Rechtsprechung
EuGH, 09.10.2001 - C-379/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse, der die Erfüllung der Verpflichtungen des Arbeitgebers hinsichtlich der Gewährung einer Zusatzrente obliegt - Hinterbliebenenrente
- Europäischer Gerichtshof
Menauer
- EU-Kommission
Menauer
EG-Vertrag, Artikel 119 [die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden]
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Mit der Erbringung von Leistungen eines Betriebsrentensystems betraute Pensionskassen - Verpflichtung, die Gleichbehandlung von Männern und Frauen sicherzustellen - Umfang
- EU-Kommission
Menauer
- IWW
- Judicialis
EGV Art. 119 a.F.; ; EGV Art. 136
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Mit der Erbringung von Leistungen eines Betriebsrentensystems betraute Pensionskassen - Verpflichtung, die Gleichbehandlung von Männern und Frauen sicherzustellen - Umfang
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
EG-Vertrag Art. 234, 143
Verpflichtung von Pensionskassen zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts - Auslegung von Artikel 119 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 141 EG) - Leistungen eines privaten betrieblichen Altersversorgungssystems - Bestimmung des Schuldners im Falle eines diskriminierenden Ausschlusses ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2001, 3693
- EuZW 2002, 29
- NZA 2001, 1301
- DVBl 2002, 70 (Ls.)
- BB 2001, 2322
- DB 2002, 279
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 28.09.1994 - C-200/91
Coloroll Pension Trustees / Russell u.a.
Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-379/99
In Anbetracht der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 28. September 1994 in der Rechtssache C-200/91, Coloroll Pension Trustees, Slg. 1994, I-4389, und in der Rechtssache C-128/93, Fisscher, Slg. 1994, I-4583) hat das Bundesarbeitsgericht jedoch beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen: Muss Artikel 119 EG-Vertrag dahin ausgelegt werden, dass Pensionskassen als Arbeitgeber anzusehen sind und Gleichbehandlung von Mann und Frau bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung schulden, obwohl den benachteiligten Arbeitnehmern gegenüber ihren unmittelbaren Versorgungsschuldnern, den Arbeitgebern als Parteien der Arbeitsverträge, ein insolvenzgeschützter, die Diskriminierung ausschließender Anspruch zusteht? Zur Vorabentscheidungsfrage.12 und 13, Urteil Coloroll Pension Trustees, Randnr. 18, und Urteil vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-147/95, Evrenopoulos, Slg. 1997, I-2057, Randnr. 22).
Daraus folgt, dass der überlebende Ehegatte des verstorbenen Arbeitnehmers sich für die Anerkennung seines Anspruchs auf eine Hinterbliebenenrente dem Grunde und der Höhe nach auf Artikel 119 EG-Vertrag berufen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Coloroll Pension Trustees, Randnr. 19).
28 und 29, und Coloroll Pension Trustees, Randnr. 20).
Der Gerichtshof hat ebenfalls entschieden, dass die Treuhänder, obwohl am Arbeitsverhältnis nicht beteiligt, mit der Erbringung von Leistungen betraut sind, die dadurch ihren Charakter als Entgelt im Sinne von Artikel 119 nicht verlieren, und dass sie deshalb verpflichtet sind, alles in ihrer Zuständigkeit Liegende zu tun, um die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung auf diesem Gebiet sicherzustellen (Urteil Coloroll Pension Trustees, Randnr. 22).
Nach ständiger Rechtsprechung würde die praktische Wirksamkeit von Artikel 119 EG-Vertrag beträchtlich geschmälert und der für eine wirkliche Gleichstellung notwendige Rechtsschutz stark eingeschränkt, wenn sich ein Arbeitnehmer oder seine anspruchsberechtigten Angehörigen auf diese Bestimmung nur gegenüber dem Arbeitgeber berufen könnten und nicht auch gegenüber denjenigen, die ausdrücklich mit der Erfüllung der Verpflichtungen des Arbeitgebers betraut sind (vgl. in diesem Sinne die Urteile Coloroll Pension Trustees, Randnr. 23, und Fisscher, Randnr. 31).
- EuGH, 28.09.1994 - C-128/93
Fisscher / Voorhuis Hengelo und Stichting Bedrijfspensioenfonds voor de …
Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-379/99
In Anbetracht der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 28. September 1994 in der Rechtssache C-200/91, Coloroll Pension Trustees, Slg. 1994, I-4389, und in der Rechtssache C-128/93, Fisscher, Slg. 1994, I-4583) hat das Bundesarbeitsgericht jedoch beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen: Muss Artikel 119 EG-Vertrag dahin ausgelegt werden, dass Pensionskassen als Arbeitgeber anzusehen sind und Gleichbehandlung von Mann und Frau bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung schulden, obwohl den benachteiligten Arbeitnehmern gegenüber ihren unmittelbaren Versorgungsschuldnern, den Arbeitgebern als Parteien der Arbeitsverträge, ein insolvenzgeschützter, die Diskriminierung ausschließender Anspruch zusteht? Zur Vorabentscheidungsfrage.In Randnummer 31 des Urteil Fisscher ist der Gerichtshof in Bezug auf die Verwalter eines Betriebsrentensystems niederländischen Rechts, die wie die Treuhänder nicht am Arbeitsverhältnis beteiligt waren, zu demselben Ergebnis gelangt.
Nach ständiger Rechtsprechung würde die praktische Wirksamkeit von Artikel 119 EG-Vertrag beträchtlich geschmälert und der für eine wirkliche Gleichstellung notwendige Rechtsschutz stark eingeschränkt, wenn sich ein Arbeitnehmer oder seine anspruchsberechtigten Angehörigen auf diese Bestimmung nur gegenüber dem Arbeitgeber berufen könnten und nicht auch gegenüber denjenigen, die ausdrücklich mit der Erfüllung der Verpflichtungen des Arbeitgebers betraut sind (vgl. in diesem Sinne die Urteile Coloroll Pension Trustees, Randnr. 23, und Fisscher, Randnr. 31).
- EuGH, 17.05.1990 - 262/88
Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group
Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-379/99
20 und 22, vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 28, und vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache C-110/91, Moroni, Slg. 1993, I-6591, Randnr. 15).Was die Frage angeht, ob der überlebende Ehegatte sich auf diesen Artikel gegenüber einer externen Einrichtung, wie z. B. einer Pensionskasse deutschen Rechts, berufen kann, die der Arbeitgeber mit der Zahlung der betreffenden Leistungen betraut hat und die rechtlich selbständig ist, so steht der Anwendbarkeit von Artikel 119 EG-Vertrag auf ein Betriebsrentensystem nach den Urteilen Barber und Coloroll Pension Trustees nicht entgegen, dass dieses System treuhänderisch ausgestaltet ist und von Treuhändern verwaltet wird, die vom Arbeitgeber formal unabhängig sind, da Artikel 119 auch fürVergütungen gilt, die der Arbeitgeber mittelbar zahlt (vgl. Urteile Barber, Randnrn.
- EuGH, 17.04.1997 - C-147/95
Dimossia Epicheirissi Ilektrismou / Evrenopoulos
Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-379/99
12 und 13, Urteil Coloroll Pension Trustees, Randnr. 18, und Urteil vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-147/95, Evrenopoulos, Slg. 1997, I-2057, Randnr. 22). - EuGH, 13.05.1986 - 170/84
Bilka / Weber von Hartz
Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-379/99
Nach ständiger Rechtsprechung stellt eine im Rahmen eines durch Tarifvertrag geschaffenen betrieblichen Rentensystems gezahlte Altersrente eine Vergütung dar, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer zahlt, und fällt somit in den Anwendungsbereich von Artikel 119 EWG-Vertrag, und zwar unabhängig davon, ob dieses System an die Stelle des gesetzlichen Systems tritt oder ergänzenden Charakter hat (vgl. u. a. Urteile vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnrn. - EuGH, 14.12.1993 - C-110/91
Moroni / Collo
Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-379/99
20 und 22, vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 28, und vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache C-110/91, Moroni, Slg. 1993, I-6591, Randnr. 15). - EuGH, 06.10.1993 - C-109/91
Ten Oever / Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het Glazenwassers- en …
Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-379/99
Dieser Auslegung steht nicht entgegen, dass die genannte Rente ihrem Begriff gemäß nicht dem Arbeitnehmer, sondern seinem Hinterbliebenen gezahlt wird, da eine solche Leistung eine Vergütung ist, die ihren Ursprung in der Zugehörigkeit des Ehegatten des Hinterbliebenen zu dem Rentensystem hat, so dass der Hinterbliebene den Rentenanspruch im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses zwischen seinem Ehegatten und dessen Arbeitgeber erwirbt und ihm die Rente aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses seines Ehegatten gezahlt wird (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1993 in der Rechtssache C-109/91, Ten Oever, Slg. 1993, I-4879, Randnrn.
- BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 142/16
Pensionskassenrente - Leistungskürzung - Insolvenz des Arbeitgebers …
Betraut der Arbeitgeber eine externe Versorgungseinrichtung mit der Durchführung der Betriebsrentenzusagen, erfüllt er seine Leistungspflicht mittelbar entweder über eine Direktversicherung - also eine vom Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossene Lebensversicherung - oder durch eine Unterstützungskasse, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse (vgl. hierzu EuGH 9. Oktober 2001 - C-379/99 - [Menauer] Rn. 5 f.) . - EuGH, 01.04.2008 - C-267/06
EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS …
12 und 13, Coloroll Pension Trustees, Randnr. 18, vom 17. April 1997, Evrenopoulos, C-147/95, Slg. 1997, I-2057, Randnr. 22, und vom 9. Oktober 2001, Menauer, C-379/99, Slg. 2001, I-7275, Randnr. 18). - BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 631/97
Diskriminierungsverbot aus Art. 141 EG auch für Pensionskassen
Dies gilt auch zu Lasten einer vom Arbeitgeber zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung eingeschalteten Pensionskasse (EuGH 9. Oktober 2001 - Rs C-379/99 - Slg. 12001, 7275 = AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 5 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 7).Diese Frage hat der Europäische Gerichtshof durch Urteil vom 9. Oktober 2001 (- Rs C-379/99 - Slg. I 2001, 7275 = AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 5 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 7) bejaht.
Mit Urteil vom 9. Oktober 2001 (- Rs C-379/99 - aaO) hat der Europäische Gerichtshof die Frage des Senats wie folgt beantwortet:.
Der Einwand der Beklagten, das Urteil des Gerichtshofs vom 9. Oktober 2001 (- Rs C-379/99 - aaO) verstoße offensichtlich gegen - einfaches - nationales Recht, geht angesichts dessen von vornherein fehl.
- BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03
Betriebliche Altersversorgung: Mittelbare Diskriminierung durch Pensionskasse
Die sich hieraus ergebenden Ansprüche richten sich nicht nur gegen die Pensionskasse (vgl. EuGH 9. Oktober 2001 - Rs. C-379/99 - Menauer - EuGHE I 2001, 7275; BAG 19. November 2002 - 3 AZR 631/97 - BAGE 103, 373), sondern auch gegen den Arbeitgeber.Die sich aus dieser Pflicht zu diskriminierungsfreier Anspruchsberechnung ergebenden Differenzbeträge schuldet nicht nur die streitverkündete Pensionskasse (EuGH 9. Oktober 2001 - Rs. C-379/99 - Menauer - EuGHE I 2001, 7275 = AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 5 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 7; BAG 19. November 2002 - 3 AZR 631/97 - BAGE 103, 373, 376 f.), sondern auch die Beklagte (vgl. auch Steinmeyer BetrAV 2004, 436, 439).
- BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 3/02
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten
Dies schließt die Pflicht zur Gleichbehandlung ein (§ 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG nF) (Griebeling AR-Blattei SD Betriebliche Altersversorgung III Versorgungseinrichtungen Rn. 105 und EuGH 9. Oktober 2001 - RS C-379/99 - für den Fall der rechtlich wesentlich selbständigeren Pensionskasse, EuGHE I 2001, 7275). - BAG, 26.09.2017 - 3 AZR 733/15
Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz - Vereinbarkeit mit Unionsrecht
Soweit dem Arbeitnehmer eine Hinterbliebenenversorgung zusteht, handelt es sich ebenfalls um Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers, auch wenn die Leistung seinen Hinterbliebenen zugutekommt (vgl. EuGH 9. Oktober 2001 - C-379/99 - [Menauer] Rn. 18; vgl. dazu auch BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 707/11 - Rn. 17 mwN) . - BGH, 01.06.2005 - IV ZR 100/02
Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei Errechnung einer von der …
Art. 141 EG (die Art. 117 bis 120 des EG-Vertrages sind durch die Art. 136 bis 143 EG ersetzt worden, Art. 141 EG entspricht insoweit der früheren Regelung in Art. 119 EGV) gibt jedem Bürger der Europäischen Gemeinschaft ein subjektives Recht, sich vor den nationalen Gerichten sowohl gegenüber Privaten (vgl. dazu BAGE 103, 373 ff.) als auch gegenüber Personen des öffentlichen Rechts und insbesondere auch gegenüber Pensionskassen, die damit betraut sind, Leistungen eines Betriebsrentensystems zu erbringen (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 9. Oktober 2001 - Rs C-379/99 - "Barmer Ersatzkasse", NJW 2001, 3693), unmittelbar auf den Grundsatz der Entgeltgleichheit und das Verbot der Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts zu berufen. - BGH, 09.07.2003 - IV ZR 100/02
EuGH-Vorlage des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob die Versorgungsanstalt des …
Entgelt sind damit auch die Leistungen aus einem betrieblichen Zusatzversorgungssystem, auch wenn diese nicht unmittelbar durch den Arbeitgeber selbst, sondern mittelbar durch eine von ihm betraute rechtlich selbständige Einrichtung erbracht werden (EuGH, Urteile vom 9. Oktober 2001, Rs. C-379/99 - "Barmer Ersatzkasse" - EuGHE 2001, I-7275, Rdn. 20 = NJW 2001, 3693;… Urteil vom 28. September 1994 - "Colorell" - aaO Rdn. 20 …und vom 17. Mai 1990 - "Barber" - aaO Rdn. 29). - EuGH, 07.01.2004 - C-117/01
EINE NATIONALE REGELUNG, DIE DIE NEUE SEXUELLE IDENTITÄT VON TRANSSEXUELLEN NACH …
12 und 13, und Urteil vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-379/99, Menauer, Slg. 2001, I-7275, Randnr. 18). - Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2007 - C-267/06
Maruko - Hinterbliebenenversorgung aus einem berufsständischen …
62 - Urteile vom 25. Mai 2000, Podesta (C-50/99, Slg. 2000, I-4039), und vom 9. Oktober 2001, Menauer (C-379/99, Slg. 2001, I-7275).12 und 13, Coloroll Pension Trustees, Randnr. 18, Evrenopoulos, Randnr. 22, und Menauer, Randnr. 18.
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-443/15
Parris - Grundrechte - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06
Bartsch - Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Rechtliche Wirkungen von …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-356/03
Mayer
- BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 279/03
Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig Ausgeschiedenen
- OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 115/06
Zusatzrente: Unangemessene Benachteiligung eines nach dem 50. Lebensjahr in den …
- LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 197/03
Zulässige Systemumstellung bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst von …
- VG München, 01.06.2006 - M 3 K 05.1595
- LG Karlsruhe, 29.07.2005 - 6 O 689/03
- LG Karlsruhe, 11.03.2005 - 6 O 29/04
- LG Karlsruhe, 28.02.2014 - 6 O 145/13
Versorgungsausgleich: Vereinbarkeit der Berechnung der Startgutschrift für …
- OLG Stuttgart, 13.04.2006 - 7 U 243/05
Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost: Zulässigkeit der Anwendung des …
- LG Karlsruhe, 02.07.2004 - 6 O 1000/03
Eingriff in eine erdiente Rentenanwartschaft eines im öffentlichen Dienst …
- LAG Düsseldorf, 08.12.2009 - 6 Sa 818/09
Gleichbehandlung von Mann und Frau bei Beginn abschlagsfreier betrieblicher …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-379/09
Casteels - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-275/01
Sinclair Collis
- LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 125/03
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Unangemessene Benachteiligung der …
- ArbG Berlin, 19.05.2009 - 33 Ca 21727/08
- LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 595/05
Anspruch auf Gewährung von Witwerrente; Anspruchsvoraussetzungen für eine …
- LG Wiesbaden, 03.07.2014 - 2 O 29/14
Anspruch eines Rentenempfängers auf Sonderzahlungen aus einer …
- ArbG Siegburg, 15.11.2001 - 5 BVGa 6/01
Einsetzung einer Einigungsstelle im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ; …