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   EuGH, 09.01.2003 - C-178/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5044
EuGH, 09.01.2003 - C-178/00 (https://dejure.org/2003,5044)
EuGH, Entscheidung vom 09.01.2003 - C-178/00 (https://dejure.org/2003,5044)
EuGH, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - C-178/00 (https://dejure.org/2003,5044)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1995 - Getreide - Hartweizen - Weichweizen, Gerste und Mais

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 38 § 1 Buchstabe c
    1. Verfahren - Klageschrift - Formerfordernisse - Bestimmung des Streitgegenstands - Kurze Darstellung der Klagegründe

  • EU-Kommission

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Landwirtschaft , EAGFL

  • Wolters Kluwer

    EAGFL; Rechnungsabschluss; Haushaltsjahr 1995; Getreide

  • Judicialis

    Entscheidung 2000/197/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung 2000/197/EWG
    1. Verfahren - Klageschrift - Formerfordernisse - Bestimmung des Streitgegenstands - Kurze Darstellung der Klagegründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2000/216/EG der Kommission vom 1. März 2000 über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1995 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)

  • EuG, 14.12.2005 - T-209/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DAS VERBOT DER ÜBERNAHME VON HONEYWELL DURCH

    56 Damit die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege gewährleistet sind, ist es darüber hinaus nach ständiger Rechtsprechung für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf denen die Klage beruht, zumindest in gedrängter Form, jedenfalls aber zusammenhängend und verständlich, aus dem Wortlaut der Klageschrift selbst hervorgehen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-178/00, Italien/Kommission, Slg. 2003, I-303, Randnr. 6; Urteile des Gerichts vom 6. Mai 1997 in der Rechtssache T-195/95, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-679, Randnrn.
  • EuG, 14.12.2005 - T-210/01

    General Electric / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der

    592 Zu dem Verweis der Klägerin auf die genannte Anlage in der Klageschrift ist festzustellen, dass es nach gefestigter Rechtsprechung zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und einer ordnungsgemäßen Rechtspflege für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich ist, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zumindest in gedrängter Form, jedoch zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Urteil des Gerichtshofes vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-178/00, Italien/Kommission, Slg. 2003, I-303, Randnr. 6, sowie Urteile des Gerichts vom 6. Mai 1997 in der Rechtssache T-195/95, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-679, Randnr. 20, und vom 24. Februar 2000 in der Rechtssache T-145/98, ADT Projekt/Kommission, Slg. 2000, II-387, Randnr. 66, Beschluss des Gerichts vom 25. Juli 2000 in der Rechtssache T-110/98, RJB Mining/Kommission, Slg. 2000, II-2971, Randnr. 23 mit der dort zitierten Rechtsprechung, sowie Urteile des Gerichts vom 10. April 2003 in der Rechtssache T-195/00, Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services/Kommission, Slg. 2003, II-1677, Randnr. 26, und vom 16. März 2004 in der Rechtssache T-157/01, Danske Busvognmænd/Kommission, Slg. 2004, II-917, Randnr. 45; vgl. in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1961 in den verbundenen Rechtssachen 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Fives Lille Cail u. a./Hohe Behörde, Slg. 1961, 613, 644, und vom 5. März 1991 in der Rechtssache C-330/88, Grifoni/EAG, Slg. 1991, I-1045, Randnrn.
  • EuGH, 18.07.2006 - C-214/05

    Rossi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b

    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Urteile vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-178/00, Italien/Kommission, Slg. 2003, I-303, Randnr. 6, und vom 15. September 2005 in der Rechtssache C-199/03, Irland/Kommission, Slg. 2005, I-8027, Randnr. 50).
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