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   EuGH, 12.05.2005 - C-278/03   

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https://dejure.org/2005,7369
EuGH, 12.05.2005 - C-278/03 (https://dejure.org/2005,7369)
EuGH, Entscheidung vom 12.05.2005 - C-278/03 (https://dejure.org/2005,7369)
EuGH, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - C-278/03 (https://dejure.org/2005,7369)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Auswahlverfahren für die Einstellung von Lehrpersonal an italienischen öffentlichen Schulen - Fehlende oder unzureichende Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Berufserfahrung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Auswahlverfahren für die Einstellung von Lehrpersonal an italienischen öffentlichen Schulen - Fehlende oder unzureichende Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Berufserfahrung ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Auswahlverfahren für die Einstellung von Lehrpersonal an italienischen öffentlichen Schulen - Fehlende oder unzureichende Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Berufserfahrung ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der von Gemeinschaftsbürgern im öffentlichen Dienst eines anderen Mitgliedstaats erworbene Berufserfahrung für deren Teilnahme an den Auswahlverfahren für die Einstellung von Lehrpersonal an italienischen öffentlichen Schulen ; Abschaffung jeder auf der ...

  • Judicialis

    EG Art. 39; ; Verordnung Nr. 1612/68 Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 39; Verordnung Nr. 1612/68 Art. 3
    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Auswahlverfahren für die Einstellung von Lehrpersonal an italienischen öffentlichen Schulen - Fehlende oder unzureichende Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Berufserfahrung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Auswahlverfahren für die Einstellung von Lehrpersonal an italienischen öffentlichen Schulen - Fehlende oder unzureichende Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Berufserfahrung ...

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Arbeitnehmertätigkeit

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    EuGH Arbeitnehmertätigkeit

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Italienische Republik, eingereicht am 26. Juni 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 39 EG und Artikel 3 der Verordnung Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft - Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Auswahlverfahren ...

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 23.02.1994 - C-419/92

    Scholz / Opera Universitaria di Cagliari und Cinzia Porcedda

    Auszug aus EuGH, 12.05.2005 - C-278/03
    7 Nach der Übersendung eines Mahnschreibens am 6. April 2001, mit dem die italienischen Behörden auf die Verpflichtungen aus Artikel 39 EG und Artikel 3 der Verordnung Nr. 1612/68 in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof, insbesondere im Urteil vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92 (Scholz, Slg. 1994, I-505), aufmerksam gemacht wurden, räumte die italienische Regierung ein, dass die im vorliegenden Fall vom Schulministerium vertretene Position in Widerspruch zu den Bestimmungen der nationalen Regelung zu stehen scheine, die in Artikel 37 des Gesetzesdekrets Nr. 29/1993 die Verpflichtung vorsähen, die im öffentlichen Dienst anderer Mitgliedstaaten erworbenen Qualifikationen und Erfahrungen zu berücksichtigen.

    14 Was im Übrigen das Vorliegen der vorgeworfenen Zuwiderhandlung wegen Verletzung des Artikels 39 EG und des Artikels 3 der Verordnung Nr. 1612/68 angeht, so ist darauf hinzuweisen, dass nach Artikel 39 EG in seiner Auslegung durch den Gerichtshof dann, wenn eine öffentliche Einrichtung eines Mitgliedstaats bei der Einstellung von Personal für Stellen, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 39 Absatz 4 EG fallen, die Berücksichtigung der früheren Berufstätigkeiten der Bewerber in einer öffentlichen Verwaltung vorsieht, diese Einrichtung gegenüber den Gemeinschaftsbürgern nicht danach unterscheiden darf, ob diese Tätigkeiten im öffentlichen Dienst dieses oder in dem eines anderen Mitgliedstaats ausgeübt wurden (vgl. u. a. Urteil Scholz, Randnr. 12).

  • EuGH, 26.06.2001 - C-212/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 12.05.2005 - C-278/03
    Eine Vertragsverletzung kann sich nämlich aus dem Bestehen einer Verwaltungspraxis ergeben, die gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, auch wenn die anwendbare nationale Regelung als solche mit diesem Recht vereinbar ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-212/99, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4923, Randnr. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-416/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

    11 - Vgl. u. a. Urteile vom 29. April 2004, Kommission/Deutschland (C-387/99, Slg. 2004, I-3751, Randnr. 42), vom 26. April 2005, Kommission/Irland (C-494/01, Slg. 2005, I-3331, Randnr. 28), vom 12. Mai 2005, Kommission/Italien (C-278/03, Slg. 2005, I-3747, Randnr. 13), und vom 27. April 2006, Kommission/Deutschland (C-441/02, Slg. 2006, I-3449, Randnr. 47).

    13 - Vgl. u. a. Urteil Kommission/Irland (in Fn. 11 angeführt, Randnrn. 46 und 47) sowie Urteil Kommission/Italien (in Fn. 12 angeführt, Randnr. 32).

    17 - Vgl. Urteile Kommission/Italien (in Fn. 16 angeführt, Randnr. 36), vom 12. Juni 2003, Kommission/Italien (C-363/00, Slg. 2003, I-5767, Randnr. 22), und Kommission/Belgien (in Fn. 16 angeführt, Randnr. 34).

    18 - Vgl. Urteile Kommission/Italien (in Fn. 17 angeführt, Randnr. 22) und Kommission/Belgien (in Fn. 16 angeführt, Randnr. 34).

  • EuGH, 27.04.2006 - C-441/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 8a

    47 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann sich eine Vertragsverletzung aus dem Bestehen einer Verwaltungspraxis ergeben, die gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, auch wenn die anwendbare nationale Regelung als solche, wie sich aus den Randnummern 39 bis 43 des vorliegenden Urteils ergibt, mit diesem Recht vereinbar ist (vgl. u. a. Urteil vom 12. Mai 2005 in der Rechtssache C-278/03, Kommission/Italien, Slg. 2005, I-3747, Randnr. 13).
  • EuGH, 15.06.2023 - C-132/22

    Ministero dell'Istruzione, dell'Università e della Ricerca (Classements spéciaux)

    Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass, wenn eine öffentliche Einrichtung eines Mitgliedstaats bei der Einstellung von Personal für Stellen, die nicht in den Anwendungsbereich von Art. 45 Abs. 4 AEUV fallen, die Berücksichtigung der früheren Berufstätigkeiten der Bewerber in einer öffentlichen Verwaltung vorsieht, diese Einrichtung nicht danach unterscheiden darf, ob diese Tätigkeiten im öffentlichen Dienst dieses oder in dem eines anderen Mitgliedstaats ausgeübt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Februar 1994, Scholz, C-419/92, EU:C:1994:62, Rn. 12, und vom 12. Mai 2005, Kommission/Italien, C-278/03, EU:C:2005:281, Rn. 14).

    Zu Art. 3 der Verordnung Nr. 492/2011, dessen Abs. 1 den Wortlaut von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. 1968, L 257, S. 2) unverändert übernimmt (Urteil vom 5. Februar 2015, Kommission/Belgien, C-317/14, EU:C:2015:63, Rn. 2), genügt der Hinweis, dass er lediglich die Rechte erläutert, die sich bereits aus Art. 45 AEUV insbesondere im Hinblick auf den Zugang zur Beschäftigung ergeben, und daher in der gleichen Art und Weise auszulegen ist wie Art. 45 AEUV (vgl. entsprechend Urteile vom 23. Februar 1994, Scholz, C-419/92, EU:C:1994:62, Rn. 6, und vom 12. Mai 2005, Kommission/Italien, C-278/03, EU:C:2005:281, Rn. 3 und 15).

  • EuGH, 26.10.2006 - C-371/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit

    12 Die Kommission trägt unter Hinweis auf die Urteile vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-15/96 (Schöning-Kougebetopoulou, Slg. 1998, I-47), vom 12. März 1998 in der Rechtssache C-187/96 (Kommission/Griechenland, Slg. 1998, I-1095), vom 30. November 2000 in der Rechtssache C-195/98 (Österreichischer Gewerkschaftsbund, Slg. 2000, I-10497) und vom 12. Mai 2005 in der Rechtssache C-278/03 (Kommission/Italien, Slg. 2005, I-3747) vor, dass der sich aus Artikel 39 EG und aus Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung ergebende Grundsatz der Gleichbehandlung der EG-Arbeitnehmer dem entgegenstehe, dass die von einem dieser Arbeitnehmer in einem Mitgliedstaat auf einem vergleichbaren Tätigkeitsgebiet zurückgelegten Beschäftigungszeiten von der Verwaltung eines anderen Mitgliedstaats bei der Festlegung der Bedingungen für die Berufsausübung wie Gehalt, Besoldungsgruppe und Beförderungsaussichten nicht berücksichtigt würden, während eine im öffentlichen Dienst des letztgenannten Staates erworbene Berufserfahrung berücksichtigt werde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-489/06

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Darüber hinaus hat der Gerichtshof im Urteil Kommission/Italien(20) entschieden, dass "[d]iese Pflicht der Mitgliedstaaten ... aus der in Art. 10 EG niedergelegten Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit während der gesamten Dauer des Verfahrens nach Art. 226 EG [folgt]".

    10 - Urteil vom 27. April 2006 (C-441/02, Slg. 2006, I-3449, Randnr. 47), mit Verweis auf das Urteil vom 12. Mai 2005, Kommission/Italien (C-278/03, Slg. 2005, I-3747, Randnr. 13).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-437/17

    Gemeinsamer Betriebsrat EurothermenResort Bad Schallerbach - Vorlage zur

    30 Vgl. insbesondere Urteile vom 15. Januar 1998, Schöning-Kougebetopoulou (C-15/96, EU:C:1998:3, Rn. 22), vom 12. März 1998, Kommission/Griechenland (C-187/96, EU:C:1998:101, Rn. 20 und 21), vom 30. November 2000, Österreichischer Gewerkschaftsbund (C-195/98, EU:C:2000:655, Rn. 41 bis 44), vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 70, 71 und 73), vom 12. Mai 2005, Kommission/Italien (C-278/03, EU:C:2005:281, Rn. 18), vom 26. Oktober 2006, Kommission/Italien (C-371/04, EU:C:2006:668, Rn. 18), sowie vom 5. Dezember 2013, SALK (C-514/12, EU:C:2013:799, Rn. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2006 - C-371/04

    Kommission / Italien

    In der Rechtssache C-278/03 (Kommission/Italien)(16) machte die Kommission schließlich eine Diskriminierung bei den Bedingungen für den Zugang zum italienischen öffentlichen Dienst geltend.

    16 - Urteil vom 12. Mai 2005 (Slg. 2005, I-3747).

  • EuGH, 19.12.2019 - C-465/18

    Comune di Bernareggio

    In diesem Zusammenhang stützt sich das vorlegende Gericht auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach eine unterschiedliche Beurteilung der von Unionsbürgern erworbenen Berufserfahrung für die Teilnahme an Auswahlverfahren einen Verstoß gegen Art. 45 AEUV darstelle (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Mai 2005, Kommission/Italien, C-278/03, EU:C:2005:281, Rn. 22).
  • EuGH, 19.03.2009 - C-489/06

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann sich eine Vertragsverletzung aus dem Bestehen einer Verwaltungspraxis ergeben, die gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, auch wenn die anwendbare nationale Regelung als solche mit diesem Recht vereinbar ist (vgl. u. a. Urteile vom 12. Mai 2005, Kommission/Italien, C-278/03, Slg. 2005, I-3747, Randnr. 13, und vom 27. April 2006, Kommission/Deutschland, C-441/02, Slg. 2006, I-3449, Randnr. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2006 - C-484/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Arbeitszeit - Tägliche und wöchentliche

    38 - Im selben Sinne - bezogen auf eine gemeinschaftsrechtswidrige Verwaltungspraxis - das Urteil vom 12. Mai 2005 in der Rechtssache C-278/03 (Kommission/Italien, Slg. 2005, I-3747, Randnr. 13): "Eine Vertragsverletzung kann sich nämlich aus dem Bestehen einer Verwaltungspraxis ergeben, die gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, auch wenn die anwendbare nationale Regelung als solche mit diesem Recht vereinbar ist.".
  • EuGH, 10.09.2009 - C-416/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-240/10

    Schulz-Delzers und Schulz - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Besteuerung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2020 - C-218/19

    Onofrei

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2006 - C-339/05

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Abkommen mit der Schweiz über

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