Rechtsprechung
EuGH, 15.09.2005 - C-112/04 P |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Marlines / Kommission
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel der Marlines SA gegen das Urteil vom 11. Dezember 2003 des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) in der Rechtssache T-56/99, Marlines SA gegen Kommission, eingelegt am 3. März 2004
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Marlines / Kommission
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache T-56/99, Marlines SA gegen Kommission, durch das eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 9. Dezember 1998 in einem Verfahren nach ...
Verfahrensgang
- EuG, 11.12.2003 - T-56/99
- EuGH, 15.09.2005 - C-112/04 P
Wird zitiert von ... (4)
- EuGH, 22.11.2007 - C-260/05
Sniace / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Zulässigkeit - …
So hat der Gerichtshof entschieden, dass selbst dann, wenn ein Antrag in der Klageschrift auf Vernehmung von Zeugen genau bezeichnet, zu welchen Tatsachen der oder die Zeugen vernommen werden sollen, und die Gründe angibt, die ihre Vernehmung rechtfertigen, es Sache des Gerichts ist, die Sachdienlichkeit des Antrags im Hinblick auf den Streitgegenstand und die Erforderlichkeit einer Vernehmung der genannten Zeugen zu beurteilen (Urteile vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 70, und Dansk Rørindustri u. a./Kommission, oben in Randnr. 77 angeführt, Randnr. 68, sowie Beschluss vom 15. September 2005, Marlines/Kommission, C-112/04 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38). - EuGH, 26.01.2017 - C-619/13
Mamoli Robinetteria / Kommission
So ist es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs selbst dann, wenn ein in der Klageschrift enthaltener Antrag auf Vernehmung von Zeugen die Tatsachen genau bezeichnet, die Gegenstand der Vernehmung des oder der Zeugen sein sollen, und die ihre Vernehmung rechtfertigenden Gründe genau angibt, Sache des Gerichts, die Sachdienlichkeit des Antrags im Hinblick auf den Streitgegenstand und die Erforderlichkeit einer Vernehmung der benannten Zeugen zu beurteilen (…Urteil vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, EU:C:1998:608, Rn. 70, Beschluss vom 15. September 2005, Marlines/Kommission, C-112/04 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:554, Rn. 38, …und Urteil vom 22. November 2007, Sniace/Kommission, C-260/05 P, EU:C:2007:700, Rn. 78). - Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-442/03
P&O European Ferries (Vizcaya) / Kommission - Anfechtung eines Urteils des …
72 - Beschluss vom 15. September 2005 in der Rechtssache C-112/04 P, Marlines, Slg. 2005, I-0000, Randnrn. - EuG, 24.03.2011 - T-384/06
IBP und International Building Products France / Kommission - Wettbewerb - …
So hat der Gerichtshof entschieden, dass selbst dann, wenn ein Antrag in der Klageschrift auf Vernehmung von Zeugen genau bezeichnet, zu welchen Tatsachen der oder die Zeugen vernommen werden sollen, und die Gründe angibt, die ihre Vernehmung rechtfertigen, es Sache des Gerichts ist, die Sachdienlichkeit des Antrags im Hinblick auf den Streitgegenstand und die Erforderlichkeit einer Vernehmung der genannten Zeugen zu beurteilen (Urteile des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 70, vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 68, sowie Beschluss des Gerichtshofs vom 15. September 2005, Marlines/Kommission, C-112/04 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38).