Rechtsprechung
EuGH, 29.04.2004 - C-308/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Versicherungsprämiensteuer - Erhöhter Satz für bestimmte Versicherungsverträge - Versicherungen im Zusammenhang mit der Vermietung oder dem Verkauf von Haushaltsgeräten - Staatliche Beihilfen
- Europäischer Gerichtshof
GIL Insurance u.a.
- EU-Kommission
GIL Insurance Ltd und andere gegen Commissioners of Customs & Excise.
1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Verbot, andere nationale Steuern zu erheben, die den Charakter von Umsatzsteuern haben - Begriff der Umsatzsteuern - Bedeutung - Versicherungssteuer - Ausschluss - Einführung eines dem ...
- EU-Kommission
GIL Insurance Ltd und andere gegen Commissioners of Customs & Excise
Abgaben , Mehrwertsteuer
- Wolters Kluwer
Vorlagefragen in Rechtsstreitigkeiten über die Erhebung einer Versicherungsprämiensteuer auf Versicherungsverträge im Zusammenhang mit der Vermietung oder dem Verkauf von Haushaltsgeräten, die mit einem höheren als dem für sonstige Versicherungsprämien geltenden Satz ...
- Judicialis
Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: ei... nheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 13 Teil B Buchst. a; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 27; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 33 Abs. 1; ; EGV Art. 87; ; EGV Art. 88; ; Section 31 des Value Added Tax Act (Mehrwertsteuergesetz) 1994 (Vereinigtes Königreich); ; Sections 48 bis 74 des Finance Act 1994 (Vereinigtes Königreich) Part III; ; Section 21 des Finance Act 1997 (Vereinigtes Königreich)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Versicherungsprämiensteuer - Erhöhter Satz für bestimmte Versicherungsverträge - Versicherungen im Zusammenhang mit der Vermietung oder dem Verkauf von Haushaltsgeräten - Staatliche Beihilfen]
- datenbank.nwb.de
Erhöhter Steuersatz für bestimmte Versicherungsumsätze im Zusammenhang mit der Vermietung oder dem Verkauf von Haushaltsgeräten zur Angleichung von Versicherungsprämiensteuer und Mehrwertsteuer
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zur Umsatzsteuerbefreiung bei Versicherungsumsätzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
GIL Insurance u.a.
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
GIL Insurance u.a.
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 13, EWGRL 388/77 Art 27, EWGRL 388/77 Art 33, Richtlinie 77/388/EWG Art 13, Richtlinie 77/388/EWG Art 27, Richtlinie 77/388/EWG Art 33, EGV Art 87 Abs 1, EGV Art 88
Staatliche Beihilfen; Umsatzsteuer; Versicherungsprämie - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des VAT and Duties Tribunal, London - Auslegung der Artikel 27 und 33 der Richtlinie 77/388/EWG: Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2003 - C-308/01
- EuGH, 29.04.2004 - C-308/01
Papierfundstellen
- DB 2004, 1246
Wird zitiert von ... (63) Neu Zitiert selbst (13)
- EuGH, 17.09.1997 - C-130/96
Solisnor-Estaleiros Navais
Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-308/01
33 Dabei handelt es sich um folgende Merkmale: Die Mehrwertsteuer gilt ganz allgemein für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte, sie ist, unabhängig von der Anzahl der getätigten Geschäfte, proportional zum Preis dieser Gegenstände und Dienstleistungen, sie wird auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebes erhoben, und sie bezieht sich schließlich auf den Mehrwert der Gegenstände und Dienstleistungen, d. h., die bei einem Geschäft fällige Steuer wird unter Abzug der Steuer berechnet, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (vgl. u. a. Urteile Bergandi, Randnr. 15, vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache C-347/90, Bozzi, Slg. 1992, I-2947, Randnr. 12, und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-130/96, Solisnor-Estaleiros Navais, Slg. 1997, I-5053, Randnr. 14).34 Dagegen steht Artikel 33 der Sechsten Richtlinie nicht der Beibehaltung oder Einführung einer Steuer entgegen, die keines der wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer aufweist (Urteil Solisnor-Estaleiros Navais, Randnrn.
35 Insoweit steht fest, dass eine Steuer, wie sie das vorlegende Gericht beschreibt, keine allgemeine Steuer ist, da sie nicht darauf abzielt, die Gesamtheit der wirtschaftlichen Vorgänge in dem betreffenden Mitgliedstaat zu erfassen (vgl. in diesem Sinne Urteile Solisnor-Estaleiros Navais, Randnr. 17, und vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-208/91, Beaulande, Slg. 1992, I-6709, Randnr. 16).
- EuGH, 13.02.2003 - C-409/00
Spanien / Kommission
Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-308/01
68 Nach Artikel 87 Absatz 1 EG muss nämlich festgestellt werden, ob eine nationale Maßnahme im Rahmen einer bestimmten rechtlichen Regelung geeignet ist, "bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige" gegenüber anderen Unternehmen oder Produktionszweigen, die sich im Hinblick auf das mit der betreffenden Regelung verfolgte Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden, zu begünstigen (Urteile vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-143/99, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke, Slg. 2001, I-8365, Randnr. 41, und vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-409/00, Spanien/Kommission, Slg. 2003, I-1487, Randnr. 47).Ist dies der Fall, ist die betreffende Maßnahme selektiv, was Tatbestandsmerkmal des Begriffes der staatlichen Beihilfe in dieser Bestimmung ist (Urteile GEMO, Randnr. 35, und Spanien/Kommission, Randnr. 47).
- EuGH, 17.09.1997 - C-28/96
Fricarnes
Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-308/01
13 und 14, vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-200/90, Dansk Denkavit und Poulsen Trading, Slg. 1992, I-2217, Randnr. 10, und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-28/96, Fricarnes, Slg. 1997, I-4939, Randnr. 36).32 Steuern, Abgaben und Gebühren, die die wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer aufweisen, sind in jedem Fall als solche Maßnahmen anzusehen, auch wenn sie sich nicht in allen Punkten mit der Mehrwertsteuer decken (vgl. u. a. Urteil Fricarnes, Randnr. 37).
- EuGH, 07.03.2002 - C-310/99
Italien / Kommission
Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-308/01
69 Der Begriff der Beihilfe umfasst die von staatlichen Stellen gewährten Vorteile, die in verschiedener Form die Belastungen mindern, die ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat (vgl. u. a. Urteil vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-310/99, Italien/Kommission, Slg. 2002, I-2289, Randnr. 51).72 Im Urteil Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (Randnrn. 42 bis 54) hat der Gerichtshof in Fortführung seiner Rechtsprechung entschieden, dass die Voraussetzung der Selektivität bei einer Maßnahme nicht erfüllt ist, die zwar einen Vorteil für den Begünstigten darstellt, aber durch das Wesen oder die allgemeine Struktur des Systems, zu dem sie gehört, gerechtfertigt ist (vgl. Urteile vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73, Italien/Kommission, Slg. 1974, 709, Randnr. 33, und vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-75/97, Belgien/Kommission, Slg. 1999, I-3671, Randnr. 33).
- EuGH, 03.03.1988 - 252/86
Bergandi / Directeur général des impôts
Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-308/01
31 Nach ständiger Rechtsprechung dürfen die Mitgliedstaaten nach Artikel 33 der Sechsten Richtlinie keine Steuern, Abgaben und Gebühren einführen oder beibehalten, die den Charakter von Umsatzsteuern haben (Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86, Bergandi, Slg. 1988, 1343, Randnrn.33 Dabei handelt es sich um folgende Merkmale: Die Mehrwertsteuer gilt ganz allgemein für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte, sie ist, unabhängig von der Anzahl der getätigten Geschäfte, proportional zum Preis dieser Gegenstände und Dienstleistungen, sie wird auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebes erhoben, und sie bezieht sich schließlich auf den Mehrwert der Gegenstände und Dienstleistungen, d. h., die bei einem Geschäft fällige Steuer wird unter Abzug der Steuer berechnet, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (vgl. u. a. Urteile Bergandi, Randnr. 15, vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache C-347/90, Bozzi, Slg. 1992, I-2947, Randnr. 12, und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-130/96, Solisnor-Estaleiros Navais, Slg. 1997, I-5053, Randnr. 14).
- EuGH, 20.11.2003 - C-126/01
GEMO
Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-308/01
66 Nach ständiger Rechtsprechung definiert Artikel 87 Absatz 1 EG als grundsätzlich mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfen solche staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen (vgl. Urteil vom 20. November 2003 in der Rechtssache C-126/01, GEMO, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 22, und die dort zitierte Rechtsprechung). - EuGH, 16.12.1992 - C-208/91
Beaulande / Directeur des services fiscaux de Nantes
Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-308/01
35 Insoweit steht fest, dass eine Steuer, wie sie das vorlegende Gericht beschreibt, keine allgemeine Steuer ist, da sie nicht darauf abzielt, die Gesamtheit der wirtschaftlichen Vorgänge in dem betreffenden Mitgliedstaat zu erfassen (vgl. in diesem Sinne Urteile Solisnor-Estaleiros Navais, Randnr. 17, und vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-208/91, Beaulande, Slg. 1992, I-6709, Randnr. 16). - EuGH, 07.05.1992 - C-347/90
Bozzi / Cassa Nazionale di Previdenza ed Assistenza a favore degli avvocati e dei …
Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-308/01
33 Dabei handelt es sich um folgende Merkmale: Die Mehrwertsteuer gilt ganz allgemein für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte, sie ist, unabhängig von der Anzahl der getätigten Geschäfte, proportional zum Preis dieser Gegenstände und Dienstleistungen, sie wird auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebes erhoben, und sie bezieht sich schließlich auf den Mehrwert der Gegenstände und Dienstleistungen, d. h., die bei einem Geschäft fällige Steuer wird unter Abzug der Steuer berechnet, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (vgl. u. a. Urteile Bergandi, Randnr. 15, vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache C-347/90, Bozzi, Slg. 1992, I-2947, Randnr. 12, und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-130/96, Solisnor-Estaleiros Navais, Slg. 1997, I-5053, Randnr. 14). - EuGH, 31.03.1992 - C-200/90
Dansk Denkavit und Poulsen Trading / Skatteministeriet
Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-308/01
13 und 14, vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-200/90, Dansk Denkavit und Poulsen Trading, Slg. 1992, I-2217, Randnr. 10, und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-28/96, Fricarnes, Slg. 1997, I-4939, Randnr. 36). - EuGH, 17.06.1999 - C-75/97
Belgien / Kommission
Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-308/01
72 Im Urteil Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (Randnrn. 42 bis 54) hat der Gerichtshof in Fortführung seiner Rechtsprechung entschieden, dass die Voraussetzung der Selektivität bei einer Maßnahme nicht erfüllt ist, die zwar einen Vorteil für den Begünstigten darstellt, aber durch das Wesen oder die allgemeine Struktur des Systems, zu dem sie gehört, gerechtfertigt ist (vgl. Urteile vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73, Italien/Kommission, Slg. 1974, 709, Randnr. 33, und vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-75/97, Belgien/Kommission, Slg. 1999, I-3671, Randnr. 33). - EuGH, 08.11.2001 - C-143/99
Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke
- EuGH, 02.07.1974 - 173/73
Italien / Kommission
- EuGH, 13.07.1989 - 93/88
Wisselink u.a. / Staatssecretaris van Financiën
- EuGH, 19.12.2018 - C-374/17
A-Brauerei - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. …
Der Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung anerkannt, dass dem betreffenden allgemeinen Steuersystem inhärente Zwecke ein a priori selektives Steuersystem rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. April 2004, GIL Insurance u. a., C-308/01, EU:C:2004:252" Rn. 74 bis 76, …sowie vom 8. September 2011, Paint Graphos u. a., C-78/08 bis C-80/08, EU:C:2011:550" Rn. 64 bis 76).Die Verhinderung von Missbrauch kann durch das Wesen oder den Aufbau des betreffenden Systems gerechtfertigt sein (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, GIL Insurance u. a., C-308/01, EU:C:2004:252" Rn. 74).
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.2015 - 2 S 2555/13
Zulässigkeit einer kommunalen Übernachtungssteuer
Dabei handelt es sich um folgende Merkmale: Die Mehrwertsteuer gilt ganz allgemein für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte, sie ist, unabhängig von der Anzahl der getätigten Geschäfte, proportional zum Preis dieser Gegenstände und Dienstleistungen, sie wird auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebes erhoben, und sie bezieht sich schließlich auf den Mehrwert der Gegenstände und Dienstleistungen, d. h., die bei einem Geschäft fällige Steuer wird unter Abzug der Steuer berechnet, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 29.04.2004 - C-308/01 - Slg. 2004, I-4802, Rn. 33;… Urteil vom 09.03.2000 - C-437/97 - Slg. 2000, I-1189, Rn. 22). - BFH, 23.11.2010 - V B 119/09
Kein Abzug der Versicherungsteuer als Vorsteuer
Der EuGH hat schließlich im Urteil vom 29. April 2004 C-308/01, Gil Insurance Ltd. (…BFH/NV Beilage 2004, 237 Rdnrn. 33, 35) die englische Versicherungsprämiensteuer nicht als Mehrwertsteuer im Sinne der Richtlinie 77/388/EWG angesehen.
- EuGH, 06.09.2006 - C-88/03
DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE PORTUGALS GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION …
54 Zur Beurteilung des Merkmals der Selektivität, das zum Begriff der staatlichen Beihilfe gehört, verlangt Artikel 87 Absatz 1 EG nach ständiger Rechtsprechung die Feststellung, ob eine nationale Maßnahme im Rahmen einer bestimmten rechtlichen Regelung geeignet ist, "bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige" gegenüber anderen Unternehmen oder Produktionszweigen zu begünstigen, die sich im Hinblick auf das mit der betreffenden Regelung verfolgte Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-143/99, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke, Slg. 2001, I-8365, Randnr. 41, vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-308/01, GIL Insurance u. a., Slg. 2004, I-4777, Randnr. 68, und vom 3. März 2005 in der Rechtssache C-172/03, Heiser, Slg. 2005, I-1627, Randnr. 40). - EuGH, 03.10.2006 - C-475/03
DIE IRAP IST MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR
11 und 14, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-308/01, GIL Insurance u. a., Slg. 2004, I-4777, Randnr. 32).19 und 20, und GIL Insurance u. a., Randnr. 34).
- EuGH, 11.10.2007 - C-283/06
KÖGÁZ u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 33 Abs. 1 - Begriff …
11 und 14, vom 29. April 2004, GIL Insurance u. a., C-308/01, Slg. 2004, I-4777, Randnr. 32, sowie Banca Popolare di Cremona, Randnr. 26).19 und 20, GIL Insurance u. a., Randnr. 34, sowie Banca Popolare di Cremona, Randnr. 27).
- EuGH, 03.03.2005 - C-172/03
Heiser - Mehrwertsteuer - Befreiung der im Rahmen ärztlicher Berufe erbrachten …
Ist dies der Fall, ist die betreffende Maßnahme selektiv, was Tatbestandsmerkmal des Begriffes der staatlichen Beihilfe in dieser Bestimmung ist (vgl. u. a. Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-308/01, GIL Insurance u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 68 und die zitierte Rechtsprechung). - FG Köln, 16.11.2005 - 11 K 3095/04
Renn-, Wett- und Lotteriegesetz
Nach dieser Regelung ist es den Mitgliedstaaten nämlich weiterhin freigestellt, Steuern auf Dienstleistungen zu erheben, soweit es sich nicht um umsatzbezogene Steuern handelt (vgl. hierzu EuGH-Urteil vom 10.3.2005 - C - 491/03, HFR 2005, 482, unter Hinweis auf das o.g. EuGH-Urteil vom 29.4.2004 - C - 308/01, DB 2004, 1246).Zum anderen fällt die Lotteriesteuer nicht auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebs an, da sie nur einmal, auf den planmäßigen Preis der Lose erhoben wird und sich nicht auf den Mehrwert der Gegenstände und Dienstleistungen bezieht (vgl. hierzu u.a. EuGH-Urteil vom 29.4.2004 - C - 308/01, DB 2004, 1246, Rn. 31 f., m.w.N.).
- EuGH, 10.03.2005 - C-491/03
Hermann - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG - Kommunale Steuer auf die …
22 und 23, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-308/01, GIL Insurance u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. - VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 1671/16
Vergnügungssteuer auf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Die wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer sind: Allgemeine Geltung der Steuer für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhält; Erhebung der Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze; Abzug der auf den vorhergehenden Stufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Steuer, so dass sich die Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 29.04.2004 - C-308/01 -, Slg. 2004, I-4802, Rn. 33;… Urteil vom 09.03.2000 - C-437/97 -, Slg. 2000, I-1189, Rn. 22). - Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18
Vodafone Magyarország - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - …
- BVerwG, 26.01.2010 - 9 B 40.09
Divergenzrüge wegen Abweichung von einer Entscheidung des EuGH; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2013 - 14 A 316/13
Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt …
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 68/17
Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufwandsteuer; Ausschank; …
- EuG, 18.12.2008 - T-211/04
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISION FÜR NICHTIG, WONACH DER …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-66/02
Italien / Kommission
- EuG, 11.12.2014 - T-251/11
Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, wonach die teilweise …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-78/08
Paint Graphos - Staatliche Beihilfen - Steuervergünstigungen für Produktions- und …
- FG Hamburg, 09.04.2014 - 2 K 169/13
Aufwandsteuer: Verfassungsmäßigkeit der Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxe - …
- EuG, 14.07.2016 - T-143/12
Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 323/09
Zum Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem …
- EuG, 15.11.2018 - T-219/10
World Duty Free Group / Kommission
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 2 S 1359/17
(Kein) Umsatzsteuercharakter der Spielgerätesteuer; Verfassungsmäßigkeit einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-79/08
Adige Carni - Staatliche Beihilfen - Steuervergünstigungen für Produktions- und …
- BVerwG, 09.08.2018 - 9 BN 7.18
Normenkontrollantrag gegen die Neufassung einer Vergnügungssteuersatzung; …
- EuG, 22.01.2013 - T-308/00
Salzgitter / Kommission - Staatliche Beihilfen - Stahlindustrie - Steuerliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2005 - C-475/03
Banca popolare di Cremona
- BVerwG, 09.08.2018 - 9 BN 3.18
Erhebung der Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach der …
- EuG, 15.11.2018 - T-399/11
Banco Santander und Santusa / Kommission - Staatliche Beihilfen - Bestimmungen …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2015 - C-39/14
BVVG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Programm zur …
- BVerwG, 09.08.2018 - 9 BN 2.18
Erhebung der Vergnügungssteuer anhand des Einspielergebnisses der Automaten des …
- FG Hamburg, 09.04.2014 - 2 K 252/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 09.04.2014 2 K 169/13 …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 34/10
Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem Einspielergebnis
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-475/03
GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL KOMMT ZU DEM ERGEBNIS, DASS DIE SECHSTE …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2005 - C-222/04
Cassa di Risparmio di Firenze
- EuG, 01.07.2010 - T-335/08
BNP Paribas und BNL / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-428/06
Unión General de Trabajadores de la Rioja - Staatliche Beihilfen - Von einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03
Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfe - Steuerregelung für die in Belgien …
- EuG, 08.06.2022 - T-363/19
Vereinigtes Königreich / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-323/18
Tesco-Global Áruházak - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - …
- EuG, 15.11.2018 - T-227/10
Banco Santander / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-487/06
British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-393/04
Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Steuer auf …
- EuG, 15.11.2018 - T-406/11
Prosegur Compañía de Seguridad / Kommission
- EuG, 15.11.2018 - T-405/11
Axa Mediterranean / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-270/15
Belgien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-172/03
Heiser
- EuGH, 08.11.2012 - C-299/11
Gemeente Vlaardingen - Steuer - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Zuordnung …
- EuG, 20.09.2019 - T-696/17
Havenbedrijf Antwerpen und Maatschappij van de Brugse Zeehaven/ Kommission
- EuG, 15.11.2018 - T-239/11
Sigma Alimentos Exterior / Kommission - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2009 - C-428/07
Horvath - Art. 5 und Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - …
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Puffer - Mehrwertsteuer - Gebäude, das teilweise für private Zwecke und teilweise …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-399/03
Kommission / Rat
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- VG Arnsberg, 21.10.2010 - 5 K 3598/09
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- VG Cottbus, 17.09.2010 - 1 K 717/09
Erhebung von Vergnügungssteuer für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit