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   EuGH, 11.01.2001 - C-1/99   

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https://dejure.org/2001,1250
EuGH, 11.01.2001 - C-1/99 (https://dejure.org/2001,1250)
EuGH, Entscheidung vom 11.01.2001 - C-1/99 (https://dejure.org/2001,1250)
EuGH, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - C-1/99 (https://dejure.org/2001,1250)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Nationale Rechtsvorschriften, die Gemeinschaftsvorschriften übernehmen - Zollkodex der Gemeinschaften - Rechtsbehelf - Zwingender Charakter der beiden Rechtsbehelfsstufen - Aussetzung des Vollzugs einer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kofisa Italia

  • EU-Kommission PDF

    Kofisa Italia

    EG-Vertrag, Artikel 177 [jetzt Artikel 234]
    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Auslegungsersuchen aufgrund der sich aus einer Verweisung im nationalen Recht ergebenden Anwendbarkeit einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts - Zuständigkeit für diese Auslegung

  • EU-Kommission

    Kofisa Italia

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen; Nationale Rechtsvorschriften, die Gemeinschaftsvorschriften übernehmen; Zollkodex der Gemeinschaften; Zwingender Charakter der beiden Rechtsbehelfsstufen; Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung der Zollbehörden

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vollziehungsaussetzung bei Einfuhrumsatzsteuer: Zuständigkeit von Gerichten bei Verweis des nationalen Rechts auf Rechtsbehelfe nach dem Zollkodex

  • Judicialis

    Verordnung 2913/92/EWG Art. 243; ; Verordnung 2913/92/EWG Art. 244

  • datenbank.nwb.de

    Erster Rechtsbehelf von Wirtschaftsteilnehmern gegen zollbehördliche Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 2913/92 (ZK) Art 243 Abs 2, VO (EWG) Nr 2913/92 (ZK) Art 244
    Abgabenordnung; Rechtsbehelf; Zoll

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Genua - Auslegung der Artikel 243 und 244 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften - Rechtsbehelf - Bei einem Gericht eingelegter Rechtsbehelf - Voraussetzungen - Zur Aussetzung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 539
  • BB 2001, 391
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 17.07.1997 - C-130/95

    Giloy

    Auszug aus EuGH, 11.01.2001 - C-1/99
    Gestützt auf das Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-130/95 (Giloy, Slg. 1997, I-4291) hält das Tribunale den Gerichtshof im vorliegenden Fall für die Beantwortung von Fragen über diese Vorschriften des Zollkodex für zuständig.

    Folglich ist es allein Sache der mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichte, in deren Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der einzelnen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlass ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihnen vorgelegten Fragen zu beurteilen (Urteil Giloy, Randnr. 20).

    Weder aus dem Wortlaut des Artikels 177 noch aus dem Zweck des dort vorgesehenen Verfahrens ergibt sich, dass die Verfasser des EG-Vertrags von der Zuständigkeit des Gerichtshofes die Vorabentscheidungsersuchen hätten ausschließen wollen, die eine Gemeinschaftsbestimmung in dem besonderen Fall betreffen, dass das nationale Recht eines Mitgliedstaats auf den Inhalt dieser Bestimmung verweist, um einen rein internen Sachverhalt zu regeln (Urteil Giloy, Randnr. 21).

    Ein von einem nationalen Gericht gestelltes Ersuchen kann nur zurückgewiesen werden, wenn sich zeigt, dass das Verfahren des Artikels 177 EG-Vertragzweckentfremdet wurde und der Gerichtshof in Wirklichkeit mittels eines konstruierten Rechtsstreits zu einer Entscheidung veranlasst werden soll, oder wenn es auf der Hand liegt, dass das Gemeinschaftsrecht auf den konkreten Sachverhalt weder unmittelbar noch mittelbar angewandt werden kann (Urteil Giloy, Randnr. 22).

    Wenn sich also, wie im Ausgangsverfahren, nationale Rechtsvorschriften zur Regelung eines innerstaatlichen Sachverhalts nach den im Gemeinschaftsrecht getroffenen Regelungen richten, um sicherzustellen, dass in vergleichbaren Fällen ein einheitliches Verfahren angewandt wird, besteht ein klares Interesse der Gemeinschaft daran, dass die aus dem Gemeinschaftsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden sollen, einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern (Urteil Giloy, Randnr. 28).

  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus EuGH, 11.01.2001 - C-1/99
    Bei der Ausübung dieser Kontrolle haben die nationalen Gerichte aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht aus Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) den Rechtsschutz zu gewährleisten, der sich für die Einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts ergibt (Urteil vom 19. Juni 1990 in der Rechtssache C-213/89, Factortame u. a., Slg. 1990, I-2433, Randnr. 19).

    Was insbesondere die Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung einer Zollbehörde angeht, so muß ein mit einem nach Gemeinschaftsrecht zu beurteilenden Rechtsstreit befasstes Gericht in der Lage sein, einstweilige Anordnungen zu erlassen, um die volle Wirksamkeit der späteren Gerichtsentscheidung über das Bestehen der aus dem Gemeinschaftsrecht hergeleiteten Rechte sicherzustellen (Urteil Factortame u. a., Randnr. 21).

  • EuGH, 15.10.1987 - 222/86

    Unectef / Heylens

    Auszug aus EuGH, 11.01.2001 - C-1/99
    Das Erfordernis der gerichtlichen Überprüfbarkeit aller Entscheidungen einer nationalen Behörde stellt nämlich einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts dar, der sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten ergibt und in den Artikeln 6 und 13 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert ist (Urteile vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86, Heylens u. a., Slg. 1987, 4097, Randnr. 14, und vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-97/91, Oleificio Borelli/Kommission, Slg. 1992, I-6313, Randnr. 14).
  • EuGH, 03.12.1992 - C-97/91

    Oleificio Borelli / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.01.2001 - C-1/99
    Das Erfordernis der gerichtlichen Überprüfbarkeit aller Entscheidungen einer nationalen Behörde stellt nämlich einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts dar, der sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten ergibt und in den Artikeln 6 und 13 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert ist (Urteile vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86, Heylens u. a., Slg. 1987, 4097, Randnr. 14, und vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-97/91, Oleificio Borelli/Kommission, Slg. 1992, I-6313, Randnr. 14).
  • EuGH, 12.10.2004 - C-60/03

    Wolff & Müller - Artikel 49 EG - Beschränkungen des freien

    Auszug aus EuGH, 11.01.2001 - C-1/99
    Die Gründe, die den Gemeinschaftsgesetzgeber bewogen haben könnten, sich auf die Regelung bestimmter allgemeiner Aspekte des Rechtsbehelfs zu beschränken, finden sich u. a. in Punkt 2.50 der Stellungnahme 91/C 60/03 des Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 18. Dezember 1990 zu dem Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften und dem Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Fälle und der besonderen Voraussetzungen, unter denen das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben in Anspruch genommen werden kann (ABl. 1991, C 60, S. 5).
  • EuGH, 28.03.1995 - C-346/93

    Kleinwort Benson / City of Glasgow District Council

    Auszug aus EuGH, 11.01.2001 - C-1/99
    Die vorliegende Rechtssache unterscheidet sich somit von der mit Urteil vom 28. März 1995 entschiedenen Rechtssache C-346/93 (Benson, Slg. 1995, I-615), in der der Gerichtshof seine Zuständigkeit für die Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen verneint hat, das sich auf das Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 1972, L 299, S. 32) in der Fassung des Übereinkommens vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (ABl. L 304, S. 1, geänderter Text S. 77) bezog.
  • EuGH, 14.03.2013 - C-32/11

    Vereinbarungen zwischen Versicherungsgesellschaften und Kfz-Reparaturwerkstätten

    27 und 32, vom 11. Januar 2001, Kofisa Italia, C-1/99, Slg. 2001, I-207, Randnr. 32, vom 14. Dezember 2006, Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio, C-217/05, Slg. 2006, I-11987, Randnr. 19, vom 11. Dezember 2007, ETI u. a., C-280/06, Slg. 2007, I-10893, Randnr. 21, vom 20. Mai 2010, Modehuis A. Zwijnenburg, C-352/08, Slg. 2010, I-4303, Randnr. 33, sowie vom 18. Oktober 2012, Pelati, C-603/10, Randnr. 18).
  • EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    210 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat (oben in Randnr. 146 zitiertes Urteil Johnston, Randnr. 18; vgl. auch Urteile des Gerichtshofes vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-97/91, Oleifici Borelli/Kommission, Slg. 1992, I-6313, Randnr. 14, vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-1/99, Kofisa Italia, Slg. 2001, I-207, Randnr. 46, vom 27. November 2001 in der Rechtssache C-424/99, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-9285, Randnr. 45, und vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 39), ist die gerichtliche Kontrolle "Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes, der den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten zugrunde liegt [und der] auch in den Artikeln 6 und 13 der [EMRK] verankert [ist]".
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-620/19

    J & S Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des Gerichtshofs -

    14 Vgl. Urteile vom 3. Dezember 1998, Schoonbroodt (C-247/97, EU:C:1998:586), und vom 11. Januar 2001, Kofisa Italia (C-1/99, EU:C:2001:10).

    23 Urteil vom 11. Januar 2001, Kofisa Italia (C-1/99, EU:C:2001:10, Rn. 18 bis 33).

    27 Urteile vom 11. Januar 2001, Kofisa Italia (C-1/99, EU:C:2001:10, Rn. 31), und vom 16. März 2006, Poseidon Chartering (C-3/04, EU:C:2006:176, Rn. 18).

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