Rechtsprechung
   EuGH, 07.11.2002 - C-260/00 bis C-263/00, C-260/00, C-261/00, C-262/00, C-263/00   

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https://dejure.org/2002,2852
EuGH, 07.11.2002 - C-260/00 bis C-263/00, C-260/00, C-261/00, C-262/00, C-263/00 (https://dejure.org/2002,2852)
EuGH, Entscheidung vom 07.11.2002 - C-260/00 bis C-263/00, C-260/00, C-261/00, C-262/00, C-263/00 (https://dejure.org/2002,2852)
EuGH, Entscheidung vom 07. November 2002 - C-260/00 bis C-263/00, C-260/00, C-261/00, C-262/00, C-263/00 (https://dejure.org/2002,2852)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von Handgelenkbandagen, Rückenstützgurten, Ellenbogenspangen und Kniebandagen in die Kombinierte Nomenklatur - Anmerkung 1 Buchstabe b zu Kapitel 90 der Kombinierten Nomenklatur

  • Europäischer Gerichtshof

    Lohmann

  • EU-Kommission PDF

    Lohmann und medi Bayreuth

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Einreihung von Waren in die Tarifpositionen des Gemeinsamen Zolltarifs

  • EU-Kommission

    Lohmann und medi Bayreuth

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Einreihung von Waren in die Tarifpositionen des Gemeinsamen Zolltarifs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Kombinierten Nomenklatur - Position 9021 (orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, einschließlich ... Bandagen ...) - Anmerkung 1 b zu Kapitel 90 (Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung ... sich ausschließlich aus ihrer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 30.03.2000 - C-236/98

    JämO

    Auszug aus EuGH, 07.11.2002 - C-260/00
    Die enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof, die Artikel 234 EG für das Vorabentscheidungsverfahren vorsieht, beruht nämlich auf einer Verteilung der Aufgaben zwischen ihnen (Urteil vom 30. März 2000 in der Rechtssache C-236/98, JämO, Slg. 2000, I-2189, Randnr. 30); dieses Verfahren erlaubt dem Gerichtshof die Auslegung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, auf die es bei der Entscheidung des bei dem nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreits ankommt (Urteil vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-403/98, Monte Arcosu, Slg. 2001, I-103, Randnr. 21).
  • EuGH, 11.01.2001 - C-403/98

    Monte Arcosu

    Auszug aus EuGH, 07.11.2002 - C-260/00
    Die enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof, die Artikel 234 EG für das Vorabentscheidungsverfahren vorsieht, beruht nämlich auf einer Verteilung der Aufgaben zwischen ihnen (Urteil vom 30. März 2000 in der Rechtssache C-236/98, JämO, Slg. 2000, I-2189, Randnr. 30); dieses Verfahren erlaubt dem Gerichtshof die Auslegung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, auf die es bei der Entscheidung des bei dem nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreits ankommt (Urteil vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-403/98, Monte Arcosu, Slg. 2001, I-103, Randnr. 21).
  • EuGH, 07.02.2002 - C-276/00

    Turbon International

    Auszug aus EuGH, 07.11.2002 - C-260/00
    Hinzu ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes zu verweisen, wonach im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Position des Gemeinsamen Zolltarifs und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteil vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache C-276/00, Turbon International, Slg. 2000, I-1389, Randnr. 21).
  • EuGH, 17.09.1998 - C-400/96

    Harpegnies

    Auszug aus EuGH, 07.11.2002 - C-260/00
    Auf dem Gebiet der Zolltarifierung kann der Gerichtshof demgemäß den Fragen des vorlegenden Gerichts unter Berücksichtigung der Angaben im Vorlagebeschluss die Aspekte entnehmen, die die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen, um diesem Gericht die bei ihm anhängige Tarifierung zu ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 1998 in der Rechtssache C-400/96, Harpegnies, Slg. 1998, I-5121, Randnr. 11).
  • EuGH, 24.03.1994 - C-148/93

    3M Medica / Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

    Auszug aus EuGH, 07.11.2002 - C-260/00
    Dem Hessischen Finanzgericht stellt sich die Frage, ob die Feststellung des Gerichtshofes in Randnummer 12 der Urteils vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-148/93 (3M Medica, Slg. 1994, I-1123), dass Waren der Position 9021 der KN "gemeinsam [sei], dass sie den Funktionsschäden, die sie beheben sollen, speziell angepasst und speziell für eine bestimmte Person gefertigt sind", auch für die Waren gilt, um die es in den bei ihm anhängigen Verfahren geht.
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EG eine enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof vorsieht, die auf einer Verteilung der Aufgaben zwischen ihnen beruht, und ein Instrument darstellt, mit dem der Gerichtshof den nationalen Gerichten die Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten benötigen (Urteile vom 7. November 2002, Lohmann und Medi Bayreuth, C-260/00 bis C-263/00, Slg. 2002, I-0045, Randnr. 27, und vom 21. Juni 2007, 0mni Metal Service, C-259/05, Slg. 2007, I-4945, Randnr. 16).
  • BFH, 03.09.2015 - VII B 186/14

    Tarifierung einer Kniegelenkbandage - Fehlende Klärungsbedürftigkeit - Keine

    9021 ist durch den EuGH geklärt (vgl. Urteil vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00; EU:C:2002:637).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) habe diese Kriterien in seiner Rechtsprechung ausgelegt und präzisiert (vgl. EuGH-Urteil Lohmann und Medi Bayreuth vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00, EU:C:2002:637).

    In seinem Urteil Lohmann und Medi Bayreuth (EU:C:2002:637) hat der EuGH ausgeführt, dass zur Pos. 9021 KN Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellbogenspangen und Kniebandagen gehören, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden, insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden der Patienten, wobei die Anpassung im Stadium der Herstellung der Ware oder auch, bei vorgefertigten Waren, später, insbesondere bei ihrem Einsatz mit Hilfe besonderer Mechanismen, die die Ware hierfür vorsieht, durch einen Arzt oder den Patienten selbst erfolgen kann.

    a) Entgegen der Rechtsauffassung der Beschwerde hat das FG in seinem Urteil keinen von der EuGH-Entscheidung Lohmann und Medi Bayreuth (EU:C:2002:637) abweichenden Rechtssatz aufgestellt.

  • BFH, 03.08.2010 - VII B 71/10

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Bandagen erfordert deren besondere Stützwirkung -

    Sowohl das Urteil des Niedersächsischen FG als auch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 (Slg. 2002, I-10045) enthielten den unausgesprochenen Rechtssatz, dass die zur Einreihung in die Unterpos.

    In seiner Entscheidung in Slg. 2002, I-10045 hat der EuGH ausgeführt, dass zur Pos.

    Entgegen der Rechtsauffassung der Beschwerde hat das FG keinen von der EuGH-Entscheidung in Slg. 2002, I-10045 und von den genannten FG-Entscheidungen abweichenden Rechtssatz aufgestellt.

  • EuGH, 26.04.2017 - C-51/16

    Stryker EMEA Supply Chain Services

    Daher sind in die Position 9021 der KN Waren einzureihen, die sich vor allem durch ihre sorgfältige Fertigung und ihre große Präzision kennzeichnen, was sie von gewöhnlichen Waren unterscheidet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2002, Lohmann und Medi Bayreuth, C-260/00 bis C-263/00, EU:C:2002:637, Rn. 37).

    Zweitens gehören zu den Kriterien, mit denen einfache oder gewöhnliche Waren von solchen unterschieden werden können, die eine medizinische Funktion erfüllen, insbesondere das Kriterium der Art der Herstellung der betreffenden Ware sowie das Kriterium der spezifischen Funktion dieser Ware (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2002, Lohmann und Medi Bayreuth, C-260/00 bis C-263/00, EU:C:2002:637, Rn. 39).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports - Berufung vor einem nationalen Gericht auf eine

    43 - Nach ständiger Rechtsprechung wird diese Aufgabenverteilung so beschrieben, dass sich der Gerichtshof auf die Auslegung der jeweils relevanten gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften beschränkt, während es dem nationalen Gericht vorbehalten ist, die in dieser Weise ausgelegten Normen auf den konkreten Fall anzuwenden: vgl. u. a. die Urteile Da Costa (zitiert in Fußnote 15), S. 81, sowie die Urteile vom 7. November 2002 in den verbundenen Rechtssachen C-260/00 bis C-263/00 (Lohmann u. a., Slg. 2002, I-10045, Randnrn.

    69 - Vgl. u. a. die Urteile vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache C-276/00 (Turbon International, Slg. 2002, I-1389, Randnr. 21) und in den verbundenen Rechtssachen C-260/00 bis C-263/00 (zitiert in Fußnote 43), Randnr. 30.

  • EuGH, 16.02.2006 - C-500/04

    Proxxon - Zolltarifliche Einreihung - Von Hand zu betätigende Schrauben- und

    Das nationale Gericht ist hierzu jedenfalls besser in der Lage (Urteil vom 7. November 2002 in den verbundenen Rechtssachen C-260/00 bis C-263/00, Lohmann und Medi Bayreuth, Slg. 2002, I-10045, Randnr. 26).

    24 Die enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof, die Artikel 234 EG für das Vorabentscheidungsverfahren vorsieht, beruht nämlich auf einer Verteilung der Aufgaben zwischen ihnen (Urteil vom 30. März 2000 in der Rechtssache C-236/98, JämO, Slg. 2000, I-2189, Randnr. 30); dieses Verfahren erlaubt dem Gerichtshof die Auslegung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, auf die es für die Entscheidung des bei dem nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreits ankommt (Urteile Monte Arcosu, Randnr. 21, und Lohmann und Medi Bayreuth, Randnr. 27).

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.02.2009 - 6 K 1699/07

    Tarifierung einer Sprunggelenkbandage

    90.21 KN einzureihen (vgl. EuGH-Urteil vom 7. November 2002 - verbundene Rsn. C-260/00 - C-263/00, Slg. 2002, 10045).

    9021 1010 KN ist, dass die Ware nicht maßgefertigt ist, da dieses Kriterium nur teilweise bei orthopädischen Schuhen gefordert wird und da eine Anpassung der Ware an die spezifischen Bedürfnisse des Patienten durch diesen selbst nach einleitender Unterweisung eines Fachverkäufers erfolgt (vgl. EuGH-Urteil vom 7. November 2002 - verbundene Rsn. C-260/00 - C-263/00, a.a.O.).

  • EuGH, 08.09.2016 - C-409/14

    Schenker - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte

    Das nationale Gericht ist hierzu jedenfalls besser in der Lage (Urteile vom 7. November 2002, Lohmann und Medi Bayreuth, C-260/00 bis C-263/00, EU:C:2002:637, Rn. 26, und vom 16. Februar 2006, Proxxon, C-500/04, EU:C:2006:111, Rn. 23).
  • FG Düsseldorf, 13.06.2018 - 4 K 2101/16

    Umsatzsteuervoranmeldung aus den Lieferungen des Wirbelsäulenfixationssystems an

    Der Umstand, dass die Wirbelsäulenfixationssysteme patientenspezifisch zusammengestellt werden, steht ihrer Einreihung in die Unterposition 9021 10 10 KN nicht entgegen (vgl. EuGH, Urteil vom 7. November 2002 Rs. C-260/00 bis C-263/00, Slg. 2002, I-10045 Randnr. 41).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-12/10

    Lecson Elektromobile - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte

    Das nationale Gericht ist hierzu jedenfalls besser in der Lage (Urteile vom 7. November 2002, Lohmann und Medi Bayreuth, C-260/00 bis C-263/00, Slg. 2002, I-10045, Randnr. 26, und vom 16. Februar 2006, Proxxon, C-500/04, Slg. 2006, I-1545, Randnr. 23).
  • FG Düsseldorf, 04.12.2009 - 1 K 4986/05

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für orthopädische Bandagen; Ermäßigter

  • EuGH, 12.06.2014 - C-330/13

    Lukoyl Neftohim Burgas - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsamer Zolltarif -

  • EuGH, 26.05.2016 - C-198/15

    Invamed Group u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

  • EuGH, 22.12.2010 - C-273/09

    Premis Medical - Verordnung (EG) Nr. 729/2004 - Einreihung der Ware

  • EuGH, 22.11.2012 - C-320/11

    Digitalnet - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Zum

  • EuGH, 14.12.2017 - C-630/16

    Anstar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierte Bedingungen für die

  • EuGH, 21.06.2007 - C-259/05

    Omni Metal Service - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 - Abfälle - Kabel, die aus

  • EuGH, 22.10.2014 - C-139/14

    Mineralquelle Zurzach - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

  • EuGH, 08.06.2006 - C-196/05

    Sachsenmilch - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

  • EuGH, 16.09.2004 - C-396/02

    DFDS

  • EuGH, 09.04.2014 - C-74/13

    GSV - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung -

  • FG Düsseldorf, 19.04.2017 - 4 K 2101/16

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Wirbelsäulenfixationssysteme: Bezugnahme auf die

  • EuGH, 17.07.2014 - C-472/12

    Panasonic Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

  • EuGH, 16.07.2009 - C-56/08

    Pärlitigu - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

  • EuGH, 07.02.2022 - C-460/21

    Vapo Atlantic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2016 - C-409/14

    Schenker - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-375/07

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 -

  • EuGH, 04.02.2021 - C-760/19

    JCM Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif -

  • EuG, 08.07.2020 - T-21/19

    Pablosky/ EUIPO - docPrice (mediFLEX easySTEP)

  • EuG, 08.07.2020 - T-20/19

    Pablosky/ EUIPO - docPrice (mediFLEX easystep)

  • FG Niedersachsen, 10.09.2009 - 16 K 180/07

    Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf medizinisch-chirurgische Gürtel

  • EuGH, 26.05.2016 - C-262/15

    GD European Land Systems - Steyr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer

  • EuGH, 23.01.2014 - C-380/12

    X - 'Tarifpositionen - Bleicherde - Kapitel 25 der Kombinierten Nomenklatur -

  • EuGH, 05.10.2016 - C-330/13

    Lukoyl Neftohim Burgas

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-396/02

    DFDS

  • FG Hamburg, 25.05.2023 - 4 V 92/21

    Zolltarifrecht: Eilrechtsschutz gegen eine verbindliche Zolltarifauskunft

  • FG Düsseldorf, 21.01.2004 - 4 K 2046/03

    Tarifierung; Magnesiumabschnitt; Einreihung; Abfall; Schrott; Rohform; Zolltarif

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