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   EuGH, 20.10.2005 - C-264/03   

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EuGH, 20.10.2005 - C-264/03 (https://dejure.org/2005,1050)
EuGH, Entscheidung vom 20.10.2005 - C-264/03 (https://dejure.org/2005,1050)
EuGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - C-264/03 (https://dejure.org/2005,1050)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Dienstleistungsfreiheit - Baubetreuungsauftrag - Personen, denen die Aufgabe der Baubetreuung übertragen werden kann - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Dienstleistungsfreiheit - Baubetreuungsauftrag - Personen, denen die Aufgabe der Baubetreuung übertragen werden kann - ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Dienstleistungsfreiheit - Baubetreuungsauftrag - Personen, denen die Aufgabe der Baubetreuung übertragen werden kann - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Europäischen Gemeinschaft für Angehörige der Mitgliedstaaten; Ausschließliche Beauftragung juristischer Personen französischen Rechts mit Aufgaben der Baubetreuung; Beauftragungsvertrag als "öffentlicher ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Grundsätze der Vergabe: Diskriminierungsverbot (Bevorzugung inländischer Bieter)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 92/50/EWG Art. 8; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 9; ; EG Art. 49

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baubetreuungsvertrag ist öffentlicher Dienstleistungsauftrag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Dienstleistungsfreiheit - Baubetreuungsauftrag - Personen, denen die Aufgabe der Baubetreuung übertragen werden kann - ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Dienstleistungsfreiheit bei Baubetreuungsauftrag

Besprechungen u.ä. (2)

  • dstgb-vis.de (Kurzanmerkung)

    Auftragsvergabe unterhalb der EG-Schwellenwerte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Diskriminierungsfreie Auftragsvergabe auch unterhalb der Schwellenwerte! (IBR 2005, 694)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Französische Republik, eingereicht am 17. Juni 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209 vom 24. Juli 1992, S. 1) - Nationale Regelung, die die Bestellung zum ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2006, 54
  • ZfBR 2006, 69
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 03.12.2001 - C-59/00

    Vestergaard

    Auszug aus EuGH, 20.10.2005 - C-264/03
    Denn auch wenn manche Verträge vom Anwendungsbereich der Gemeinschaftsrichtlinien auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens ausgenommen sind, müssen die Auftraggeber, die sie schließen, doch die Grundregeln des EG-Vertrags und insbesondere das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-324/98, Telaustria und Telefonadress, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 60, und vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00, HI, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 47, sowie Beschluss vom 3. Dezember 2001 in der Rechtssache C-59/00, Vestergaard, Slg. 2001, I-9505, Randnr. 20).

    Allein die Tatsache, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber der Auffassung war, dass die in den Richtlinien über öffentliche Aufträge vorgesehenen besonderen strengen Verfahren nicht angemessen sind, wenn es sich um öffentliche Aufträge von geringem Wert handelt, bedeutet nicht, dass diese vom Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts ausgenommen sind (vgl. Beschluss Vestergaard, Randnr. 19).

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus EuGH, 20.10.2005 - C-264/03
    Denn auch wenn manche Verträge vom Anwendungsbereich der Gemeinschaftsrichtlinien auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens ausgenommen sind, müssen die Auftraggeber, die sie schließen, doch die Grundregeln des EG-Vertrags und insbesondere das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-324/98, Telaustria und Telefonadress, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 60, und vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00, HI, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 47, sowie Beschluss vom 3. Dezember 2001 in der Rechtssache C-59/00, Vestergaard, Slg. 2001, I-9505, Randnr. 20).
  • EuGH, 18.11.2004 - C-482/03

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 20.10.2005 - C-264/03
    Danach eingetretene Änderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 18. November 2004 in der Rechtssache C-482/03, Kommission/Irland, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 11, und vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-341/02, Kommission/Deutschland, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 33).
  • EuGH, 13.07.2004 - C-262/02

    DAS IN FRANKREICH GELTENDE VERBOT DER INDIREKTEN FERNSEHWERBUNG FÜR ALKOHOLISCHE

    Auszug aus EuGH, 20.10.2005 - C-264/03
    Außerdem verlangt diese Bestimmung nach ständiger Rechtsprechung die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden oder zu behindern (vgl. u. a. Urteile vom 13. Juli 2004 in den Rechtssachen C-262/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-6569, Randnr. 22, und C-429/02, Bacardi France, Slg. 2004, I-6613, Randnr. 31 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus EuGH, 20.10.2005 - C-264/03
    Desgleichen gelten für Verträge außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 92/50 wie Konzessionsverträge weiterhin die allgemeinen Regeln des EG-Vertrags (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juli 2005 in der Rechtssache C-231/03, Coname, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 16).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

    Auszug aus EuGH, 20.10.2005 - C-264/03
    26 Die französische Regierung beruft sich im Übrigen auf das Urteil vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-399/98 (Ordine degli Architetti u. a., Slg. 2001, I-5409) über die Anwendung der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 199, S. 54).
  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus EuGH, 20.10.2005 - C-264/03
    In der Tat gibt es keinen Grund für die Annahme, dass der Auftraggeber über den Beauftragten eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über seine eigenen Dienststellen und der Beauftragte im Wesentlichen für die öffentliche Stelle oder die öffentlichen Stellen tätig ist, die seine Anteile innehaben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Januar 2005 in der Rechtssache C-26/03, Stadt Halle und RPL Lochau, Slg. 2005, I-1, Randnr. 49).
  • EuGH, 14.04.2005 - C-341/02

    EIN MITGLIEDSTAAT IST NICHT VERPFLICHTET, BEI DER KONTROLLE DER ZAHLUNG DES

    Auszug aus EuGH, 20.10.2005 - C-264/03
    Danach eingetretene Änderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 18. November 2004 in der Rechtssache C-482/03, Kommission/Irland, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 11, und vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-341/02, Kommission/Deutschland, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 33).
  • EuGH, 13.07.2004 - C-429/02

    Bacardi France

    Auszug aus EuGH, 20.10.2005 - C-264/03
    Außerdem verlangt diese Bestimmung nach ständiger Rechtsprechung die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden oder zu behindern (vgl. u. a. Urteile vom 13. Juli 2004 in den Rechtssachen C-262/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-6569, Randnr. 22, und C-429/02, Bacardi France, Slg. 2004, I-6613, Randnr. 31 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus EuGH, 20.10.2005 - C-264/03
    50 Die französische Regierung hat keine Umstände vorgetragen, aus denen sich ergäbe, dass der Auftraggeber für eine Struktur der "internen" Verwaltung einer öffentlichen Dienstleistung im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes verantwortlich wäre (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98, Teckal, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 50, und Coname, Randnr. 26).
  • EuGH, 16.12.2004 - C-313/03

    Kommission / Italien

  • EuGH, 16.01.2003 - C-63/02

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EuGH, 26.02.1991 - C-180/89

    Kommission / Italien

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

  • EuGH, 21.12.2016 - C-51/15

    Remondis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 4 Abs. 2 EUV - Achtung der

    Insoweit ist eine Situation wie die des Ausgangsverfahrens zwar nicht mit der Fallgestaltung im Urteil vom 20. Oktober 2005, Kommission/Frankreich (C-264/03, EU:C:2005:620), identisch.

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den dem Urteil vom 20. Oktober 2005, Kommission/Frankreich (C-264/03, EU:C:2005:620), zugrunde liegenden Sachverhalten nicht um eine dauerhafte, sondern um eine punktuelle Übertragung öffentlicher Gewalt auf eine öffentliche Stelle zur Durchführung eines grundsätzlich in die Zuständigkeit einer anderen Einrichtung fallenden Vorhabens handelte, wobei jene Einrichtung ihre grundsätzliche Zuständigkeit behielt.

  • EuG, 20.05.2010 - T-258/06

    Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften -

    Auch die beiden anderen in der Mitteilung genannten Entscheidungen, die unterhalb der Schwellenwerte liegende Aufträge beträfen (Beschluss des Gerichtshofs vom 3. Dezember 2001, Vestergaard, C-59/00, Slg. 2001, I-9505, und Urteil des Gerichtshofs vom 20. Oktober 2005, Kommission/Frankreich, C-264/03, Slg. 2005, I-8831), könnten keine Verpflichtung zu vorheriger Bekanntmachung begründen.

    Der Gerichtshof habe sich in keiner der Entscheidungen zu einem etwaigen Transparenzerfordernis geäußert, sondern lediglich für den ihm vorliegenden Fall das Diskriminierungsverbot für anwendbar erklärt (Beschluss Vestergaard, Randnrn. 20 und 24, und Urteil Kommission/Frankreich, Randnrn.

    Eine solche allgemeine Verpflichtung zu angemessener Bekanntmachung in Bezug auf Aufträge unterhalb der Schwellenwerte ergebe sich auch nicht aus dem Urteil Kommission/Frankreich (oben in Randnr. 38 angeführt).

    Für den Gerichtshof folge daraus aber nur, dass die streitige französische Bestimmung eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im Sinne von Art. 49 EG darstelle, weil sie im Ergebnis die Aufgabe der Baubetreuung den in einer abschließenden Liste aufgeführten juristischen Personen französischen Rechts vorbehalten habe (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 68).

    Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die in den Gemeinschaftsrichtlinien zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge vorgesehenen besonderen, strengen Verfahren nur für Verträge gelten, deren Auftragswert den in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich festgelegten Schwellenwert überschreitet (Beschluss Vestergaard, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 19, und Urteil Kommission/Frankreich, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 33).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Vergabe von Aufträgen, die aufgrund des Auftragswerts nicht den in den Gemeinschaftsvorschriften vorgesehenen Verfahren unterliegen, sind die Auftraggeber nämlich gleichwohl verpflichtet, die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen (Beschluss Vestergaard, Randnr. 20, und Urteil Kommission/Frankreich, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 32) und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 18. November 1999, Unitron Scandinavia und 3 S, C-275/98, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 29, oben in Randnr. 36 angeführte Urteile Telaustria, Randnr. 62, Coname, Randnr. 16, und Parking Brixen, Randnr. 46, sowie Urteil vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 18).

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in den Urteilen, auf die sich die Bundesrepublik Deutschland stützt, um ihr Vorbringen zu untermauern, zu Konzessionsverträgen bereits entschieden hat, dass die Vergabe einer solchen Konzession zwar nicht durch eine der Vergaberichtlinien geregelt wird, für solche Verträge aber weiterhin die allgemeinen Regeln des EG-Vertrags gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil Coname, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 16, bestätigt durch das Urteil Kommission/Frankreich, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 33).

    Zweitens genügt zu dem oben in Randnr. 38 zusammengefassten Vorbringen der Bundesrepublik Deutschland, wonach der Beschluss Vestergaard (oben in Randnr. 38 angeführt) und das Urteil Kommission/Frankreich (oben in Randnr. 38 angeführt) nur das Diskriminierungsverbot beträfen und daher keine Verpflichtung zur vorherigen Bekanntmachung rechtfertigen könnten, der Hinweis, dass die Verpflichtung zur Transparenz, insbesondere im Wege einer angemessenen Bekanntmachung, nach der oben in Randnr. 76 angeführten Rechtsprechung gerade dem Grundsatz der Gleichbehandlung und dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit entstammt.

    Da diesen Entscheidungen zu entnehmen ist, dass die Grundregeln des EG-Vertrags auf alle öffentlichen Aufträge Anwendung finden, auch wenn diese nicht von den Vergaberichtlinien erfasst werden (Beschluss Vestergaard, Randnr. 19, und Urteil Kommission/Frankreich, Randnrn.

    Was das Erfordernis angemessener Fristen betrifft, die es Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten ermöglichen sollen, eine fundierte Einschätzung vorzunehmen und ein Angebot zu erstellen, ist darauf hinzuweisen, dass die Auftraggeber den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs und das Diskriminierungsverbot beachten müssen, die die Interessen der in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmer schützen sollen, die den in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen öffentlichen Auftraggebern Waren oder Dienstleistungen anbieten möchten (Urteile des Gerichtshofs vom 3. Oktober 2000, University of Cambridge, C-380/98, Slg. 2000, I-8035, Randnr. 16, vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, oben in Randnr. 116 angeführt, Randnr. 41, HI, oben in Randnr. 76 angeführt, Randnr. 43, und Universale-Bau u. a., oben in Randnr. 111 angeführt, Randnr. 51).

    Nach alledem soll der in Punkt 2.2 der Mitteilung in Bezug auf die Auftragsvergabe aufgeführte Mittelkatalog im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs gewährleisten, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung potenzieller Bieter, die Transparenzpflicht sowie die Grundsätze des freien Dienstleistungsverkehrs (oben in Randnr. 111 angeführte Urteile Kommission/Belgien, Randnr. 54, und Universale-Bau u. a., Randnr. 93) und des freien Wettbewerbs (Urteil vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, oben in Randnr. 116 angeführt, Randnr. 49) gewahrt werden; er führt daher keine neuen Verpflichtungen ein, die mit einer Nichtigkeitsklage angefochten werden können.

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2007 - Verg 2/07

    Vergaberechtliche Anforderungen an Investorenauswahl und Umwandlung eines

    c) Gleichfalls ist durch die Rechtsprechung des EuGH geklärt, dass die Frage, ob der Vertrag nach nationalem Recht öffentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Natur ist, für die Einordnung als "Bauauftrag" unerheblich ist (a.a.O., Rdnr. 40; Urteil vom 20.Oktober 2005 - C-264/03 Rdnr. 36; vgl. auch schon Urteil vom 12. Juli 2001 - C-399/98, Rdnr. 73, ZfBR 2002, 286).
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