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   EuGH, 17.05.2001 - C-450/98 P   

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EuGH, 17.05.2001 - C-450/98 P (https://dejure.org/2001,2320)
EuGH, Entscheidung vom 17.05.2001 - C-450/98 P (https://dejure.org/2001,2320)
EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - C-450/98 P (https://dejure.org/2001,2320)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Entscheidungen über die Zurückweisung einer Beschwerde - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Postdienste - Remailing

  • Europäischer Gerichtshof

    IECC / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    IECC / Kommission

    Rechtsmittel - Entscheidungen über die Zurückweisung einer Beschwerde - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Postdienste - Remailing

  • EU-Kommission

    IECC / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Zur Frage der Nichtigkeitserklärungen von materiell geschäftlichen ABA-Remailsendungen

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 62/17/EWG Art. 3 Abs. 2; ; EGV Art. 82

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Prüfung von Beschwerden - Begründung der Einstellungsverfügungen - Pflicht - Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte erweiterte Kammer) vom 16. September 1998 in den Rechtssachen T-133/95 und T-204/95, International Express Carriers Conference (IECC) gegen Kommission - Teilweise Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission über ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2239
  • EuZW 2001, 595
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 16.09.1998 - T-133/95

    IECC / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-450/98
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte erweiterte Kammer) vom 16. September 1998 in den Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 (IECC/Kommission, Slg. 1998, II-3645) wegen Aufhebung dieses Urteils in Bezug auf die Rechtssache T-204/95 und der Randnummern 78 bis 83 bezüglich der Rechtssache T-133/95, andere Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch K. Wiedner als Bevollmächtigten im Beistand von N. Forwood, QC, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die International Express Carriers Conference (IECC) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 8. Dezember 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 16. September 1998 in den Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 (IECC/Kommission, Slg. 1998, II-3645, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die Entscheidung der Kommission vom 6. April 1995 über die Beschwerde der IECC für nichtig erklärt hat, soweit sie materielle geschäftliche ABA-Remailsendungen betraf, und die Klage der IECC im Übrigen abgewiesen hat.

    Die IECC hat mit Klageschrift, die am 20. Juni 1995 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist und unter dem Aktenzeichen T-133/95 eingetragen wurde, gemäß Artikel 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) Klage auf Nichtigerklärung der ersten streitigen Entscheidung erhoben.

    Mit Klageschrift, die am 28. Oktober 1995 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist und unter dem Aktenzeichen T-204/95 eingetragen wurde, hat die IECC gemäß Artikel 173 EG-Vertrag Klage auf Nichtigerklärung der zweiten streitigen Entscheidung erhoben.

    Nach Anhörung der Verfahrensbeteiligten hat das Gericht gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung die Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    Die Kommission ist zur Tragung der Kosten der IECC in der Rechtssache T-133/95 und die IECC zur Tragung der Kosten der Kommission in der Rechtssache T-204/95 verurteilt worden; die Streithelfer sind zur Tragung ihrer eigenen Kosten in den beiden Rechtssachen verurteilt worden.

    Die IECC beantragt mit ihrem Rechtsmittel, - das angefochtene Urteil in Bezug auf die Rechtssache T-204/95 und die Randnummern 78 bis 83 bezüglich der Rechtssache T-133/95 aufzuheben; - gemäß Artikel 54 der EG-Satzung des Gerichtshofes den Rechtsstreit in der Rechtssache T-133/95 zu entscheiden und die erste streitige Entscheidung für nichtig zu erklären, soweit darin der IECC ein berechtigtes Interesse in Bezug auf nichtmaterielle ABA-Remailsendungen abgesprochen wird und die Beschwerde bezüglich des ABC-Remailings ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen wird; - gemäß Artikel 54 der EG-Satzung des Gerichtshofes den Rechtsstreit in der Rechtssache T-204/95 zu entscheiden und die zweite streitige Entscheidung für inexistent, hilfsweise, für nichtig zu erklären; - der Deutschen Post die Kosten aufzuerlegen, die der Rechtsmittelführerin im Zusammenhang mit der Streithilfe der Deutschen Post im Verfahren vor dem Gericht sowie im Zusammenhang mit der Erwiderung auf dieRechtsmittelbeantwortung der Deutschen Post vor dem Gerichtshof entstanden sind; - der Kommission die Kosten im Zusammenhang mit der Rechtssache T-204/95 und der Rechtssache T-133/95, falls das angefochtene Urteil teilweise aufgehoben wird, sowie die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen; - den Streithelfern im Verfahren vor dem Gericht die Kosten aufzuerlegen, die der Rechtsmittelführerin im Verfahren vor dem Gericht im Zusammenhang mit deren Streithilfe in diesem Verfahren entstanden sind; - hilfsweise, falls der Gerichtshof nicht in der Rechtssache entscheidet, die Kostenentscheidung vorzubehalten und die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen.

  • EuGH, 04.03.1999 - C-119/97

    Ufex u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-450/98
    Wenn die Kommission eine Beschwerde zurückweist, die bei ihr auf der Grundlage von Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 eingereicht wurde, muss sie die Gründe für ihre Zurückweisungsentscheidung und insbesondere auch für ihre Beurteilung der Frage, ob es angebracht ist, die Prüfung der Beschwerde fortzusetzen, so genau und detailliert erläutern, dass der Gemeinschaftsrichter in der Lage ist, die Ausübung der Ermessensbefugnis der Kommission zur Festlegung der Prioritäten wirksam zu überprüfen (Urteil vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-119/97 P, Ufex u. a./Kommission, Slg. 1999, I-1341, Randnr. 91).
  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-450/98
    Mit dem zweiten Teil des vierten Rechtsmittelgrundes macht die Rechtsmittelführerin hilfsweise geltend, das Gericht habe gegen den Begriff des Gemeinschaftsinteresses verstoßen und seine Verpflichtung verletzt, die Anwendung dieses Begriffes durch die Kommission zu überprüfen, indem es akzeptiert habe, dass die Kommission ihre Zurückweisung der Beschwerde wegen fehlenden Gemeinschaftsinteresses mit einem einzigen Kriterium begründet habe, und nicht geprüft habe, ob die Begründung der zweiten streitigen Entscheidung den drei Kriterien für das Gemeinschaftsinteresse entspreche, die in Randnummer 86 des Urteils des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-24/90 (Automec/Kommission, Slg. 1992, II-2223) festgelegt seien.
  • EuGH, 11.10.1983 - 210/81

    Demo-Studio Schmidt

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-450/98
    Sie muss insbesondere alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte aufmerksam prüfen, die ihr der Beschwerdeführer zur Kenntnis bringt (Urteile vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045, Randnr. 19, vom 28. März 1985 in der Rechtssache 298/83, CICCE/Kommission, Slg. 1985, 1105, Randnr. 18, vom 17. November 1987 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487, Randnr. 20, und Urteil Ufex u. a./Kommission, Randnr. 86).
  • EuGH, 28.03.1985 - 298/83

    CICCE / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-450/98
    Sie muss insbesondere alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte aufmerksam prüfen, die ihr der Beschwerdeführer zur Kenntnis bringt (Urteile vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045, Randnr. 19, vom 28. März 1985 in der Rechtssache 298/83, CICCE/Kommission, Slg. 1985, 1105, Randnr. 18, vom 17. November 1987 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487, Randnr. 20, und Urteil Ufex u. a./Kommission, Randnr. 86).
  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-450/98
    Sie muss insbesondere alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte aufmerksam prüfen, die ihr der Beschwerdeführer zur Kenntnis bringt (Urteile vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045, Randnr. 19, vom 28. März 1985 in der Rechtssache 298/83, CICCE/Kommission, Slg. 1985, 1105, Randnr. 18, vom 17. November 1987 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487, Randnr. 20, und Urteil Ufex u. a./Kommission, Randnr. 86).
  • BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03

    Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern);

    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB gilt für den erweiterten Verfall nicht (BGH NJW 2001, 2239; BGH, Beschl. vom 3. April 2002 - 1 StR 540/01).
  • EuG, 15.12.2010 - T-427/08

    CEAHR / Kommission - Kartelle - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Sie muss insbesondere alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte aufmerksam prüfen, die ihr der Beschwerdeführer zur Kenntnis bringt (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 17. Mai 2001, 1ECC/Kommission, C-450/98 P, Slg. 2001, I-3947, Randnr. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-359/01

    British Sugar / Kommission

    Nach Artikel 113 § 2 der Verfahrensordnung sind sie daher im Rahmen des vorliegenden Rechtsmittels unzulässig (Urteil vom 17. Mai 2001 in der Rechtssache C-450/98 P, IECC/Kommission, Slg. 2001, I-3947, Randnr. 36).
  • EuG, 16.05.2017 - T-480/15

    Agria Polska u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Missbrauch einer

    Da bei der Einschätzung des durch eine Beschwerde wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht begründeten Unionsinteresses auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist (Urteil vom 12. Juli 2007, AEPI/Kommission, T-229/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:224, Rn. 38), ist es nicht angebracht, die Zahl der Beurteilungskriterien, die die Kommission heranziehen kann, einzuschränken oder ihr umgekehrt die ausschließliche Anwendung bestimmter Kriterien vorzuschreiben (Urteile vom 17. Mai 2001, 1ECC/Kommission, C-450/98 P, EU:C:2001:276, Rn. 58, und vom 16. Januar 2008, Scippacercola und Terezakis/Kommission, T-306/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:9, Rn. 189).

    Sie hat alle ihr vom Kläger zur Kenntnis gebrachten, erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen und aufmerksam zu prüfen, um darüber zu entscheiden, wie eine Beschwerde zu behandeln ist (vgl. Urteil vom 17. Mai 2001, 1ECC/Kommission, C-450/98 P, EU:C:2001:276, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 26.09.2018 - T-574/14

    EAEPC / Kommission

    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Unionsinteresse an der Fortführung der Untersuchung einer Sache besteht, muss die Kommission die Umstände des konkreten Falles und insbesondere die tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte berücksichtigen, die in der bei ihr eingereichten Beschwerde vorgebracht werden (vgl. Urteil vom 17. Mai 2001, 1ECC/Kommission, C-450/98 P, EU:C:2001:276, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sie muss insbesondere alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte aufmerksam prüfen, die ihr der Beschwerdeführer zur Kenntnis bringt (vgl. Urteile vom 17. Mai 2001, 1ECC/Kommission, C-450/98 P, EU:C:2001:276, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 11. Juli 2013, BVGD/Kommission, T-104/07 und T-339/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:366, Rn. 157 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch Nr. 42 der Mitteilung über die Behandlung von Beschwerden).

  • EuG, 23.10.2017 - T-712/14

    CEAHR / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer beherrschenden

    Daher kann die Kommission bei der Bewertung des Unionsinteresses einem einzelnen Kriterium Vorrang einräumen (Urteile vom 17. Mai 2001, 1ECC/Kommission, C-450/98 P, EU:C:2001:276, Rn. 58, und vom 16. Oktober 2013, Vivendi/Kommission, T-432/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:538, Rn. 25).
  • EuG, 11.07.2014 - T-541/08

    Sasol u.a. / Kommission

    Eine solche Darstellung schafft ein verzerrtes Bild der maßgeblichen Umstände der Rechtssache und entspricht nicht dem Kriterium, nach dem die Verantwortung für eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG anhand aussagekräftiger und übereinstimmender Beweise nachgewiesen werden muss und nach dem die Kommission alle ihr vorgelegten maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände unparteiisch zu berücksichtigen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Rn. 59 bis 63; vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 17. Mai 2001, 1ECC/Kommission, C-450/98 P, Slg. 2001, I-3947, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 29.04.2015 - T-217/11

    Staelen / Bürgerbeauftragter

    Daraus folgt, dass der Bürgerbeauftragte, auch wenn er frei über die Einleitung einer Untersuchung entscheiden und, wenn er sich dazu entschließt, alle Untersuchungsmaßnahmen ergreifen kann, die er für gerechtfertigt hält, sich gleichwohl zu vergewissern hat, dass er nach diesen Untersuchungsmaßnahmen in der Lage ist, sorgfältig und unvoreingenommen alle relevanten Gesichtspunkte zu prüfen, um über die Begründetheit eines sich auf einen Fall von Missstand in der Verwaltung beziehenden Vorbringens und die im Anschluss an dieses Vorbringen gegebenenfalls zu ergreifenden Maßnahmen zu entscheiden (vgl. in Anlehnung an die Pflicht zur Prüfung einer Beschwerde durch die Kommission Urteil vom 17. Mai 2001, 1ECC/Kommission, C-450/98 P, Slg, EU:C:2001:276, Rn. 57).
  • BGH, 03.04.2002 - 1 StR 540/01

    Unmittelbarkeit (Zeuge vom Hörensagen; Inhalt abgehörter fremdsprachlicher

    Bei der Anordnung des Verfalls hat das Landgericht § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB beachtet, der hinsichtlich des erweiterten Verfalls nach § 73d StGB nicht gilt (vgl. BGH NJW 2001, 2239).
  • EuG, 16.12.2020 - T-515/18

    Fakro/ Kommission

    Étant donné que l'évaluation de l'intérêt pour l'Union que présente une plainte en matière de concurrence dépend des circonstances factuelles et juridiques de chaque espèce (arrêt du 12 juillet 2007, AEPI/Commission, T-229/05, non publié, EU:T:2007:224, point 38), il ne convient ni de limiter le nombre de critères d'appréciation auxquels la Commission peut se référer, ni, à l'inverse, de lui imposer le recours exclusif à certains critères (arrêts du 17 mai 2001, 1ECC/Commission, C-450/98 P, EU:C:2001:276, point 58 ; du 16 janvier 2008, Scippacercola et Terezakis/Commission, T-306/05, non publié, EU:T:2008:9, point 189, et du 16 mai 2017, Agria Polska e.a./Commission, T-480/15, EU:T:2017:339, point 35).

    En effet, elle doit prendre en considération, en les examinant attentivement, tous les éléments de fait et de droit pertinents portés à sa connaissance par le plaignant afin de décider de la suite à donner à une plainte (voir arrêt du 17 mai 2001, 1ECC/Commission, C-450/98 P, EU:C:2001:276, point 57 et jurisprudence citée ; arrêt du 16 mai 2017, Agria Polska e.a./Commission, T-480/15, EU:T:2017:339, point 36).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-337/15

    Bürgerbeauftragter / Staelen - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-68/05

    Koninklijke Coöperatie Cosun / Kommission - Rechtsmittel - Zulässigkeit neuer

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-312/00

    Kommission / Camar und Tico

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2003 - C-359/01

    British Sugar / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2008 - C-425/07

    AEPI / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz -

  • EuG, 21.01.2015 - T-355/13

    Das Gericht der EU konkretisiert die Funktionsweise des Europäischen Netzes der

  • EuG, 06.02.2014 - T-342/11

    CEEES und Asociación de Gestores de Estaciones de Servicio / Kommission -

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