) oder Lakebrink (EuGH-Urteil vom 18. Juli 2008, C-182/06, Slg. 2006, I-6705) zu entscheiden hatte.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2007 - C-293/06

    Deutsche Shell - ("Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Währungsverlust

    9 - Urteile vom 14. Dezember 2000, AMID (C-141/99, Slg. 2000, I-11619, Randnr. 20 mit Verweis auf das Urteil vom 28. Januar 1986, Kommission/Frankreich, 270/83, Slg. 1986, 273, Randnr. 18), und vom 13. Juli 1993, Commerzbank (C-330/91, Slg. 1993, I-4017, Randnr. 13).

    10 - Urteil AMID, in Fn. 9 angeführt, Randnr. 21 mit Verweis auf das Urteil vom 27. September 1988, Daily Mail and General Trust, 81/87, Slg. 1988, 5483.

    13 - Vgl. Urteil AMID, in Fn. 9 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 02.10.2008 - C-360/06

    Heinrich Bauer Verlag - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer

  • BFH, 22.05.2003 - V R 97/01

    Vorsteuer-Vergütungsverfahren

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-48/13

    Nordea Bank - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale Ertragsteuer -

  • EuGH, 17.05.2017 - C-68/15

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit -

  • BFH, 21.02.2001 - XI R 29/00

    Haushaltshilfe eines EG-Beamten in Luxemburg

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2006 - C-196/04

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS P. LÉGER IST DIE REGELUNG DES VEREINIGTEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-446/03

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO IST EINE REGELUNG EINES

  • EuGH, 16.07.2009 - C-128/08

    Damseaux - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung von Kapitalerträgen - Abkommen zur

  • FG Hamburg, 08.06.2006 - 6 K 274/03

    Währungskursverlust am Dotationskapital einer ausländischen Betriebsstätte und

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Besteuerung von Gesellschaften - In einem

  • FG Köln, 17.05.2018 - 13 K 3342/12

    Rechtsstreit um die Behandlung von mit ausländischer Quellensteuer belegter

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18

    Vodafone Magyarország - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

  • FG Köln, 19.01.2006 - 2 K 5044/03

    Auslegung des Begriffs "Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit"

  • EuGH, 22.03.2007 - C-383/05

    Talotta - Niederlassungsfreiheit - Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art.

  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00

    Zu den Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-298/05

    Columbus Container Services - Auslegung der Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-47/12

    Kronos International - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr -

  • FG München, 14.02.2005 - 1 V 305/04

    Verrechnung ausländischer Verluste

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2006 - C-374/04

    Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation - Auslegung der Artikel 43

  • FG Köln, 15.07.2004 - 13 K 1908/00

    Begrenzung der Verlustverrechnung aus Teilwertabschreibung auf

  • FG Berlin, 11.04.2005 - 8 K 8101/00

    Berücksichtigung von Verlusten aus einerösterreichischen Betriebsstätte bei der

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2005 - C-253/03

    CLT-UFA - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Steuern auf die Gewinne von

  • FG Köln, 26.10.2001 - 2 K 4970/99

    Ausschluß des Vorsteuervergütungsverfahrens auf pauschalierte Reisekosten und den

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-686/13

    X - Steuerrecht - Nationale Ertragsteuer - Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2008 - C-282/07

    Truck Center - Niederlassungsfreiheit - Quellensteuer - Mobiliensteuervorabzug

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-418/07

    Papillon - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Besteuerung im Konzern -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-323/18

    Tesco-Global Áruházak - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2009 - C-440/08

    Gielen - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Direkte Besteuerung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2009 - C-546/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2002 - C-385/00

    de Groot

  • FG Hamburg, 11.08.2006 - 6 K 156/02

    Bewertungsgesetz: Unterschiedliche Bewertung von Beteiligungen inländischer

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2012 - C-38/10

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-303/07

    Aberdeen Property Fininvest Alpha - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht -

  • FG Köln, 26.09.2001 - 2 K 4929/99

    Ansässigkeitsbegriff im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2011 - C-318/10

    SIAT - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - Direkte Besteuerung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-383/05

    Talotta - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer - Besteuerungsgrundlage -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2012 - C-350/11

    Argenta Spaarbank - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer -

  • FG Köln, 11.07.2002 - 7 K 8572/98

    Anrechnung von Quellensteuern aus anderen EU-Staaten

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2009 - C-569/07

    HSBC Holdings und Vidacos Nominees - Indirekte Steuern - Ansammlung von Kapital -

  • FG Hessen, 15.12.2003 - 4 K 1604/02

    Verlustausgleich bei ausländischen Betriebsstätten - Verlustausgleich;

  • FG Köln, 26.10.2001 - 2 K 3015/99

    Ausschluß des Vorsteuervergütungsverfahrens auf pauschalierte Reisekosten und den

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-332/11

    ProRail - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - Beweisaufnahme

  • FG Köln, 21.03.2001 - 2 K 6848/98

    Vergütung der Umsatzsteuer im besonderen Verfahren nach § 18 Abs. 9 UStG

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