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   EuGH, 08.12.2005 - C-33/04   

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https://dejure.org/2005,2634
EuGH, 08.12.2005 - C-33/04 (https://dejure.org/2005,2634)
EuGH, Entscheidung vom 08.12.2005 - C-33/04 (https://dejure.org/2005,2634)
EuGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - C-33/04 (https://dejure.org/2005,2634)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Telekommunikation - Richtlinie 97/33/EG - Artikel 7 Absatz 5 - Verpflichtung zur Überprüfung der Einhaltung der Kostenrechnungssysteme durch eine unabhängige zuständige Stelle und zur Veröffentlichung einer entsprechenden ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Luxemburg

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Telekommunikation - Richtlinie 97/33/EG - Artikel 7 Absatz 5 - Verpflichtung zur Überprüfung der Einhaltung der Kostenrechnungssysteme durch eine unabhängige zuständige Stelle und zur Veröffentlichung einer entsprechenden ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Luxemburg

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Telekommunikation - Richtlinie 97/33/EG - Artikel 7 Absatz 5 - Verpflichtung zur Überprüfung der Einhaltung der Kostenrechnungssysteme durch eine unabhängige zuständige Stelle und zur Veröffentlichung einer entsprechenden ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Luxemburg

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Verbraucherschutz

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Gegenstands einer Vertragsverletzungsklage; Eingrenzung des Klagegegenstandes durch ein Vorverfahren; Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Einrichtung einer Regulierungsbehörde; Verstoß Luxemburgs gegen die Verpflichtung eine Regulierungsbehörde ...

  • Judicialis

    EG Art. 226; ; RL 97/33 Art. 7 Abs. 5; ; RL 98/10 Art. 18 Abs. 1; ; RL 98/10 Art. 18 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Telekommunikation - Richtlinie 97/33/EG - Artikel 7 Absatz 5 - Verpflichtung zur Überprüfung der Einhaltung der Kostenrechnungssysteme durch eine unabhängige zuständige Stelle und zur Veröffentlichung einer entsprechenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Luxemburg

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Telekommunikation - Richtlinie 97/33/EG - Artikel 7 Absatz 5 - Verpflichtung zur Überprüfung der Einhaltung der Kostenrechnungssysteme durch eine unabhängige zuständige Stelle und zur Veröffentlichung einer entsprechenden ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Großherzogtum Luxemburg, eingereicht am 29. Januar 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 7 Absatz 5 der Richtlinie 97/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 über die Zusammenschaltung in der Telekommunikation im Hinblick auf die Sicherstellung eines Universaldienstes und der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 10.03.2005 - C-236/04

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 08.12.2005 - C-33/04
    31 Mit Urteil vom 10. März 2005 in der Rechtssache C-236/04 (Kommission/Luxemburg, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) hat der Gerichtshof festgestellt, dass das Großherzogtum Luxemburg gegen seine Verpflichtungen aus den Richtlinien 2002/19, 2002/20, 2002/21 und 2002/22 verstoßen hat, indem es nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um diesen Richtlinien nachzukommen.

    Außerdem mache die Klageerhebung in der Rechtssache C-236/04, Kommission/Luxemburg, die Aufrechterhaltung der vorliegenden Klage gänzlich überflüssig und zeige, dass das Vorgehen der Kommission in der vorliegenden Rechtssache nur von ihrem Wunsch geleitet sei, eine solche Verurteilung durch den Gerichtshof für eine praktisch beendete Verletzung zu erreichen.

  • EuGH, 01.02.2001 - C-333/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 08.12.2005 - C-33/04
    Ihr fällt nämlich kraft ihres Amtes im Allgemeininteresse die Aufgabe zu, die Ausführung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (vgl. Urteile vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1025, Randnr. 23, und vom 2. Juni 2005 in der Rechtssache C-394/02, Kommission/Griechenland, Slg. 2005, I-0000, Randnrn.

    66 Im Übrigen ist es Sache der Kommission, zu beurteilen, ob ein Einschreiten gegen einen Mitgliedstaat zweckmäßig ist, die ihrer Ansicht nach verletzten Bestimmungen zu benennen und den Zeitpunkt für die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens zu wählen, wobei die Erwägungen, die für diese Wahl bestimmend sind, die Zulässigkeit der Klage nicht beeinflussen (Urteile vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-317/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1994, I-2039, Randnr. 4, vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-35/96, Kommission/Italien, Slg. 1998, I-3851, Randnr. 27, und Kommission/Frankreich, Randnr. 24).

  • EuGH, 12.05.2005 - C-287/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 08.12.2005 - C-33/04
    76 Zwar kann eine Vertragsverletzungsklage durch die überlange Dauer des Vorverfahrens unzulässig werden, doch gilt dies nach der Rechtsprechung nur in den Fällen, in denen das Verhalten der Kommission die Widerlegung ihrer Argumente erschwert und damit die Verfahrensrechte verletzt hat; der betroffene Mitgliedstaat hat daher eine solche Erschwernis zu beweisen (vgl. Urteil vom 12. Mai 2005 in der Rechtssache C-287/03, Kommission/Belgien, Slg. 2005, I-3761, Randnr. 14 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.06.2002 - C-474/99

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 08.12.2005 - C-33/04
    67 Während schließlich allein die Kommission die Zweckmäßigkeit der Einreichung und Aufrechterhaltung einer Vertragsverletzungsklage beurteilt, prüft der Gerichtshof, ob die gerügte Vertragsverletzung vorliegt, ohne dass er über die Ausübung des Ermessens durch die Kommission zu entscheiden hätte (vgl. Urteil vom 13. Juni 2002 in der Rechtssache C-474/99, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-5293, Randnr. 25).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus EuGH, 08.12.2005 - C-33/04
    80 Die luxemburgische Regierung macht, erstens, geltend, den Rügen der Kommission könne hier mit der Anwendung des Urteils vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-129/96 (Inter-Environnement Wallonie, Slg. 1997, I-7411) begegnet werden.
  • EuGH, 05.06.2003 - C-145/01

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 08.12.2005 - C-33/04
    Nur wenn diese Garantie beachtet wird, erlaubt das kontradiktorische Verfahren vor dem Gerichtshof diesem, zu entscheiden, ob der Mitgliedstaat tatsächlich gegen die Verpflichtungen verstoßen hat, deren Verletzung die Kommission geltend macht (vgl. Urteil vom 5. Juni 2003 in der Rechtssache C-145/01, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-5581, Randnr. 17 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.06.2005 - C-456/03

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 08.12.2005 - C-33/04
    36 Nach ständiger Rechtsprechung wird der Gegenstand einer Vertragsverletzungsklage nach Artikel 226 EG durch das in dieser Bestimmung vorgesehene Vorverfahren eingegrenzt, so dass die Klage auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein muss wie die mit Gründen versehene Stellungnahme (vgl. Urteil vom 16. Juni 2005 in der Rechtssache C-456/03, Kommission/Italien, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 35 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.06.2005 - C-394/02

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 08.12.2005 - C-33/04
    Ihr fällt nämlich kraft ihres Amtes im Allgemeininteresse die Aufgabe zu, die Ausführung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (vgl. Urteile vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1025, Randnr. 23, und vom 2. Juni 2005 in der Rechtssache C-394/02, Kommission/Griechenland, Slg. 2005, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 14.07.2005 - C-433/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Aushandlung,

    Auszug aus EuGH, 08.12.2005 - C-33/04
    37 Daraus, dass der Gegenstand der nach Artikel 226 EG erhobenen Klage durch das in dieser Bestimmung vorgesehene Vorverfahren eingegrenzt wird, kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darlegung der Rügen im Mahnschreiben, im Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand nicht erweitert oder geändert worden ist (vgl. Urteile vom 16. Juni 2005, Kommission/Italien, Randnr. 39, und vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache C-433/03, Kommission/Deutschland, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 28).
  • EuGH, 10.09.1996 - C-61/94

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 08.12.2005 - C-33/04
    43 Jedoch ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung im Rahmen einer auf Artikel 226 EG gestützten Klage nach der Rechtsprechung nach dem Stand des Gemeinschaftsrechts am Ende der Frist zu beurteilen, die die Kommission dem betroffenen Mitgliedstaat für ein Handeln gemäß ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt hat (vgl. Urteile vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-61/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-3989, Randnr. 42, vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 32, und vom 12. Juni 2003, Kommission/Italien, Randnr. 21).
  • EuGH, 01.06.1994 - C-317/92

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 18.06.1998 - C-35/96

    Kommission / Italien

  • EuGH, 09.11.1999 - C-365/97

    Kommission / Italien

  • EuGH, 12.06.2003 - C-363/00

    Kommission / Italien

  • EuGH, 18.11.2020 - C-371/19

    Kommission/ Deutschland (Remboursement de TVA - Factures) - Vertragsverletzung

    Ihr fällt nämlich kraft ihres Amtes im Allgemeininteresse die Aufgabe zu, die Ausführung des Unionsrechts durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (Urteile vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, C-33/04, EU:C:2005:750, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 24. März 2009, Danske Slagterier, C-445/06, EU:C:2009:178, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2007 - C-503/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 228

    26 - Urteile vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg (C-33/04, Slg. 2005, I-10629, Randnr. 65), vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich (C-333/99, Slg. 2001, I-1025, Randnr. 23), vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland (C-394/02, Slg. 2005, I-4713, Randnrn.

    27 - Urteile Kommission/Luxemburg (zitiert in Fn. 26, Randnr. 66), vom 1. Juni 1994, Kommission/Deutschland (C-317/92, Slg. 1994, I-2039, Randnr. 4), vom 18. Juni 1998, Kommission/Italien (C-35/96, Slg. 1998, I-3851, Randnr. 27), und Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 26, Randnr. 24).

    28 - Urteil Kommission/Luxemburg (zitiert in Fn. 26, Randnr. 66) mit Hinweis auf das Urteil vom 13. Juni 2002, Kommission/Spanien (C-474/99, Slg. 2002, I-5293, Randnr. 25).

  • EuGH, 06.10.2009 - C-562/07

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Doch gilt dies nach der Rechtsprechung nur in den Fällen, in denen das Verhalten der Kommission die Widerlegung ihrer Argumente erschwert und damit die Verteidigungsrechte des betroffenen Mitgliedstaats verletzt hat, der eine solche Erschwernis zu beweisen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, C-33/04, Slg. 2005, I-10629, Randnr. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zweitens ist zum Grundsatz der Rechtssicherheit auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach zum einen das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2002, Kommission/Griechenland, C-173/01, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 14. April 2005, Kommission/Luxemburg, C-519/03, Slg. 2005, I-3067, Randnr. 18), und zum anderen das Interesse der Kommission an der Erhebung einer Klage nach Art. 226 EG auch dann besteht, wenn die vorgeworfene Vertragsverletzung nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist abgestellt wurde (Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Luxemburg, Randnr. 19).

    Drittens genügt zu der Rüge eines Ermessensmissbrauchs der Hinweis, dass die Kommission nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kein Klageinteresse nachzuweisen braucht und auch nicht die Gründe darlegen muss, die sie zur Erhebung einer Vertragsverletzungsklage veranlassten (vgl. u. a. Urteile vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, C-333/99, Slg. 2001, I-1025, Randnr. 24, vom 13. Juni 2002, Kommission/Spanien, C-474/99, Slg. 2002, I-5293, Randnr. 25, sowie vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-715/17

    Kommission/ Polen (Mécanisme temporaire de relocalisation de demandeurs de

    Im Urteil Kommission/Luxemburg(132) hatte sich der Gerichtshof mit einem ähnlichen Vorbringen im Hinblick auf ein Staatsangehörigkeitserfordernis für das Notaramt zu befassen.

    92 Ich möchte nochmals daran erinnern, dass "der Gegenstand einer Vertragsverletzungsklage ... durch das ... Vorverfahren eingegrenzt [wird], so dass die Klage auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein muss wie die mit Gründen versehene Stellungnahme" (vgl. Urteil vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, C-33/04, EU:C:2005:750, Rn. 36).

  • EuGH, 08.07.2010 - C-171/08

    Das Halten von "golden shares" an Portugal Telecom durch den portugiesischen

    Hinsichtlich der zweiten Einrede der Unzulässigkeit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Gegenstand einer Vertragsverletzungsklage nach Art. 226 EG durch die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission festgelegt wird, so dass die Klage auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein muss wie diese Stellungnahme (vgl. Urteil vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, C-33/04, Slg. 2005, I-10629, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.05.2009 - C-531/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Ist sie der Ansicht, dass ein Mitgliedstaat gegen diese Bestimmungen verstoßen hat, obliegt es ihr, zu beurteilen, ob ein Einschreiten gegen diesen Mitgliedstaat zweckmäßig ist, die von ihm verletzten Bestimmungen zu benennen und den Zeitpunkt für die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen diesen Staat zu wählen, wobei die Erwägungen, die für diese Wahl bestimmend sind, die Zulässigkeit ihrer Klage nicht beeinflussen können (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 18. Juni 1998, Kommission/Italien, C-35/96, Slg. 1998, I-3851, Randnr. 27, und vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, C-33/04, Slg. 2005, I-10629, Randnr. 66).
  • EuGH, 06.12.2007 - C-456/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG -

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es Sache der Kommission, zu beurteilen, ob ein Einschreiten gegen einen Mitgliedstaat zweckmäßig ist, sowie die ihrer Ansicht nach verletzten Bestimmungen zu benennen und den Zeitpunkt für die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens zu wählen, wobei die Erwägungen, die für diese Wahl bestimmend sind, die Zulässigkeit der Klage nicht beeinflussen (vgl. Urteil vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, C-33/04, Slg. 2005, I-10629, Randnr. 66).

    Ihr fällt nämlich kraft ihres Amtes im Allgemeininteresse die Aufgabe zu, die Ausführung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (vgl. Urteil Kommission/Luxemburg, Randnr. 65).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-719/17

    Kommission/ Tschechische Republik (Mécanisme temporaire de relocalisation de

    Im Urteil Kommission/Luxemburg(132) hatte sich der Gerichtshof mit einem ähnlichen Vorbringen im Hinblick auf ein Staatsangehörigkeitserfordernis für das Notaramt zu befassen.

    92 Ich möchte nochmals daran erinnern, dass "der Gegenstand einer Vertragsverletzungsklage ... durch das ... Vorverfahren eingegrenzt [wird], so dass die Klage auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein muss wie die mit Gründen versehene Stellungnahme" (vgl. Urteil vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, C-33/04, EU:C:2005:750, Rn. 36).

  • EuGH, 05.07.2007 - C-255/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    14 und 15 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, C-33/04, Slg. 2005, I-10629, Randnr. 65).

    Im Übrigen ist es Sache der Kommission, zu beurteilen, ob ein Einschreiten gegen einen Mitgliedstaat zweckmäßig ist, die ihrer Ansicht nach verletzten Bestimmungen zu benennen und den Zeitpunkt für die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens zu wählen, wobei die Erwägungen, die für diese Wahl bestimmend sind, die Zulässigkeit der Klage nicht beeinflussen (vgl. Urteil vom 18. Juni 1998, Kommission/Italien, C-35/96, Slg. 1998, I-3851, Randnr. 27, und Urteil Kommission/Luxemburg, Randnr. 66).

    Dabei hat der Gerichtshof zu prüfen, ob die gerügte Vertragsverletzung vorliegt, ohne dass er über die Ausübung des Ermessens durch die Kommission zu entscheiden hätte (vgl. Urteile vom 13. Juni 2002, Kommission/Spanien, C-474/99, Slg. 2002, I-5293, Randnr. 25, und Urteil Kommission/Luxemburg, Randnr. 67).

  • EuGH, 14.11.2013 - C-514/11

    LPN / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung

    Wenn sie der Ansicht ist, ein Mitgliedstaat sei seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen, ist es nämlich Sache der Kommission, zu beurteilen, ob ein Einschreiten gegen diesen Staat zweckmäßig ist, die ihrer Ansicht nach von ihm verletzten Bestimmungen zu benennen und den Zeitpunkt für die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen ihn zu wählen (vgl. insbesondere Urteile vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, C-33/04, Slg. 2005, I-10629, Randnr. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 7. Oktober 2010, Kommission/Portugal, C-154/09, Randnr. 51).
  • EuGH, 26.05.2011 - C-306/08

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-718/17

    Kommission/ Ungarn (Mécanisme temporaire de relocalisation de demandeurs de

  • EuGH, 10.11.2011 - C-212/09

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und

  • EuGH, 19.09.2017 - C-552/15

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • EuGH, 22.04.2010 - C-423/07

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-445/06

    Danske Slagterier - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Art. 28 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-456/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-235/17

    Kommission/ Ungarn (Usufruits sur terres agricoles)

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-152/07

    Arcor u.a. - Telekommunikation - Finanzierung von Verpflichtungen des

  • EuGH, 10.09.2009 - C-457/07

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation)

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-514/11

    LPN / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang zu

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-490/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Maßstäbe

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08

    Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-20/09

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Zugang zum Teilnehmeranschluss

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-523/04

    Kommission / Niederlande - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2006 - C-484/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Arbeitszeit - Tägliche und wöchentliche

  • EuGH, 09.11.2006 - C-236/05

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-178/05

    Kommission / Griechenland - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2009 - C-423/07

    Kommission / Spanien - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Baukonzessionen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-262/06

    Deutsche Telekom - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Neuer

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2012 - C-569/10

    Kommission / Polen - Vertragsverletzungsklage - Zulässigkeit der Klage -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-153/07

    Communication Services TELE2 - Telekommunikation - Finanzierung von

  • EuGH, 15.10.2014 - C-323/13

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-75/22

    Kommission/ Tschechische Republik (Qualifications professionnelles)

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