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   Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2004 - C-170/03   

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https://dejure.org/2004,17651
Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2004 - C-170/03 (https://dejure.org/2004,17651)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.05.2004 - C-170/03 (https://dejure.org/2004,17651)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - C-170/03 (https://dejure.org/2004,17651)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Feron

    Einfuhr eines Kraftfahrzeugs durch eine Privatperson - Steuerbefreiung - Richtlinie 83/183/EWG des Rates - Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates - Begriff "Übersiedlungsgut" - Begriff "gehört" - Dem Arbeitnehmer unter Einräumung einer Kaufoption überlassenes Fahrzeug

  • EU-Kommission PDF

    Feron

    Einfuhr eines Kraftfahrzeugs durch eine Privatperson - Steuerbefreiung - Richtlinie 83/183/EWG des Rates - Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates - Begriff "Übersiedlungsgut" - Begriff "gehört" - Dem Arbeitnehmer unter Einräumung einer Kaufoption überlassenes Fahrzeug

  • EU-Kommission

    Feron

    Freier Warenverkehr , Zollunion , Gemeinsamer Zolltarif

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 04.02.1988 - 391/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2004 - C-170/03
    20 - Rechtssache 391/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 579).

    32 - Kommission/Belgien, Randnr. 25.

  • EuGH, 18.03.1986 - 58/85

    Ethicon / Hauptzollamt Itzehoe

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2004 - C-170/03
    44 - In anderem Zusammenhang ist festgestellt worden, dass der Rat beim Erlass von Vorschriften über die Aussetzung der Zollsätze "die Erfordernisse der Rechtssicherheit und die Schwierigkeiten, denen die einzelstaatlichen Zollverwaltungen ... gegenüberstehen", zu berücksichtigen hat (Rechtssache 58/85, Ethicon, Slg. 1986, 1131, Randnr. 12).
  • EuGH, 15.06.1989 - 348/87

    Stichting Uitvoering Financiële Acties / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2004 - C-170/03
    Vgl. auch Rechtssache 348/87 (Stichting Uitvoering Financiële Acties, Slg. 1989, 1737, Randnrn. 13 und 14).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 49/03

    "man spricht deutsh"; Zustimmungsbedürftigkeit der Satellitenausstrahlung eines

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sind auch solche Vorlagefragen zulässig (vgl. EuGH, Urt. v. 18.10.1990 - Rs. C-297/88 und C-197/89, Slg. 1990, I-3763 Tz. 36 f. - Dzodzi; Urt. v. 15.5.2003 - Rs. C-300/01, Slg. 2003, I-4899 Tz. 34 - Salzmann; Urt. v. 29.4.2004 - Rs. C-222/01, Tz. 40 - Britisch American Tobacco Manufacturing BV; vgl. auch die Schlußanträge des Generalanwalts Léger v. 30.1.2003 - Rs. C-300/01, Slg. 2003, I-4899 Tz. 20 ff. - Salzmann; Schlußanträge des Generalanwalts Poiares Maduro v. 19.5.2004 - Rs. C-170/03, Tz. 64 ff. - Feron, jeweils m.w.N.).
  • FG Bremen, 24.05.2023 - 1 K 19/21

    Gewährung einer Befreiung von Einfuhrabgaben für einen Pkw als Umzugsgut

    Diese in Art. 4 Buchstabe a) der ZollBefrVO normierten Einschränkungen sollen verhindern, dass die Abgabenbefreiung als Anreiz wirkt, unmittelbar vor dem Wohnsitzwechsel plötzliche und womöglich umfangreiche Anschaffungen zu tätigen, um diese Neuwaren anschließend abgabenfrei als Übersiedlungsgut in die Union zu überführen (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro vom 19. Mai 2004 C-170/03 - Feron -, EuGHE 2005, I-02299).

    In seinen Schlussanträgen (vom 19. Mai 2004 C-170/03 - Feron -, EuGHE 2005, I-02299) weist der Generalanwalt ferner darauf hin, dass die Erreichung des Ziels, die Übersiedlung in den jeweiligen Mitgliedsstaat zu erleichtern und die Arbeit der Zollbehörden der Mitgliedsstaaten zu vereinfachen, erschwert werde, wenn Übersiedlungsgut, das ohne jeden kommerziellen Zweck eingeführt werde, bei der Einfuhr mit Abgaben belastet würde.

    Zu berücksichtigen sei ferner, dass diese Abgabenbefreiung besonders an die Privatsphäre natürlicher Personen und ihrer Familien anknüpfe und keine spürbare Auswirkungen auf die Steuerressourcen der Mitgliedsstaaten habe (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro vom 19. Mai 2004 C-170/03 - Feron -, EuGHE 2005, I-02299).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2015 - C-528/14

    X

    Die genannten Ziele waren von Generalanwalt Poiares Maduro in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Feron (C-170/03, EU:C:2004:312, Nr. 74) unter Verweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts Saggio in der Rechtssache Heinonen (C-394/97, EU:C:1999:10, Nr. 16) in dieser Formulierung herausgearbeitet worden.
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