Rechtsprechung
   EuGH, 19.03.2002 - C-426/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4621
EuGH, 19.03.2002 - C-426/98 (https://dejure.org/2002,4621)
EuGH, Entscheidung vom 19.03.2002 - C-426/98 (https://dejure.org/2002,4621)
EuGH, Entscheidung vom 19. März 2002 - C-426/98 (https://dejure.org/2002,4621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Besondere Abgaben bei der Gründung von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, bei der Bekanntmachung und der Änderung ihrer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    Richtlinie 69/335 des Rates, Artikel 10 Buchstabe c
    Steuerrecht - Harmonisierung - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Besondere Abgaben außer der Gesellschaftsteuer auf das Kapital der Gesellschaften bei ihrer Gründung, bei der Bekanntmachung und der Änderung ihrer Satzungen sowie bei der Erhöhung ihres ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Hellenischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 7 und 10 der Richtlinie 69/335/EWG betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital durch Erhebung besonderer Abgaben bei der Gründung, der Bekanntmachung und der Änderung der ...

  • Judicialis

    Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der durch die Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom 10. Juni 198... 5 geänderten Fassung Art. 7; ; Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der durch die Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 geänderten Fassung Art. 10; ; Gesetzesverordnung Nr. 4114/1960 (Griechenland) Art. 10 Abs. 1 Punkt p; ; Gesetz Nr. 1676/1986 (Griechenland) Art. 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Besondere Abgaben bei der Gründung von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, bei der Bekanntmachung und der Änderung ihrer ...

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Abgaben bei der Gründung von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, bei der Bekanntmachung und der Änderung ihrer Satzungen sowie bei der Erhöhung des Gesellschaftskapitals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtbefolgung der Artikel 7 und 10 der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der durch die Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 29.09.1999 - C-56/98

    Modelo

    Auszug aus EuGH, 19.03.2002 - C-426/98
    Eine Abgabe, deren Höhe keinen Zusammenhang mit den tatsächlichen Aufwendungen für diese bestimmte Dienstleistung aufweist oder sich nicht nach den Aufwendungen, für die sie die Gegenleistung darstellt, sondern nach den gesamten Betriebs- und Investitionskosten der mit dem betreffenden Vorgang befassten Dienststelle richtet, ist als Abgabe anzusehen, für die allein das Verbot des Artikels 10 der Richtlinie 69/335 gilt (vgl. insbesondere Urteile vom 29. September 1999 in der Rechtssache C-56/98, Modelo, Slg. 1999, I-6427, Randnr. 29, und vom 21. Juni 2001 in der Rechtssache C-206/99, SONAE, Slg. 2001, I-4679, Randnr. 32).
  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.03.2002 - C-426/98
    Soweit die Abgaben gemäß diesen beiden nationalen Vorschriften erhoben werden, wenn eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Gründung eine Erhöhung ihres Gesellschaftskapitals vornimmt, sind sie von Artikel 10 Buchstabe c der Richtlinie 69/335 verboten, da sie für Förmlichkeiten erhoben werden, die zwar formell kein der Tätigkeit der Kapitalgesellschaften vorgeschaltetes Verfahren darstellen, aber doch eine Bedingung für die Ausübung und Fortführung dieser Tätigkeit sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Dezember 1997 in der Rechtssache C-188/95, Fantask u. a., Slg. 1997, I-6783, Randnr. 22).
  • EuGH, 21.06.2001 - C-206/99

    SONAE

    Auszug aus EuGH, 19.03.2002 - C-426/98
    Eine Abgabe, deren Höhe keinen Zusammenhang mit den tatsächlichen Aufwendungen für diese bestimmte Dienstleistung aufweist oder sich nicht nach den Aufwendungen, für die sie die Gegenleistung darstellt, sondern nach den gesamten Betriebs- und Investitionskosten der mit dem betreffenden Vorgang befassten Dienststelle richtet, ist als Abgabe anzusehen, für die allein das Verbot des Artikels 10 der Richtlinie 69/335 gilt (vgl. insbesondere Urteile vom 29. September 1999 in der Rechtssache C-56/98, Modelo, Slg. 1999, I-6427, Randnr. 29, und vom 21. Juni 2001 in der Rechtssache C-206/99, SONAE, Slg. 2001, I-4679, Randnr. 32).
  • EuGH, 27.10.1998 - C-4/97

    Nonwoven

    Auszug aus EuGH, 19.03.2002 - C-426/98
    Nach ständiger Rechtsprechung ist erstens die Qualifizierung als Steuer, Abgabe oder Gebühr im Sinne des Gemeinschaftsrechts vom Gerichtshof nach den objektiven Merkmalen der Belastung unabhängig von ihrer Qualifizierung im nationalen Recht vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996 in den Rechtssachen C-197/94 und C-252/94, Bautiaa und Société française maritime, Slg. 1996, I-505, Randnr. 39, und vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-4/97, Nonwoven, Slg. 1998, I-6469, Randnr. 19).
  • EuGH, 24.09.1998 - C-35/97

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 19.03.2002 - C-426/98
    Eine allein auf Erwägungen dieser Art gestützte Beschränkung der Wirkungen eines Urteils würde letztlich den gerichtlichen Schutz der Rechte, die der Einzelne aus dem Gemeinschaftsrecht herleitet, wesentlich einschränken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-35/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-5325, Randnrn.
  • EuGH, 20.04.1993 - C-71/91

    Ponente Carni und Cispadana Costruzioni / Amministrazione delle finanze dello

    Auszug aus EuGH, 19.03.2002 - C-426/98
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofes, der festgestellt habe, dass eine jährliche Abgabe, die wegen der Eintragung der Kapitalgesellschaften in ein Gesellschaftsregister geschuldet werde (Urteil vom 20. April 1993 in den Rechtssachen C-71/91 und C-178/91, Ponente Carni und Cispadana Costruzioni, Slg. 1993, I-1915), und eine Abgabe, selbst wenn sie pauschal sei und als Gegenleistung für eine vom Gesetz im Allgemeininteresse auferlegten Vorgang geschuldet werde (Urteil Denkavit Internationaal u. a.), einen Gebührencharakter im Sinne dieser Bestimmung haben könnten, seien die in der Klage beanstandeten Abgaben, die zugunsten von Einrichtungen der Sozialversicherung als Gegenleistung für Dienstleistungen diesen Einrichtungen angehörender Personen erhoben würden, offensichtlich mit der Richtlinie 69/335 vereinbar.
  • EuGH, 13.02.1996 - C-197/94

    Bautiaa und Société française maritime / Directeurs des services fiscaux des

    Auszug aus EuGH, 19.03.2002 - C-426/98
    Nach ständiger Rechtsprechung ist erstens die Qualifizierung als Steuer, Abgabe oder Gebühr im Sinne des Gemeinschaftsrechts vom Gerichtshof nach den objektiven Merkmalen der Belastung unabhängig von ihrer Qualifizierung im nationalen Recht vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996 in den Rechtssachen C-197/94 und C-252/94, Bautiaa und Société française maritime, Slg. 1996, I-505, Randnr. 39, und vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-4/97, Nonwoven, Slg. 1998, I-6469, Randnr. 19).
  • EuGH, 11.06.1996 - C-2/94

    Denkavit Internationaal u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.03.2002 - C-426/98
    Dieses Verbot ist dadurch gerechtfertigt, dass die fraglichen Belastungen zwar nicht wegen der Kapitalzuführungen als solchen, wohl aber wegen der Formalitäten im Zusammenhang mit der Rechtsform der Gesellschaft, also des Instruments zur Kapitalansammlung, anfallen, so dass ihre Beibehaltung die von der Richtlinie verfolgten Ziele ebenfalls gefährden würde (Urteil vom 11. Juni 1996 in der Rechtssache C-2/94, Denkavit Internationaal u. a., Slg. 1996, I-2827, Randnr. 23).
  • EuGH, 28.06.2007 - C-466/03

    Albert Reiss Beteiligungsgesellschaft - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern

    Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass der Begriff der "Steuer" im Sinne der Richtlinie 69/335 im Hinblick auf die mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele grundsätzlich weit auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. März 2002, Kommission/Griechenland, C-426/98, Slg. 2002, I-2793, Randnr. 25, und vom 10. März 2005, 0ptiver u. a., C-22/03, Slg. 2005, I-1839, Randnrn.

    "Abgaben mit Gebührencharakter" sind Abgaben, die als Entgelt für eine erbrachte Leistung erhoben werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2002, Kommission/Griechenland, C-426/98, Slg. 2002, I-2793, Randnr. 36).

  • EuGH, 15.06.2006 - C-264/04

    Badischer Winzerkeller - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die

    26 Wie der Gerichtshof mehrfach festgestellt hat, stellt, wenn ein von einer juristischen Person durchgeführter Vorgang wie die Erhöhung ihres Kapitals oder die Änderung ihrer Satzung nach nationalem Recht zwingend eine rechtliche Formalität erfordert, diese Formalität eine Bedingung für die Ausübung und Fortführung der Tätigkeit dieser juristischen Person dar (vgl. in diesem Sinne Urteile Modelo I, Randnr. 26, vom 21. September 2000 in der Rechtssache C-19/99, Modelo, "Modelo II", Slg. 2000, I-7213, Randnr. 26, vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-134/99, IGI, Slg. 2000, I-7717, Randnr. 24, vom 21. Juni 2001 in der Rechtssache C-206/99, SONAE, Slg. 2001, I-4679, Randnr. 30, und vom 19. März 2002 in der Rechtssache C-426/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-2793, Randnr. 30).
  • FG Düsseldorf, 13.06.2007 - 4 K 1215/06

    Bezug von Feinschnittsteuerzeichen für Tabakstränge; Tabak; EuGH-Entscheidung;

    Da der EuGH in seinem Urteil in Slg. 2005, I-9739 die zeitlichen Wirkungen seiner Entscheidung nicht begrenzt hat (hierzu etwa: EuGH-Urteil vom 19. März 2002 Rs. C-426/98, Slg. 2002, I-2793 Rdnr. 40 ff.), hatte die Bundesrepublik das Erkenntnis spätestens ab dem Zeitpunkt seiner Verkündung am 10. November 2005 an zu beachten.

    Denn eine solche Einschränkung kommt nur ausnahmsweise in Betracht (EuGH-Urteil in Slg. 2002, I-2793 Rdnr. Rdnr. 42) und hätte vom EuGH allenfalls mit Wirkung für die Zeit vor der Verkündung seines Urteils am 10. November 2005 ausgesprochen werden können (EuGH-Urteil vom 12. September 2000 Rs. C-359/97, Slg. 2000, I-6355 Rdnr. 90).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht