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   EuGH, 08.05.2003 - C-384/01   

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https://dejure.org/2003,2394
EuGH, 08.05.2003 - C-384/01 (https://dejure.org/2003,2394)
EuGH, Entscheidung vom 08.05.2003 - C-384/01 (https://dejure.org/2003,2394)
EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - C-384/01 (https://dejure.org/2003,2394)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 12 Absatz 3 Buchstaben a und b - Lieferung von Gas und Elektrizität über die öffentlichen Netze - Grundgebühr für den Anschluss an die Versorgungsnetze (Abonnement) - Ermäßigter Satz

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe b
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befugnis der Mitgliedstaaten, auf bestimmte Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden - Lieferung von Erdgas und Elektrizität - Selektive ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • aufrecht.de

    Schweigen der Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verstoß Frankreichs gegen die Verpflichtungen aus Art. 12 Abs. 3 Buchstaben a und b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern; Anwendung eines ermässigten Satzes auf die Lieferungen von Erdgas und Elektrizität; ...

  • Judicialis

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchstabe a; ; Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchstabe b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 12 Absatz 3 Buchstaben a und b - Lieferung von Gas und Elektrizität über die öffentlichen Netze - Grundgebühr für den Anschluss an die Versorgungsnetze (Abonnement) - Ermäßigter Satz

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen die EWGRL 388/77 durch die Steuerermäßigung auf die Lieferung von Gas und Elektrizität in Frankreich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 12 Abs 3 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 12 Abs 3 Buchst b, Richtlinie 77/388/EWG Art 12 Abs 3 Buchst a, Richtlinie 77/388/EWG Art 12 Abs 3 Buchst b
    Elektrizitätslieferung; Gaslieferung; Umsatzsteuerermäßigung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 12 Absatz 3 Buchstaben a und b der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf den unveränderlichen Teil der Preise für die Lieferung von Gas und Elektrizität über die öffentlichen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 03.05.2001 - C-481/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-384/01
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Einführung und die Beibehaltung ermäßigter Mehrwertsteuersätze, die niedriger als der in Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie festgesetzte Normalsatz sind, nur dann zulässig sind, wenn sie nicht den dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegenden Grundsatz der steuerlichen Neutralität verletzen, dem es widerspricht, gleichartige Waren, die folglich miteinander in Wettbewerb stehen, hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (Urteil vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-481/98, Kommission/Frankreich, Slg. I-3369, Randnrn.
  • EuGH, 18.01.2018 - C-463/16

    Stadion Amsterdam

    Es ist noch zu prüfen, ob in dem in der Vorlagefrage angeführten Fall aus den Urteilen vom 25. Februar 1999, CPP (C-349/96, EU:C:1999:93), vom 8. Mai 2003, Kommission/Frankreich (C-384/01, EU:C:2003:264), vom 6. Juli 2006, Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, EU:C:2006:451), und vom 6. Mai 2010, Kommission/Frankreich (C-94/09, EU:C:2010:253), die das vorlegende Gericht in seiner Vorlageentscheidung bzw. Stadion Amsterdam in seinen beim Gerichtshof eingereichten schriftlichen Erklärungen erwähnt hat, eine Ausnahme von den in den Rn. 21 bis 23 des vorliegenden Urteils genannten Grundsätzen abgeleitet werden kann.

    Was zweitens das Urteil vom 8. Mai 2003, Kommission/Frankreich (C-384/01, EU:C:2003:264) betrifft, so ist zum einen klarzustellen, dass dieses Urteil die Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, wonach der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf eine bestimmte Kategorie der in der Sechsten Richtlinie genannten Lieferungen von Gas und Elektrizität, nämlich auf den Festbetragsanteil der Preise für solche Lieferungen über die öffentlichen Netze, beschränkt war, mit Art. 12 Abs. 3 Buchst. a und b der Sechsten Richtlinie betrifft.

  • BFH, 08.10.2008 - V R 61/03

    UStG 1999 § 2 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 34 der Anlage zum

    In dem dort vom EuGH in Bezug genommenen Urteil vom 8. Mai 2003 Rs. C-384/01, Kommission/Frankreich (Slg. 2003, I-4395, BFH/NV Beilage 2003, 161) hatte der EuGH die Rechtmäßigkeit der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf Anschlussgrundgebühren für Gas- und Elektrizitätslieferungen in Frankreich bejaht, während die Lieferungen selbst dem Normalsatz unterlagen (vgl. Rdnrn. 4, 5 dieses EuGH-Urteils).
  • EuGH, 06.05.2010 - C-94/09

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Sie stützt ihre Ansicht auf die Urteile vom 8. Mai 2003, Kommission/Frankreich (C-384/01, Slg. 2003, I-4395, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat zu Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 der Sechsten Richtlinie festgestellt, dass der Wortlaut dieser Bestimmung nicht zu der Auslegung zwingt, dass der ermäßigte Steuersatz nur dann angewandt werden kann, wenn er sich auf alle Aspekte einer Kategorie von Dienstleistungen im Sinne des Anhangs H dieser Richtlinie bezieht, so dass eine selektive Anwendung eines ermäßigten Satzes nicht ausgeschlossen ist, sofern sie keine Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung nach sich zieht (vgl. Urteile Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien, Randnr. 41, sowie entsprechend Kommission/Frankreich, Randnr. 27).

    Diese den Mitgliedstaaten somit eingeräumte Möglichkeit einer selektiven Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ist u. a. dadurch gerechtfertigt, dass, da dieser Satz die Ausnahme ist, die Beschränkung seiner Anwendung auf konkrete und spezifische Aspekte in Einklang mit dem Grundsatz steht, dass Befreiungen oder Ausnahmevorschriften eng auszulegen sind (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 28).

    Die Wahrnehmung eines solchen Wertungsspielraums erfordert nämlich allgemeine und objektive Kriterien, wie sie in den genannten Urteilen Kommission/Frankreich und Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien entwickelt und in den Randnrn.

    Zur Frage, ob die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf die Beförderung von Leichnamen mit einem Fahrzeug gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität verstößt, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegt, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Grundsatz es verbietet, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. u. a. Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 25, und Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien, Randnr. 42).

  • EuGH, 03.04.2008 - C-442/05

    Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien

    Der Wortlaut von Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten Richtlinie zwingt allerdings auch nicht zu der Auslegung, dass der ermäßigte Satz nur dann angewandt werden kann, wenn er sich auf alle Aspekte der "Lieferungen von Wasser" im Sinne des Anhangs H der Richtlinie bezieht, so dass eine selektive Anwendung des ermäßigten Satzes nicht ausgeschlossen ist, sofern sie keine Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung nach sich zieht (vgl. entsprechend Urteil vom 8. Mai 2003, Kommission/Frankreich, C-384/01, Slg. 2003, I-4395, Randnr. 27).
  • EuGH, 13.12.2012 - C-395/11

    BLV Wohn- und Gewerbebau - Steuerwesen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Dass die Anwendung einer Ausnahme von einer allgemeinen Regel auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer auf konkrete und spezifische Bereiche beschränkt wird, steht im Übrigen, wie der Gerichtshof bereits in anderem Zusammenhang zu erläutern Gelegenheit hatte, im Einklang mit dem Grundsatz, dass Befreiungen oder Ausnahmevorschriften eng auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2003, Kommission/Frankreich, C-384/01, Slg. 2003, I-4395, Randnr. 28), vorausgesetzt, dass der Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet bleibt, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegt (vgl. Urteil vom 3. April 2008, Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien, C-442/05, Slg. 2008, I-1817, Randnr. 43, sowie in diesem Sinne Urteil vom 6. Mai 2010, Kommission/Frankreich, C-94/09, Slg. 2010, I-4261, Randnr. 30).
  • BFH, 03.11.2005 - V R 61/03

    Umfasst die Lieferung von Wasser auch das Legen von Leitungen unter Einschluss

    Überdies dürfte bei der Frage, ob der Hausanschluss an das Wasserleitungsnetz und die laufenden Wasserlieferungen einem unterschiedlichen Steuersatz unterworfen werden dürfen, auch der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer zu beachten sein (vgl. EuGH-Urteil vom 8. Mai 2003 Rs. C-384/01, Kommission/ Frankreich, Slg. 2003, I-4395, BFH/NV Beilage 2003, 161, UR 2003, 408 Rdnr. 21 ff.).
  • BFH, 18.01.2005 - V R 61/03

    Legen einer Hausanschlussleitung als Nebenleistung zur Lieferung von Wasser?

    Bei der Frage, ob der Hausanschluss an das Wasserleitungsnetz und die laufenden Wasserlieferungen einem unterschiedlichen Steuersatz unterworfen werden dürfen, dürfte auch der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer zu beachten sein (vgl. EuGH-Urteil vom 8. Mai 2003 Rs. C-384/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-4395, BFH/NV Beilage 2003, 161, UR 2003, 408 Rdnr. 21 ff.).
  • BFH, 09.02.2006 - V R 49/04

    Umsatzsteuersatz für sog. Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs

    Im Urteil vom 8. Mai 2003 C-384/01 (Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-4395 RandNr.
  • BFH, 30.06.2011 - V R 44/10

    Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - Aufteilung eines

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) ist auch eine selektive Anwendung der Ermächtigung zur Einführung eines ermäßigten Steuersatzes erlaubt (EuGH-Urteil vom 8. Mai 2003 C-384/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-4395 Rdnr. 27; vom 6. Mai 2010 C-94/09, Kommission/Frankreich, BFH/NV 2010, 1401 Rdnr. 29), wenn die nationale Regelung insoweit --wie hier mit der Beschränkung der Ermäßigung auf kurze Strecken der Personenbeförderung-- den in der Richtlinie vorgegebenen Rahmen nicht überschreitet.
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7226/15

    Umsatzsteuerliche Qualifizierung von "Mitgliedsbeiträgen" zum verbilligten Bezug

    Mit Urteil vom 08.05.2003 (C-384/01 - Kommission ./. Frankreich, Slg. 2003, I-04395) habe der EuGH deutlich gemacht, dass wiederkehrende Zahlungen in gleichbleibender Höhe auch dann zur Gegenleistung für ermäßigt zu besteuernde Einzelleistungen gehören könnten, wenn sie nicht in einem direkten Zusammenhang mit dem Umfang der Einzelleistungen stünden.

    Auch aus dem von der Klägerin angeführten EuGH-Urteil Kommission ./. Frankreich (C-384/01, Slg. I, I-04395) ergibt sich nicht, dass im hiesigen Fall die Mitgliedsbeiträge das steuerliche Schicksal der Warenverkaufsumsätze teilen würden.

  • BFH, 08.10.2008 - V R 27/06

    Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-453/02

    Linneweber

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2014 - C-219/13

    K

  • BFH, 20.02.2013 - XI R 12/11

    Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit einer sog. "Coaster-Bahn"

  • EuGH, 11.09.2014 - C-219/13

    K - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie

  • FG Nürnberg, 08.06.2010 - 2 K 877/08

    Regelsteuersatz für Umsätze aus Personenbeförderungsleistungen mit Mietwagen

  • EuGH, 06.07.2006 - C-251/05

    Talacre Beach Caravan Sales - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 28 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2006 - C-251/05

    Talacre Beach Caravan Sales - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 28 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-462/02

    Linneweber - Steuerrecht

  • BFH, 06.12.2012 - V R 36/11

    Zum ermäßigten Steuersatz bei der Überlassung von Draisinenfahrzeugen

  • FG Düsseldorf, 17.02.2006 - 1 K 975/03

    Wasserversorgungsunternehmen; Hausanschluss; Baukostenzuschüsse;

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-480/10

    Kommission / Schweden - Mehrwertsteuer - Art. 11 der Richtlinie 2006/112/EG -

  • BFH, 15.11.2007 - V B 63/06

    Zinsvorteil aus der Hingabe eines unverzinslichen Darlehens als tauschähnliche

  • FG Münster, 25.02.2021 - 5 K 3446/18

    Vorliegen einer ermäßigt zu besteuernde Lieferung; Vorliegen einer dem

  • BFH, 17.11.2009 - XI B 2/09

    Kein ermäßigter Steuersatz für Filmvorführungen mit Filmen pornographischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-703/19

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Katowicach - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-442/05

    Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2016 - C-573/15

    Oxycure Belgium

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2019 - C-291/18

    Grup Servicii Petroliere

  • EuGH, 05.05.2022 - C-218/21

    DSR - Montagem e Manutenção de Ascensores e Escadas Rolantes

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019 - C-145/18

    Regards Photographiques - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

  • FG Thüringen, 11.12.2013 - 3 K 506/13

    Kein ermäßigter Steuersatz für Sommerrodelbahn

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2010 - C-49/09

    Kommission / Polen - Vertragsverletzungsverfahren - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • FG München, 19.10.2005 - 3 K 3912/02

    Umsätze aus der Beförderung von Personen mit Seilbahnen und Bergbahnen

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-633/15

    London Borough of Ealing

  • FG München, 21.03.2012 - 3 K 3251/08

    Umsatzsteuersätze bei Beförderungen von Personen im Verkehr mit Taxen

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