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   EuGH, 04.03.2004 - C-334/02   

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https://dejure.org/2004,647
EuGH, 04.03.2004 - C-334/02 (https://dejure.org/2004,647)
EuGH, Entscheidung vom 04.03.2004 - C-334/02 (https://dejure.org/2004,647)
EuGH, Entscheidung vom 04. März 2004 - C-334/02 (https://dejure.org/2004,647)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Kapitalertragsteuer - Nicht in Frankreich wohnhafter oder niedergelassener Schuldner - Ausschluss des Satzes des der Abgeltung dienenden Steuerabzugs - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Steuerrecht - Der Abgeltung dienender Steuerabzug für bestimmte Kapitalerträge - Bedingung des Wohnsitzes oder der Niederlassung des Schuldners im betreffenden Mitgliedstaat - Unzulässigkeit - Kein ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr , Freier Kapitalverkehr

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Republik Frankreich gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 49 und 56 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) ; Zulässigkeit eines Anwendungsausschlusses bei der Geltendmachung eines Steuerabzugs für Einkünfte aus Anlagen und Verträgen ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beschränkung der Abgeltungswirkung des (Quellen)Steuerabzugs auf im Inland wohnhafte Schuldner verstößt gegen Dienstleistungs-/Kapitalverkehrsfreiheit

  • Judicialis

    EGV Art. 49; ; EGV Art. 56; ; Code général des impôts (Frankreich) Art. 125 A; ; Code général des impôts (Frankreich) Art. 125-0 A

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 49, Art. 56
    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Kapitalertragsteuer - Nicht in Frankreich wohnhafter oder niedergelassener Schuldner - Ausschluss des Satzes des der Abgeltung dienenden Steuerabzugs - ...

  • datenbank.nwb.de

    Kapitalertragsteuer: Unzulässiger Ausschluss des Steuerabzugs auf Einkünfte aus Anlagen und Verträgen, deren Schuldner im Ausland wohnhaft oder niedergelassen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 49, EGV Art 56
    Abschlagsteuer; Dienstleistungsfreiheit; Einkommensteuer; Frankreich; Kapitalverkehrsfreiheit; Rente; Staatliche Schuldverschreibung; Wohnsitz; Zinsen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verletzung der Artikel 49 EG und 56 EG - Nationale Rechtsvorschriften, die die Anwendung des Steuersatzes der Abschlagsteuer mit befreiender Wirkung auf Einkünfte aus bestimmten Anlagen und Verträgen, bei denen der Schuldner nicht in ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2004, 398
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 26.09.2000 - C-478/98

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
    24 Außerdem wirkt sich die fragliche Regelung gegenüber Gesellschaften, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind, dadurch einschränkend aus, dass sie für sie ein Hindernis bei der Beschaffung von Kapital in Frankreich darstellt, weil die Erträge aus den bei diesen Gesellschaften abgeschlossenen Verträgen steuerlich weniger günstig behandelt werden als die von einer in Frankreich niedergelassenen Gesellschaft gezahlten Erträge; solche Verträge sind dadurch für in Frankreich wohnende Investoren weniger attraktiv als die mit Gesellschaften, die dort ihren Sitz haben (vgl. für eine ähnliche Situation Urteile vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-35/98, Verkooijen, Slg. 2000, I-4071, Randnr. 35, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-478/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-7587, Randnr. 18).

    Der Gerichtshof hat zwar wiederholt entschieden, dass die Bekämpfung der Steuerflucht und die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen Beschränkungen der vom EG-Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten rechtfertigen können (vgl. Urteile vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-254/97, Baxter u. a., Slg. 1999, I-4809, Randnr. 18, und Kommission/Belgien, Randnr. 39).

    Die allgemeine Annahme, dass es zu Steuerhinterziehungen oder -umgehungen kommen werde, kann jedoch eine steuerliche Maßnahme nicht rechtfertigen, die die Ziele des EG-Vertrags beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 45).

    28 Eine beschränkende Maßnahme kann im Übrigen nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt, also geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das dazu Erforderliche hinausgeht (Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 41).

    32 Das Vorbringen der französischen Regierung, dass diese Richtlinie in Mitgliedstaaten, die das Bankgeheimnis schützten, wirkungslos sei, hat der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305, Randnr. 13) zurückgewiesen.

  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
    17 Falls der der Abgeltung dienende Steuerabzug in bestimmten Situationen dennoch als steuerlicher Vorteil angesehen würde, so sei er namentlich nach dem Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) durch das Allgemeininteresse daran, die Zahlung der Steuern und die Wirksamkeit der Kontrollen zu gewährleisten, gerechtfertigt.

    31 Was die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen betrifft, hat die Kommission zu Recht auf die Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern (ABl. L 336, S. 15) verwiesen, die ein Mitgliedstaat für die Überprüfung heranziehen kann, ob Zahlungen in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt sind, oder um andere geeignete Auskünfte zu erhalten, wenn diese Auskünfte oder Zahlungen für die ordnungsgemäße Festsetzung der Einkommensteuer zu berücksichtigen sind (vgl. Urteile vom 28. Januar 1992, Bachmann, Randnr. 18, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnrn.

  • EuGH, 12.12.2002 - C-385/00

    de Groot

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
    21 Wenn die direkten Steuern auch in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, müssen diese ihre Befugnisse in diesem Bereich doch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben und deshalb jede offensichtliche oder versteckte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit unterlassen (vgl. u. a. Urteile vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-385/00, De Groot, Slg. 2002, I-11819, Randnr. 75, und vom 13. November 2003 in der Rechtssache C-209/01, Schilling und Fleck-Schilling, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 21).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-300/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
    32 Das Vorbringen der französischen Regierung, dass diese Richtlinie in Mitgliedstaaten, die das Bankgeheimnis schützten, wirkungslos sei, hat der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305, Randnr. 13) zurückgewiesen.
  • EuGH, 28.04.1998 - C-118/96

    Safir

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
    Artikel 49 EG untersagt jedoch die Anwendung einer nationalen Regelung, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert (vgl. u. a. Urteil vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-118/96, Safir, Slg. 1998, I-1897, Randnr. 23).
  • EuGH, 06.06.2000 - C-35/98

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE GEWÄHRUNG EINER BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER AUF

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
    24 Außerdem wirkt sich die fragliche Regelung gegenüber Gesellschaften, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind, dadurch einschränkend aus, dass sie für sie ein Hindernis bei der Beschaffung von Kapital in Frankreich darstellt, weil die Erträge aus den bei diesen Gesellschaften abgeschlossenen Verträgen steuerlich weniger günstig behandelt werden als die von einer in Frankreich niedergelassenen Gesellschaft gezahlten Erträge; solche Verträge sind dadurch für in Frankreich wohnende Investoren weniger attraktiv als die mit Gesellschaften, die dort ihren Sitz haben (vgl. für eine ähnliche Situation Urteile vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-35/98, Verkooijen, Slg. 2000, I-4071, Randnr. 35, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-478/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-7587, Randnr. 18).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-55/98

    Vestergaard

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
    31 Was die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen betrifft, hat die Kommission zu Recht auf die Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern (ABl. L 336, S. 15) verwiesen, die ein Mitgliedstaat für die Überprüfung heranziehen kann, ob Zahlungen in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt sind, oder um andere geeignete Auskünfte zu erhalten, wenn diese Auskünfte oder Zahlungen für die ordnungsgemäße Festsetzung der Einkommensteuer zu berücksichtigen sind (vgl. Urteile vom 28. Januar 1992, Bachmann, Randnr. 18, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnrn.
  • EuGH, 08.07.1999 - C-254/97

    Baxter u.a.

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
    Der Gerichtshof hat zwar wiederholt entschieden, dass die Bekämpfung der Steuerflucht und die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen Beschränkungen der vom EG-Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten rechtfertigen können (vgl. Urteile vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-254/97, Baxter u. a., Slg. 1999, I-4809, Randnr. 18, und Kommission/Belgien, Randnr. 39).
  • EuGH, 13.11.2003 - C-209/01

    Schilling und Fleck-Schilling

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
    21 Wenn die direkten Steuern auch in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, müssen diese ihre Befugnisse in diesem Bereich doch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben und deshalb jede offensichtliche oder versteckte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit unterlassen (vgl. u. a. Urteile vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-385/00, De Groot, Slg. 2002, I-11819, Randnr. 75, und vom 13. November 2003 in der Rechtssache C-209/01, Schilling und Fleck-Schilling, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 21).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    50 Auch ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass der Umstand allein, dass eine ansässige Gesellschaft eine Zweitniederlassung, wie etwa eine Tochtergesellschaft, in einem anderen Mitgliedstaat gründet, nicht die allgemeine Vermutung der Steuerhinterziehung begründen und keine die Ausübung einer vom Vertrag garantierten Grundfreiheit beeinträchtigende Maßnahme rechtfertigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile ICI, Randnr. 26, vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-478/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-7587, Randnr. 45, X und Y, Randnr. 62, und vom 4. März 2004 in der Rechtssache C-334/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 27).
  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

    18 und 19, hinsichtlich der direkten Steuern Urteile vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 21, und vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, Slg. 2005, I-10837, Randnr. 29).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

    18 und 19, hinsichtlich der direkten Steuern Urteile vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 21, und vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, Slg. 2005, I-10837, Randnr. 29).
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