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   Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2002 - C-159/00   

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https://dejure.org/2002,9422
Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2002 - C-159/00 (https://dejure.org/2002,9422)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.01.2002 - C-159/00 (https://dejure.org/2002,9422)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - C-159/00 (https://dejure.org/2002,9422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sapod Audic

  • EU-Kommission PDF

    Sapod Audic gegen Eco-Emballages SA.

    Richtlinie 83/189/EWG - Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Pflicht zur Übermittlung der Entwürfe technischer Vorschriften - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Abfälle - Pflicht zur Unterrichtung über die in Aussicht ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (41)

  • EuGH, 12.10.2000 - C-314/98

    Snellers

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2002 - C-159/00
    25 und 26) und vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-314/98 (Snellers, Slg. 2000, I-8633, Randnr. 33).

    17: - In diesem Sinne Urteil Snellers (angeführt in Fußnote 15, Randnrn. 31 und 32).

    16 bis 18), vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-314/98 (Snellers, angeführt in Fußnote 15, Randnrn. 38 und 39), vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-37/99 (Donkersteeg, Slg. 2000, I-10223, Randnrn.

  • EuGH, 20.03.1997 - C-13/96

    Bic Benelux / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2002 - C-159/00
    23: - Urteil vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-13/96 (Slg. 1997, I-1753).

    26: - Rechtssache C-13/96 (angeführt in Fußnote 23, Randnr. 19).

  • EuGH, 05.12.2000 - C-448/98

    DIE FRANZÖSISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BEZEICHNUNG "EMMENTALER" VERSTOSSEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2002 - C-159/00
    Hinzuzufügen ist, dass sich der Gerichtshof im Urteil Guimont dafür entschieden hat, die Frage in Bezug auf Artikel 28 zu beantworten, obwohl die streitigen nationalen Maßnahmen unterschiedslos auf einheimische und eingeführte Waren anwendbar waren, weil er der Auffassung war, eine "Antwort könnte [für das nationale Gericht] dann von Nutzen sein, wenn sein nationales Recht in einem Verfahren der vorliegenden Art vorschriebe, dass einem inländischen Erzeuger die gleichen Rechte zustehen, die dem Erzeuger eines anderen Mitgliedstaats in der gleichen Lage kraft Gemeinschaftsrechts zustünden"(45).

    38: - Diesen Argumenten pflichtete Generalanwalt Saggio in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-448/98 (Guimont, Slg. 2000, I-10663, Nr. 8) bei.

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