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   EuGH, 24.11.2005 - C-366/04   

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https://dejure.org/2005,5099
EuGH, 24.11.2005 - C-366/04 (https://dejure.org/2005,5099)
EuGH, Entscheidung vom 24.11.2005 - C-366/04 (https://dejure.org/2005,5099)
EuGH, Entscheidung vom 24. November 2005 - C-366/04 (https://dejure.org/2005,5099)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Vorschrift, die den Verkauf von Zuckerwaren ohne Umhüllung aus Automaten verbietet - Lebensmittelhygiene

  • Europäischer Gerichtshof

    Schwarz

    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Vorschrift, die den Verkauf von Zuckerwaren ohne Umhüllung aus Automaten verbietet - Lebensmittelhygiene

  • EU-Kommission PDF

    Schwarz

    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Vorschrift, die den Verkauf von Zuckerwaren ohne Umhüllung aus Automaten verbietet - Lebensmittelhygiene

  • EU-Kommission

    Schwarz

    Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung , Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen Inverkehrbringens von Zuckerwaren ohne Umhüllung aus Automaten; Rechtmäßigkeit der Untersagung des Anbietens von Zuckerwaren ohne Umhüllung aus Automaten; Rechtfertigung des Verbotes des Feilbietens von ...

  • Judicialis

    EG Art. 28; ; EG Art. 30; ; EG Art. 29; ; Richtlinie 93/43/EWG Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Vorschrift, die den Verkauf von Zuckerwaren ohne Umhüllung aus Automaten verbietet - Lebensmittelhygiene; Sachgebiete: Freier Warenverkehr, Mengenmäßige Beschränkungen, Maßnahmen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Warenverkehr - ÖSTERREICH KANN DEN VERKAUF VON UNVERPACKTEM KAUGUMMI AUS AUTOMATEN VERBIETEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Schwarz

    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Vorschrift, die den Verkauf von Zuckerwaren ohne Umhüllung aus Automaten verbietet - Lebensmittelhygiene

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Unabhängigen Verwaltungssenats Salzburg vom 16. August 2004 in Sachen Georg Schwarz gegen Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Unabhängigen Verwaltungssenats des Landes Salzburg - Auslegung der Artikel 28 bis 30 EG und des Artikels 7 der Richtlinie 93/43/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Lebensmittelhygiene (ABl. L 175, S. 1) - Vereinbarkeit einer nationalen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 05.02.2004 - C-270/02

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 24.11.2005 - C-366/04
    28 Das in Artikel 28 EG aufgestellte Verbot der Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen erfasst jede Maßnahme, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. insbesondere Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, Reinheitsgebot für Bier, Slg. 1987, 1227, Randnr. 27, vom 23. September 2003 in der Rechtssache C-192/01, Kommission/Dänemark, Slg. 2003, I-9693, Randnr. 39, und vom 5. Februar 2004 in der Rechtssache C-270/02, Kommission/Italien, Slg. 2004, I-1559, Randnr. 18).

    30 Nach ständiger Rechtsprechung verstößt jedoch eine nationale Regelung, die den freien Warenverkehr behindert, dann nicht notwendigerweise gegen das Gemeinschaftsrecht, wenn sie durch einen der in Artikel 30 EG aufgezählten Gründe des Gemeinwohls oder, sofern sie unterschiedslos anwendbar ist, durch eines der in der Rechtsprechung des Gerichtshofes aufgestellten zwingenden Erfordernisse gerechtfertigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe-Zentral, Cassis de Dijon, Slg. 1979, 649, Randnr. 8, und Urteil Kommission/Italien, Randnr. 21).

  • EuGH, 25.07.1991 - C-1/90

    Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivia / Departamento de Sanidad y

    Auszug aus EuGH, 24.11.2005 - C-366/04
    32 Was das Inverkehrbringen von Lebensmitteln angeht, hat der Gerichtshof entschieden, dass in Ermangelung einer Harmonisierung die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Erfordernisse des freien Verkehrs innerhalb der Gemeinschaft bestimmen können, in welchem Umfang sie den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gewährleisten wollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 174/82, Sandoz, Slg. 1983, 2445, Randnr. 16, vom 25. Juli 1991 in den Rechtssachen C-1/90 und C-176/90, Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivía, Slg. 1991, I-4151, Randnr. 16, vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-271/92, LPO, Slg. 1993, I-2899, Randnr. 10, Kommission/Dänemark, Randnr. 42, und vom 2. Dezember 2004 in der Rechtssache C-41/02, Kommission/Niederlande, Slg. 2004, I-11375, Randnr. 42).

    37 Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass nichts in den Akten den Schluss zulässt, dass die zur Rechtfertigung des § 2 der ZuckerwarenhygieneVO angeführten Gründe der öffentlichen Gesundheit missbraucht und zur Diskriminierung von Waren aus anderen Mitgliedstaaten oder zum mittelbaren Schutz bestimmter nationaler Produktionen verwandt worden wären (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79, Henn und Darby, Slg. 1979, 3795, Randnr. 21, und Urteil Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivía, Randnr. 20).

  • EuGH, 23.09.2003 - C-192/01

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus EuGH, 24.11.2005 - C-366/04
    28 Das in Artikel 28 EG aufgestellte Verbot der Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen erfasst jede Maßnahme, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. insbesondere Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, Reinheitsgebot für Bier, Slg. 1987, 1227, Randnr. 27, vom 23. September 2003 in der Rechtssache C-192/01, Kommission/Dänemark, Slg. 2003, I-9693, Randnr. 39, und vom 5. Februar 2004 in der Rechtssache C-270/02, Kommission/Italien, Slg. 2004, I-1559, Randnr. 18).

    32 Was das Inverkehrbringen von Lebensmitteln angeht, hat der Gerichtshof entschieden, dass in Ermangelung einer Harmonisierung die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Erfordernisse des freien Verkehrs innerhalb der Gemeinschaft bestimmen können, in welchem Umfang sie den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gewährleisten wollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 174/82, Sandoz, Slg. 1983, 2445, Randnr. 16, vom 25. Juli 1991 in den Rechtssachen C-1/90 und C-176/90, Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivía, Slg. 1991, I-4151, Randnr. 16, vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-271/92, LPO, Slg. 1993, I-2899, Randnr. 10, Kommission/Dänemark, Randnr. 42, und vom 2. Dezember 2004 in der Rechtssache C-41/02, Kommission/Niederlande, Slg. 2004, I-11375, Randnr. 42).

  • EuGH, 14.12.1979 - 34/79

    Henn und Darby

    Auszug aus EuGH, 24.11.2005 - C-366/04
    37 Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass nichts in den Akten den Schluss zulässt, dass die zur Rechtfertigung des § 2 der ZuckerwarenhygieneVO angeführten Gründe der öffentlichen Gesundheit missbraucht und zur Diskriminierung von Waren aus anderen Mitgliedstaaten oder zum mittelbaren Schutz bestimmter nationaler Produktionen verwandt worden wären (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79, Henn und Darby, Slg. 1979, 3795, Randnr. 21, und Urteil Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivía, Randnr. 20).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 24.11.2005 - C-366/04
    30 Nach ständiger Rechtsprechung verstößt jedoch eine nationale Regelung, die den freien Warenverkehr behindert, dann nicht notwendigerweise gegen das Gemeinschaftsrecht, wenn sie durch einen der in Artikel 30 EG aufgezählten Gründe des Gemeinwohls oder, sofern sie unterschiedslos anwendbar ist, durch eines der in der Rechtsprechung des Gerichtshofes aufgestellten zwingenden Erfordernisse gerechtfertigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe-Zentral, Cassis de Dijon, Slg. 1979, 649, Randnr. 8, und Urteil Kommission/Italien, Randnr. 21).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 24.11.2005 - C-366/04
    28 Das in Artikel 28 EG aufgestellte Verbot der Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen erfasst jede Maßnahme, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. insbesondere Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, Reinheitsgebot für Bier, Slg. 1987, 1227, Randnr. 27, vom 23. September 2003 in der Rechtssache C-192/01, Kommission/Dänemark, Slg. 2003, I-9693, Randnr. 39, und vom 5. Februar 2004 in der Rechtssache C-270/02, Kommission/Italien, Slg. 2004, I-1559, Randnr. 18).
  • EuGH, 14.07.1983 - 174/82

    Sandoz

    Auszug aus EuGH, 24.11.2005 - C-366/04
    32 Was das Inverkehrbringen von Lebensmitteln angeht, hat der Gerichtshof entschieden, dass in Ermangelung einer Harmonisierung die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Erfordernisse des freien Verkehrs innerhalb der Gemeinschaft bestimmen können, in welchem Umfang sie den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gewährleisten wollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 174/82, Sandoz, Slg. 1983, 2445, Randnr. 16, vom 25. Juli 1991 in den Rechtssachen C-1/90 und C-176/90, Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivía, Slg. 1991, I-4151, Randnr. 16, vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-271/92, LPO, Slg. 1993, I-2899, Randnr. 10, Kommission/Dänemark, Randnr. 42, und vom 2. Dezember 2004 in der Rechtssache C-41/02, Kommission/Niederlande, Slg. 2004, I-11375, Randnr. 42).
  • EuGH, 12.03.1987 - 178/84

    Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen

    Auszug aus EuGH, 24.11.2005 - C-366/04
    28 Das in Artikel 28 EG aufgestellte Verbot der Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen erfasst jede Maßnahme, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. insbesondere Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, Reinheitsgebot für Bier, Slg. 1987, 1227, Randnr. 27, vom 23. September 2003 in der Rechtssache C-192/01, Kommission/Dänemark, Slg. 2003, I-9693, Randnr. 39, und vom 5. Februar 2004 in der Rechtssache C-270/02, Kommission/Italien, Slg. 2004, I-1559, Randnr. 18).
  • EuGH, 08.06.1993 - C-373/92

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 24.11.2005 - C-366/04
    33 Die getroffenen Maßnahmen müssen jedoch dazu geeignet sein, eines oder mehrere der in Artikel 30 EG genannten Ziele, im vorliegenden Fall den Schutz der öffentlichen Gesundheit, zu erreichen; außerdem müssen sie verhältnismäßig sein, d. h., sie dürfen nicht über das zur Erreichung des verfolgten Zieles Erforderliche hinausgehen (vgl. insbesondere Urteil LPO, Randnr. 12, und Urteil vom 8. Juni 1993 in der Rechtssache C-373/92, Kommission/Belgien, Slg. 1993, I-3107, Randnr. 8).
  • EuGH, 25.05.1993 - C-271/92

    Laboratoire de prothèses oculaires / Union nationale des syndicats d'opticiens de

    Auszug aus EuGH, 24.11.2005 - C-366/04
    32 Was das Inverkehrbringen von Lebensmitteln angeht, hat der Gerichtshof entschieden, dass in Ermangelung einer Harmonisierung die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Erfordernisse des freien Verkehrs innerhalb der Gemeinschaft bestimmen können, in welchem Umfang sie den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gewährleisten wollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 174/82, Sandoz, Slg. 1983, 2445, Randnr. 16, vom 25. Juli 1991 in den Rechtssachen C-1/90 und C-176/90, Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivía, Slg. 1991, I-4151, Randnr. 16, vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-271/92, LPO, Slg. 1993, I-2899, Randnr. 10, Kommission/Dänemark, Randnr. 42, und vom 2. Dezember 2004 in der Rechtssache C-41/02, Kommission/Niederlande, Slg. 2004, I-11375, Randnr. 42).
  • EuGH, 02.12.2004 - C-41/02

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 30

  • EuGH, 14.09.2006 - C-158/04

    Alfa Vita Vassilopoulos - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Mengenmäßige

    15 Das in Artikel 28 EG aufgestellte Verbot der Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen erfasst jede Maßnahme, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, "Reinheitsgebot für Bier", Slg. 1987, 1227, Randnr. 27, vom 23. September 2003 in der Rechtssache C-192/01, Kommission/Dänemark, Slg. 2003, I-9693, Randnr. 39, und vom 24. November 2005 in der Rechtssache C-366/04, Schwarz, Slg. 2005, I-10139, Randnr. 28).

    20 Nach ständiger Rechtsprechung kann eine nationale Regelung, die den freien Warenverkehr behindert, durch einen der in Artikel 30 EG aufgezählten Gründe des Gemeinwohls oder, sofern sie unterschiedslos anwendbar ist, durch eines der in der Rechtsprechung des Gerichtshofes aufgestellten zwingenden Erfordernisse gerechtfertigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", Slg. 1979, 649, Randnr. 8, und Urteil Schwarz, Randnr. 30).

  • EuGH, 26.10.2006 - C-65/05

    Generelles Verbot von elektronischen Spielen eines EU-Mitglieds-Staates

    31 Der Gerichtshof hat jedoch wiederholt entschieden, dass eine nationale Regelung, die den freien Warenverkehr behindert, dann nicht notwendigerweise gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, wenn sie durch einen der in Artikel 30 EG aufgezählten Gründe des Gemeinwohls oder durch eines der in der Rechtsprechung des Gerichtshofes aufgestellten zwingenden Erfordernisse gerechtfertigt werden kann (Urteil vom 24. November 2005 in der Rechtssache C-366/04, Schwarz, Slg. 2005, I-10139, Randnr. 30 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-547/14

    Philip Morris Brands u.a. - Rechtsangleichung - Richtlinie 2014/40/EU -

    62 - Urteil British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco (C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 64, zweiter Satz); vgl. außerdem Urteile Rau Lebensmittelwerke (261/81, EU:C:1982:382, Rn. 15), Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, EU:C:1993:905, Rn. 15) und Schwarz (C-366/04, EU:C:2005:719, Rn. 29).
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