Rechtsprechung
EuGH, 22.09.2005 - C-221/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/676/EWG - Unvollständige Umsetzung - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - Unterbliebene Bestimmung von Gewässern, die von Verunreinigung betroffen sind oder ...
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Belgien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/676/EWG - Unvollständige Umsetzung - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - Unterbliebene Bestimmung von Gewässern, die von Verunreinigung betroffen sind oder ...
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/676/EWG - Unvollständige Umsetzung - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - Unterbliebene Bestimmung von Gewässern, die von Verunreinigung betroffen sind oder ...
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
Umwelt
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzungsklage wegen Verletzung der Pflichten eines Mitgliedsstaates aus der Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrat-RL); Grundlagen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur ...
- Judicialis
EG Art. 226; ; Richtlinie 91/676/EWG Art. 5
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / Belgien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/676/EWG - Unvollständige Umsetzung - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - Unterbliebene Bestimmung von Gewässern, die von Verunreinigung betroffen sind oder ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Belgien, eingereicht am 22. Mai 2003
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375, S. 1) - Keine ordnungsgemäße Bestimmung der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2005 - C-221/03
- EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (12)
- EuGH, 10.05.2001 - C-152/98
Kommission / Niederlande
Auszug aus EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
34 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof gemäß Artikel 92 § 2 der Verfahrensordnung jederzeit von Amts wegen prüfen kann, ob unverzichtbare Prozessvoraussetzungen fehlen (Urteil vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-152/98, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3463, Randnr. 22).36 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorverfahren dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben soll, zum einen seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und zum anderen seine Verteidigungsmittel gegenüber den Rügen der Kommission wirkungsvoll geltend zu machen (Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 23).
Daher kann die Klage nicht auf andere als die im Vorverfahren erhobenen Rügen gestützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 4, und Kommission/Niederlande, Randnr. 23).
- alle in ihrem Gebiet bekannten Flächen, die in Gewässer entwässern, die nach Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie als Gewässer bestimmt wurden, die von Verunreinigung betroffen sind oder betroffen werden könnten, als gefährdete Gebiete auszuweisen oder sich dafür zu entscheiden, die Aktionsprogramme nach Artikel 5 der Richtlinie in ihrem gesamten Gebiet aufzustellen und durchzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-322/00, Kommission/Niederlande, Slg. 2003, I-11267, Randnr. 34).
130 In Bezug auf Anhang III Nummer 1 Ziffer 3 der Richtlinie hat der Gerichtshof bereits ausgeführt, dass gemäß Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie in Verbindung mit deren Anhang III Maßnahmen der Aktionsprogramme Vorschriften zur Begrenzung des Ausbringens von Düngemitteln umfassen müssen, die auf ein Gleichgewicht zwischen dem voraussichtlichen Stickstoffbedarf der Pflanzen und deren Stickstoffversorgung aus dem Boden und aus der Düngung ausgerichtet sind (Urteil vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande, Randnr. 71).
- EuGH, 09.11.1999 - C-365/97
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
Nur auf der Grundlage eines ordnungsgemäßen vorprozessualen Verfahrens kann nämlich der Gerichtshof im kontradiktorischen Verfahren entscheiden, ob der Mitgliedstaat tatsächlich gegen die genau bezeichneten Verpflichtungen verstoßen hat, deren Verletzung von der Kommission geltend gemacht wird (vgl. u. a. Urteile vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 35, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-392/99, Kommission/Portugal, Slg. 2003, I-3373, Randnr. 133).Daher kann die Klage nicht auf andere als die im Vorverfahren erhobenen Rügen gestützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 4, und Kommission/Niederlande, Randnr. 23).
Ist zwischen diesen beiden Phasen dieses Verfahrens eine Gesetzesänderung erfolgt, so genügt es, dass die Regelung, die mit den im vorprozessualen Verfahren beanstandeten Rechtsvorschriften eingeführt wurde, durch die neuen Maßnahmen, die der Mitgliedstaat nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme erlassen hat und die mit der Klage angegriffen werden, insgesamt aufrechterhalten worden ist (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 45/64, Kommission/Italien, Slg. 1965, 1057, vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89, Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-105/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-5871, Randnr. 13, und vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-11/95, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4115, Randnr. 74).
- EuGH, 17.11.1992 - C-105/91
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
Ist zwischen diesen beiden Phasen dieses Verfahrens eine Gesetzesänderung erfolgt, so genügt es, dass die Regelung, die mit den im vorprozessualen Verfahren beanstandeten Rechtsvorschriften eingeführt wurde, durch die neuen Maßnahmen, die der Mitgliedstaat nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme erlassen hat und die mit der Klage angegriffen werden, insgesamt aufrechterhalten worden ist (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 45/64, Kommission/Italien, Slg. 1965, 1057, vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89, Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-105/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-5871, Randnr. 13, und vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-11/95, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4115, Randnr. 74).Später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-384/97, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-3823, Randnr. 35).
- EuGH, 02.10.2003 - C-322/00
Kommission / Niederlande
Auszug aus EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
- alle in ihrem Gebiet bekannten Flächen, die in Gewässer entwässern, die nach Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie als Gewässer bestimmt wurden, die von Verunreinigung betroffen sind oder betroffen werden könnten, als gefährdete Gebiete auszuweisen oder sich dafür zu entscheiden, die Aktionsprogramme nach Artikel 5 der Richtlinie in ihrem gesamten Gebiet aufzustellen und durchzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-322/00, Kommission/Niederlande, Slg. 2003, I-11267, Randnr. 34). - EuGH, 01.12.1965 - 45/64
Kommission EWG / Italien
Auszug aus EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
Ist zwischen diesen beiden Phasen dieses Verfahrens eine Gesetzesänderung erfolgt, so genügt es, dass die Regelung, die mit den im vorprozessualen Verfahren beanstandeten Rechtsvorschriften eingeführt wurde, durch die neuen Maßnahmen, die der Mitgliedstaat nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme erlassen hat und die mit der Klage angegriffen werden, insgesamt aufrechterhalten worden ist (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 45/64, Kommission/Italien, Slg. 1965, 1057, vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89, Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-105/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-5871, Randnr. 13, und vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-11/95, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4115, Randnr. 74). - EuGH, 10.09.1996 - C-11/95
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
Ist zwischen diesen beiden Phasen dieses Verfahrens eine Gesetzesänderung erfolgt, so genügt es, dass die Regelung, die mit den im vorprozessualen Verfahren beanstandeten Rechtsvorschriften eingeführt wurde, durch die neuen Maßnahmen, die der Mitgliedstaat nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme erlassen hat und die mit der Klage angegriffen werden, insgesamt aufrechterhalten worden ist (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 45/64, Kommission/Italien, Slg. 1965, 1057, vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89, Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-105/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-5871, Randnr. 13, und vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-11/95, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4115, Randnr. 74). - EuGH, 01.02.2005 - C-203/03
Kommission / Österreich
Auszug aus EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
Würde nämlich die Zulässigkeit der Klage in einem solchen Fall verneint, könnte man es damit einem Mitgliedstaat ermöglichen, ein Vertragsverletzungsverfahren dadurch zu behindern, dass er bei jeder Bekanntgabe einer mit Gründen versehenen Stellungnahme seine Rechtsvorschriften geringfügig ändert, die beanstandete Regelung im Übrigen aber aufrechterhält (vgl. Urteil vom 1. Februar 2005 in der Rechtssache C-203/03, Kommission/Österreich, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 30). - EuGH, 10.04.2003 - C-392/99
Kommission / Portugal
Auszug aus EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
Nur auf der Grundlage eines ordnungsgemäßen vorprozessualen Verfahrens kann nämlich der Gerichtshof im kontradiktorischen Verfahren entscheiden, ob der Mitgliedstaat tatsächlich gegen die genau bezeichneten Verpflichtungen verstoßen hat, deren Verletzung von der Kommission geltend gemacht wird (vgl. u. a. Urteile vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 35, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-392/99, Kommission/Portugal, Slg. 2003, I-3373, Randnr. 133). - EuGH, 25.05.2000 - C-384/97
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
Später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-384/97, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-3823, Randnr. 35). - EuGH, 05.07.1990 - C-42/89
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
Ist zwischen diesen beiden Phasen dieses Verfahrens eine Gesetzesänderung erfolgt, so genügt es, dass die Regelung, die mit den im vorprozessualen Verfahren beanstandeten Rechtsvorschriften eingeführt wurde, durch die neuen Maßnahmen, die der Mitgliedstaat nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme erlassen hat und die mit der Klage angegriffen werden, insgesamt aufrechterhalten worden ist (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 45/64, Kommission/Italien, Slg. 1965, 1057, vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89, Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-105/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-5871, Randnr. 13, und vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-11/95, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4115, Randnr. 74). - EuGH, 11.07.1984 - 51/83
Kommission / Italien
- EuGH, 29.04.1999 - C-293/97
Standley u.a.
- EuGH, 10.01.2006 - C-98/03
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Ist zwischen diesen beiden Phasen des Verfahrens eine Gesetzesänderung erfolgt, so genügt es, dass die Regelung, die mit den im vorprozessualen Verfahren beanstandeten Rechtsvorschriften eingeführt wurde, durch die neuen Maßnahmen, die der Mitgliedstaat nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme erlassen hat und die mit der Klage angegriffen werden, insgesamt aufrechterhalten worden ist (Urteil vom 22. September 2005 in der Rechtssache C-221/03, Kommission/Belgien, Slg. 2005, I-0000, Randnrn. - EuGH, 03.10.2019 - C-197/18
Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung …
Der Gerichtshof hat insoweit bereits entschieden, dass ein solcher Beitrag erheblich ist, wenn die Landwirtschaft beispielsweise für 17 % des Gesamtstickstoffs in einem bestimmten Becken verantwortlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. September 2005, Kommission/Belgien, C-221/03, EU:C:2005:573, Rn. 86). - EuGH, 04.09.2014 - C-211/13
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 63 AEUV …
Ist zwischen diesen beiden Phasen des Verfahrens eine Gesetzesänderung erfolgt, so genügt es, dass die Regelung, die mit den im vorprozessualen Verfahren beanstandeten Rechtsvorschriften eingeführt wurde, durch die neuen Maßnahmen, die der Mitgliedstaat nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme erlassen hat und die mit der Klage angegriffen werden, insgesamt aufrechterhalten worden ist (vgl. u. a. Urteil Kommission/Belgien, C-221/03, EU:C:2005:573, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-197/18
Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - …
24 Urteile vom 29. April 1999, Standley u. a. (…C-293/97, EU:C:1999:215, Rn. 30), vom 8. September 2005, Kommission/Spanien (…C-416/02, EU:C:2005:511, Rn. 69), und vom 22. September 2005, Kommission/Belgien (C-221/03, EU:C:2005:573, Rn. 84).25 Urteile vom 29. April 1999, Standley u. a. (…C-293/97, EU:C:1999:215, Rn. 35), und vom 22. September 2005, Kommission/Belgien (C-221/03, EU:C:2005:573, Rn. 87).
26 Urteil vom 22. September 2005, Kommission/Belgien (C-221/03, EU:C:2005:573, Rn. 86).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-346/14
Kommission / Österreich - Vertragsverletzungsverfahren - Verletzung von Art. 4 …
7 - Siehe etwa die Urteile Kommission/Belgien (C-221/03, EU:C:2005:573, Rn. 36 und 38), Kommission/Zypern (…C-340/10, EU:C:2012:143, Rn. 21) und Kommission/Deutschland (…C-211/13, EU:C:2014:2148, Rn. 22).8 - Urteil Kommission/Belgien (C-221/03, EU:C:2005:573, Rn. 41).
9 - Siehe in diesem Sinne das Urteil Kommission/Belgien (C-221/03, EU:C:2005:573, Rn. 39 und 40).
11 - Siehe in diesem Sinne die Urteile Kommission/Österreich (…C-203/03, EU:C:2005:76, Rn. 30) und Kommission/Belgien (C-221/03, EU:C:2005:573, Rn. 40).
- EuGH, 28.02.2012 - C-41/11
Inter-Environnement Wallonie und Terre wallonne - Umweltschutz - Richtlinie …
Mit seinem Urteil vom 22. September 2005, Kommission/Belgien (C-221/03, Slg. 2005, I-8307), hat der Gerichtshof u. a. festgestellt, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/676 verstoßen hat, dass es nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist die erforderlichen Maßnahmen zur vollständigen und ordnungsgemäßen Umsetzung von Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 5 und Art. 10 dieser Richtlinie in der Wallonischen Region erlassen hat.Dieser ändert das Buch II des Umweltgesetzbuchs, welches das Wassergesetzbuch bildet, hinsichtlich der nachhaltigen Verwaltung des Stickstoffs in der Landwirtschaft ab und nimmt ausdrücklich auf das Urteil Kommission/Belgien Bezug.
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-41/11
Inter-Environnement Wallonie und Terre wallonne - Schutz der Umwelt - Richtlinie …
4 - Vgl. zu den Anforderungen der Nitratrichtlinie die Urteile vom 8. März 2001, Kommission/Luxemburg (C-266/00, Slg. 2001, I-2073), vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande (C-322/00, Slg. 2003, I-11267), vom 22. September 2005, Kommission/Belgien (C-221/03, Slg. 2005, I-8307), und vom 29. Juni 2010, Kommission/Luxemburg (C-526/08, Slg. 2010, I-6151).28 - Urteil Kommission/Belgien, zitiert in Fn. 4.
- EuGH, 20.11.2014 - C-356/13
Kommission / Polen
Par conséquent, le simple fait que des rejets domestiques ou industriels contribuent également à la teneur en nitrates des eaux douces superficielles polonaises ne suffit pas en soi pour exclure l'application de la directive 91/676 (voir, par analogie, arrêt Commission/Belgique, C-221/03, EU:C:2005:573, point 84).Aux termes de l'article 5, paragraphe 4, de la directive 91/676, lu en combinaison avec l'annexe III, paragraphe 1, point 3, de celle-ci, les mesures à inclure dans les programmes d'action comportent des règles concernant la limitation de l'épandage des fertilisants fondée sur un équilibre entre les besoins prévisibles en azote des cultures et l'azote apporté aux cultures par le sol et les fertilisants (voir, en ce sens, arrêts Commission/Pays-Bas, EU:C:2003:532, point 71, et Commission/Belgique, EU:C:2005:573, point 130).
- EuGH, 17.06.2010 - C-105/09
Terre wallonne - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen …
Mit seinem Urteil vom 22. September 2005, Kommission/Belgien (C-221/03, Slg. 2005, I-8307), hat der Gerichtshof festgestellt, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/676 verstoßen hat, dass es nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist die erforderlichen Maßnahmen zur vollständigen und ordnungsgemäßen Umsetzung dieser Richtlinie erlassen hat. - EuGH, 04.09.2014 - C-237/12
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Gleichwohl ist jedoch festzustellen, dass die Kommission den Streitgegenstand dadurch, dass sie ihre Klage während des Verfahrens gegen die Vorschriften des Erlasses vom 19. Dezember 2011 gerichtet hat, die sich darauf beschränkten, die mit dem Erlass vom 6. März 2001 festgelegten Verbotszeiträume für das Ausbringen von Düngemitteln der Typen II und III auf seit mehr als sechs Monaten eingesätem Grünland zu übernehmen, nicht geändert hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Belgien, C-221/03, EU:C:2005:573, Rn. 39, und Kommission/Frankreich, C-197/12, EU:C:2013:202, Rn. 26). - EuGH, 14.03.2024 - C-576/22
Kommission/ Spanien (Directive 91/676)
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2013 - C-292/11
Kommission / Portugal - Rechtsmittel - Art. 258 AEUV - Durchführung eines Urteils …
- EuGH, 18.12.2007 - C-194/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08
Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-241/08
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzungsverfahren - Umsetzung der Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-729/17
Kommission/ Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-488/15
Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-422/05
Kommission / Belgien - Luftverkehr - Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2012 - C-38/10
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-105/09
Terre wallonne - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen …
- OVG Saarland, 13.05.2022 - 1 B 41/22
Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung einer Landesdüngeverordnung
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2017 - C-320/15
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-237/12
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung - Richtlinie 91/676/EWG - Schutz der …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2005 - C-98/03
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung …
- VG Augsburg, 16.02.2011 - Au 6 K 10.30424
Asylbewerber aus dem Kosovo; keine erhebliche Gefahrenlage für unbegleitete …
- VG Augsburg, 15.07.2011 - Au 6 S 11.30218
Asylbewerberin aus dem Kosovo; offensichtlich unbegründeter Asylantrag; keine …
- VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 6 K 11.30095
Ashkali- bzw. Roma-Kind aus dem Kosovo