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   EuGH, 26.04.2005 - C-376/02   

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https://dejure.org/2005,1673
EuGH, 26.04.2005 - C-376/02 (https://dejure.org/2005,1673)
EuGH, Entscheidung vom 26.04.2005 - C-376/02 (https://dejure.org/2005,1673)
EuGH, Entscheidung vom 26. April 2005 - C-376/02 (https://dejure.org/2005,1673)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Umsatzsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Artikel 17 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG - Vorsteuerabzug - Änderung der nationalen Rechtsvorschriften - Rückwirkung - Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit

  • Europäischer Gerichtshof

    "Goed Wonen"

    Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Artikel 17 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG - Vorsteuerabzug - Änderung der nationalen Rechtsvorschriften - Rückwirkung - Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit

  • EU-Kommission PDF

    Stichting "Goed Wonen" gegen Staatssecretaris van Financiën.

    Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Artikel 17 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG - Vorsteuerabzug - Änderung der nationalen Rechtsvorschriften - Rückwirkung - Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit

  • EU-Kommission

    Stichting "Goed Wonen" gegen Staatssecretaris van Financiën

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • Wolters Kluwer

    Befreiung der Vermietung von Grundstücken von der Mehrwertsteuer; Begründung, Übertragung oder die Änderung dinglicher Rechte an Grundstücken, der Verzicht auf sie oder ihre Kündigung als Lieferung von Gegenständen; Entlastung der Unternehmer von der im Rahmen seiner ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bei der Rückwirkung von (Steuer-) Gesetzen muss das berechtigte Vertrauen der Beteiligten gebührend beachtet werden

  • Judicialis

    Wet OB 1968 Art. 11 Abs. 1 Buchst. b Nr. 5; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatz... steuer Art. 17; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer Art. 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Artikel 17 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG - Vorsteuerabzug - Änderung der nationalen Rechtsvorschriften - Rückwirkung - Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit

  • datenbank.nwb.de

    Rückwirkende Änderung der Vorschriften zum Vorsteuerabzug - Grundsätze des Vertrauensschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    "Goed Wonen"

    Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Artikel 17 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG - Vorsteuerabzug - Änderung der nationalen Rechtsvorschriften - Rückwirkung - Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Hoge Raad der Nederlanden vom 18. Oktober 2002 in dem Rechtsstreit "Goed Wonen" gegen Staatssecretaris van Financiën (Staatssekretär für Finanzen)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 17, Richtlinie 77/388/EWG Art 17, EWGRL 388/77 Art 20, Richtlinie 77/388/EWG Art 20
    Gesetzesänderung; Grundstück; Immobilie; Mehrwertsteuer; Rechtsschutz; Steuerbefreiung; Umsatzsteuer; Vermietung; Vertrauensschutz; Vorsteuerabzug

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung der Artikel 17 und 20 der Sechsten Richtlinie (77/388/EWG) des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 135 (Ls.)
  • EuZW 2005, 532
  • BB 2005, 475
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-487/01

    Gemeente Leusden

    Auszug aus EuGH, 26.04.2005 - C-376/02
    23 Das vorlegende Gericht hatte in seiner Entscheidung die Rechtssachen C-487/01, Gemeente Leusden, und C-7/02, Holin Groep, erwähnt, in denen es Vorabentscheidungsfragen vorgelegt hatte, die dieselben Vorschriften betrafen.

    Da in diesen Rechtssachen am 29. April 2004 ein Urteil ergangen ist (Rechtssachen C-487/01 und C-7/02, Gemeente Leusden und Holin Groep, Slg. 2004, I-5337), wurde dieses dem vorlegenden Gericht mit der Frage zugeschickt, ob eine Antwort auf die im vorliegenden Ausgangsverfahren gestellte Frage weiterhin erforderlich sei.

    Sie müssen deshalb von den Gemeinschaftsorganen (Urteil vom 14. Mai 1975 in der Rechtssache 74/74, CNTA/Kommission, Slg. 1975, 533), aber auch von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen (Urteil Gemeente Leusden und Holin Groep, Randnr. 57), beachtet werden.

    33 Der Grundsatz der Rechtssicherheit verbietet es zwar im Allgemeinen, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsakts der Gemeinschaft auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu legen; dies kann aber ausnahmsweise dann anders sein, wenn ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-368/89, Crispoltoni, Slg. 1991, I-3695, Randnr. 17, sowie Urteil Gemeente Leusden und Holin Groep, Randnr. 59; vgl. auch EGMR, Urteil National & Provincial Building Society/Vereinigtes Königreich vom 23. Oktober 1997, Recueil des arrêts et décisions 1997-VII, § 80).

  • EuGH, 08.06.2000 - C-396/98

    Schloßstraße

    Auszug aus EuGH, 26.04.2005 - C-376/02
    19 In der Vorlageentscheidung der vorliegenden Rechtssache führt der Hoge Raad aus, dass dieser im vorherigen Urteil zum Ausdruck gebrachte Standpunkt inzwischen jedoch seit dem Erlass des Urteils des Gerichtshofes vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-396/98 (Schloßstraße, Slg. 2000, I-4279) zweifelhaft geworden sei.

    21 Unter Punkt 6.3.4 der Vorlageentscheidung hat der Hoge Raad wie folgt erläutert, worin sich das Ausgangsverfahren von der im Urteil Schloßstraße beurteilten Situation unterscheidet:.

    25 Wie sich aus der Begründung der Vorlageentscheidung ergibt, wurde diese Frage im Hinblick darauf gestellt, ob die Entscheidung des Gerichtshofes im Urteil Schloßstraße auf den Sachverhalt des vorliegenden Ausgangsverfahrens anwendbar ist.

    28 Die Situation der Kassationsbeschwerdeführerin des Ausgangsverfahrens in der vorliegenden Rechtssache unterscheidet sich jedoch von der im Urteil Schloßstraße beschriebenen Situation, dass der Steuerpflichtige die entrichtete Mehrwertsteuer vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung abgezogen hatte.

  • EuGH, 04.10.2001 - C-326/99

    "Goed Wonen"

    Auszug aus EuGH, 26.04.2005 - C-376/02
    Dieser Rechtsstreit hat bereits zu einem Urteil des Gerichtshofes über eine ebenfalls vom Hoge Raad vorgelegte Vorabentscheidungsfrage geführt (Urteil vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-326/99, "Goed Wonen", Slg. 2001, I-6831).

    Im Urteil "Goed Wonen" hat der Gerichtshof für Recht erkannt:.

  • EuGH, 14.05.1975 - 74/74

    CNTA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.04.2005 - C-376/02
    Sie müssen deshalb von den Gemeinschaftsorganen (Urteil vom 14. Mai 1975 in der Rechtssache 74/74, CNTA/Kommission, Slg. 1975, 533), aber auch von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen (Urteil Gemeente Leusden und Holin Groep, Randnr. 57), beachtet werden.
  • EuGH, 11.07.1991 - C-368/89

    Crispoltoni / Fattoria Autonoma Tabacchi di Città di Castello

    Auszug aus EuGH, 26.04.2005 - C-376/02
    33 Der Grundsatz der Rechtssicherheit verbietet es zwar im Allgemeinen, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsakts der Gemeinschaft auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu legen; dies kann aber ausnahmsweise dann anders sein, wenn ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-368/89, Crispoltoni, Slg. 1991, I-3695, Randnr. 17, sowie Urteil Gemeente Leusden und Holin Groep, Randnr. 59; vgl. auch EGMR, Urteil National & Provincial Building Society/Vereinigtes Königreich vom 23. Oktober 1997, Recueil des arrêts et décisions 1997-VII, § 80).
  • EuGH, 21.09.1988 - 50/87

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 26.04.2005 - C-376/02
    Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher, dass alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, sofern sie der Mehrwertsteuer unterliegen, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis in völlig neutraler Weise steuerlich belastet werden (Urteil vom 21. September 1988 in der Rechtssache 50/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4797, Randnr. 15).
  • BFH, 06.04.2016 - V R 25/15

    EuGH-Vorlage zu den Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende

    Denn die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sind Teil der Gemeinschaftsrechtsordnung und müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen, beachtet werden (ständige Rechtsprechung des EuGH, z.B. EuGH-Urteile Salomie und Oltean vom 9. Juli 2015 C-183/14, EU:C:2015:454, Rz 30; Tomoiaga vom 9. Juli 2015 C-144/14, EU:C:2015:452, Rz 33; Elmeka vom 14. September 2006 C-181/04, C-182/04, C-183/04, EU:C:2006:563, Rz 31; Goed Wonen vom 26. April 2005 C-376/02, EU:C:2005:251, Rz 32; Belgocodex vom 3. Dezember 1998 C-381/97, EU:C:1998:589, Rz 26).
  • EuGH, 16.09.2008 - C-288/07

    Isle of Wight Council u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 -

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit, der Teil der Gemeinschaftsrechtsordnung ist, muss sowohl von den Gemeinschaftsorganen als auch von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen, beachtet werden (vgl. Urteil vom 26. April 2005, "Goed Wonen", C-376/02, Slg. 2005, I-3445, Randnr. 32).
  • BFH, 22.04.2010 - V R 9/09

    Betriebsaufspaltung: Keine umsatzsteuerrechtliche Organschaft, wenn mehreren

    Dies müssen auch die Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Richtlinie einräumt, beachten (EuGH-Urteile vom 26. April 2005 C-376/02, Goed Wonen, Slg. 2005, I-3445 Rdnr. 32; vom 16. September 2008 C-288/07, Isle of Wright, Umsatzsteuer-Rundschau 2008, 816 Rdnrn. 47 f.).
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