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   EuGH, 16.03.2006 - C-234/04   

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https://dejure.org/2006,354
EuGH, 16.03.2006 - C-234/04 (https://dejure.org/2006,354)
EuGH, Entscheidung vom 16.03.2006 - C-234/04 (https://dejure.org/2006,354)
EuGH, Entscheidung vom 16. März 2006 - C-234/04 (https://dejure.org/2006,354)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Auslegung des Artikels 15 - Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Gewinnzusage - Irreführende Werbung - Gerichtliche Entscheidung über die Zuständigkeit - Rechtskraft - Wiedereröffnung in der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kapferer

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Auslegung des Artikels 15 - Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Gewinnzusage - Irreführende Werbung - Gerichtliche Entscheidung über die Zuständigkeit - Rechtskraft - Wiedereröffnung in der ...

  • EU-Kommission PDF

    Kapferer

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Auslegung des Artikels 15 - Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Gewinnzusage - Irreführende Werbung - Gerichtliche Entscheidung über die Zuständigkeit - Rechtskraft - Wiedereröffnung in der ...

  • EU-Kommission

    Kapferer

    Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , COJC

  • Wolters Kluwer

    Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften zum Zweck der Überprüfung und Aufhebung einer in Rechtskraft erwachsenen gerichtlichen Entscheidung bei Verstößen gegen Gemeinschaftsrecht; Auslegung des Art. 15 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Art. 10 EG; Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001
    Keine Aufhebungspflicht EU-rechtswidriger Urteile - "Rs. Kapferer"

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 15; ; EG Art. 10

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Rosmarie Kapferer./Schlank & Schick GmbH. Rechtskraft innerstaatlicher Entscheidungen und Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Auslegung des Artikels 15 - Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Gewinnzusage - Irreführende Werbung - Gerichtliche Entscheidung über die Zuständigkeit - Rechtskraft - Wiedereröffnung in der ...

  • datenbank.nwb.de

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Auslegung des Artikels 15 - Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Gewinnzusage - Irreführende Werbung - Gerichtliche Entscheidung über die Zuständigkeit - Rechtskraft - Wiedereröffnung in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    CECC - EIN NATIONALES GERICHT IST GRUNDSÄTZLICH NICHT ZUR ÜBERPRÜFUNG UND AUFHEBUNG EINER RECHTSKRÄFTIG GEWORDENEN GERICHTLICHEN ENTSCHEIDUNG VERPFLICHTET, AUCH WENN SICH ZEIGT, DASS SIE GEGEN GEMEINSCHAFTSRECHT VERSTÖSST

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kapferer

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Auslegung des Artikels 15 - Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Gewinnzusage - Irreführende Werbung - Gerichtliche Entscheidung über die Zuständigkeit - Rechtskraft - Wiedereröffnung in der ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Rechtskraft und EG-Recht

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt Ausländerrecht ? Fachinformationen: Rechtskräftige Urteile,

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtskräftige Urteile sind bei Europarechtswidrigkeit zu beachten

Besprechungen u.ä. (2)

  • ac.at PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Getränkesteuer und Rechtskraftdurchbrechung (Univ.-Prof. Dr. Michael Lang; ÖStZ 2006, 486-492)

  • migrationsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtskräftige Urteile sind bei Europarechtswidrigkeit zu beachten

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Landesgerichts Innsbruck vom 26. Mai 2004 in dem Rechtsstreit Rosmarie Kapferer gegen Schlank & Schick GmbH.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts Innsbruck - Auslegung von Artikel 10 EG - Verpflichtung des Berufungsgerichts, eine rechtskräftige erstinstanzliche Zuständigkeitsentscheidung bei Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht zu überprüfen - Auslegung von Artikel ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1577
  • NVwZ 2006, 1280 (Ls.)
  • EuZW 2006, 241
  • NZBau 2006, 331 (Ls.)
  • DVBl 2006, 569
  • BB 2006, 690
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-234/04
    Eine solche Verpflichtung sei nämlich in Betracht zu ziehen, wenn eine Übertragung der im Urteil vom 13. Januar 2004 in der Rechtssache C-453/00 (Kühne & Heitz, Slg. 2004, I-837) aufgestellten Grundsätze möglich sei, wonach eine Verwaltungsbehörde verpflichtet sei, eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung zu überprüfen, die gegen das Gemeinschaftsrecht verstoße, wie es inzwischen vom Gerichtshof ausgelegt worden sei.

    23 Dieser Beurteilung steht auch das Urteil Kühne & Heitz nicht entgegen, auf das sich das vorlegende Gericht in seiner Frage 1a bezieht.

  • EuGH, 01.06.1999 - C-126/97

    Eco Swiss

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-234/04
    21 Somit gebietet das Gemeinschaftsrecht es einem nationalen Gericht nicht, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Entscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch ein Verstoß dieser Entscheidung gegen Gemeinschaftsrecht abgestellt werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juni 1999 in der Rechtssache C-126/97, Eco Swiss, Slg. 1999, I-3055, Randnrn.
  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-234/04
    Zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege sollen nämlich nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordene Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (Urteil vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-224/01, Köbler, Slg. 2003, I-10239, Randnr. 38).
  • EuGH, 16.05.2000 - C-78/98

    Preston u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-234/04
    22 Bei der Ausgestaltung des Verfahrens für die Klagen, die den Schutz der dem Bürger aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, haben die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass die betreffenden Modalitäten nicht ungünstiger sind als für gleichartige Klagen, die das innerstaatliche Recht betreffen (Grundsatz der Gleichwertigkeit), und dass sie nicht so ausgestaltet sind, dass sie die Ausübung der Rechte, die die Gemeinschaftsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen (Grundsatz der Effektivität) (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-78/98, Preston u. a., Slg. 2000, I-3201, Randnr. 31 und die angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-96/00

    Gabriel

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-234/04
    Es hält es unter Hinweis auf das Urteil vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-96/00 (Gabriel, Slg. 2002, I-6367) für fraglich, ob eine irreführende Gewinnzusage, die der Veranlassung zum Vertragsabschluss und damit der Vertragsanbahnung diene, eine so enge Verknüpfung zum beabsichtigten Abschluss eines Verbrauchervertrags aufweist, dass dadurch der Verbrauchergerichtsstand begründet wird.
  • EuGH, 10.07.2014 - C-213/13

    Impresa Pizzarotti - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge -

    Zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege sollen nämlich nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordene Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (Urteile Kapferer, C-234/04, EU:C:2006:178, Rn. 20, Kommission/Luxemburg, C-526/08, EU:C:2010:379, Rn. 26, und ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, C-352/09 P, EU:C:2011:191, Rn. 123).

    Daher gebietet es das Unionsrecht einem nationalen Gericht nicht, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Gerichtsentscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren nationalen Situation abgeholfen werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile Eco Swiss, C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 46 und 47, Kapferer, EU:C:2006:178, Rn. 20 und 21, Fallimento Olimpiclub, EU:C:2009:506, Rn. 22 und 23, Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, EU:C:2009:615, Rn. 35 bis 37, sowie Kommission/Slowakei, C-507/08, EU:C:2010:802, Rn. 59 und 60).

  • BVerwG, 29.03.2007 - 7 C 9.06

    Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert;

    Den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen ist genügt, wenn die Verfahrensmodalitäten hierbei nicht weniger günstig ausgestaltet sind, als es bei entsprechenden innerstaatlichen Klagen der Fall ist, und wenn die Ausübung der kraft Gemeinschaftsrechts gewährten Rechte nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird (EuGH, Urteil vom 16. März 2006 - Rs. C-234/04, Kapferer -, JZ 2006, 904 Rn. 22; Urteil vom 11. September 2003 - Rs. C-13/01, Safalero -, Slg. 2003, I-8679 Rn. 49 f. m.w.N.; Urteil vom 13. März 2007 - Rs. C-432/05, Unibet -, Rn. 37 ff. m.w.N., 44).
  • BFH, 21.01.2015 - X R 40/12

    Keine Korrektur eines rechtskräftigen Urteils durch Billigkeitserlass bei

    Damit gebiete das Gemeinschaftsrecht einem nationalen Gericht nicht, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund derer eine Entscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch ein Verstoß dieser Entscheidung gegen Gemeinschaftsrecht abgestellt werden könnte (EuGH-Urteile vom 1. Juni 1999 C-126/97 --Eco Swiss--, Slg. 1999, I-3055, Rz 47 f.; vom 30. September 2003 C-224/01 --Köbler--, Slg. 2003, I-10239, Rz 38; vom 16. März 2006 C-234/04 --Kapferer--, Slg. 2006, I-2585, Rz 20 f.; vom 3. September 2009 C-2/08 --Fallimento Olimpiclub--, Slg. 2009, I-7501, Rz 22, und vom 6. Oktober 2009 C-40/08 --Asturcom Telecomunicaciones--, Slg. 2009, I-9579, Rz 35 ff.).

    Dabei haben die Mitgliedstaaten in ihren Verfahrensvorschriften den Effektivitätsgrundsatz sowie das Äquivalenzprinzip zu beachten (vgl. z.B. EuGH-Urteile Kapferer in Slg. 2006, I-2585, Rz 22, und Fallimento Olimpiclub in Slg. 2009, I-7501, Rz 24).

    In der Rechtssache Kapferer in Slg. 2006, I-2585 hatte das vorlegende Gericht ausdrücklich gefragt, ob der in Art. 10 EG (jetzt Art. 4 Abs. 3 EUV) verankerte Grundsatz der Zusammenarbeit, der das Effektivitätsprinzip umfasst, dahingehend auszulegen sei, dass auch ein nationales Gericht nach den in der Rechtssache Kühne & Heitz dargelegten Voraussetzungen verpflichtet sei, eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung zu überprüfen und aufzuheben, wenn diese gegen das Unionsrecht verstoße.

    Dieser Beurteilung stehe auch das Urteil Kühne & Heitz nicht entgegen (Urteil Kapferer in Slg. 2006, I-2585, Rz 21 und 23).

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