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   EuGH, 08.09.2005 - C-416/02   

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EuGH, 08.09.2005 - C-416/02 (https://dejure.org/2005,6339)
EuGH, Entscheidung vom 08.09.2005 - C-416/02 (https://dejure.org/2005,6339)
EuGH, Entscheidung vom 08. September 2005 - C-416/02 (https://dejure.org/2005,6339)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Abfallbegriff - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Richtlinie 80/68/EWG - Schutz des Grundwassers gegen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Abfallbegriff - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Richtlinie 80/68/EWG - Schutz des Grundwassers gegen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

  • Judicialis

    Richtlinie 91/271 Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 91/271 Art. 3 Abs. 2; ; Richtlinie 91/271 Art. 5 Abs. 1; ; Richtlinie 91/271 Art. 5 Abs. 2; ; Richtlinie 85/337 Art. 2; ; Richtlinie 8... 5/337 Art. 4 Abs. 2; ; Richtlinie 75/442 Art. 4; ; Richtlinie 75/442 Art. 9; ; Richtlinie 75/442 Art. 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Abfallbegriff - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Richtlinie 80/68/EWG - Schutz des Grundwassers gegen ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Spanien, eingereicht am 19. November 2002

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichterfüllung bestimmter Verpflichtungen im Umweltbereich aus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.09.2003 - C-114/01

    AvestaPolarit Chrome

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-416/02
    88 So hat der Gerichtshof entschieden, dass im Bergbau anfallendes Nebengestein und bei der Erzaufbereitung anfallende Sandrückstände dieser Stoffe nicht als Abfall im Sinne der Richtlinie 75/442 einzustufen sind, wenn der Besitzer sie rechtmäßig zur erforderlichen Auffüllung der Stollen der betreffenden Gruben verwendet und ausreichende Garantien dafür erbringt, dass diese Stoffe gekennzeichnet und tatsächlich diesem Zweck zugeführt werden (in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-114/01, AvestaPolarit Chrome, Slg. 2003, I-8725, Randnr. 43).

    99 Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass der Begriff "andere Rechtsvorschriften" sich sowohl auf gemeinschaftliche als auch auf nationale Vorschriften über eine der in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 75/442 genannten Abfallgruppen beziehen kann, wenn diese gemeinschaftlichen oder nationalen Vorschriften die Bewirtschaftung der fraglichen Abfälle als solche betreffen und zu einem Umweltschutzniveau führen, das dem mit der Richtlinie angestrebten zumindest gleichwertig ist (vgl. Urteil AvestaPolarit Chrome, Randnr. 61).

    100 Ohne dass es in der vorliegenden Rechtssache erforderlich wäre, sich zu den Kritikpunkten zu äußern, die die Kommission in der mündlichen Verhandlung gegen das Urteil AvestaPolarit Chrome vorgebracht hat, hat der Gemeinschaftsgesetzgeber, was die in Rede stehenden Tierkörper betrifft, auf Gemeinschaftsebene im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 75/442 "andere Rechtsvorschriften" als diese Richtlinie erlassen.

  • EuGH, 15.01.2004 - C-235/02

    Saetti und Frediani

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-416/02
    Der Gerichtshof hat ferner festgestellt, dass Petrolkoks, der absichtlich erzeugt wird oder aus der gleichzeitigen Erzeugung anderer brennbarer Erdölderivate in einer Erdölraffinerie stammt und mit Gewissheit als Brennstoff für den Energiebedarf der Raffinerie und anderer Gewerbetreibender verwendet wird, keinen Abfall im Sinne der genannten Richtlinie darstellt (Beschluss vom 15. Januar 2004 in der Rechtssache C-235/02, Saetti und Frediani, Slg. 2004, I-1005, Randnr. 47).

    Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, kann nämlich die Einstufung eines Stoffes als Abfall im Sinne der Richtlinie 75/442 ausscheiden, wenn dieser Stoff mit Gewissheit für die Erfordernisse anderer Gewerbetreibender als des Erzeugers des Stoffes verwendet wird (in diesem Sinne Beschluss Saetti und Frediani, Randnr. 47).

  • EuGH, 15.05.2003 - C-419/01

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-416/02
    51 Zum ersten Teil dieser Rüge, der die Ausweisung des Flusses Antas als empfindliches Gebiet betrifft, ist erstens darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-419/01 (Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-4947) bereits festgestellt hat, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 5 der Richtlinie 91/271 verstoßen hat, dass es mehrere empfindliche Gebiete seines Staatsgebiets nicht ausgewiesen hat.

    52 Die Feststellung des Gerichtshofes im Urteil Kommission/Spanien, dass die unzureichende Ausweisung von empfindlichen Gebieten nicht die Autonome Region Andalusien betrifft, steht einer Prüfung der Rüge eines Verstoßes gegen die Richtlinie 91/271 jedoch nicht entgegen.

  • EuGH, 15.12.1982 - 211/81

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-416/02
    Der Gegenstand des Rechtsstreits ist somit klar eingegrenzt worden, und die spanische Regierung ist in die Lage versetzt worden, sich zu äußern und ihre Verteidigung vorzubereiten (in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 211/81, Kommission/Dänemark, Slg. 1982, 4547, Randnrn.

    Diese Rüge war daher sehr wohl in der mit Gründen versehenen Stellungnahme enthalten, auch wenn sie im Schlussteil dieser Stellungnahme nicht ausdrücklich erwähnt wurde, und ist in ähnlichen und hinreichend genauen Formulierungen in der Klage vorgetragen worden (in diesem Sinne Urteil Kommission/Dänemark, Randnrn. 14 und 15).

  • EuGH, 29.04.1999 - C-293/97

    Standley u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-416/02
    Es reicht, wenn diese erheblich dazu beitragen (in diesem Sinne Urteil vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-293/97, Standley u. a., Slg. 1999, I-2603, Randnrn.
  • EuGH, 18.06.1998 - C-81/96

    Gedeputeerde Staten van Noord-Holland

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-416/02
    80 Die spanischen Behörden haben sich nämlich an die Regel gehalten, dass selbst Projekte, die vor dem Datum verwirklicht wurden, an dem die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 85/337 endete, einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind, wenn diese Projekte ohne vorherige Durchführung einer solchen Prüfung genehmigt wurden und Gegenstand eines nach diesem Datum eingeleiteten neuen Genehmigungsverfahrens sind (vgl. in diesem Sinne zur Richtlinie 85/337 in ihrer ursprünglichen Fassung Urteil vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-81/96, Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, Slg. 1998, I-3923, Randnrn.
  • EuGH, 18.04.2002 - C-9/00

    Palin Granit und Vehmassalon kansanterveystyön kuntayhtymän hallitus

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-416/02
    Es gibt in einem derartigen Fall keine Rechtfertigung dafür, den Bestimmungen dieser Richtlinie, die die Beseitigung oder Verwertung von Abfällen regeln sollen, Gegenstände, Materialien oder Rohstoffe zu unterwerfen, die unabhängig von jeder Bearbeitung wirtschaftlich einen Warenwert haben und als solche der für diese Waren geltenden Regelung unterliegen, vorausgesetzt, diese Wiederverwendung ist nicht nur möglich, sondern ohne vorherige Bearbeitung in Fortsetzung des Gewinnungsverfahrens gewiss (vgl. Urteil vom 18. April 2002 in der Rechtssache C-9/00, Palin Granit und Vehmassalon kansanterveystyön kuntayhtymän hallitus, Slg. 2002, I-3533, Randnrn.
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-416/02
    86 Zu diesem Punkt ist darauf hinzuweisen, dass der Anwendungsbereich des Begriffes "Abfall" im Sinne der Richtlinie 75/442 von der Bedeutung des Ausdrucks "sich entledigen" in Artikel 1 Buchstabe a Unterabsatz 1 dieser Richtlinie abhängt (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-129/96, Inter-Environnement Wallonie, Slg. 1997, I-7411, Randnr. 26).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-416/02
    Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 85/337 in ihrer ursprünglichen Fassung endete nämlich am 3. Juli 1988, und der Gerichtshof hat festgestellt, dass diese Richtlinie die Mitgliedstaaten nicht verpflichten konnte, Umweltverträglichkeitsprüfungen für Projekte, selbst genehmigungspflichtige, durchzuführen, die vor diesem Zeitpunkt verwirklicht wurden (in diesem Sinne Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 32, in Bezug auf Projekte, bei denen der Antrag auf Genehmigung nach dem 3. Juli 1988 gestellt wurde).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2007 - C-252/05

    Thames Water Utilities - Behandlung von Abwasser - Richtlinie 75/442 - Richtlinie

    4 - Vgl. für die Prüfung der Ausnahme nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iv) die Urteile vom 16. Dezember 2004, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-62/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, nur auf Englisch und Französisch verfügbar, Randnr. 11) sowie vom 8. September 2005, Kommission/Spanien (C-416/02, Slg. 2005, I-7487, Randnrn.

    Vgl. auch die Urteile Kommission/Spanien (zitiert in Fn. 4, C-416/02, Randnr. 102 bzw. C-121/03, Randnr. 72) und meine Schlussanträge vom 7. September 2006, KVZ retec (C-176/05, Slg. 2007, I-0000, Nr. 98).

    8 - Urteile Kommission/Spanien (zitiert in Fn. 4, C-416/02, Randnr. 99 bzw. C-121/03, Randnr. 69).

    9 - Siehe die Urteile Kommission/Spanien zu den Schweinemastbetrieben (zitiert in Fn. 4, C-416/02, Randnr. 101, und C-121/03, Randnr. 71).

    Vgl. auch die Urteile Kommission/Spanien (zitiert in Fn. 4, C-416/02, Randnr. 102 bzw. C-121/03, Randnr. 72) und meine Schlussanträge vom 7. September 2006, KVZ retec (C-176/05, Slg. 2007, I-0000, Nr. 98).

    14 - Siehe in diesem Sinne die Urteile Kommission/Spanien zu den Schweinemastbetrieben (zitiert in Fn. 4, C-416/02, Randnr. 101, bzw. C-121/03, Randnr. 71), wo der Gerichtshof die Regelungen der Richtlinie 90/667/EWG des Rates vom 27. November 1990 zum Erlass veterinärrechtlicher Vorschriften für die Beseitigung, Verarbeitung und Vermarktung tierischer Abfälle und zum Schutz von Futtermitteln tierischen Ursprungs, auch aus Fisch, gegen Krankheitserreger sowie zur Änderung der Richtlinie 90/425/EWG (ABl. L 363, 51) mit dem Abfallrecht vergleicht, und meine Schlussanträge KVZ retec (zitiert in Fn. 7, Nrn. 103 und nachfolgend), wo ich die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (ABl. L 273, 1) an die Verbringung von Tiermehl mit denen der Abfallverbringungsverordnung vergleiche.

    24 - Urteil Kommission/Spanien (C-416/02, zitiert in Fn. 4, Randnr. 96).

    25 - Vgl. auch die sehr viel überzeugenderen Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl vom 12. Mai 2005, Kommission/Spanien (C-416/02, Slg. 2005, I-7487, Nrn. 38 ff.).

    26 - Urteile Kommission/Spanien (zitiert in Fn. 4, C-416/02, Randnr. 94 bzw. C-121/03, Randnr. 65), deutlicher noch die Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl in dieser Rechtssache C-416/02 (zitiert in Fn. 25, Nrn. 35 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2013 - C-113/12

    Brady - Umwelt - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Abfallbegriff - In einem

    Der kasuistische Charakter der auf diesem Gebiet ergangenen Entscheidungen des Gerichthofs erklärt die Unterschiede, die in den bereits angeführten Urteilen Kommission/Spanien einerseits und Kommission/Italien andererseits erkennbar sind.

    Während es im Urteil Kommission/Spanien tatsächlich um Gülle (Jauche) ging, die in einem konkreten landwirtschaftlichen Betrieb produziert wurde, hatte das Urteil Kommission/Italien die Prüfung einer nationalen Umweltschutzregelung zum Gegenstand.

    Der Unterschied besteht darin, dass im Urteil Kommission/Spanien der Nachweis erbracht werden konnte, dass im konkreten Fall der Wille nicht darauf gerichtet war, sich der Jauche zu "entledigen", sondern darauf, sie als Dünger zu verwenden, während im Urteil Kommission/Italien festgestellt wurde, dass die geprüften nationalen Vorschriften eine allgemeine Vermutung aufstellten, die gerade dem konkreten Nachweis des tatsächlichen Willens, ein Material, das grundsätzlich als Abfall zu betrachten ist, als Nebenprodukt zu vermarkten, entgegensteht.

    12 - Einerseits die mit den Urteilen vom 8. September 2005, Kommission/Spanien (C-416/02, Slg. 2005, I-7487, und C-121/03, Slg. 2005, I-7569), begründete Rechtsprechung und andererseits die Rechtsprechung, die den Urteilen vom 18. Dezember 2007, Kommission/Italien (C-194/05, Slg. 2007, I-11661, und C-195/05, Slg. 2007, I-11699), zu entnehmen ist.

    14 - Kommission/Spanien (C-416/02, Randnr. 86), Kommission/Italien (C-194/05, Randnr. 32).

    15 - Kommission/Spanien (C-416/02, Randnr. 87), Kommission/Italien (C-194/05, Randnr. 38).

    16 - Kommission/Spanien (C-416/02, Randnr. 90), Kommission/Italien (C-194/05, Randnr. 46).

    17 - Kommission/Spanien (C-416/02, Randnr. 94).

    18 - Kommission/Spanien (C-416/02, Randnr. 94).

  • EuGH, 03.10.2013 - C-113/12

    Brady

    Der Supreme Court ist der Auffassung, dass die Urteile vom 8. September 2005, Kommission/Spanien (C-416/02, Slg. 2005, I-7487) und Kommission/Spanien (C-121/03, Slg. 2005, I-7569), sowie vom 18. Dezember 2007, Kommission/Italien (C-194/05, Slg. 2007, I-11661), Kommission/Italien (C-195/05, Slg. 2007, I-11699) und Kommission/Italien (C-263/05, Slg. 2007, I-11745), insoweit zwar nützliche Hinweise enthielten, es aber weiterhin nicht sicher sei, ob die im Ausgangsverfahren fragliche Gülle als Abfall einzustufen sei.

    Im Übrigen ist insoweit klarzustellen, dass - sollte das vorlegende Gericht zu dem Schluss gelangen, dass die von Herrn Brady beabsichtigte Wiederverwendung der Gülle im vorliegenden Fall einen solchen Grad an Gewissheit aufweist, dass die Gülle während ihrer Lagerung durch Herrn Brady bis zur ihrer tatsächlichen Auslieferung an die betreffenden Dritten als Nebenprodukt angesehen werden kann, dessen sich Herr Brady nicht im Sinne von Art. 1 Buchst. a Abs. 1 der Richtlinie 75/442 "entledigen" will, sondern das er nutzen oder vermarkten will - dadurch keineswegs im Voraus bestimmt wäre, dass die Gülle nicht nach der Auslieferung zu "Abfall" werden kann, insbesondere wenn sich herausstellen sollte, dass sie von diesen Dritten schließlich unter Umständen, unter denen sie als Abfall angesehen werden könnte, unkontrolliert in die Umwelt abgeleitet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2005, Kommission/Spanien, C-416/02, Randnr. 96).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-176/05

    KVZ retec - Abfälle - Verbringung - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 - Tiermehl -

    Vgl. auch die Urteile vom 8. September 2005 in der Rechtssache C-416/02 (Kommission/Spanien, Slg. 2005, I-7487, Randnr. 102) und in der Rechtssache C-121/03 (Kommission/Spanien, Slg. 2005, I-7569, Randnr. 72).

    39 - Urteile Kommission/Spanien (zitiert in Fußnote 38, Rechtssache C-416/02, Randnr. 101, und Rechtssache C-121/03, Randnr. 71).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08

    Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem -

    11 - Das Urteil vom 8. September 2005, Kommission/Spanien (C-416/02, Slg. 2005, I-7487, Randnr. 65), hat diese Frage ausdrücklich offen gelassen.

    12 - So auch die Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl vom 12. Mai 2005, Kommission/Spanien (C-416/02, Slg. 2005, I-7487, Nr. 155).

  • EuGH, 17.06.2010 - C-105/09

    Terre wallonne - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen

    Zum Inhalt der Aktionsprogramme ist Art. 5 der Richtlinie 91/676 in Verbindung mit Anhang III dieser Richtlinie zu entnehmen, dass diese Programme konkrete und verbindliche Maßnahmen enthalten, die insbesondere die Zeiträume, in denen das Ausbringen bestimmter Arten von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen verboten ist, das Fassungsvermögen von Behältern zur Lagerung von Dung, die Ausbringungsarten und die für die Ausbringung von stickstoffhaltigem Dung zugelassene Höchstmenge betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2005, Kommission/Spanien, C-416/02, Slg. 2005, I-7487, Randnr. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-197/18

    Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland u.a. - Vorabentscheidungsersuchen -

    24 Urteile vom 29. April 1999, Standley u. a. (C-293/97, EU:C:1999:215, Rn. 30), vom 8. September 2005, Kommission/Spanien (C-416/02, EU:C:2005:511, Rn. 69), und vom 22. September 2005, Kommission/Belgien (C-221/03, EU:C:2005:573, Rn. 84).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-194/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    33 bis 38, Niselli, Randnr. 47, sowie vom 8. September 2005, Kommission/Spanien, C-416/02, Slg. 2005, I-7487, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-188/07

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN KOKOTT KANN DAS VERURSACHERPRINZIP DES

    46 - Vgl. die Urteile vom 8. September 2005, Kommission/Spanien (C-416/02, Slg. 2005, I-7487, Randnrn.
  • EuGH, 18.12.2007 - C-195/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    33 bis 38, Niselli, Randnr. 47, sowie vom 8. September 2005, Kommission/Spanien, C-416/02, Slg. 2005, I-7487, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2013 - C-396/12

    van der Ham und van der Ham-Reijersen van Buuren - Gemeinsame Agrarpolitik -

  • EuGH, 18.12.2007 - C-263/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2007 - C-195/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2007 - C-194/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

  • EuGH, 20.11.2014 - C-356/13

    Kommission / Polen

  • VG Aachen, 15.06.2007 - 9 K 2631/03

    Bewertung eines industriellen Chemienebenproduktes; Berücksichtigung der

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