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   EuGH, 12.12.2002 - C-395/00   

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https://dejure.org/2002,2927
EuGH, 12.12.2002 - C-395/00 (https://dejure.org/2002,2927)
EuGH, Entscheidung vom 12.12.2002 - C-395/00 (https://dejure.org/2002,2927)
EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - C-395/00 (https://dejure.org/2002,2927)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Richtlinie 92/12/EWG - Artikel 20 - Ausfuhr von Waren in Drittländer im Verfahren der Steueraussetzung - Waren, die wegen der Fälschung des Begleitdokuments als nicht am Bestimmungsort angekommen anzusehen sind - Unbekannter Ort der Zuwiderhandlung oder der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Cipriani

  • EU-Kommission PDF

    Distillerie Fratelli Cipriani SpA gegen Ministero delle Finanze.

    Richtlinie 92/12 des Rates, Artikel 20 Absatz 3
    Steuerrecht - Harmonisierung - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12 - Waren, die im Hinblick auf ihre Ausfuhr in Drittländer im Verfahren der Steueraussetzung befördert werden, aber nicht am Bestimmungsort ankommen - Zuwiderhandlung, die als im Abgangsmitgliedstaat ...

  • EU-Kommission

    Cipriani

  • Wolters Kluwer

    Ausfuhr von Waren in Drittländer im Verfahren der Steueraussetzung; Waren, die wegen der Fälschung des Begleitdokuments als nicht am Bestimmungsort angekommen anzusehen sind; Zahlung von Verbrauchsteuern für einige im Verfahren der Steueraussetzung durchgeführte ...

  • Judicialis

    EGV Art. 234; ; Richtlinie 92/12/EWG Art. 20 Abs. 2; ; Richtlinie 92/12/EWG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 92/12/EWG - Artikel 20 - Ausfuhr von Waren in Drittländer im Verfahren der Steueraussetzung - Waren, die wegen der Fälschung des Begleitdokuments als nicht am Bestimmungsort angekommen anzusehen sind - Unbekannter Ort der Zuwiderhandlung oder der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Trient - Auslegung des Artikels 20 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates über das System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren - Erhebung von Verbrauchsteuern für Waren, die einen Mitgliedstaat ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 346 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 05.04.2001 - C-325/99

    van de Water

    Auszug aus EuGH, 12.12.2002 - C-395/00
    Als Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr gilt nicht nur jede Herstellung oder Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren außerhalb eines Verfahrens der Steueraussetzung, sondern auch jede - auch unrechtmäßige - Entnahme der Waren aus einem solchen Verfahren (Urteil vom 5. April 2001 in der Rechtssache C-325/99, Van de Water, Slg. 2001, I-2729, Randnr. 35).

    Da die nationalen Behörden dafür sorgen müssen, dass die Steuerschuld nach dem Entstehen des Steueranspruchs tatsächlich beigetrieben wird (Urteil Van de Water, Randnr. 41), bestimmt Artikel 20 der Richtlinie namentlich den Mitgliedstaat, der für die Erhebung der Verbrauchsteuern auf die Waren zuständig ist, wenn während der Beförderung eine Zuwiderhandlung oder eine Unregelmäßigkeit begangen worden ist.

  • EuGH, 21.09.2000 - C-462/98

    Mediocurso / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.12.2002 - C-395/00
    Dieser Grundsatz gebietet es, dass die Adressaten von Entscheidungen, durch die ihre Interessen spürbar beeinträchtigt wurden, in die Lage versetzt werden, ihren Standpunkt in sachdienlicher Weise vorzutragen (Urteile vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-32/95 P, Kommission/Lisrestal u. a., Slg. 1996, I-5373, Randnr. 21, und vom 21. September 2000 in der Rechtssache C-462/98 P, Mediocurso/Kommission, Slg. 2000, I-7183, Randnr. 36).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-32/95

    Kommission / Lisrestal u.a.

    Auszug aus EuGH, 12.12.2002 - C-395/00
    Dieser Grundsatz gebietet es, dass die Adressaten von Entscheidungen, durch die ihre Interessen spürbar beeinträchtigt wurden, in die Lage versetzt werden, ihren Standpunkt in sachdienlicher Weise vorzutragen (Urteile vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-32/95 P, Kommission/Lisrestal u. a., Slg. 1996, I-5373, Randnr. 21, und vom 21. September 2000 in der Rechtssache C-462/98 P, Mediocurso/Kommission, Slg. 2000, I-7183, Randnr. 36).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-296/95

    DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN

    Auszug aus EuGH, 12.12.2002 - C-395/00
    Die Richtlinie soll in bestimmtem Umfang den Besitz, den Verkehr und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren regeln (Urteil vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-296/95, EMU Tabac u. a., Slg. 1998, I-1605, Randnr. 22).
  • BFH, 30.11.2004 - VII R 25/01

    Zuwiderhandlung im Verfahren unter Steueraussetzung; Nichteintreffen der

    § 143 Abs. 2 BranntwMonG hat daher in solchen Fällen unangewendet zu bleiben (Anschluss an das EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2002 Rs. C-395/00 --Cipriani--, EuGHE 2002, I-11877).

    Die Beteiligten hatten ferner Gelegenheit, zu den Auswirkungen des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 12. Dezember 2002 Rs. C-395/00 --Cipriani-- (EuGHE 2002, I-11877) auf den Streitfall Stellung zu nehmen.

    Nach dem Ergehen des EuGH-Urteils in EuGHE 2002, I-11877, hat das HZA seinen Standpunkt modifiziert.

    c) In seinen Schlussanträgen vom 21. März 2002 in der Rs. C-395/00 --Cipriani-- hat Generalanwalt Mischo ausführlich die Systematik des Art. 20 der Systemrichtlinie analysiert und dabei unter Berücksichtigung der Zielsetzung dieses Artikels, nämlich Kompetenzkonflikte zwischen den Mitgliedstaaten bei der Besteuerung von Waren, die Gegenstand der Zuwiderhandlung waren, zu verhindern (Abs. 74), die Auffassung vertreten, dass eine gleichzeitige und kumulative Anwendung von Absatz 2 und Absatz 3 der Vorschrift nicht in Betracht komme (Abs. 77, 78).

    d) Der EuGH ist, anders als das HZA meint, der Auffassung des Generalanwalts in seinem Urteil in dieser Rechtssache in EuGHE 2002, I-11877, gefolgt.

    Dies folgt zum einen aus Feld 7a des bVD, in dem ausweislich der Erläuterungen zur Ausfüllung dieses Feldes auf der Rückseite der Ausfertigung 1 des Papiers (vgl. Verordnung (EWG) Nr. 2225/93 der Kommission vom 27. Juli 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2719/92 zum begleitenden Verwaltungsdokument bei der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung, ABlEG Nr. L 198/5) als "Ort der Lieferung" bei Waren, die ausgeführt werden sollen, der Vermerk "AUSFUHR AUS DER GEMEINSCHAFT" einzutragen und der Ort der Ausfuhr anzugeben ist; zum anderen ergibt sich auch hinreichend deutlich aus dem angeführten EuGH-Urteil in EuGHE 2002, I-11877, dass der Ort der Ausgangszollstelle der Bestimmungsort i.S. des Art. 20 Abs. 3 der Systemrichtlinie ist (vgl. Abs. 35, 44, 45, 47, 55).

    a) Der Senat kann im Streitfall von einer Vorlage an den EuGH zum Zwecke der ausdrücklichen Feststellung bzw. Bestätigung des Umsetzungsdefizits absehen, da das erwähnte Urteil des EuGH in EuGHE 2002, I-11877 i.V.m. den dazu gehörigen Schlussanträgen des Generalanwalts Mischo vom 21. März 2002 im Hinblick auf die Auslegung des einschlägigen Gemeinschaftsrechts klar und eindeutig ist und insbesondere keine vernünftigen Zweifel an dem Vorrang des Art. 20 Abs. 3 der Systemrichtlinie in Fällen wie dem vorliegenden aufkommen lässt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2020 - C-95/19

    Silcompa

    25 Urteile vom 12. Dezember 2002, Cipriani (C-395/00, EU:C:2002:751, Rn. 42), vom 29. April 2010, Dansk Transport og Logistik (C-230/08, EU:C:2010:231, Rn. 78), und vom 28. Januar 2016, BP Europa (C-64/15, EU:C:2016:62, Rn. 22).

    28 Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache Cipriani (C-395/00, EU:C:2002:209, Nr. 74).

    29 Urteile vom 12. Dezember 2002, Cipriani (C-395/00, EU:C:2002:751, Rn. 43), und vom 13. Dezember 2007, BATIG (C-374/06, EU:C:2007:788, Rn. 44).

    31 Urteil vom 12. Dezember 2002, Cipriani (C-395/00, EU:C:2002:751, Rn. 47).

  • EuGH, 28.01.2016 - C-64/15

    BP Europa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Allgemeines

    Ein solches Aussetzungsverfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass der Verbrauchsteueranspruch für die darunter fallenden Waren noch nicht entstanden ist, obwohl der Steuertatbestand bereits erfüllt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Cipriani, C-395/00, EU:C:2002:751, Rn. 42).
  • EuGH, 23.11.2006 - C-5/05

    NUR DIE WAREN, DIE PRIVATPERSONEN ERWERBEN UND SELBST BEFÖRDERN, SIND IM

    27 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, bezweckt die Richtlinie, in bestimmtem Umfang den Besitz, den Verkehr und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu regeln, und zwar insbesondere um zu gewährleisten, dass der Verbrauchsteueranspruch in allen Mitgliedstaaten unter gleichen Umständen gegeben ist (Urteil EMU Tabac u. a., Randnr. 22, Urteile vom 5. April 2001 in der Rechtssache C-325/99, Van de Water, Slg. 2001, I-2729, Randnr. 39, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-395/00, Cipriani, Slg. 2002, I-11877, Randnr. 41).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-230/08

    Dansk Transport og Logistik - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202, 215 Abs. 1

    Eine solche Regelung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Verbrauchsteueranspruch für Waren, die unter diese Regelung fallen, noch nicht entstanden ist, obwohl der Steuertatbestand bereits erfüllt ist (Urteil vom 12. Dezember 2002, Cipriani, C-395/00, Slg. 2002, I-11877, Randnr. 42).
  • BFH, 28.10.2004 - VII B 293/03

    NZB: Verfahrensfehler, Sachaufklärungspflicht

    Dies unterscheidet den Streitfall von dem Sachverhalt, der dem von der Klägerin angeführten Urteil des EuGH vom 12. Dezember 2002 Rs. C-395/00 --Cipriani-- (EuGHE 2002, I-11877) zugrunde lag.

    Denn dort stand lediglich fest, dass der Stempelaufdruck auf den Begleitdokumenten, mit dem bescheinigt werden sollte, dass die Ware das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hatte, gefälscht war, ohne dass der Ort der Zuwiderhandlung oder Unregelmäßigkeit bestimmt werden konnte (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2002, I-11877 Rdnr. 18 und 45).

  • EuGH, 24.02.2021 - C-95/19

    Rechtsangleichung

    20 der Richtlinie 92/12 zielt insoweit u. a. darauf ab, den Mitgliedstaat zu bestimmen, der allein befugt ist, bei einer während der Beförderung begangenen Zuwiderhandlung oder Unregelmäßigkeit die Verbrauchsteuern auf die betreffenden Waren zu erheben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2002, Cipriani, C-395/00, EU:C:2002:751, Rn. 46, und vom 13. Dezember 2007, BATIG, C-374/06, EU:C:2007:788, Rn. 44).

    Nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a der Richtlinie zählt dazu auch jede - auch unrechtmäßige - Entnahme der Ware aus dem Verfahren der Steueraussetzung, das in Art. 4 Buchst. c der Richtlinie definiert ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. April 2001, Van de Water, C-325/99, EU:C:2001:201, Rn. 30, 31, 34 bis 36, vom 12. Dezember 2002, Cipriani, C-395/00, EU:C:2002:751, Rn. 42 und 43, und vom 13. Dezember 2007, BATIG, C-374/06, EU:C:2007:788, Rn. 29).

  • EuGH, 18.12.2008 - C-349/07

    Sopropé - Zollkodex der Gemeinschaften - Grundsatz der Wahrung der

    Die Klägerin des Ausgangsverfahrens führt aus, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gebiete der Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte, dass jeder, dem gegenüber eine ihn beschwerende Entscheidung getroffen werden solle, in die Lage versetzt werde, seinen Standpunkt in sachdienlicher Weise vorzutragen (vgl. u. a. Urteile vom 24. Oktober 1996, Kommission/Lisrestal u. a., C-32/95 P, Slg. 1996, I-5373, Randnr. 21, vom 21. September 2000, Mediocurso/Kommission, C-462/98 P, Slg. 2000, I-7183, Randnr. 36, und vom 12. Dezember 2002, Cipriani, C-395/00, Slg. 2002, I-11877, Randnr. 51).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann die Ausübung des Anspruchs auf

    83 - Vgl. Urteile vom 14. Juli 1972, Cassella Farbwerke Mainkur/Kommission (55/69, Slg. 1972, 887), vom 28. Mai 1980, Kuhner/Kommission (33/79 und 75/79, Slg. 1980, 1677), vom 29. Juni 1994, Fiskano/Kommission (C-135/92, Slg. 1994, I-2885), vom 24. Oktober 1996, Kommission/Lisrestal u. a. (C-32/95 P, Slg. 1996, I-5373, Randnr. 21), vom 21. September 2000, Mediocurso/Kommission (C-462/98 P, Slg. 2000, I-7183, Randnr. 36), vom 12. Dezember 2002, Cipriani (C-395/00, Slg. 2002, I-11877, Randnr. 51), vom 13. September 2007, Land Oberösterreich und Österreich/Kommission (C-439/05 P und C-454/05 P, Slg. 2007, I-7141), und vom 18. Dezember 2008, Sopropré (C-349/07, Slg. 2008, I-10369, Randnrn. 36 und 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-230/08

    Dansk Transport og Logistik - Vorschriftswidriges Verbringen von Waren -

    17 - Kennzeichnend für die Regelung der Steueraussetzung ist demnach, dass der Verbrauchsteueranspruch für Waren, die unter diese Regelung fallen, noch nicht entstanden ist, obwohl der Steuertatbestand bereits erfüllt ist; vgl. Urteil vom 12. Dezember 2002, Cipriani (C-395/00, Slg. 2002, I-11877, Randnr. 42).

    51 - Urteil Cipriani (in Fn. 17 angeführt, Randnr. 46), Beschluss vom 22. November 2001, Michel (C-80/01, Slg. 2001, I-9141, Randnr. 21), und Urteil vom 5. April 2001, van de Water (C-325/99, Slg. 2001, I-2729, Randnr. 41).

  • BFH, 28.10.2004 - VII B 298/03

    NZB: Verfahrensfehler, Sachaufklärungspflicht

  • EuGH, 03.04.2008 - C-230/06

    Militzer & Münch - Zollunion - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Erhebung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-101/08

    Audiolux u.a. - Gesellschaftsrecht - Allgemeine Rechtsgrundsätze des

  • BFH, 12.10.2006 - VII B 302/05

    Branntweinsteuer; Anwendungsbereich von Art. 20 Abs. 3 der System-Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-212/19

    Compagnie des pêches de Saint-Malo

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-276/12

    Sabou - Steuerrecht - Verfahren - Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten im

  • BFH, 14.06.2007 - VII B 185/06

    Zeitpunkt der Entstehung eines Zinsanspruchs nach § 237 Abs. 1 AO bei erhobener

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-78/01

    BGL

  • EuGH, 15.11.2007 - C-330/05

    Granberg - Verbrauchsteuern - Mineralöle - Atypische Beförderungsart

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2016 - C-81/15

    Karelia

  • FG Düsseldorf, 04.04.2012 - 4 K 2938/11

    Innergemeinschaftliche Versendung aus offenem Branntweinlager

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-392/05

    Alevizos - Richtlinie 83/183/EWG - Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-287/02

    Spanien / Kommission

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