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   EuGH, 10.04.2003 - C-142/00 P   

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EuGH, 10.04.2003 - C-142/00 P (https://dejure.org/2003,2341)
EuGH, Entscheidung vom 10.04.2003 - C-142/00 P (https://dejure.org/2003,2341)
EuGH, Entscheidung vom 10. April 2003 - C-142/00 P (https://dejure.org/2003,2341)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Assoziierungsregelung für die überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten - Schutzmaßnahmen - Verordnungen (EG) Nrn. 2352/97 und 2494/97 - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit der Klage

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Nederlandse Antillen

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Nederlandse Antillen.

    Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag [nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 4 EG]; Verordnungen Nrn. 2352/97 und 2494/97 der Kommission
    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnungen mit besonderen Maßnahmen für die Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten - Klage der Niederländischen ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Nederlandse Antillen

    Außenbeziehungen , Assoziierung , Landwirtschaft , Reis , Überseeische Länder und Hoheitsgebiete

  • Wolters Kluwer

    Besondere Maßnahmen für die Einfuhr von Reis mit Ursprung in überseeischen Ländern und Gebieten; Assoziierungsregelung für überseeischen Länder und Gebiete zur Steigerung des Handelsverkehrs

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 2352/97; ; Verordnung (EG) Nr. 2494/97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnungen mit besonderen Maßnahmen für die Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten - Klage der Niederländischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-32/98 und T-42/98, mit dem das Gericht folgende Verordnungen für nichtig erklärt hat: die Verordnung (EG) Nr. 2353/97 der Kommission vom 27. November 1997 mit besonderen Maßnahmen für die Einfuhr von Reis mit Ursprung in den ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 22.11.2001 - C-452/98

    Nederlandse Antillen / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-142/00
    Ihren Antrag begründet sie damit, dass die Verordnungen Nrn. 2352/97 und 2494/97 anders als die dem Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-452/98 (Nederlandse Antillen/Rat, Slg. 2001, I-8973), auf das der Generalanwalt seine Schlussanträge stütze, zugrunde liegenden Rechtsakte die Niederländischen Antillen namentlich erwähnten.

    Zudem reicht das allgemeine Interesse, das ein ÜLG als die für die in seinem Gebiet auftretenden Wirtschafts- und Sozialfragen zuständige Einheit an einem für den Wohlstand dieses Gebietes günstigen Ergebnis haben kann, für sich genommen nicht aus, um das ÜLG als im Sinne des Artikels 173 Absatz 4 EG-Vertrag von den Verordnungen Nrn. 2352/97 und 2494/97 betroffen oder gar individuell betroffen anzusehen (vgl. Urteil Nederlandse Antillen/Rat, Randnr. 64).

    Zwar kann der Umstand, dass der Rat oder die Kommission aufgrund besonderer Vorschriften verpflichtet sind, die Folgen einer von ihnen beabsichtigten Maßnahme für die Lage bestimmter Einzelpersonen zu berücksichtigen, geeignet sein, diese zu individualisieren (vgl. Urteile Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Randnrn. 28 und 31, vom 11. Februar 1999, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Randnr. 25, und Nederlandse Antillen/Rat, Randnr. 67).

    Beabsichtigt die Kommission, Schutzmaßnahmen aufgrund des Artikels 109 Absatz 1 des ÜLG-Beschlusses zu erlassen, so muss sie also, soweit die Gegebenheiten dies zulassen, ermitteln, welche negativen Auswirkungen ihre Entscheidung möglicherweise für die Wirtschaft der betroffenen ÜLG und für die betroffenen Unternehmen hat (vgl. Urteile vom 11. Februar 1999, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Randnr. 26, und Nederlandse Antillen/Rat, Randnr. 68).

    Wie sich jedoch aus dem Urteil Piraiki-Patraiki u. a./Kommission ergibt, lässt die bloße Feststellung, dass eine solche Verpflichtung besteht, noch nicht den Schluss zu, dass die betreffenden ÜLG und Unternehmen von den Maßnahmen im Sinne des Artikels 173 Absatz 4 EG-Vertrag individuell betroffen sind (vgl. Urteil Nederlandse Antillen/Rat, Randnr. 70).

    Er hat im Gegenteil ausgeführt, dass nur die Unternehmen, die bereits Verträge geschlossen hatten, deren Erfüllung während der Geltungsdauer der streitigen Entscheidung beabsichtigt war und durch diese ganz oder teilweise verhindert wurde, im Sinne des Artikels 173 Absatz 4 EG-Vertrag individuell betroffen waren (vgl. Urteile Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Randnrn. 28, 31 und 32, und Nederlandse Antillen/Rat, Randnr. 71).

    Die Niederländischen Antillen sind nicht nach Artikel 173 Absatz 2 EG-Vertrag klagebefugt (vgl. Urteil Nederlandse Antillen/Rat, Randnr. 50).

  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-142/00
    51 Nach gefestigter Rechtsprechung ist die Tatsache, dass die Kommission aufgrund spezifischer Bestimmungen die Verpflichtung hat, die Folgen einer von ihr beabsichtigten Handlung für die Lage bestimmter Personen zu berücksichtigen, geeignet, diese Personen zu individualisieren (Urteile des Gerichtshofes vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207, und vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88, Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, sowie Urteil des Gerichts [vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93,] Antillean Rice Mills u. a./Kommission, [Slg. 1995, II-2305,] Randnr. 67, und Urteil des Gerichtshofes vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnrn.

    Zwar habe der Gerichtshof im Urteil Piraiki-Patraiki u. a./Kommission entschieden, dass die Kommission beim Erlass von Schutzmaßnahmen, soweit die jeweiligen Gegebenheiten dies zuließen, auch ermitteln müsse, welche negativen Auswirkungen ihre Entscheidung möglicherweise für die Wirtschaft des betreffenden Mitgliedstaats hätten.

    Die französische Regierung macht geltend, dass das Gericht seine Entscheidung zwar zu Recht auf die Urteile Piraiki-Patraiki u. a./Kommission und vom 11. Februar 1999, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, gestützt habe.

    Zwar kann der Umstand, dass der Rat oder die Kommission aufgrund besonderer Vorschriften verpflichtet sind, die Folgen einer von ihnen beabsichtigten Maßnahme für die Lage bestimmter Einzelpersonen zu berücksichtigen, geeignet sein, diese zu individualisieren (vgl. Urteile Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Randnrn. 28 und 31, vom 11. Februar 1999, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Randnr. 25, und Nederlandse Antillen/Rat, Randnr. 67).

    Wie sich jedoch aus dem Urteil Piraiki-Patraiki u. a./Kommission ergibt, lässt die bloße Feststellung, dass eine solche Verpflichtung besteht, noch nicht den Schluss zu, dass die betreffenden ÜLG und Unternehmen von den Maßnahmen im Sinne des Artikels 173 Absatz 4 EG-Vertrag individuell betroffen sind (vgl. Urteil Nederlandse Antillen/Rat, Randnr. 70).

    Er hat im Gegenteil ausgeführt, dass nur die Unternehmen, die bereits Verträge geschlossen hatten, deren Erfüllung während der Geltungsdauer der streitigen Entscheidung beabsichtigt war und durch diese ganz oder teilweise verhindert wurde, im Sinne des Artikels 173 Absatz 4 EG-Vertrag individuell betroffen waren (vgl. Urteile Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Randnrn. 28, 31 und 32, und Nederlandse Antillen/Rat, Randnr. 71).

  • EuG, 10.02.2000 - T-32/98

    Regierung der Niederländischen Antillen gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-142/00
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen T-32/98 und T-41/98 (Nederlandse Antillen/Kommission, Slg. 2000, II-201) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Nederlandse Antillen, vertreten durch M. M. Slotboom und P. V. F. Bos, advocaten, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Klägerin im ersten Rechtszug,.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Schriftsatz, der am 14. April 2000 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen T-32/98 und T-41/98 (Nederlandse Antillen/Kommission, Slg. 2000, II-201, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die Verordnungen (EG) Nr. 2352/97 der Kommission vom 27. November 1997 mit besonderen Maßnahmen für die Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten (ABl. L 326, S. 21) und Nr. 2494/97 der Kommission vom 12. Dezember 1997 zur Erteilung von Lizenzen für die Einfuhr von Reis des KN-Codes 1006 mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten im Rahmen der Sondermaßnahmen gemäß Verordnung (EG) Nr. 2352/97 (ABl. L 343, S. 17) für nichtig erklärt hat.

    Mit zwei Klageschriften, die am 24. Februar 1998 (T-32/98) und am 6. März 1998 (T-41/98) bei der Kanzlei des Gerichts eingingen, beantragten die Niederländischen Antillen gemäß Artikel 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) die Nichtigerklärung der Verordnungen Nrn. 2352/97 und 2494/97.

    In der Rechtssache T-32/98 stützten die Niederländischen Antillen ihren Antrag auf Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 2352/97 auf zehn Gründe.

    In der Rechtssache T-41/98 beantragten sie unter Zugrundelegung derselben Klagegründe wie in der Rechtssache T-32/98 die Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 2494/97 unter Berufung auf die Rechtswidrigkeit der Verordnung Nr. 2352/97.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen T-32/98 und T-41/98 (Nederlandse Antillen/Kommission) wird aufgehoben.

  • EuGH, 10.12.2002 - C-312/00

    Kommission / Camar und Tico

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-142/00
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine generelle Norm wie eine Verordnung natürliche oder juristische Personen nur dann individuell betreffen, wenn sie diese wegen bestimmter besonderer Eigenschaften oder aufgrund von Umständen betrifft, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie einen Adressaten (vgl. u. a. Urteile vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-451/98, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 2001, I-8949, Randnr. 49, vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 36, und vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-312/00 P, Kommission/Camar und Tico, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 73).
  • EuG, 30.04.1998 - T-214/95

    Vlaamse Gewest / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-142/00
    Der Umstand, dass sowohl ein Mitgliedstaat als auch ein Teilgebiet dieses Staates ein Interesse daran hat, denselben Rechtsakt im Wege der Klage anzugreifen, hat das Gericht nämlich in anderen Bereichen nicht zu dem Schluss veranlasst, dass das Klageinteresse des Teilgebiets nicht ausreiche, um die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 Absatz 4 [EG-Vertrag] zu rechtfertigen (vgl. Urteil[e des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95,] Vlaams Gewest/Kommission, [Slg. 1998, II-717,] Randnr. 30, und ... vom 15. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-132/96 und T-143/96, Freistaat Sachsen und Volkswagen/Kommission, Slg. 1999, II-3663, Randnr. 92).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-142/00
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine generelle Norm wie eine Verordnung natürliche oder juristische Personen nur dann individuell betreffen, wenn sie diese wegen bestimmter besonderer Eigenschaften oder aufgrund von Umständen betrifft, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie einen Adressaten (vgl. u. a. Urteile vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-451/98, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 2001, I-8949, Randnr. 49, vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 36, und vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-312/00 P, Kommission/Camar und Tico, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 73).
  • EuGH, 10.02.2000 - C-270/97

    Deutsche Post

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-142/00
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof gemäß Artikel 61 seiner Verfahrensordnung die mündliche Verhandlung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auch auf Antrag der Parteien wieder eröffnen kann, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen für entscheidungserheblich erachtet (vgl. Urteile vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen C-270/97 und C-271/97, Deutsche Post, Slg. 2000, I-929, Randnr. 30, und vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99, Philips, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 20).
  • EuGH, 22.11.2001 - C-451/98

    Antillean Rice Mills / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-142/00
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine generelle Norm wie eine Verordnung natürliche oder juristische Personen nur dann individuell betreffen, wenn sie diese wegen bestimmter besonderer Eigenschaften oder aufgrund von Umständen betrifft, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie einen Adressaten (vgl. u. a. Urteile vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-451/98, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 2001, I-8949, Randnr. 49, vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 36, und vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-312/00 P, Kommission/Camar und Tico, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 73).
  • EuG, 15.12.1999 - T-132/96

    Freistaat Sachsen / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-142/00
    Der Umstand, dass sowohl ein Mitgliedstaat als auch ein Teilgebiet dieses Staates ein Interesse daran hat, denselben Rechtsakt im Wege der Klage anzugreifen, hat das Gericht nämlich in anderen Bereichen nicht zu dem Schluss veranlasst, dass das Klageinteresse des Teilgebiets nicht ausreiche, um die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 Absatz 4 [EG-Vertrag] zu rechtfertigen (vgl. Urteil[e des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95,] Vlaams Gewest/Kommission, [Slg. 1998, II-717,] Randnr. 30, und ... vom 15. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-132/96 und T-143/96, Freistaat Sachsen und Volkswagen/Kommission, Slg. 1999, II-3663, Randnr. 92).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-142/00
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof gemäß Artikel 61 seiner Verfahrensordnung die mündliche Verhandlung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auch auf Antrag der Parteien wieder eröffnen kann, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen für entscheidungserheblich erachtet (vgl. Urteile vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen C-270/97 und C-271/97, Deutsche Post, Slg. 2000, I-929, Randnr. 30, und vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99, Philips, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 20).
  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

  • EuG, 17.06.1998 - T-135/96

    UEAPME / Rat

  • EuG, 16.06.1998 - T-238/97

    Comunidad Autónoma de Cantabria / Rat

  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

  • EuG, 27.04.1995 - T-12/93

    Comité central d'entreprise de la société anonyme Vittel und Comité

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuG, 30.09.1997 - T-122/96

    Federolio / Kommission

  • EuGH, 13.05.1971 - 41/70

    International Fruit Company u.a. / Kommission

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

  • EuG, 23.10.1998 - T-609/97

    Regione Puglia / Kommission und Spanien

  • EuGH, 01.04.2004 - C-263/02

    DER GERICHTSHOF HAT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN EIN

    44 Es entspricht aber ständiger Rechtsprechung, dass die allgemeine Geltung einer Vorschrift es nicht ausschließt, dass diese Vorschrift bestimmte Wirtschaftsteilnehmer unmittelbar und individuell betreffen kann (vgl. u. a. Urteil vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-142/00 P, Kommission/Nederlandse Antillen, Slg. 2003, I-3483, Randnr. 64).
  • EuG, 29.09.2021 - T-279/19

    Auswärtige Beziehungen

    In der Gegenerwiderung fügt der Rat hinzu, selbst wenn der Kläger für die wirtschaftlichen Fragen der Westsahara zuständig sein sollte, ergebe sich insbesondere aus Rn. 69 des Urteils vom 10. April 2003, Kommission/Nederlandse Antillen (C-142/00 P, EU:C:2003:217), dass diese Zuständigkeit nicht genüge, um ihn als vom streitigen Abkommen individuell betroffen anzusehen.

    Was erstens das Urteil vom 10. April 2003, Kommission/Nederlandse Antillen (C-142/00 P, EU:C:2003:217), angeht, so war der Gerichtshof in dieser Rechtssache mit einem Rechtsmittel der Kommission gegen ein Urteil des Gerichts in einem Rechtsstreit befasst, in dem sich die Niederländischen Antillen, ein durch ein Assoziationsabkommen mit den Europäischen Gemeinschaften verbundenes überseeisches Gebiet, gegen Schutzmaßnahmen gegen die Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) wandten.

    In diesem Zusammenhang befand der Gerichtshof, dass das allgemeine Interesse der Niederländischen Antillen am wirtschaftlichen Wohlergehen ihres Gebiets und die Auswirkungen der beanstandeten Maßnahmen auf den Sektor der Reisverarbeitung, einer Tätigkeit, die jederzeit von jedem beliebigen Wirtschaftsteilnehmer in irgendeinem ÜLG ausgeübt werden kann, nicht zur Individualisierung der Klägerin geeignet waren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. April 2003, Kommission/Nederlandse Antillen, C-142/00 P, EU:C:2003:217, Rn. 66 bis 79).

    Die Umstände des mit dem Urteil vom 10. April 2003, Kommission/Nederlandse Antillen (C-142/00 P, EU:C:2003:217), entschiedenen Rechtsstreits, sind demnach nicht vergleichbar mit denen der vorliegenden Rechtssache.

  • EuG, 29.09.2021 - T-344/19

    Front Polisario/ Rat

    In der Gegenerwiderung fügt er hinzu, selbst wenn der Kläger für die wirtschaftlichen Fragen der Westsahara zuständig sein sollte, ergebe sich insbesondere aus Rn. 69 des Urteils vom 10. April 2003, Kommission/Nederlandse Antillen (C-142/00 P, EU:C:2003:217), dass diese Zuständigkeit nicht genüge, um ihn als vom streitigen Abkommen individuell betroffen anzusehen.

    Die Umstände des Rechtsstreits, in dem das vom Rat, von der Kommission und von den CPMM angeführte Urteil vom 10. April 2003, Kommission/Nederlandse Antillen (C-142/00 P, EU:C:2003:217), ergangen ist, sind nicht vergleichbar mit denen der vorliegenden Rechtssache.

  • EuGH, 10.09.2009 - C-445/07

    Kommission / Ente per le Ville vesuviane - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

    Bei der Entscheidung über die Begründetheit des Rechtsmittels der Kommission ist zu beachten, dass eine regionale oder lokale Einrichtung, soweit sie nach nationalem Recht Rechtspersönlichkeit hat, auf der Grundlage von Art. 230 Abs. 4 EG gegen die an sie ergangenen Entscheidungen und gegen diejenigen Entscheidungen Klage erheben kann, die, obwohl sie als Verordnung oder als eine an eine andere Person gerichtete Entscheidung ergangen sind, sie unmittelbar und individuell betreffen (vgl. Urteile vom 22. November 2001, Nederlandse Antillen/Rat, C-452/98, Slg. 2001, I-8973, Randnr. 51, und vom 10. April 2003, Kommission/Nederlandse Antillen, C-142/00 P, Slg. 2003, I-3483, Randnr. 59).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2016 - C-104/16

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet gilt für die Westsahara weder das

    In diesem Zusammenhang teile ich nicht die Auffassung der Kommission, dass Rn. 113 des angefochtenen Urteils in Widerspruch steht zu dem Urteil vom 10. April 2003, Kommission/Nederlandse Antillen (C-142/00 P, EU:C:2003:217)(94).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-273/04

    Polen / Rat - Gemeinsame Agrarpolitik - Reform - Erweiterung der Europäischen

    56 - Vgl. z. B. Urteile des Gerichtshofs vom 22. November 2001, Nederlandse Antillen/Rat (C-452/98, Slg. 2001, I-8973, Randnr. 51), vom 10. April 2003, Kommission/Nederlandse Antillen (C-142/00 P, Slg. 2003, I-3483, Randnr. 59), und des Gerichts vom 15. Dezember 1999, Freistaat Sachsen u. a./Kommission (T-132/96 und 143/96, Slg. 1999, II-3663, Randnr. 81), sowie Beschluss des Gerichts vom 7. Juli 2004, Região autónoma dos Açores/Rat (T-37/04 R, Slg. 2004, II-2153, Randnr. 112).

    61 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Nederlandse Antillen (Randnr. 6) und Beschluss Região autónoma dos Açores/Rat (Randnr. 113).

  • EuG, 10.09.2020 - T-246/19

    Cambodge und CRF/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Einfuhren von Indica-Reis mit

    Im Übrigen können nach der Rechtsprechung Verordnungen zur Einführung von Schutzmaßnahmen, auch wenn sie nach ihrer Rechtsnatur und ihrem Geltungsbereich normativen Charakter in dem Sinne haben können, dass sie für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, bestimmte natürliche oder juristische Personen wegen persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände individuell betreffen (vgl. Urteil vom 10. April 2003, Kommission/Nederlandse Antillen, C-142/00 P, EU:C:2003:217, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Beschluss vom 30. April 2003, VVG International u. a./Kommission, T-155/02, EU:T:2003:125, Rn. 40 und 41 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 17. Januar 2002, Rica Foods/Kommission, T-47/00, EU:T:2002:7, Rn. 34 und 36).

    Nach Art. 263 Abs. 4 AEUV kann eine natürliche oder juristische Person nur dann als von einer von einem Unionsorgan erlassenen Maßnahme mit allgemeiner Geltung individuell betroffen angesehen werden, wenn die Maßnahme sie in ihrer Rechtsstellung wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten einer solchen Maßnahme (Urteile vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission, 25/62, EU:C:1963:17, S. 237 und 238, und vom 18. Mai 1994, Codorniu/Rat, C-309/89, EU:C:1994:197, Rn. 20; vgl. auch Urteil vom 10. April 2003, Kommission/Nederlandse Antillen, C-142/00 P, EU:C:2003:217, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.03.2018 - C-384/16

    European Union Copper Task Force / Kommission - Rechtsmittel -

    Nach dieser Rechtsprechung kann die Tatsache, dass der Rat der Europäischen Union oder die Kommission aufgrund besonderer Vorschriften verpflichtet sind, die Folgen eines von ihnen beabsichtigten Rechtsakts für die Lage bestimmter Einzelpersonen zu berücksichtigen, zwar geeignet sein, diese zu individualisieren, wenn nachgewiesen ist, dass dieser Rechtsakt sie aufgrund von Umständen berührt, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. April 2003, Kommission/Nederlandse Antillen, C-142/00 P, EU:C:2003:217, Rn. 71 bis 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-348/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann die Nord Stream 2 AG die Richtlinie,

    135 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. April 2003, Kommission/Nederlandse Antillen (C-142/00 P, EU:C:2003:217, Rn. 71 bis 76 und die dort angeführte Rechtsprechung); und vom 3. Februar 2005, Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission (T-139/01, EU:T:2005:32, Rn. 110).
  • EuG, 12.03.2007 - T-417/04

    Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia / Kommission - Nichtigkeitsklage -

    Die allgemeine Rechtsnatur der angefochtenen Bestimmung wird zudem dadurch bestätigt, dass für einen anderen Rebsortennamen eine Maßnahme mit denselben Rechtswirkungen wie die zeitliche Beschränkung der Verwendung des Rebsortennamens "Tocai Friulano" vorgesehen ist, nämlich für den "Tokay Pinot gris", dessen Beschränkung die französische Region Elsass in vergleichbarer objektiver Weise betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 10. April 2003, Kommission/Nederlandse Antillen, C-142/00 P, Slg. 2003, I-3483, Randnrn.

    Dazu ist darauf hinzuweisen, dass das allgemeine Interesse, das eine Region als die für die in ihrem Gebiet auftretenden wirtschaftlichen und sozialen Fragen zuständige Körperschaft an einem für den Wohlstand dieses Gebiets günstigen Ergebnis haben kann, für sich genommen nicht ausreicht, um sie als individuell betroffen im Sinne des Art. 230 Abs. 4 EG anzusehen (Urteil Kommission/Nederlandse Antillen, Randnr. 69, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 7. Juli 2004, Região autónoma dos Açores/Rat, T-37/04 R, Slg. 2004, II-2153, Randnr. 118).

  • EuGH, 13.03.2018 - C-244/16

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission - Rechtsmittel - Pflanzenschutzmittel

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-872/19

    Generalanwalt Hogan: Ein Drittstaat kann zur Erhebung einer Klage auf

  • EuGH, 22.03.2007 - C-15/06

    Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

  • EuGH, 02.05.2006 - C-417/04

    Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

  • EuG, 25.05.2004 - T-264/03

    Schmoldt u.a. / Kommission

  • EuG, 17.09.2003 - T-54/98

    Aruba / Kommission

  • EuG, 10.06.2009 - T-257/04

    Polen / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

  • EuGH, 10.09.2009 - C-455/07

    Ente per le Ville vesuviane / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

  • EuG, 29.06.2006 - T-311/03

    Nürburgring / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/33/EG -

  • EuG, 07.07.2004 - T-37/04

    Região autónoma dos Açores / Rat - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes -

  • EuG, 12.01.2007 - T-447/05

    SPM / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Regelung über die

  • EuG, 05.07.2005 - T-117/05

    Rodenbröker u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Antrag

  • EuGH, 12.12.2003 - C-258/02

    Bactria v Commission

  • EuG, 08.09.2005 - T-295/04

    ASAJA / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 864/2004 - Beihilfesystem

  • EuG, 10.12.2004 - T-196/03

    EFfCI / Parlament und Rat

  • EuG, 19.09.2006 - T-117/05

    Rodenbröker u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/43/EWG -

  • EuG, 08.09.2005 - T-287/04

    Lorte u.a. / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnungen (EG) Nr. 864/2004 und Nr.

  • EuG, 19.09.2006 - T-80/05

    Bavendam u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung

  • EuG, 19.09.2006 - T-122/05

    Benkö u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung

  • EuG, 25.04.2006 - T-310/03

    Kreuzer Medien / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/33/EG -

  • EuGH, 09.07.2013 - C-586/11

    Regione Puglia / Kommission

  • EuG, 02.04.2004 - T-231/02

    Gonnelli und AIFO / Kommission

  • EuG, 13.12.2005 - T-381/02

    Confédération générale des producteurs de lait de brebis und des industriels de

  • EuG, 13.12.2005 - T-397/02

    Arla Foods u.a. / Kommission - Verordnung (EG) Nr. 1829/2002 - Eintragung einer

  • EuG, 28.06.2005 - T-170/04

    FederDoc u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 316/2004 -

  • EuG, 18.05.2022 - T-245/19

    Uzina Metalurgica Moldoveneasca/ Kommission

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