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   EuGH, 13.09.2001 - C-89/99   

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https://dejure.org/2001,2399
EuGH, 13.09.2001 - C-89/99 (https://dejure.org/2001,2399)
EuGH, Entscheidung vom 13.09.2001 - C-89/99 (https://dejure.org/2001,2399)
EuGH, Entscheidung vom 13. September 2001 - C-89/99 (https://dejure.org/2001,2399)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation - Artikel 50 Absatz 6 TRIPS-Übereinkommen - Auslegung - Unmittelbare Wirkung - Anwendung auf ein Verfahren, in dem bei Inkrafttreten des Übereinkommens in dem betreffenden Mitgliedstaat die Entscheidung noch ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Schieving-Nijstad u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Schieving-Nijstad u.a.

    TRIPS-Übereinkommen, Artikel 50
    1. Völkerrechtliche Verträge - Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) - Anwendung auf ein Verfahren, in dem die Entscheidung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens für den betreffenden Mitgliedstaat noch nicht ...

  • EU-Kommission

    Schieving-Nijstad u.a.

  • Wolters Kluwer

    Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation; "TRIPS-Übereinkommen" ; Klageerhebung in der Hauptsache

  • Judicialis

    TRIPS-Übereinkommen Art. 50; ; TRIPS-Übereinkommen Art. 50 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Völkerrechtliche Verträge - Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums [TRIPS] - Anwendung auf ein Verfahren, in dem die Entscheidung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens für den betreffenden Mitgliedstaat noch nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung von Artikel 50 Absatz 6 des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) - Unmittelbare Anwendung - Anwendung auf ein Verfahren, in dem bei Inkrafttreten des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1862 (Ls.)
  • GRUR Int. 2002, 41
  • EuZW 2001, 657
  • DVBl 2001, 1742
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 16.06.1998 - C-53/96

    Hermès

    Auszug aus EuGH, 13.09.2001 - C-89/99
    Der Gerichtshof hat bereits für Recht erkannt, dass eine Maßnahme, die bezweckt, angebliche Verletzungen einer Marke abzustellen, und die in einem Verfahren gemäß den oben in den Randnummern 13 bis 16 wiedergegebenen ZPO-Vorschriften erlassen wird, eine einstweilige Maßnahme im Sinne des Artikels 50 Absatz 1 des TRIPS-Übereinkommens ist (Urteil vom 16. Juni 1998 in der Rechtssache C-53/96, Hermès, Slg. 1998, I-3603).

    Im Bereich der Marken, auf den das TRIPS-Übereinkommen anwendbar ist und in dem die Gemeinschaft bereits Rechtsvorschriften erlassen hat, ist der Gerichtshof für die Auslegung von Artikel 50 des TRIPS-Übereinkommens zuständig und hat hiervon auch bereits Gebrauch gemacht (vgl. Urteile Hermès und vom 14. Dezember 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-300/98 und C-392/98, Dior u. a., Slg. 2000, I-1307).

    Allerdings sind die Gerichte der Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes in einem Bereich, auf den das TRIPS-Übereinkommen anwendbar ist und in dem die Gemeinschaft bereits Rechtsvorschriften erlassen hat, nach dem Gemeinschaftsrecht verpflichtet, bei der Anwendung ihrer nationalen Rechtsvorschriften im Rahmen der Anordnung einstweiliger Maßnahmen zum Schutz von Rechten, die zu diesem Bereich gehören, soweit wie möglich den Wortlaut und den Zweck von Artikel 50 des TRIPS-Übereinkommens zu berücksichtigen (vgl. Urteile Hermès, Randnr. 28, und Dior u. a., Randnr. 47).

  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

    Auszug aus EuGH, 13.09.2001 - C-89/99
    Der Hauptzweck des TRIPS-Übereinkommens besteht darin, den Schutz des geistigen Eigentums weltweit zu verstärken und zu harmonisieren (vgl. hierzu Gutachten 1/94 vom 15. November 1994, Slg. 1994, I-5267, Randnr. 58).
  • EuGH, 14.12.2000 - C-300/98

    Dior

    Auszug aus EuGH, 13.09.2001 - C-89/99
    Im Bereich der Marken, auf den das TRIPS-Übereinkommen anwendbar ist und in dem die Gemeinschaft bereits Rechtsvorschriften erlassen hat, ist der Gerichtshof für die Auslegung von Artikel 50 des TRIPS-Übereinkommens zuständig und hat hiervon auch bereits Gebrauch gemacht (vgl. Urteile Hermès und vom 14. Dezember 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-300/98 und C-392/98, Dior u. a., Slg. 2000, I-1307).
  • BFH, 15.01.2015 - I R 69/12

    Schlussurteil zu den EuGH-Urteilen Meilicke I und Meilicke II: Anrechnung

    Die von den Klägern dagegen erhobene Klage blieb --nach Ergehen der EuGH-Urteile Meilicke I (EU:C:2007:132, Slg. 2007, I-1835) und Meilicke II (EU:C:2001:438, Slg. 2011, I-5669)-- erfolglos, letztlich deswegen, weil es sowohl an der Vorlage ordnungsmäßiger Körperschaftsteuerbescheinigungen als auch an Nachweisen über die Höhe ggf. anrechenbarer Körperschaftsteuern mangele.
  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    37 Zur Frage der zeitlichen Geltung des TRIPS-Übereinkommens führte das vorlegende Gericht aus, dass nach den Randnummern 49 und 50 des Urteils vom 13. September 2001 in der Rechtssache C-89/99 (Schieving-Nijstad u. a., Slg. 2001, I-5851) das TRIPS-Übereinkommen laut seinem Artikel 70 Absatz 1 anwendbar sei, wenn die Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums über den Zeitpunkt hinaus angedauert habe, zu dem das TRIPS-Übereinkommen auf die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten anwendbar geworden sei.

    65 Zweitens ist bezüglich des TRIPS-Übereinkommens daran zu erinnern, dass dessen Hauptzweck die weltweite Verstärkung und Harmonisierung des Schutzes des geistigen Eigentums ist (vgl. Urteil Schieving-Nijstad u. a., Randnr. 36 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    72 Diese Auslegung wird im Übrigen durch das in Randnummer 66 dieses Urteils wiedergegebene allgemeine Ziel des TRIPS-Übereinkommens bestätigt, wonach ein Gleichgewicht zwischen dem Ziel der Verringerung der Verzerrungen und Behinderungen des internationalen Handels und dem der Förderung eines wirksamen und angemessenen Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums gewährleistet sein muss, damit die Maßnahmen und Verfahren zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht selbst zu Schranken für den rechtmäßigen Handel werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Schieving-Nijstad u. a., Randnr. 38).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-414/11

    Das Übereinkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen

    Der Hauptzweck des TRIPS-Übereinkommens besteht darin, den Schutz des geistigen Eigentums weltweit zu verstärken und zu harmonisieren (Urteil vom 13. September 2001, Schieving-Nijstad u. a., C-89/99, Slg. 2001, I-5851, Randnr. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2007 - C-431/05

    Merck Genéricos - Produtos Farmacêuticos - Abkommen zur Errichtung der

    21 - So äußerte sich Generalanwalt Jacobs in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache, in der das Urteil vom 13. September 2001, Schieving-Nijstad u. a. (C-89/99, Slg. 2001, I-5851, Nr. 40), erging.

    67 - Ebenso Urteil Schieving-Nijstad u. a., Randnrn.

  • BFH, 10.04.2003 - V R 35/01

    Vergütung von Vorsteuerbeträgen

    Als vorlagebedürftig sieht der Senat die Frage an, ob Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 86/560/EWG wegen einer mittelbaren Wirkung der Regelungen des GATS einschränkend dahin ausgelegt werden kann, dass er sich nicht auf Staaten bezieht, die --wie Brasilien-- Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) sind (vgl. dazu EuGH-Urteil vom 13. September 2001 Rs. C-89/99, Schieving-Nijstad vof u.a., Slg. 2001, I-5851, Europäische Zeitschrift für Wirtschaft --EuZW-- 2001, 657, und EuGH-Beschluss vom 2. Mai 2001 Rs. C-307/99, OGT Fruchthandelsgesellschaft, Slg. 2001, I-3159, EuZW 2001, 529).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - ?rhus-Übereinkommen -

    37 - Diesen Ansatz hat Generalanwalt Jacobs in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Schieving-Nijstad u. a. (C-89/99, Urteil vom 13. September 2001, Slg. 2001, I-5851, Nr. 40) wegen seiner Verschwommenheit kritisiert.
  • EuG, 24.09.2008 - T-45/06

    Reliance Industries / Rat und Kommission - Gemeinsame Handelspolitik -

    Auch die anderen verbindlichen Fassungen (und zwar die französische und die spanische Fassung), auf die bei der Auslegung der WTO-Übereinkommen abzustellen sei (Urteil des Gerichtshofs vom 13. September 2001, Schieving-Nijstad u. a., C-89/99, Slg. 2001, I-5851), bestätigten diesen Standpunkt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2006 - C-459/03

    Kommission / Irland - Streitigkeit zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich

    32 bis 33; vgl. auch Urteil des Gerichtshofes vom 13. September 2001 in der Rechtssache C-88/99, Schieving-Nijstad u. a., Slg. 2001, I-5851, Randnr. 30).
  • FG Köln, 24.08.2005 - 2 K 3126/04

    Deutsche Vorsteuervergütung für ein tschechisches Unternehmen auch ohne

    Gemeinschaftsrechtliche Massnahmen sind danach nicht am Massstab des WTO-Rechts zu messen (vgl. EuGH-Urteil vom 13. September 2001 Rs. C-89/99, Schieving-Nijstad vof u.a., EuGHE I 2001, 5851; EuGH-Beschluss vom 2. Mai 2001 Rs. C-307/99, OGT Fruchthandelsgesellschaft, EuGHE I 2001, 3159).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-256/15

    Nemec - Unionsrecht - Zeitlicher Anwendungsbereich - Richtlinie 2000/35 -

    Vgl. auch Urteil vom 13. September 2001, Schieving-Nijstad u. a. (C-89/99, EU:C:2001:438, Rn. 49 bis 50).
  • EuG, 04.11.2009 - T-45/06

    Reliance Industries Ltd gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2004 - C-245/02

    Anheuser-Busch

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