Rechtsprechung
EuGH, 15.07.2004 - C-381/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 77/388/EWG - Mehrwertsteuer - Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a - Besteuerungsgrundlage - Unmittelbar mit dem Preis zusammenhängende Subventionen - Verordnung (EG) Nr. 603/95 - Beihilfen für Trockenfutter
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Italien
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen - Unmittelbar mit dem Preis zusammenhängende Subventionen - Begriff - Beihilfen für Trockenfutter - Ausschluss - ...
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik
Abgaben , Mehrwertsteuer
- Wolters Kluwer
Verstoß der Italienischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 11 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG wegen unterlassener Erhebung von Mehrwertsteuer auf den Betrag der in Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 603/95 über die gemeinsame ...
- Judicialis
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertst... euersystem Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a; ; Verordnung (EG) Nr. 603/95 des Rates vom 21. Februar 1995 über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter Art. 5; ; Verordnung (EG) Nr. 603/95 des Rates vom 21. Februar 1995 über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter Art. 8; ; Verordnung (EG) Nr. 603/95 des Rates vom 21. Februar 1995 über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter Art. 9 Buchst. c; ; Verordnung (EG) Nr. 603/95 des Rates vom 21. Februar 1995 über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter Art. 11 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 77/388/EWG - Mehrwertsteuer - Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a - Besteuerungsgrundlage - Unmittelbar mit dem Preis zusammenhängende Subventionen - Verordnung [EG] Nr. 603/95 - Beihilfen für Trockenfutter
- datenbank.nwb.de
Bemessungsgrundlage bei der Lieferung von subventioniertem Trockenfutter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / Italien
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Italien
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 11, Richtlinie 77/388/EWG Art 11
Subvention; Trockenfutter; Umsatzsteuer - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 11 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2003 - C-381/01
- EuGH, 15.07.2004 - C-381/01
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 22.11.2001 - C-184/00
Office des produits wallons
Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-381/01
Namentlich muss festgestellt sein, dass das Recht auf Auszahlung der Subvention dem Begünstigten zusteht, wenn er einen steuerbaren Umsatz bewirkt hat (Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-184/00, Office des produits wallons, Slg. 2001, I-9115, Randnrn.Die Zahlung der Subvention an den Verkäufer oder Dienstleistungserbringer muss diesem also objektiv gesehen den Verkauf des Gegenstands bzw. die Erbringung der Dienstleistung zu einem niedrigeren Preis als dem ermöglichen, den er ohne Subvention verlangen müsste (Urteil Office des produits wallons, Randnr. 14).
Es genügt, dass ein Zusammenhang zwischen dieser Ermäßigung und der Subvention, die pauschal festgelegt sein kann, erkennbar ist (Urteil Office des produits wallons, Randnr. 17).
32 Schließlich erfasst der Begriff "unmittelbar mit dem Preis zusammenhängende Subventionen" im Sinne von Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie nur die Subventionen, die vollständig oder teilweise die Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen oder von Dienstleistungen sind und dem Verkäufer oder Dienstleistungserbringer von einem Dritten gezahlt werden (Urteil Office des produits wallons, Randnr. 18).
- BFH, 13.06.2018 - XI R 5/17
EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht bei Subventionen
Zu unionsrechtlichen Zweifeln gibt aus Sicht des Senats Anlass, dass der EuGH durch die Urteile vom 15. Juli 2004 Kommission/Italien C-381/01 (EU:C:2004:441, BFH/NV 2004, Beilage 4, 367), Kommission/Finnland C-495/01 (EU:C:2004:442), Kommission/Deutschland (EU:C:2004:444, UR 2004, 625) und Kommission/Schweden C-463/02 (EU:C:2004:455) entschieden hat, dass Beihilfen für Trockenfutter, die aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 603/95 des Rates vom 21. Februar 1995 über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter gezahlt werden, keine "unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängende Subventionen" sind. - FG Berlin-Brandenburg, 07.03.2023 - 2 K 2150/21
Umsatzsteuer: Keine Berücksichtigung der Zahlung einer strafrechtlichen …
Die Einbeziehung von Entgelten dritter Seite soll vermeiden, dass insbesondere Subventionen die steuerliche Bemessungsgrundlage schmälern und hierdurch ein geringerer Steuerertrag entsteht (EuGH, Urteil vom 15. Juli 2004, C-381/01, Kommission/Italien, BFH/NV 2004, 367). - Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2004 - C-412/03
Hotel Scandic Gåsabäck
Derselbe Gedanke findet sich in den Urteilen vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-381/01 (Kommission/Italien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32) und in der Rechtssache C-144/02 (Kommission/Deutschland, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31).