Rechtsprechung
   EuGH, 25.10.2001 - C-475/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,154
EuGH, 25.10.2001 - C-475/99 (https://dejure.org/2001,154)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.2001 - C-475/99 (https://dejure.org/2001,154)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - C-475/99 (https://dejure.org/2001,154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Artikel 85, 86 und 90 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG, 82 EG und 86 EG) - Beförderung von kranken Personen in Krankentransportwagen - Besondere oder ausschließliche Rechte - Wettbewerbsbeschränkung - Im Allgemeininteresse liegende Aufgabe des Gemeinwohls - Rechtfertigung - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ambulanz Glöckner

  • EU-Kommission PDF

    Ambulanz Glöckner

    EG-Vertrag, Artikel 85, 86 und 90 [jetzt Artikel 81 EG, 82 EG und 86 EG]
    1. Wettbewerb - Gemeinschaftsvorschriften - Unternehmen - Begriff - Sanitätsorganisationen, die Notfall- und Krankentransportleistungen erbringen - Einbeziehung - Wettbewerbsnachteil durch Pflichten der Daseinsvorsorge - Unerheblichkeit

  • EU-Kommission

    Ambulanz Glöckner

  • Wolters Kluwer

    Beförderung von kranken Personen in Krankentransportwagen; Im Allgemeininteresse liegende Aufgabe des Gemeinwohls; Auswirkung auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten; Vorabentscheidung nach Art. 234 EG über die Auslegung der Art. 85, 86 und 90 EG-Vertrag (jetzt Art. 81 EG, ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    EGV Art. 85 a.F.; ; EGV Art. 86 a.F.; ; EGV Art. 90 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Artikel 85, 86 und 90 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG, 82 EG und 86 EG) - Beförderung von kranken Personen in Krankentransportwagen - Besondere oder ausschließliche Rechte - Wettbewerbsbeschränkung - Im Allgemeininteresse liegende Aufgabe des Gemeinwohls - Rechtfertigung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE SANITÄTSORGANISATIONEN IN RHEINLAND-PFALZ FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON KRANKEN PERSONEN IN KRANKENWAGEN VERFÜGEN

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Krankentransportmonopol und Marktmissbrauch

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Artikel 86 Absatz 1 und 81 EG im Hinblick auf nationale Rechtsvorschriften, die die Genehmigung für die Durchführung von Krankentransporten vom objektiven Bedarf abhängig machen und de facto örtliche Monopole schaffen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1935 (Ls.)
  • EuZW 2002, 25
  • DVBl 2002, 182
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (159)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 19.05.1993 - C-320/91

    Strafverfahren gegen Corbeau

    Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-475/99
    Artikel 90 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 erlaubt es den Mitgliedstaaten, Unternehmen, die sie mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrauen, ausschließliche Rechte zu verleihen, die der Anwendung der Wettbewerbsregeln des EG-VERTRAGS entgegenstehen können, soweit Wettbewerbsbeschränkungen oder sogar der Ausschluss jeglichen Wettbewerbs von Seiten anderer Wirtschaftsteilnehmer erforderlich sind, um die Erfüllung der den Unternehmen, die über die ausschließlichen Rechte verfügen, übertragenen besonderen Aufgabe sicherzustellen (vgl. Urteil vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-320/91, Corbeau, Slg. 1993, I-2533, Randnr. 14).

    Bei dieser Prüfung ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes davon auszugehen, dass die Verpflichtung des mit dieser Aufgabe Betrauten, seine Dienstleistungen unter wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen sicherzustellen, die Möglichkeit eines Ausgleichs zwischen den rentablen und den weniger rentablen Tätigkeitsbereichen voraussetzt und daher eine Einschränkung des Wettbewerbs von Seiten einzelner Unternehmer in wirtschaftlich rentablen Bereichen rechtfertigt (Urteil Corbeau, Randnrn.

    Erstens hängen, anders als beim Sachverhalt, der dem Urteil Corbeau zugrunde lag, die beiden herkömmlich von den Sanitätsorganisationen durchgeführten Dienstleistungen so eng zusammen, dass sich die nicht durch Notfall veranlassten Leistungen des Krankentransports kaum von der Aufgabe von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, nämlich dem Rettungsdienst, trennen lassen, mit dem sie im Übrigen gemeinsame Merkmale aufweisen.

  • EuGH, 12.09.2000 - C-180/98

    Pavlov

    Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-475/99
    Was den ersten Punkt anbelangt, so umfasst der Begriff des Unternehmens im Rahmen des Wettbewerbsrechts jede Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrerFinanzierung, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt (vgl. Urteil vom 12. September 2000 in den Rechtssachen C-180/98 bis C-184/98, Pavlov u. a., Slg. 2000, I-6451, Randnr. 74).

    Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten (Urteil Pavlov u. a., Randnr. 75).

    Ein Mitgliedstaat verstößt nur dann gegen die in diesen beiden Bestimmungen enthaltenen Verbote, wenn das betreffende Unternehmen bereits durch die Ausübung der ihm übertragenen besonderen oder ausschließlichen Rechte seine beherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzen oder wenn durch diese Rechte eine Lage geschaffen werden könnte, in der dieses Unternehmen einen solchen Missbrauch begeht (vgl. Urteil Pavlov u. a., Randnr. 127).

  • EuGH, 13.12.1991 - 18/88

    RTT / GB-Inno-BM

    Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-475/99
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt es einen Missbrauch im Sinne von Artikel 86 EG-Vertrag dar, wenn ein Unternehmen, das auf einem bestimmten Markt eine beherrschende Stellung innehat, sich ohne objektives Bedürfnis eine Hilfstätigkeit vorbehält, die von einem dritten Unternehmen im Rahmen seiner Tätigkeit auf einem benachbarten, aber getrennten Markt ausgeübt werden könnte, so dass jeglicher Wettbewerb seitens dieses Unternehmens ausgeschaltet zu werden droht (Urteil vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88, GB-Inno-BM, Slg. 1991, I-5941, Randnr. 18).

    Geht die Erweiterung der beherrschenden Stellung des Unternehmens, dem der Staat besondere oder ausschließliche Rechte gewährt hat, auf eine staatliche Maßnahme zurück, so stellt diese Maßnahme einen Verstoß gegen Artikel 90 in Verbindung mit Artikel 86 EG-Vertrag dar (vgl. Urteile GB-Inno-BM, Randnr. 21, und vom 25. Juni 1998 in der Rechtssache C-203/96, Dusseldorp u. a., Slg. 1998, I-4075, Randnr. 61).

  • EuGH, 11.12.1997 - C-55/96

    Job Centre

    Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-475/99
    Die Klägerin trägt hierzu vor, § 18 Absatz 3 RettDG 1991 begünstige gerade eine Situation, in der die Sanitätsorganisationen nicht immer in der Lage seien, die Nachfrage auf dem Markt für Krankentransport voll und zu akzeptablen Preisen zu decken (vgl. sinngemäß Urteile vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-41/90, Höfner und Elser, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 31, und vom 11. Dezember 1997 in der Rechtssache C-55/96, Job Centre, Slg. 1997, I-7119, Randnr. 35).
  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-475/99
    Die Klägerin trägt hierzu vor, § 18 Absatz 3 RettDG 1991 begünstige gerade eine Situation, in der die Sanitätsorganisationen nicht immer in der Lage seien, die Nachfrage auf dem Markt für Krankentransport voll und zu akzeptablen Preisen zu decken (vgl. sinngemäß Urteile vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-41/90, Höfner und Elser, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 31, und vom 11. Dezember 1997 in der Rechtssache C-55/96, Job Centre, Slg. 1997, I-7119, Randnr. 35).
  • EuGH, 28.01.1986 - 161/84

    Pronuptia

    Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-475/99
    Desgleichen kann der Handel zwischen Mitgliedstaaten durch eine Maßnahme beeinträchtigt werden, die ein Unternehmen daran hindert, in einem anderen Mitgliedstaat eine Niederlassung zu errichten, um dort auf dem fraglichen Markt Leistungen zu erbringen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 161/84, Pronuptia, Slg. 1986, 353, Randnr. 26).
  • EuGH, 31.05.1979 - 22/78

    Hugin / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-475/99
    Unter den Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen so alle Kartelle und alle Verhaltensweisen, die geeignet sind, die Freiheit des Handels zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise zu gefährden, die der Verwirklichung der Ziele eines einheitlichen Marktes zwischen den Mitgliedstaaten nachteilig sein kann, indem insbesondere die nationalen Märkte abgeschottet werden oder die Wettbewerbsstruktur im Gemeinsamen Markt verändert wird (Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 22/78, Hugin/Kommission, Slg. 1979, 1869, Randnr. 17).
  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-475/99
    Zur geographischen Erstreckung des fraglichen Marktes wird das vorlegende Gericht zu beachten haben, dass auf dem zu berücksichtigenden Markt die Wettbewerbsbedingungen hinreichend homogen sein müssen, d. h. es muss sich um ein Gebiet handeln, in dem die objektiven Wettbewerbsbedingungen für die fraglichen Dienstleistungen und insbesondere die Nachfrage der Verbraucher für alle Wirtschaftsteilnehmer gleich sind (Urteil vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnr. 44).
  • EuGH, 04.05.1988 - 30/87

    Bodson / Pompes funèbres des régions libérées

    Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-475/99
    Soweit es um Dienstleistungen geht, kann dieser Einfluss, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, darin bestehen, dass die fraglichen Tätigkeiten in einer Weise organisiert sind, dass sie eine Aufteilung des Gemeinsamen Marktes und eine Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs, eines der Ziele des EG-Vertrags, zur Folge haben (vgl. Urteil vom 4. Mai 1988 in der Rechtssache 30/87, Bodson, Slg. 1988, 2479, Randnr. 24).
  • EuGH, 25.06.1998 - C-203/96

    Dusseldorp u.a.

    Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-475/99
    Geht die Erweiterung der beherrschenden Stellung des Unternehmens, dem der Staat besondere oder ausschließliche Rechte gewährt hat, auf eine staatliche Maßnahme zurück, so stellt diese Maßnahme einen Verstoß gegen Artikel 90 in Verbindung mit Artikel 86 EG-Vertrag dar (vgl. Urteile GB-Inno-BM, Randnr. 21, und vom 25. Juni 1998 in der Rechtssache C-203/96, Dusseldorp u. a., Slg. 1998, I-4075, Randnr. 61).
  • EuGH, 28.04.1998 - C-306/96

    Javico

  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

    Ferner ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gemeinschaftsgerichten und den nationalen Gerichten den in der Vorlageentscheidung definierten tatsächlichen und rechtlichen Kontext, in dem sich die Vorabentscheidungsfragen stellen, zu berücksichtigen hat (vgl. insbesondere Urteile vom 25. Oktober 2001, Ambulanz Glöckner, C-475/99, Slg. 2001, I-8089, Randnr. 10, vom 2. Juni 2005, Dörr und Ünal, C-136/03, Slg. 2005, I-4759, Randnr. 46, und Conseil général de la Vienne, Randnr. 24).
  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

    Unter das Gemeinschaftsrecht fallen somit alle Kartelle und alle Verhaltensweisen, die geeignet sind, den Handel zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise zu beeinträchtigen, die der Verwirklichung der Ziele eines einheitlichen Marktes zwischen den Mitgliedstaaten schaden könnte, indem insbesondere die nationalen Märkte abgeschottet werden oder die Wettbewerbsstruktur im Gemeinsamen Markt verändert wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 22/78, Hugin/Kommission, Slg. 1979, 1869, Randnr. 17, und vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-475/99, Ambulanz Glöckner, Slg. 2001, I-8089, Randnr. 47).

    42 Ein Beschluss, eine Vereinbarung oder eine Verhaltensweise kann den Handel zwischen Mitgliedstaaten nur beeinträchtigen, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher und tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell den Handel zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise beeinflussen können, die die Verwirklichung eines einheitlichen Marktes der Mitgliedstaaten hemmen könnte (vgl. Urteile vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 42/84, Remia u. a./Kommission, Slg. 1985, 2545, Randnr. 22, und Ambulanz Glöckner, Randnr. 48).

    46 Zudem hat der Gerichtshof für den Dienstleistungsbereich bereits festgestellt, dass die Beeinflussung des Handels zwischen Mitgliedstaaten darin bestehen kann, dass die betreffenden Tätigkeiten derart ausgestaltet sind, dass sie zu einer Aufteilung des Gemeinsamen Marktes und damit zu einer Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs führen, der eines der Ziele des Vertrages ist (vgl. Urteile vom 4. Mai 1988 in der Rechtssache 30/87, Bodson, Slg. 1988, 2479, Randnr. 24, und Ambulanz Glöckner, Randnr. 49).

  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Das habe der Europäische Gerichtshof durch Urteil vom 25. Oktober 2001 (Rs. C-475/99, Ambulanz Glöckner, Slg. 2001, I-8089) gebilligt.

    So hat auch der Europäische Gerichtshof anerkannt, dass die Zusammenfassung von Notfallrettung und Krankentransport es dem öffentlichen Rettungsdienst wegen der verbesserten Einnahmensituation ermöglicht, seine im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben insgesamt unter wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen und damit in der gebotenen Qualität und zuverlässig zu erfüllen (EuGH, Rs. C-475/99, Ambulanz Glöckner, Slg. 2001, I-8089 Rn. 61).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht