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   Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-77/01   

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https://dejure.org/2002,15574
Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-77/01 (https://dejure.org/2002,15574)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.09.2002 - C-77/01 (https://dejure.org/2002,15574)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. September 2002 - C-77/01 (https://dejure.org/2002,15574)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 20.06.1996 - C-155/94

    Wellcome Trust / Kommissioners of Customs & Excise

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-77/01
    Auch das ebenfalls von der EDM angeführte Urteil Wellcome Trust spricht nicht gegen diese Auslegung.

    Im Urteil vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-155/94 (Wellcome Trust, Slg. 1996, I-3013, Randnr. 36) leitete der Gerichtshof daraus ab, dass die Verwaltung des eigenen Vermögens durch einen gemeinnützigen Trust, die im Wesentlichen im Erwerb und in der Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren zur Erzielung möglichst hoher Dividenden oder Kapitalerträge, die für die Förderung der medizinischen Forschung bestimmt sind, besteht, keine wirtschaftliche Tätigkeit ist.

    27 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Wellcome Trust (Randnr. 37).

  • EuGH, 06.02.1997 - C-80/95

    Harnas & Helm /Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-77/01
    18 - Urteil vom 6. Februar 1997 in der Rechtssache C-80/95 (Harnas & Helm, Slg. 1997, I-745, Randnr. 12).

    Im Urteil Harnas & Helm (Randnrn. 18 und 19) stellte der Gerichtshof fest, dass es keinen Grund gebe, den Besitz von Schuldverschreibungen anders zu behandeln als den Besitz von Beteiligungen, da sich die aus Schuldverschreibungen erzielten Einkünfte aus deren bloßem Besitz ergeben.

  • EuGH, 22.06.1993 - C-333/91

    Sofitam / Ministre chargé du Budget

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-77/01
    16 - Urteile vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-333/91 (Sofitam, Slg. 1993, I-3513, Randnr. 13) und vom 14. November 2000 in der Rechtssache C-142/99 (Floridienne und Berginvest, Slg. 2000, I-9567, Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003 - C-442/01

    KapHag

    7: - Generalanwalt Léger hat diese unlängst in seinen von ihm am 12. September 2002 in der Rechtssache C-77/01 (EDM) vorgelegten Schlussanträgen vorgenommen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-42/19

    Sonaecom - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    15 Meine Schlussanträge in der Rechtssache Ryanair (C-249/17, EU:C:2018:301, Nr. 31 unter Fn. 21), Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache EDM (C-77/01, EU:C:2002:483, Nr. 2 unter Fn. 3) und Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl in der Rechtssache Cibo Participations (C-16/00, EU:C:2001:131, Nr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-305/01

    MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring

    13 und 14. Wegen einer Erörterung der späteren Rechtsprechung des Gerichtshofes, in der der in der Rechtssache Polysar Investment Netherlands aufgestellte Grundsatz angewandt wird, siehe Schlussanträge von Generalanwalt Léger vom 12. September 2002 in der Rechtssache C-77/01 (EDM, Nr. 19) und Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer vom 6. Februar 2003 in der Rechtssache C-442/01 (KapHag Renditefonds, Nrn. 25 bis 31), beide noch nicht veröffentlicht.
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