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   EuGH, 17.02.2005 - C-215/03   

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EuGH, 17.02.2005 - C-215/03 (https://dejure.org/2005,1420)
EuGH, Entscheidung vom 17.02.2005 - C-215/03 (https://dejure.org/2005,1420)
EuGH, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - C-215/03 (https://dejure.org/2005,1420)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit - Einreise- und Aufenthaltsrecht von Angehörigen der Mitgliedstaaten - Verpflichtung zur Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses - Voraussetzung für die Anerkennung des Aufenthaltsrechts - Sanktion - Vorschrift über die Inhaftnahme zum Zweck der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Oulane

    Freizügigkeit - Einreise- und Aufenthaltsrecht von Angehörigen der Mitgliedstaaten - Verpflichtung zur Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses - Voraussetzung für die Anerkennung des Aufenthaltsrechts - Sanktion - Vorschrift über die Inhaftnahme zum Zweck der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Oulane

  • EU-Kommission PDF

    Salah Oulane gegen Minister voor Vreemdelingenzaken en Integratie.

    Freizügigkeit - Einreise- und Aufenthaltsrecht von Angehörigen der Mitgliedstaaten - Verpflichtung zur Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses - Voraussetzung für die Anerkennung des Aufenthaltsrechts - Sanktion - Vorschrift über die Inhaftnahme zum Zweck der ...

  • EU-Kommission

    Salah Oulane gegen Minister voor Vreemdelingenzaken en Integratie

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen bezüglich der Auslegung einer Richtlinie ; Aufhebung der Reisebeschränkungen und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs ; ...

  • Judicialis

    Richtlinie 73/148/EWG Art. 4 Abs. 2; ; Richtlinie 73/148/EWG Art. 6; ; EG Art. 49; ; EG Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit - Einreise- und Aufenthaltsrecht von Angehörigen der Mitgliedstaaten - Verpflichtung zur Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses - Voraussetzung für die Anerkennung des Aufenthaltsrechts - Sanktion - Vorschrift über die Inhaftnahme zum Zweck der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Urteil der Rechtbank 's-Gravenhage vom 12. Mai 2003 in dem Rechtsstreit S. Oulane gegen Minister für Ausländerfragen und Integration

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank 's-Gravenhage (Niederlande) -Auslegung des Artikels 4 Absatz 2 der Richtlinie 73/148/EWG des Rates vom 21. Mai 1973 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1033
  • NVwZ 2005, 922 (Ls.)
  • EuZW 2005, 183
  • DVBl 2005, 495
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 25.07.2002 - C-459/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES

    Auszug aus EuGH, 17.02.2005 - C-215/03
    25 Kann der Betroffene zwar keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, seine Staatsangehörigkeit aber zweifelsfrei mit anderen Mitteln nachweisen, so kann der Aufnahmemitgliedstaat dessen Aufenthaltsrecht nicht schon mit der Begründung in Zweifel ziehen, dass er weder das eine noch das andere der genannten Dokumente vorgelegt habe (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf Angehörige von Drittländern Urteil vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-459/99, MRAX, Slg. 2002, I-6591, Randnr. 62).

    40 Zum anderen würden Haft- oder Abschiebungsmaßnahmen, die ausschließlich darauf gestützt wären, dass der Betroffene gesetzliche Formalitäten in Bezug auf die Ausländerüberwachung nicht erfüllt hat, den Kern des unmittelbar vom Gemeinschaftsrecht verliehenen Aufenthaltsrechts antasten und stünden offensichtlich außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung (vgl. Urteile vom 3. Juli 1980 in der Rechtssache 157/79, Pieck, Slg. 1980, 2171, Randnrn. 18 und 19, vom 12. Dezember 1989 in der Rechtssache C-265/88, Messner, Slg. 1989, I-4209, Randnr. 14, und Urteil MRAX, Randnr. 78).

    Die Tatsache, dass die für Einreise, Ortswechsel und Aufenthalt von Ausländern geltenden gesetzlichen Formalitäten nicht erfüllt sind, kann jedoch als solche keine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bedeuten (vgl. Urteile Royer, Randnr. 47, und MRAX, Randnr. 79).

  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

    Auszug aus EuGH, 17.02.2005 - C-215/03
    17 Nach ständiger Rechtsprechung fließt das Recht der Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats einzureisen und sich dort zu den vom EG-Vertrag genannten Zwecken aufzuhalten, unmittelbar aus dem EG-Vertrag oder, je nach Sachlage, aus den zu seiner Durchführung ergangenen Bestimmungen (Urteile vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75, Royer, Slg. 1976, 497, Randnr. 31, und vom 5. März 1991 in der Rechtssache C-376/89, Giagounidis, Slg. 1991, I-1069, Randnr. 12).

    Die Tatsache, dass die für Einreise, Ortswechsel und Aufenthalt von Ausländern geltenden gesetzlichen Formalitäten nicht erfüllt sind, kann jedoch als solche keine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bedeuten (vgl. Urteile Royer, Randnr. 47, und MRAX, Randnr. 79).

  • EuGH, 05.12.1989 - 3/88

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 17.02.2005 - C-215/03
    33 Artikel 49 EG stellt nämlich im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs eine besondere Ausprägung des Grundsatzes der Gleichbehandlung nach Artikel 12 EG dar, der jede Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet (vgl. Urteile vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88, Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035, Randnr. 8, und vom 16. Januar 2003 in der Rechtssache C-388/01, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-721, Randnr. 13).

    41 Eine Haftmaßnahme kann nur aufgrund einer ausdrücklichen Ausnahmevorschrift wie etwa Artikel 8 der Richtlinie 73/148 gerechtfertigt sein, wonach die Mitgliedstaaten das Aufenthaltsrecht von Angehörigen der anderen Mitgliedstaaten beschränken können, soweit die Beschränkungen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Januar 2003, Kommission/Italien, Randnr. 19).

  • EuGH, 05.02.1991 - C-363/89

    Roux / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 17.02.2005 - C-215/03
    53 Zum einen kann der Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit mit anderen Mitteln geführt werden (siehe Randnr. 25 dieses Urteils), zum anderen ist aus dem Fehlen näherer Angaben zur Art des Nachweises der Zugehörigkeit des Betroffenen zu einer der in den Artikeln 1 und 4 der Richtlinie 73/148 genannten Personengruppen zu schließen, dass dieser Nachweis mit jedem geeigneten Mittel geführt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Februar 1991 in der Rechtssache C-363/89, Roux, Slg. 1991, I-273, Randnrn. 15 und 16).
  • EuGH, 12.12.1990 - C-241/89

    SARPP / Chambre syndicale des raffineurs und conditionneurs de sucre de France

    Auszug aus EuGH, 17.02.2005 - C-215/03
    47 Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben hat, die diesem bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, worauf dieses Gericht bei der Darlegung seiner Fragen Bezug genommen hat (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89, SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, und vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-450/02, Trojani, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 38).
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus EuGH, 17.02.2005 - C-215/03
    18 Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats ist daher nicht als rechtsbegründende Handlung zu betrachten, sondern als Handlung eines Mitgliedstaats, die dazu dient, die individuelle Situation eines Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats im Hinblick auf die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts festzustellen (vgl. u. a. Urteil vom 23. März 2004 in der Rechtssache C-138/02, Collins, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 40).
  • EuGH, 05.03.1991 - C-376/89

    Giagounidis / Reutlingen

    Auszug aus EuGH, 17.02.2005 - C-215/03
    17 Nach ständiger Rechtsprechung fließt das Recht der Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats einzureisen und sich dort zu den vom EG-Vertrag genannten Zwecken aufzuhalten, unmittelbar aus dem EG-Vertrag oder, je nach Sachlage, aus den zu seiner Durchführung ergangenen Bestimmungen (Urteile vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75, Royer, Slg. 1976, 497, Randnr. 31, und vom 5. März 1991 in der Rechtssache C-376/89, Giagounidis, Slg. 1991, I-1069, Randnr. 12).
  • EuGH, 16.01.2003 - C-388/01

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ITALIEN, WEIL ES VORZUGSTARIFE FÜR DEN ZUGANG ZU

    Auszug aus EuGH, 17.02.2005 - C-215/03
    33 Artikel 49 EG stellt nämlich im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs eine besondere Ausprägung des Grundsatzes der Gleichbehandlung nach Artikel 12 EG dar, der jede Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet (vgl. Urteile vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88, Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035, Randnr. 8, und vom 16. Januar 2003 in der Rechtssache C-388/01, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-721, Randnr. 13).
  • EuGH, 30.04.1998 - C-24/97

    DEUTSCHE VORSCHRIFTEN ÜBER DIE AUSWEISPFLICHT DISKRIMINIEREN BÜRGER DER ANDEREN

    Auszug aus EuGH, 17.02.2005 - C-215/03
    34 Zwar verbietet es das Gemeinschaftsrecht einem Mitgliedstaat nicht, zu kontrollieren, ob die Verpflichtung zur Vorlage eines Ausweispapiers eingehalten wird; der Mitgliedstaat muss dann jedoch seinen eigenen Staatsangehörigen hinsichtlich ihres Personalausweises dieselbe Verpflichtung auferlegen (Urteile vom 27. April 1989 in der Rechtssache 321/87, Kommission/Belgien, Slg. 1989, 997, Randnr. 12, und vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-24/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-2133, Randnr. 13).
  • EuGH, 19.01.1999 - C-348/96

    AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT

    Auszug aus EuGH, 17.02.2005 - C-215/03
    37 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der in Artikel 49 EG festgelegte Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs die Freiheit der Dienstleistungsempfänger einschließt, sich zur Inanspruchnahme einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben, ohne durch Beschränkungen daran gehindert zu werden, wobei Touristen als Empfänger von Dienstleistungen anzusehen sind (Urteil vom 19. Januar 1999 in der Rechtssache C-348/96, Calfa, Slg. 1999, I-11, Randnr. 16).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-378/97

    Wijsenbeek

  • EuGH, 09.11.2000 - C-357/98

    Yiadom

  • EuGH, 27.04.1989 - 321/87

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 03.07.1980 - 157/79

    Regina / Pieck

  • EuGH, 12.12.1989 - 265/88

    Strafverfahren gegen Messner

  • EuGH, 09.01.2007 - C-1/05

    Jia - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Richtlinie 73/148/EWG -

    41 Zu Art. 6 der Richtlinie 73/148 hat der Gerichtshof entschieden, dass aus dem Fehlen näherer Angaben zur Art des Nachweises der Zugehörigkeit des Betroffenen zu einer der in den Art. 1 und 4 dieser Richtlinie genannten Personengruppen zu schließen ist, dass dieser Nachweis mit jedem geeigneten Mittel geführt werden kann (vgl. u. a. Urteile vom 5. Februar 1991, Roux, C-363/89, Slg. 1991, I-1273, Randnr. 16, und vom 17. Februar 2005, Oulane, C-215/03, Slg. 2005, I-1215, Randnr. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-35/20

    Syyttäjä (Franchissement de frontières en navire de plaisance) - Vorlage zur

    7 Urteil vom 17. Februar 2005 (C-215/03, EU:C:2005:95).

    26 Urteile vom 8. April 1976, Royer (48/75, EU:C:1976:57, Rn. 31), vom 5. März 1991, Giagounidis (C-376/89, EU:C:1991:99, Rn. 12), und vom 17. Februar 2005, Oulane (C-215/03, EU:C:2005:95, Rn. 17).

    66 Urteil vom 17. Februar 2005, Oulane (C-215/03, EU:C:2005:95, Rn. 24).

    85 Urteil vom 17. Februar 2005, Oulane (C-215/03, EU:C:2005:95, Rn. 42).

    91 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Februar 2005, Oulane (C-215/03, EU:C:2005:95, Rn. 24 und 25).

    98 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Februar 2005, Oulane (C-215/03, EU:C:2005:95, Rn. 40).

  • EuGH, 24.09.2013 - C-221/11

    Türkische Staatsangehörige sind nicht berechtigt, ohne Visum in das Gebiet eines

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs schließt die in Art. 56 AEUV den Angehörigen der Mitgliedstaaten und damit den Unionsbürgern gewährte Dienstleistungsfreiheit daher die "passive" Dienstleistungsfreiheit ein, d. h. die Freiheit der Dienstleistungsempfänger, sich zur Inanspruchnahme einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben, ohne durch Beschränkungen daran gehindert zu werden (Urteile Luisi und Carbone, Randnr. 16, vom 2. Februar 1989, Cowan, 186/87, Slg. 1989, 195, Randnr. 15, Bickel und Franz, Randnr. 15, vom 19. Januar 1999, Calfa, C-348/96, Slg. 1999, I-11, Randnr. 16, und vom 17. Februar 2005, Oulane, C-215/03, Slg. 2005, I-1215, Randnr. 37).
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