Rechtsprechung
   EuGH, 13.03.2003 - C-156/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4076
EuGH, 13.03.2003 - C-156/00 (https://dejure.org/2003,4076)
EuGH, Entscheidung vom 13.03.2003 - C-156/00 (https://dejure.org/2003,4076)
EuGH, Entscheidung vom 13. März 2003 - C-156/00 (https://dejure.org/2003,4076)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2000) 485 endg. - Erstattung der Einfuhrabgaben - Aktiver Veredelungsverkehr - Fehlende Äquivalenz zwischen Gemeinschaftserzeugnissen und eingeführten Erzeugnissen

  • Europäischer Gerichtshof

    Niederlande / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2000) 485 endg. - Erstattung der Einfuhrabgaben - Aktiver Veredelungsverkehr - Fehlende Äquivalenz zwischen Gemeinschaftserzeugnissen und eingeführten Erzeugnissen

  • EU-Kommission

    Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Freier Warenverkehr , Zollunion

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung; Erstattung der Einfuhrabgaben; Aktiver Veredelungsverkehr; Fehlende Äquivalenz zwischen Gemeinschaftserzeugnissen und eingeführten Erzeugnissen

  • Judicialis

    Entscheidung C (2000) 485 endg.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Niederlande / Kommission

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EG Art. 230; Entscheidung C (2000) 485
    Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2000) 485 endg. - Erstattung der Einfuhrabgaben - Aktiver Veredelungsverkehr - Fehlende Äquivalenz zwischen Gemeinschaftserzeugnissen und eingeführten Erzeugnissen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2000) 485 endg., mit der die Kommission feststellt, daß ein Antrag auf Erlaß von Eingangsabgaben in einem besonderen Fall (teilweise) unzulässig und (teilweise) unbegründet ist - Zulässige aktive Veredelung - Keine Gleichwertigkeit von ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.11.1999 - C-48/98

    Söhl & Söhlke

    Auszug aus EuGH, 13.03.2003 - C-156/00
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Erstattung oder der Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, die nur unter bestimmten Voraussetzungen und in den eigens dafür vorgesehenen Fällen gewährt werden können, eine Ausnahme vom gewöhnlichen Einfuhr- und Ausfuhrsystem darstellen, so dass die Vorschriften, die eine solche Erstattung oder einen solchen Erlass vorsehen, eng auszulegen sind (Urteil vom 11. November 1999 in der Rechtssache C-48/98, Söhl & Söhlke, Slg. 1999, I-7877, Randnr. 52).

    Für die Beurteilung, ob der Antragstellerin "offensichtliche Fahrlässigkeit" im Sinne von Artikel 239 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich ZK vorzuwerfen ist, sind, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, die im Rahmen von Artikel 220 ZK für die Prüfung, ob der Irrtum der Zollbehörde einem Wirtschaftsteilnehmer erkennbar war, herangezogenen Kriterien entsprechend anzuwenden (Urteil Söhl & Söhlke, Randnrn.

  • EuGH, 13.03.1997 - C-103/96

    Directeur général des douanes und droits indirects / Eridania Beghin-Say

    Auszug aus EuGH, 13.03.2003 - C-156/00
    Nach dem Urteil vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-103/96 (Eridania Beghin-Say, Slg. 1997, I-1453, Randnr. 23) müssen diese drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein.
  • EuGH, 01.04.1993 - C-250/91

    Hewlett Packard / Directeur général des douanes

    Auszug aus EuGH, 13.03.2003 - C-156/00
    Im Übrigen muss sich ein Wirtschaftsteilnehmer, der Zweifel an der Richtigkeit der Tarifierung der in Rede stehenden Waren hat, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes informieren und sich, so weit möglich, Aufschluss darüber verschaffen, ob seine Zweifel berechtigt sind (Urteile vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-64/89, Deutsche Fernsprecher, Slg. 1990, I-2535, Randnr. 22, und vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-250/91, Hewlett Packard France, Slg. 1993, I-1819, Randnr. 24).
  • EuGH, 07.09.1999 - C-61/98

    De Haan

    Auszug aus EuGH, 13.03.2003 - C-156/00
    Daher sind nicht nur diese beiden Regelungen, sondern gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofes in Bezug auf die Zeit vor dem 1. Januar 1994 die materiell-rechtlichen Vorschriften der vor Inkrafttreten des Zollkodex geltenden Regelung heranzuziehen (vgl. Urteil vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-61/98, De Haan, Slg. 1999, I-5003, Randnr. 14).
  • EuGH, 26.06.1990 - C-64/89

    Hauptzollamt Giessen / Deutsche Fernsprecher

    Auszug aus EuGH, 13.03.2003 - C-156/00
    Im Übrigen muss sich ein Wirtschaftsteilnehmer, der Zweifel an der Richtigkeit der Tarifierung der in Rede stehenden Waren hat, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes informieren und sich, so weit möglich, Aufschluss darüber verschaffen, ob seine Zweifel berechtigt sind (Urteile vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-64/89, Deutsche Fernsprecher, Slg. 1990, I-2535, Randnr. 22, und vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-250/91, Hewlett Packard France, Slg. 1993, I-1819, Randnr. 24).
  • BGH, 29.04.2016 - BLw 2/12

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Ermittlung des Grundstückswerts bei der

    aa) Staatliche Maßnahmen, die auf alle Wirtschaftsteilnehmer unterschiedslos in gleicher Weise anzuwenden sind, stellen allerdings keine Beihilfen im Sinne des Unionsrechts dar (vgl. EuGH, Urteil vom 19. September 2000 "Deutschland/Kommission", C-156/00 EU:C:2000:467 Rn. 22; Urteil vom 8. November 2011 "Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke", C-143/99, EU:C:2001:598 Rn.34, 35).
  • EuGH, 04.02.2016 - C-659/13

    Die Verordnung zur Einführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter

    Des Weiteren ergibt sich aus Art. 236 des Zollkodex, wenn man ihn in seinem Sachzusammenhang auslegt, dass die Erstattung von Antidumpingzöllen, die die Wirtschaftsteilnehmer entrichtet haben, nur unter bestimmten Voraussetzungen und in den besonders vorgesehenen Fällen gewährt werden kann, so dass sie eine Ausnahme von dem gewöhnlichen Einfuhr- und Ausfuhrsystem des Zollkodex darstellt und die Vorschriften, die sie vorsehen, daher eng auszulegen sind (Urteile Niederlande/Kommission, C-156/00, EU:C:2003:149, Rn. 91, und CIVAD, C-533/10, EU:C:2012:347, Rn. 24).
  • FG Hamburg, 12.10.2016 - 4 K 160/14

    Zollrecht: Voraussetzungen für die Erstattung von Einfuhrabgaben - Reichweite der

    Für die Erstattungs- bzw. Erlassvorschriften hat das Europäische Gericht Erster Instanz hinsichtlich des Übergangs von der Verordnung (EWG) 1430/79 vom 02.07.1979 über die Erstattung oder den Erlass von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben (ABl. L 175/1) zum Zollkodex entschieden, dass die materiellrechtlichen Erstattungsvorschriften des Zollkodex erst für Einfuhren nach dessen Inkrafttreten anzuwenden sind (EuG, Urt. v. 10.05.2001, verb. Rs. T-186, 187, 190-192, 210, 211, 216-218, 279, 280, 293/97 und T-147/99, Rn. 26; siehe auch EuGH, Urt. v. 13.03.2003, C-156/00, Rn. 35 f.).

    Gleichwohl unterliegen sie denselben Erstattungsregeln wie Zölle (EuGH, Urt. v. 13.03.2003, Rs. C-156/00, Rn. 49; a. A. FG Baden-Württ., Urt. v. 12.04.2016, 11 K 2269/14, juris Rn. 39).

    Ferner stellen die Erstattung und der Erlass von Einfuhrabgaben, die nur unter bestimmten Voraussetzungen und in den eigens dafür vorgesehenen Fällen gewährt werden können, eine Ausnahme vom gewöhnlichen Einfuhr- und Ausfuhrsystem dar, so dass die Vorschriften, die eine solche Erstattung oder einen solchen Erlass vorsehen, eng auszulegen sind (vgl. EuGH, Urt. v. 13.03.2003, C-156/00, Rn. 91; Urt. v. 11.11.1999, C-48/98, Rn. 52; EuG, Urt. v. 12.02.2004, T-282/01, Rn. 55).

  • EuGH, 15.03.2018 - C-256/16

    Deichmann - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zulässigkeit - Antidumpingverfahren -

    221 Abs. 3 des Zollkodex gilt jedoch, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, schon nach seinem Wortlaut nur für die Mitteilung des Zollabgabenbetrags an den Schuldner, und seine Umsetzung obliegt insoweit allein den für diese Mitteilung zuständigen nationalen Zollbehörden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. März 2003, Niederlande/Kommission, C-156/00, EU:C:2003:149, Rn. 63 und 64).
  • EuGH, 23.02.2006 - C-201/04

    Molenbergnatie - Zollkodex der Gemeinschaften - Nacherhebung von Einfuhr- oder

    Das vorlegende Gericht muss folglich, was den der Zollschuld zugrunde liegenden Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits angeht, der sich vor dem Inkrafttreten des Kodex zugetragen hat, einerseits die materiellen Bestimmungen der vor diesem Zeitpunkt geltenden Regelung und andererseits die Verfahrensbestimmungen des Zollkodex heranziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile De Haan, Randnr. 14, und vom 13. März 2003 in der Rechtssache C-156/00, Niederlande/Kommission, Slg. 2003, I-2527, Randnrn.

    Dieses ersucht dort um Auskunft darüber, welche Auswirkungen es hat, wenn der Abgabenbetrag dem Schuldner verspätet mitgeteilt wird, d. h. nach Ablauf der Frist von drei Jahren, die in dieser Vorschrift vorgesehen ist, die im Wesentlichen die Regelung des Artikels 2 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1697/79 übernommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Niederlande/Kommission, Randnr. 6).

  • EuGH, 13.09.2007 - C-443/05

    Common Market Fertilizers / Kommission - Rechtsmittel - Antidumpingzölle - Art.

    Das Gericht hat in Randnr. 135 des angefochtenen Urteils zutreffend darauf hingewiesen, dass bei der Beantwortung der Frage, ob offensichtliche Fahrlässigkeit im Sinne des Art. 239 des Zollkodex vorliegt, insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Berufserfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers berücksichtigt werden müssen (Urteile Söhl & Söhlke, Randnr. 56, und vom 13. März 2003, Niederlande/Kommission, C-156/00, Slg. 2003, I-2527, Randnr. 92).
  • BFH, 17.08.2007 - VII B 1/07

    Erstattung aus Billigkeitsgründen

    Zur Beantwortung der Frage, ob offensichtliche Fahrlässigkeit i.S. des Art. 13 VO Nr. 1430/79 bzw. des Art. 239 ZK i.V.m. Art. 905 Abs. 1 ZKDVO vorliegt, müssen insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers berücksichtigt werden (EuGH-Urteil vom 11. November 1999 Rs. C-48/98, EuGHE 1999, I-7877); es sind dabei die im Rahmen von Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK für die Prüfung, ob der Irrtum der Zollbehörde einem Wirtschaftsteilnehmer erkennbar war, herangezogenen Kriterien entsprechend anzuwenden (EuGH-Urteil vom 13. März 2003 Rs. C-156/00, EuGHE 2003, I-2527, ZfZ 2003, 189).

    Da nach dem EuGH-Urteil in EuGHE 2003, I-2527, ZfZ 2003, 189 bei der Frage, ob offensichtliche Fahrlässigkeit vorliegt, die Kriterien des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK bezüglich der Erkennbarkeit des Irrtums und der Gutgläubigkeit des Wirtschaftsteilnehmers entsprechend anzuwenden sind, gilt dies somit auch für die in Art. 220 Abs. 2 Buchst. b Unterabs. 2 bis 5 ZK genannten Kriterien.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2007 - C-308/06

    Intertanko u.a. - Richtlinie 2005/35/EG - Meeresverschmutzung durch Schiffe -

    69 - Siehe die Anwendung im Urteil vom 13. März 2003, Niederlande/Kommission (C-156/00, Slg. 2003, I-2527, Randnr. 99).
  • FG Hamburg, 17.05.2017 - 4 K 55/15

    Zollrecht: Erlass von Drittlandszoll und Antidumpingzoll auf Aluminiumheizkörper,

    Für die Erstattungs- bzw. Erlassvorschriften hat das Europäische Gericht Erster Instanz hinsichtlich des Übergangs von der Verordnung (EWG) 1430/79 vom 02.07.1979 über die Erstattung oder den Erlass von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben (ABl. L 175/1) zum Zollkodex entschieden, dass die materiell-rechtlichen Erstattungsvorschriften des Zollkodex erst für Einfuhren nach dessen Inkrafttreten anzuwenden sind (EuG, Urt. v. 10.5.2001, verb. Rs. T-186, 187, 190-192, 210, 211, 216-218, 279, 280, 293/97 und T-147/99, Rn. 26; siehe auch EuGH, Urt. v. 13.03.2003, C-156/00, Rn. 35 f.).

    Ferner stellen die Erstattung und der Erlass von Einfuhrabgaben, die nur unter bestimmten Voraussetzungen und in den eigens dafür vorgesehenen Fällen gewährt werden können, eine Ausnahme vom gewöhnlichen Einfuhr- und Ausfuhrsystem dar, so dass die Vorschriften, die eine solche Erstattung oder einen solchen Erlass vorsehen, eng auszulegen sind (vgl. EuGH, Urt. v. 13.03.2003, C-156/00, Rn. 91; Urt. v. 11.11.1999, C-48/98, Rn. 52; EuG, Urt. v. 12.02.2004, T-282/01, Rn. 55).

  • EuGH, 14.06.2012 - C-533/10

    CIVAD - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 236 Abs. 2 - Erstattung nicht

    Eine solche Erstattung stellt daher eine Ausnahme vom gewöhnlichen Einfuhr- und Ausfuhrsystem dar, so dass die Vorschriften, die sie vorsehen, eng auszulegen sind (Urteile vom 13. März 2003, Niederlande/Kommission, C-156/00, Slg. 2003, I-2527, Randnr. 91, und vom 17. Februar 2011, Berel u. a., C-78/10, Slg. 2011, I-717, Randnr. 62).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-293/04

    Beemsterboer - Zollkodex der Gemeinschaften - Nachträgliche buchmäßige Erfassung

  • FG Hamburg, 15.04.2010 - 4 K 398/07

    Erlass von Einfuhrabgaben aus Billigkeitsgründen - Keine Pflicht eines

  • EuGH, 20.11.2008 - C-375/07

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading - Vorabentscheidungsersuchen -

  • EuG, 27.09.2005 - T-134/03

    Common Market Fertilizers / Kommission - Erlass von Einfuhrabgaben - Artikel 1

  • EuGH, 26.03.2015 - C-7/14

    Wünsche Handelsgesellschaft International / Kommission - Rechtsmittel - Zollkodex

  • FG Hamburg, 18.07.2012 - 4 K 98/10

    Zollrecht/Einfuhrabgaben: Erstattung von Einfuhrabgaben im Billigkeitswege

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-443/05

    Common Market Fertilizers / Kommission - Anfechtung eines Urteils des Gerichts

  • FG Düsseldorf, 26.11.2003 - 4 K 2251/00

    Antrag auf Erstattung von erhobenem und gezahltem Zoll; Pflicht zur Vorlage von

  • BFH, 20.05.2014 - VII R 47/13

    Einfuhrabgabenpflicht bei Nichtbeachtung des Zollflugplatzzwangs

  • FG Hamburg, 08.05.2014 - 4 K 43/13

    Zollrecht: Erlass von Zoll im Falle der Entziehung einer Ware in vorübergehender

  • FG Hamburg, 23.06.2015 - 4 K 216/14

    Zu den Voraussetzungen der Anwendung eines unternehmensspezifischen Zollsatzes

  • BFH, 25.10.2011 - VII R 60/10

    Erlass/Erstattung aus Billigkeitsgründen von Einfuhrabgaben für über

  • BFH, 24.08.2009 - VII B 255/08

    Zollbefreiung für Rückwaren trotz Unregelmäßigkeiten

  • FG Hamburg, 25.09.2020 - 4 K 47/20

    Zollrecht: Prozesszinsen auf zurückgezahlte Einfuhrumsatzsteuer

  • BFH, 26.11.2008 - VII B 142/07

    Erlass von Einfuhrabgaben aus Billigkeitsgründen - Begriff der "offensichtlichen

  • EuGH, 10.07.2019 - C-249/18

    CEVA Freight Holland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex - Zollanmeldung

  • EuG, 12.11.2013 - T-147/12

    Wünsche Handelsgesellschaft International / Kommission - Zollunion - Einfuhr von

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-375/07

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-78/10

    Berel u.a. - Zollunion - Erlass von Einfuhrzöllen - Stellvertretung -

  • FG Baden-Württemberg, 12.04.2016 - 11 K 1965/13

    Tarifierung von Milchpermeat

  • EuG, 21.09.2004 - T-104/02

    Gondrand Frères / Kommission

  • EuG, 19.03.2013 - T-324/10

    Firma Van Parys / Kommission - Zollunion - Einfuhr von Bananen aus Ecuador -

  • FG Hamburg, 26.06.2014 - 4 K 149/13

    Zollrecht: Zum Begriff des "besonderen Falls" i. S. von Art 899 ZKDVO

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-201/04

    Molenbergnatie

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht