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   EuGH, 31.05.2005 - C-53/03   

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https://dejure.org/2005,2275
EuGH, 31.05.2005 - C-53/03 (https://dejure.org/2005,2275)
EuGH, Entscheidung vom 31.05.2005 - C-53/03 (https://dejure.org/2005,2275)
EuGH, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - C-53/03 (https://dejure.org/2005,2275)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Zulässigkeit - Begriff des nationalen Gerichts - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Weigerung, Großhändler mit Arzneimitteln zu beliefern - Parallelhandel

  • Europäischer Gerichtshof

    Syfait u.a.

    Zulässigkeit - Begriff des nationalen Gerichts - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Weigerung, Großhändler mit Arzneimitteln zu beliefern - Parallelhandel

  • EU-Kommission PDF

    Syfait u.a.

    Zulässigkeit - Begriff des nationalen Gerichts - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Weigerung, Großhändler mit Arzneimitteln zu beliefern - Parallelhandel

  • EU-Kommission

    Syfait u.a

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Vertriebssystems unter Berufung auf erhebliche Versorgungsmängel auf dem griechischen Arzneimarkt; Vermarktung der Arzneimittel Imigran, Lamictal und Serevent auf dem griechischen Markt; Missbrauch einer beherrschenden Stellung durch ein ...

  • Judicialis

    EG Art. 82; ; EG Art. ... 234; ; G Nr. 703/1977 über die Kontrolle der Monopole und Oligopole sowie den Schutz des freien Wettbewerbs (FEK A278) Art. 2; ; G Nr. 2941/2001 (FEK A201); ; Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln Art. 11 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - DER GERICHTSHOF IST FÜR DIE BEANTWORTUNG DER VON DER GRIECHISCHEN WETTBEWERBSKOMMISSION VORGELEGTEN FRAGEN NICHT ZUSTÄNDIG

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Syfait u.a.

    Zulässigkeit - Begriff des nationalen Gerichts - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Weigerung, Großhändler mit Arzneimitteln zu beliefern - Parallelhandel

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Marktbeherrschender Arzneimittelhersteller muss nicht alle bestellten Mengen liefern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH ist für Fragen der griechischen Wettbewerbskommission nicht zuständig

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Epitropi Antagonismou vom 22. Januar 2003 in dem Rechtsstreit Synetairismos Farmakopoïon Aitolias & Akarnanias ( Syfait u. a. gegen Glaxosmithkline AEBE (früher Glaxowellcome AEBE)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Epitropi Antagonismou - Auslegung des Artikels 82 EG - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Weigerung eines Unternehmens in beherrschender Stellung, alle Bestellungen der Arzneimittelgroßhändler zu erledigen, mit dem Ziel, deren ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2005, 1051
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 30.11.2000 - C-195/98

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG DER ENTLOHNUNG VON VERTRAGSLEHRERN UND

    Auszug aus EuGH, 31.05.2005 - C-53/03
    29 Nach ständiger Rechtsprechung stellt der Gerichtshof für die Beurteilung der rein gemeinschaftsrechtlichen Frage, ob die vorlegende Einrichtung den Charakter eines Gerichts im Sinne von Artikel 234 EG hat, auf eine Reihe von Merkmalen ab, wie die gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ihr ständiger Charakter, die obligatorische Gerichtsbarkeit, das streitige Verfahren, die Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. u. a. Urteile vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96, Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 23, vom 21. März 2000 in den Rechtssachen C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-1577, Randnr. 33, vom 30. November 2000 in der Rechtssache C-195/98, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Slg. 2000, I-10497, Randnr. 24, und vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-516/99, Schmid, Slg. 2002, I-4573, Randnr. 34).

    Außerdem können die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur dann anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (vgl. u. a. Urteile vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97, Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14, und Österreichischer Gewerkschaftsbund, Randnr. 25).

    35 Der Gerichtshof kann aber nur von einer Einrichtung angerufen werden, die im Rahmen eines Verfahrens, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt, einen bei ihr anhängigen Rechtsstreit zu entscheiden hat (vgl. Urteile Victoria Film, Randnr. 14, und Österreichischer Gewerkschaftsbund, Randnr. 25).

  • EuGH, 12.11.1998 - C-134/97

    Victoria Film

    Auszug aus EuGH, 31.05.2005 - C-53/03
    Außerdem können die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur dann anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (vgl. u. a. Urteile vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97, Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14, und Österreichischer Gewerkschaftsbund, Randnr. 25).

    35 Der Gerichtshof kann aber nur von einer Einrichtung angerufen werden, die im Rahmen eines Verfahrens, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt, einen bei ihr anhängigen Rechtsstreit zu entscheiden hat (vgl. Urteile Victoria Film, Randnr. 14, und Österreichischer Gewerkschaftsbund, Randnr. 25).

  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus EuGH, 31.05.2005 - C-53/03
    29 Nach ständiger Rechtsprechung stellt der Gerichtshof für die Beurteilung der rein gemeinschaftsrechtlichen Frage, ob die vorlegende Einrichtung den Charakter eines Gerichts im Sinne von Artikel 234 EG hat, auf eine Reihe von Merkmalen ab, wie die gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ihr ständiger Charakter, die obligatorische Gerichtsbarkeit, das streitige Verfahren, die Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. u. a. Urteile vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96, Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 23, vom 21. März 2000 in den Rechtssachen C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-1577, Randnr. 33, vom 30. November 2000 in der Rechtssache C-195/98, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Slg. 2000, I-10497, Randnr. 24, und vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-516/99, Schmid, Slg. 2002, I-4573, Randnr. 34).
  • EuGH, 04.02.1999 - C-103/97

    Köllensperger und Atzwanger

    Auszug aus EuGH, 31.05.2005 - C-53/03
    Ein solches System erscheint nicht geeignet, ungebührliche Eingriffe oder Pressionen der Exekutive gegenüber den Mitgliedern der Epitropi Antagonismou wirksam zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Februar 1999 in der Rechtssache C-103/97, Köllensperger und Atzwanger, Slg. 1999, I-551, Randnr. 21).
  • EuGH, 21.03.2000 - C-110/98

    Gabalfrisa

    Auszug aus EuGH, 31.05.2005 - C-53/03
    29 Nach ständiger Rechtsprechung stellt der Gerichtshof für die Beurteilung der rein gemeinschaftsrechtlichen Frage, ob die vorlegende Einrichtung den Charakter eines Gerichts im Sinne von Artikel 234 EG hat, auf eine Reihe von Merkmalen ab, wie die gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ihr ständiger Charakter, die obligatorische Gerichtsbarkeit, das streitige Verfahren, die Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. u. a. Urteile vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96, Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 23, vom 21. März 2000 in den Rechtssachen C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-1577, Randnr. 33, vom 30. November 2000 in der Rechtssache C-195/98, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Slg. 2000, I-10497, Randnr. 24, und vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-516/99, Schmid, Slg. 2002, I-4573, Randnr. 34).
  • EuGH, 30.05.2002 - C-516/99

    Schmid

    Auszug aus EuGH, 31.05.2005 - C-53/03
    29 Nach ständiger Rechtsprechung stellt der Gerichtshof für die Beurteilung der rein gemeinschaftsrechtlichen Frage, ob die vorlegende Einrichtung den Charakter eines Gerichts im Sinne von Artikel 234 EG hat, auf eine Reihe von Merkmalen ab, wie die gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ihr ständiger Charakter, die obligatorische Gerichtsbarkeit, das streitige Verfahren, die Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. u. a. Urteile vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96, Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 23, vom 21. März 2000 in den Rechtssachen C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-1577, Randnr. 33, vom 30. November 2000 in der Rechtssache C-195/98, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Slg. 2000, I-10497, Randnr. 24, und vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-516/99, Schmid, Slg. 2002, I-4573, Randnr. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-311/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist der Beschluss 2010/87/EU der

    216 Im Urteil vom 31. Mai 2005, Syfait u. a. (C-53/03, EU:C:2005:333, Rn. 31), hat der Gerichtshof die Bedeutung solcher Garantien für die Erfüllung der Voraussetzung der Unabhängigkeit hervorgehoben.
  • EuGH, 16.09.2008 - C-468/06

    Sot. Lélos kai Sia - Art. 82 EG - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Die gleichzeitig mit den in Randnr. 15 des vorliegenden Urteils genannten Beschwerden und einem Antrag auf Erteilung eines Negativattests befasste Epitropi Antagonismou hat dem Gerichtshof mit Entscheidung vom 22. Januar 2003 eine Reihe von Fragen nach der Auslegung des Art. 82 EG vorgelegt; dieses Vorabentscheidungsersuchen ist bei der Kanzlei des Gerichtshofs unter der Nr. C-53/03 in das Register eingetragen worden.

    Mit Urteil vom 31. Mai 2005, Syfait u. a. (C-53/03, Slg. 2005, I-4609), hat der Gerichtshof entschieden, dass er für die Beantwortung der von der Epitropi Antagonismou vorgelegten Fragen nicht zuständig ist, weil diese keinen Gerichtscharakter im Sinne von Art. 234 EG hat.

  • EuG, 01.07.2010 - T-321/05

    Das Gericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission, mit der

    Die EFPIA ist ferner der Ansicht, dass die Produktionsentscheidungen der Verpflichtung unterlägen, eine ständige Produktion zu unterhalten, und dass die Pharmaunternehmen regelmäßig investieren müssten, um ihre Marktstellung zu behaupten (Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in der Rechtssache Syfait u. a., C-53/03, Urteil des Gerichtshofs vom 31. Mai 2005, Slg. 2005, I-4609, Nrn. 81 ff.; Urteil GlaxoSmithKline Services/Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnrn.
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