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   EuGH, 07.03.2002 - C-107/00, Insalaca   

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https://dejure.org/2002,4122
EuGH, 07.03.2002 - C-107/00, Insalaca (https://dejure.org/2002,4122)
EuGH, Entscheidung vom 07.03.2002 - C-107/00, Insalaca (https://dejure.org/2002,4122)
EuGH, Entscheidung vom 07. März 2002 - C-107/00, Insalaca (https://dejure.org/2002,4122)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Soziale Sicherheit - Artikel 46 bis 46c der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Leistungen gleicher Art

  • Europäischer Gerichtshof

    Insalaca

  • EU-Kommission PDF

    Insalaca

    Verordnung des Rates Nr. 1408/71, Artikel 46a und 46b
    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Herabsetzung der für die Kumulierung einer Alters- und einer Hinterbliebenenrente festgelegten Obergrenze bei Bezug einer Hinterbliebenenrente nach dem System eines ...

  • EU-Kommission

    Insalaca

  • Wolters Kluwer

    Artikel 46a und 46b der Verordnung Nr. 1408/71; Verordnung Nr. 1248/92 und nationale Antikumulierungsvorschrift bgl. Hinterbliebenenrente; Leistungen der sozialen Sicherheit als Leistungen gleicher Art; Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 46d; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 46a; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 46b; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 46c

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit - Artikel 46 bis 46c der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Leistungen gleicher Art

  • datenbank.nwb.de

    Verbotene Antikumulierungsbestimmungen für soziale Leistungen (Hinterbliebenenrente) in zwei Mitgliedsstaaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal du Travail Mons - Auslegung der Artikel 46a und 46b der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 1248/92 des Rates) - Begriff der "Kürzungsbestimmung" im Sinne von Artikel 46a Absatz 3 - Nationale ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 642 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 18.11.1999 - C-442/97

    Van Coile

    Auszug aus EuGH, 07.03.2002 - C-107/00
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine nationale Vorschrift als Kürzungsbestimmung im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 anzusehen, wenn die von ihr vorgeschriebene Berechnung bewirkt, dass der Rentenbetrag, auf den der Betroffene Anspruch hat, deshalb gekürzt wird, weil er in einem anderen Mitgliedstaat eine Leistung erhält (u. a. Urteile vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-442/97, Van Coile, Slg. 1999, I-8093, Randnr. 25, und in der Rechtssache C-161/98, Platbrood, Slg. 1999, I-8195, Randnr. 25).
  • EuGH, 11.06.1992 - C-90/91

    Office national des pensions / Di Crescenzo und Casagrande

    Auszug aus EuGH, 07.03.2002 - C-107/00
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sind die Bestimmungen des Artikels 46 der Verordnung Nr. 1408/71 insgesamt anzuwenden, wenn sich die alleinige Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften als weniger günstig für den Betroffenen erweist als die Anwendung der in diesem Artikel vorgesehenen Gemeinschaftsregelung (u. a. Urteil vom 11. Juni 1992 in den Rechtssachen C-90/91 und C-91/91, Di Crescenzo und Casagrande, Slg. 1992, I-3851, Randnr. 16).
  • EuGH, 12.02.1998 - C-366/96

    Cordelle / Office national des pensions

    Auszug aus EuGH, 07.03.2002 - C-107/00
    Insoweit ist zum einen festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung Leistungen der sozialen Sicherheit als Leistungen gleicher Art zu betrachten sind, wenn ihr Gegenstand und ihr Zweck sowie ihre Berechnungsgrundlage und die Voraussetzungen für ihre Gewährung identisch sind (u. a. Urteil vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-366/96, Cordelle, Slg. 1998, I-583, Randnr. 19).
  • EuGH, 15.03.2018 - C-431/16

    Die Zulage zur Rente, die in Spanien den dauerhaft vollständig berufsunfähigen

    Was den Begriff der Kürzungsbestimmung im Sinne von Art. 12 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1408/71 betrifft, ist nach ständiger Rechtsprechung eine nationale Vorschrift als Kürzungsbestimmung anzusehen, wenn die von ihr vorgeschriebene Berechnung bewirkt, dass der Rentenbetrag, auf den der Betroffene Anspruch hat, deshalb gekürzt wird, weil er in einem anderen Mitgliedstaat eine Leistung erhält (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 2002, 1nsalaca, C-107/00, EU:C:2002:147, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 7. März 2013, van den Booren, C-127/11, EU:C:2013:140, Rn. 28).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Art. 12 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1408/71, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, die in den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats vorgesehenen Antikumulierungsbestimmungen gegenüber den Personen, die eine Leistung zulasten dieses Mitgliedstaats erhalten, anwendbar sind, wenn sie Anspruch auf andere Leistungen der sozialen Sicherheit haben, und zwar auch dann, wenn diese Leistungen nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats erworben wurden (Urteile vom 7. März 2002, 1nsalaca, C-107/00, EU:C:2002:147, Rn. 22, und vom 7. März 2013, van den Booren, C-127/11, EU:C:2013:140, Rn. 29).

  • EuGH, 16.05.2013 - C-589/10

    Wencel - Art. 45 AEUV - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 10 - Leistungen bei

    Zum anderen ergibt sich aus Art. 12 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1408/71, dass, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, die in den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats vorgesehenen Kürzungsbestimmungen gegenüber den Personen, die eine Leistung zulasten dieses Mitgliedstaats erhalten, anwendbar sind, wenn sie Anspruch auf andere Leistungen der sozialen Sicherheit haben, und zwar auch dann, wenn diese Leistungen nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats erworben wurden (Urteil vom 7. März 2002, 1nsalaca, C-107/00, Slg. 2002, I-2403, Randnr. 22).
  • EuGH, 21.07.2005 - C-30/04

    Koschitzki - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen -

    35 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine nationale Vorschrift als Kürzungsbestimmung im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 anzusehen, wenn die von ihr vorgeschriebene Berechnung bewirkt, dass der Rentenbetrag, auf den der Betroffene Anspruch hat, deshalb gekürzt wird, weil er in einem anderen Mitgliedstaat eine Leistung erhält (vgl. insbesondere Urteile vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-143/97, Conti, Slg. 1998, I-6365, Randnr. 25, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-107/00, Insalaca, Slg. 2002, I-2403, Randnr. 16).
  • EuGH, 07.03.2013 - C-127/11

    van den Booren - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Art. 46a der

    Da die niederländische Altersrente als eine als Ruhestandsrente geltende Vergünstigung anzusehen sei, habe die belgische Hinterbliebenenrente gemäß Art. 46a Abs. 3 Buchst. a der Verordnung Nr. 1408/71 gekürzt werden müssen (vgl. Urteil vom 7. März 2002, 1nsalaca, C-107/00, Slg. 2002, I-2403).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2005 - C-30/04

    Koschitzki

    12 - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-107/00, Insalaca, Slg. 2002, I-2403, Randnr. 16 und die dort zitierten Urteile.
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