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   EuGH, 07.05.2002 - C-478/99   

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https://dejure.org/2002,1487
EuGH, 07.05.2002 - C-478/99 (https://dejure.org/2002,1487)
EuGH, Entscheidung vom 07.05.2002 - C-478/99 (https://dejure.org/2002,1487)
EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - C-478/99 (https://dejure.org/2002,1487)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Verpflichtung zur Aufnahme der im Anhang der Richtlinie 93/13 enthaltenen Liste der Klauseln, die für missbräuchlich erklärt werden können, in nationale Rechtsvorschriften

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Schweden

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Suède

    Richtlinie 93/13 des Rates, Artikel 3 Absatz 3
    Handlungen der Organe Richtlinien Durchführung durch die Mitgliedstaaten Notwendigkeit einer genauen Umsetzung Liste im Anhang der Richtlinie, der vollständig in die Materialien des Gesetzes zu ihrer Umsetzung übernommen wurde Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Suède

  • Deutsches Notarinstitut

    Richtlinie 93/13/EWG

  • Wolters Kluwer

    Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Verpflichtung zur Aufnahme von Klauseln in nationale Rechtsvorschriften; Im Anhang der Richtlinie 93/13 enthaltene Liste der Klauseln, die für missbräuchlich erklärt werden können

  • Judicialis

    Richtlinie 93/13/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 93/13/EWG
    Handlungen der Organe Richtlinien Durchführung durch die Mitgliedstaaten Notwendigkeit einer genauen Umsetzung Liste im Anhang der Richtlinie, der vollständig in die Materialien des Gesetzes zu ihrer Umsetzung übernommen wurde Zulässigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Europarecht - Anforderungen an die Umsetzung von EU-Richtlinien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29) - Pflicht zur Übernahme der im Anhang enthaltenen Liste der Klauseln, die als ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2002, 465
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.05.2001 - C-144/99

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 07.05.2002 - C-478/99
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es unerlässlich, dass die sich aus den nationalen Umsetzungsmaßnahmen ergebende Rechtslage hinreichend bestimmt und klar ist und dass die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (u. a. Urteile vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-365/93, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-499, Randnr. 9, und vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-144/99, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3541, Randnr. 17).

    Wie der Gerichtshof bereits hervorgehoben hat, ist diese letzte Voraussetzung besonders wichtig, wenn die Richtlinie darauf abzielt, den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten Ansprüche zu verleihen, wie es hier der Fall ist (Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 18).

  • EuGH, 30.01.1985 - 143/83

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 07.05.2002 - C-478/99
    Eine bloße Erwähnung in den Materialien eines Gesetzes reiche nicht aus, wie dem Urteil vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83(Kommission/Dänemark, Slg. 1985, 427, Randnr. 11) zu entnehmen sei.
  • EuGH, 08.03.2001 - C-97/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 07.05.2002 - C-478/99
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung jeder Mitgliedstaat, der Adressat einer Richtlinie ist, die Verpflichtung hat, in seiner nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Wirksamkeit der Richtlinie gemäß ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (u. a. Urteile vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-336/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-3771, Randnr. 19, und vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-97/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2053, Randnr. 9).
  • EuGH, 17.06.1999 - C-336/97

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 07.05.2002 - C-478/99
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung jeder Mitgliedstaat, der Adressat einer Richtlinie ist, die Verpflichtung hat, in seiner nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Wirksamkeit der Richtlinie gemäß ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (u. a. Urteile vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-336/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-3771, Randnr. 19, und vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-97/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2053, Randnr. 9).
  • EuGH, 23.03.1995 - C-365/93

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 07.05.2002 - C-478/99
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es unerlässlich, dass die sich aus den nationalen Umsetzungsmaßnahmen ergebende Rechtslage hinreichend bestimmt und klar ist und dass die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (u. a. Urteile vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-365/93, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-499, Randnr. 9, und vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-144/99, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3541, Randnr. 17).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-243/08

    DAS NATIONALE GERICHT MUSS DIE MISSBRÄUCHLICHKEIT EINER KLAUSEL IN EINEM VERTRAG

    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die den Mitgliedstaaten gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie auferlegte Verpflichtung bezweckt, dem Bürger in seiner Rolle als Verbraucher einen Anspruch zu verleihen, und das mit der Richtlinie angestrebte Ergebnis definiert (vgl. Urteile vom 10. Mai 2001, Kommission/Niederlande, C-144/99, Slg. 2001, I-3541, Randnr. 18, und vom 7. Mai 2002, Kommission/Schweden, C-478/99, Slg. 2002, I-4147, Randnrn.
  • EuGH, 01.04.2004 - C-237/02

    Freiburger Kommunalbauten

    19 Hierzu ist festzustellen, dass Artikel 3 der Richtlinie mit der Bezugnahme auf die Begriffe von Treu und Glauben und des erheblichen und ungerechtfertigten Missverhältnisses zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragspartner nur abstrakt die Faktoren definiert, die einer nicht im Einzelnen ausgehandelten Vertragsklausel missbräuchlichen Charakter verleihen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache C-478/99, Kommission/Schweden, Slg. 2002, I-4147, Randnr. 17).

    Eine in der Liste aufgeführte Klausel ist nicht zwangsläufig als missbräuchlich anzusehen, und umgekehrt kann eine nicht darin aufgeführte Klausel gleichwohl für missbräuchlich erklärt werden (Urteil Kommission/Schweden, Randnr. 20).

  • BGH, 09.07.2009 - Xa ZR 19/08

    Überprüfung eines Unterlassungsbegehrens eines missbräuchliche Klauseln in AGB in

    Ihr Schutz reicht über den nicht verbindlichen Hinweis in Nr. 1 Buchst. l des Anhangs zur Richtlinie 93/13/EWG hinaus (EuGH, Urt. v. 7.5.2002 - Rs. C-478/99, Slg. 2002 I S. 4147 = EuZW 2002, 465 Kommission/Königreich Schweden; Palandt/Grüneberg, BGB, 68. Aufl., § 310 Rdn. 28 und 40).
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