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   Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-299/99   

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https://dejure.org/2001,25057
Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-299/99 (https://dejure.org/2001,25057)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.01.2001 - C-299/99 (https://dejure.org/2001,25057)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - C-299/99 (https://dejure.org/2001,25057)
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Wird zitiert von ... (5)

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2017 - C-395/16

    DOCERAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum -

    55 Zu den Unterschieden zwischen dem durch Marken und dem durch Geschmacksmuster gewährten Schutz, was jeweils seine Natur, seinen Umfang und seine Dauer angeht, siehe Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Philips (C-299/99, EU:C:2001:52, Nrn. 36 bis 38).

    Dies bedeute, dass ein funktionelles Modell dennoch schutzwürdig sein könne, wenn sich nachweisen lasse, dass dieselbe technische Funktion auch durch eine unterschiedliche Form verwirklicht werden könnte (siehe seine Schlussanträge in der Rechtssache Philips, C-299/99, EU:C:2001:52, Nr. 34).

    Ich teile diese Auffassung nicht, wobei klarzustellen ist, dass sie im Rahmen eines obiter dictum geäußert wurde (vgl. Entscheidung des HABM in der Sache R 690/2007-3, oben in Fn. 13 angeführt, Rn. 28) und der Gerichtshof im Urteil vom 18. Juni 2002, Philips (C-299/99, EU:C:2002:377), zu den Geschmacksmustern keine Stellung bezogen hat.

    61 Siehe zu Art. 3 Abs. 1 Buchst. e zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 89/104 Urteil vom 18. Juni 2002, Philips (C-299/99, EU:C:2002:377, Rn. 81 bis 84), zu Art. 3 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2008/95 Urteil vom 16. September 2015, Société des Produits Nestlé (C-215/14, EU:C:2015:604, Rn. 56), sowie zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung Nr. 40/94 Urteil vom 14. September 2010, Lego Juris/HABM (C-48/09 P, EU:C:2010:516, Rn. 53 bis 58).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2014 - C-205/13

    Nach Ansicht des Generalanwalts Maciej Szpunar schließt das Unionsrecht die

    5 - Dieser Begriff umfasst drei- oder zweidimensionale Formen und grafische Zeichen (Bildmarken), die die Form der Ware abbilden, siehe Urteil Philips (C-299/99, EU:C:2002:377, Rn. 76).

    24 - Siehe Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Philips (C-299/99, EU:C:2001:52, Nrn. 30 und 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-377/98

    Niederlande / Parlament und Rat

    Es sei hier angemerkt, dass Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in seinen Schlussanträgen vom 23. Januar 2001 in der Rechtssache C-299/99 (Philips Electronic, Nr. 18) als Beispiel für eine Marke, deren Eintragung abzulehnen wäre, weil sie gegen die öffentliche Ordnung verstieße, die Marke "Babykiller" für ein Abtreibungsmittel angeführt hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3 Abs. 1

    Die Rechte, die hier gemeint sind, sind im Wesentlichen jene, die durch die Regelung der Patente und der Modelle und gewerblichen Muster verliehen werden (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Philips, C-299/99, EU:C:2001:52, Nr. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    42 bis 44.15: - Schlussanträge vom 23. Januar 2001 in der Rechtssache C-299/99 (Philips, Slg. 2001, I-0000).
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