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   Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-166/05   

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https://dejure.org/2006,29754
Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-166/05 (https://dejure.org/2006,29754)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.03.2006 - C-166/05 (https://dejure.org/2006,29754)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. März 2006 - C-166/05 (https://dejure.org/2006,29754)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 03.03.2005 - C-428/02

    Fonden Marselisborg Lystbådehavn

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-166/05
    Wie die im Urteil Marselisborg in Rede stehenden Bootsliegeplätze im Wasser sind sie als Grundstück zu qualifizieren.

    13 - Urteil vom 3. März 2005 in der Rechtssache C-428/02 (Marselisborg, Slg. 2005, I-1527, Randnr. 34).

  • EuGH, 26.09.1996 - C-327/94

    Dudda / Finanzamt Bergisch Gladbach

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-166/05
    Der Gerichtshof hat jedoch im Urteil Dudda(11) festgestellt, dass Artikel 9 Absatz 1 "keinen Vorrang gegenüber Absatz 2 [hat].

    11 - Urteil des Gerichtshofes vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-327/94 (Dudda, Slg. 1996, I-4595, Randnr. 21).

  • EuGH, 04.07.1985 - 168/84

    Berkholz / Finanzamt Hamburg-Mitte-Altstadt - Einheitliche Festlegung des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-166/05
    10 - Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 168/84 (Berkholz, Slg. 1985, 2251, Randnr. 17).

    Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Mancini in der Rechtssache 168/84, Berkholz, angeführt in Fußnote 10, Nr. 2, Schlussanträge des Generalanwalts La Pergola in der Rechtssache C-260/95 (DFDS, Slg. 1997, I-1005, Nr. 32) und Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache RAL (Channel Islands), angeführt in Fußnote 9, Nrn. 24 und 30.

  • EuGH, 12.06.2003 - C-275/01

    Sinclair Collis

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-166/05
    5 - Vgl. z. B. zu Artikel 13 der Sechsten Richtlinie Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-275/01 (Sinclair Collis, Slg. 2003, I-5965, Randnr. 22 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    6 - Urteil Sinclair Collis, angeführt in Fußnote 5.

  • EuGH, 26.05.2005 - C-43/04

    Stadt Sundern - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 25 - Gemeinsame

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-166/05
    15 - Urteil des Gerichtshofes vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-43/04 (Slg. 2005, I-4491).
  • EuGH, 15.03.2001 - C-108/00

    SPI

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-166/05
    17 - Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in der Rechtssache C-108/00 (Syndicat des producteurs indépendants, Slg. 2001, I-2361, Nr. 30) zur Art und Effektivität dieses Mechanismus.
  • EuGH, 17.11.1993 - C-73/92

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-166/05
    7 - Urteil des Gerichtshofes vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-73/92 (Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-5997, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-37/08

    RCI Europe - Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Auslegung von Art. 9

    Im Urteil Heger(40) hat er lediglich festgestellt, dass nur diejenigen Dienstleistungen unter Art. 9 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie fallen, die einen "ausreichend direkten Zusammenhang" mit einem Grundstück aufweisen, zumal ein solcher Zusammenhang alle in dieser Bestimmung genannten Dienstleistungen auszeichnet.

    Als aufschlussreich erweist sich die darin enthaltene, wegen des eindeutigen Wortlauts von Art. 9 Abs. 2 Buchst. a ("einschließlich", "wie z. B.") keinesfalls als abschließend aufzufassende Aufzählung von Beispielen, da letztere, wie der Gerichtshof im Urteil Heger angedeutet hat, wichtige Anhaltspunkte bezüglich der Art und der Beschaffenheit eines solchen Zusammenhangs liefern.

    12 - In ihren Schlussanträgen vom 7. März 2006, Heger (C-166/05, Slg. 2006, I-7749, Nr. 27) spricht Generalanwältin Sharpston davon, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber ein gewisses Maß an innerer Spannung innerhalb der Sechsten Richtlinie geschaffen habe, soweit die allgemeinen Regeln für den Dienstleistungsort auf dem Ursprungslandprinzip statt auf dem Bestimmungslandprinzip beruhen, obwohl das Grundprinzip hinter der Mehrwertsteuer als Verbrauchsteuer sei, dass sie am Ort des Verbrauchs erhoben werden sollte.

    19 - Urteil vom 7. September 2006, Heger (C-166/05, Slg. 2006, I-7749, Randnr. 15).

    40 - Urteil Heger (oben in Fn. 19 angeführt, Randnr. 24).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-270/09

    Macdonald Resorts - Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Auslegung der

    Im Urteil Heger(27) hat er lediglich festgestellt, dass nur diejenigen Dienstleistungen unter Art. 9 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie fallen, die einen "ausreichend direkten Zusammenhang" mit einem Grundstück aufweisen, zumal ein solcher Zusammenhang alle in dieser Bestimmung genannten Dienstleistungen auszeichnet.

    14 - In ihren Schlussanträgen vom 7. März 2006, Heger (C-166/05, Slg. 2006, I-7749, Nr. 27), spricht Generalanwältin Sharpston davon, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber ein gewisses Maß an innerer Spannung innerhalb der Sechsten Richtlinie geschaffen habe, soweit die allgemeinen Regeln für den Dienstleistungsort auf dem Ursprungslandprinzip statt auf dem Bestimmungslandprinzip beruhen, obwohl das Grundprinzip hinter der Mehrwertsteuer als Verbrauchsteuer sei, dass sie am Ort des Verbrauchs erhoben werden sollte.

    27 - Urteil vom 7. September 2006, Heger (C-166/05, Slg. 2006, I-7749, Randnr. 24).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-524/15

    Menci - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Nationale

    Siehe u. a. Urteile vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge (C-187/01 und C-385/01, EU:C:2003:87), vom 10. März 2005, Miraglia (C-469/03, EU:C:2006:156), vom 9. März 2006, Van Esbroeck (C-436/04, EU:C:2006:165), vom 28. September 2006, Van Straaten (C-150/05, EU:C:2006:614), und vom 27. Mai 2014, Spasic (C-129/14 PPU, EU:C:2014:586).
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