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   Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2003 - C-340/01   

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Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2003 - C-340/01 (https://dejure.org/2003,21137)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.06.2003 - C-340/01 (https://dejure.org/2003,21137)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - C-340/01 (https://dejure.org/2003,21137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Abler u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Carlito Abler und andere gegen Sodexho MM Catering Gesellschaft mbH.

    Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187/EWG - Anwendungsbereich - Begriff des Übergangs

  • EU-Kommission

    Carlito Abler und andere gegen Sodexho MM Catering Gesellschaft mbH

    Sozialvorschriften

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 18.03.1986 - 24/85

    Spijkers / Benedik

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2003 - C-340/01
    10: - Vgl. Urteile Süzen (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 10), vom 18. März 1986 in der Rechtssache 24/85 (Spijkers, Slg. 1986, 1119, Randnrn. 11 und 12) und zuletzt vom 7. März 1996 in den Rechtssachen C-171/94 und C-172/94 (Merckx und Neuhuys, Slg. 1996, I-1253, Randnr. 16).

    12: - Urteile Spijkers (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 13), Süzen (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 14) und Temco (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 24).

    17: - Urteile Spijkers (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 13), Süzen (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 14) und Temco (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 24).

  • EuGH, 19.05.1992 - C-29/91

    Redmond Stichting / Bartol u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2003 - C-340/01
    Im Urteil Redmond Stichting(13) änderte eine niederländische Gemeinde ihre Subventionspolitik in Bezug auf Hilfeleistung für Süchtige.

    Unter schlichter Verweisung auf das Urteil Redmond Stichting hat er ausgeführt, dass die Anwendbarkeit der Richtlinie nicht aufgrund des Umstands ausgeschlossen werden könne, dass der Übergang auf einseitigen Entscheidungen staatlicher Stellen und nicht auf einer Willensübereinstimmung zwischen Parteien beruhe.

    13: - Urteil vom 19. Mai 1992 in der Rechtssache C-29/91 (Redmond Stichting, Slg. 1992, I-3189).

  • EuGH, 25.01.2001 - C-172/99

    Liikenne

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2003 - C-340/01
    8: - Die widersprüchliche Rechtsprechung ergibt sich nach Ansicht der Regierung des Vereinigten Königreichs aus den Urteilen vom 2. Dezember 1999 in der Rechtssache C-234/98 (Allen u. a., Slg. 1999, I-8643, Randnr. 30) und vom 25. Januar 2001 in der Rechtssache C-172/99 (Liikenne, Slg. 2001, I-745, Randnr. 42).

    Im Urteil Allen u. a. hat der Gerichtshof ausgeführt: "Der Umstand, dass das Eigentum an den für den Betrieb des Unternehmens erforderlichen Aktiva nicht auf den neuen Betriebsinhaber übertragen worden ist, stellt aber kein Hindernis für das Vorliegen eines Übergangs dar ... Unter diesen Umständen ist es nicht entscheidungserheblich, dass zwischen der ACC und der AMS keine Übertragung von Aktiva stattgefunden hat." Im Urteil Liikenne hat der Gerichtshof ausgeführt: "In einem Bereich wie dem des öffentlichen Linienbusverkehrs, in dem die materiellen Betriebsmittel von erheblicher Bedeutung für die Ausübung der Tätigkeit sind, schließt jedoch die Tatsache, dass diese für den ordnungsgemäßen Betrieb der Einheit unerlässlichen Mittel nicht in nennenswertem Umfang vom alten auf den neuen Auftragnehmer übergehen, aus, dass diese Einheit ihre Identität bewahrt." 9: - Urteil Temco (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 21).

  • EuGH, 02.12.1999 - C-234/98

    Allen u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2003 - C-340/01
    8: - Die widersprüchliche Rechtsprechung ergibt sich nach Ansicht der Regierung des Vereinigten Königreichs aus den Urteilen vom 2. Dezember 1999 in der Rechtssache C-234/98 (Allen u. a., Slg. 1999, I-8643, Randnr. 30) und vom 25. Januar 2001 in der Rechtssache C-172/99 (Liikenne, Slg. 2001, I-745, Randnr. 42).

    Im Urteil Allen u. a. hat der Gerichtshof ausgeführt: "Der Umstand, dass das Eigentum an den für den Betrieb des Unternehmens erforderlichen Aktiva nicht auf den neuen Betriebsinhaber übertragen worden ist, stellt aber kein Hindernis für das Vorliegen eines Übergangs dar ... Unter diesen Umständen ist es nicht entscheidungserheblich, dass zwischen der ACC und der AMS keine Übertragung von Aktiva stattgefunden hat." Im Urteil Liikenne hat der Gerichtshof ausgeführt: "In einem Bereich wie dem des öffentlichen Linienbusverkehrs, in dem die materiellen Betriebsmittel von erheblicher Bedeutung für die Ausübung der Tätigkeit sind, schließt jedoch die Tatsache, dass diese für den ordnungsgemäßen Betrieb der Einheit unerlässlichen Mittel nicht in nennenswertem Umfang vom alten auf den neuen Auftragnehmer übergehen, aus, dass diese Einheit ihre Identität bewahrt." 9: - Urteil Temco (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 21).

  • EuGH, 26.09.2000 - C-175/99

    Mayeur

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2003 - C-340/01
    19: - Vgl. Urteile Süzen (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 15) und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-175/99 (Mayeur, Slg. 2000, I-7755, Randnr. 49) sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Temco (zitiert in Fußnote 4, Nr. 55).
  • EuGH, 14.09.2000 - C-343/98

    Collino und Chiappero

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2003 - C-340/01
    14: - Zitiert in Fußnote 10.15: - Urteil vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-343/98 (Collino und Chiappero, Slg. 2000, I-6659).
  • EuGH, 10.12.1998 - C-127/96

    Hernández Vidal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2003 - C-340/01
    18: - Vgl. Urteile Süzen (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 21), vom 10. Dezember 1998 in den Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97, Hernández Vidal u. a., Slg. 1998, I-8179, Randnr. 27) und Temco (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 26).
  • EuGH, 07.03.1996 - C-171/94

    Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2003 - C-340/01
    10: - Vgl. Urteile Süzen (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 10), vom 18. März 1986 in der Rechtssache 24/85 (Spijkers, Slg. 1986, 1119, Randnrn. 11 und 12) und zuletzt vom 7. März 1996 in den Rechtssachen C-171/94 und C-172/94 (Merckx und Neuhuys, Slg. 1996, I-1253, Randnr. 16).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2003 - C-340/01
    L 61, S. 26.3: - Urteil vom 11. März 1997 in der Rechtssache C-13/95 (Slg. 1997, I-1259).
  • EuGH, 24.01.2002 - C-51/00

    Temco

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2003 - C-340/01
    4: - Urteil vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-51/00 (Slg. 2002, I-969).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2017 - C-472/16

    Colino Sigüenza - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unternehmensübergang - Verbot

    10 Vgl. Urteil vom 24. Januar 2002, Temco (C-51/00, EU:C:2002:48, Rn. 21); vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache Abler u. a. (C-340/01, EU:C:2003:361, Nr. 46).

    23 Vgl. z. B. Urteile vom 11. März 1997, Süzen (C-13/95, EU:C:1997:141, Rn. 21: "in bestimmten Branchen, in denen es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, [stellt] eine Gesamtheit von Arbeitnehmern, die durch eine gemeinsame Tätigkeit dauerhaft verbunden sind, eine wirtschaftliche Einheit [dar]"), vom 24. Januar 2002, Temco (C-51/00, EU:C:2002:48, Rn. 26), und vom 21. Oktober 2010, Albron Catering (C-242/09, EU:C:2010:625, Rn. 32), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache Abler u. a. (C-340/01, EU:C:2003:361, Nrn. 24 und 70).

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