Rechtsprechung
   EuGH, 02.05.2006 - C-417/04 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8551
EuGH, 02.05.2006 - C-417/04 P (https://dejure.org/2006,8551)
EuGH, Entscheidung vom 02.05.2006 - C-417/04 P (https://dejure.org/2006,8551)
EuGH, Entscheidung vom 02. Mai 2006 - C-417/04 P (https://dejure.org/2006,8551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,8551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Beendigung einer finanziellen Beteiligung - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Regionale oder lokale Einheiten - Rechtsakte, die diese Einheit unmittelbar und individuell betreffen - Unmittelbare ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Regione Siciliana / Kommission

    Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Beendigung einer finanziellen Beteiligung - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Regionale oder lokale Einheit - Rechtsakte, die diese Einheit unmittelbar und individuell betreffen - Unmittelbare ...

  • EU-Kommission PDF

    Regione Siciliana / Kommission

    Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Beendigung einer finanziellen Beteiligung - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Regionale oder lokale Einheit - Rechtsakte, die diese Einheit unmittelbar und individuell betreffen - Unmittelbare ...

  • EU-Kommission

    Regione Siciliana / Kommission

    Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt , EFRE

  • Wolters Kluwer

    Beendigung der finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) an einem Großprojekt; Gemeinschaftsaktion als Ergänzung bzw. Beitrag zu den entsprechenden nationalen Aktionen; Grundsatz der Komplementarität und Zusätzlichkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung der vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereits gezahlten Zuschüsse für nicht mehr zuschussfähige Ausgaben durch die Kommission; Beendigung der finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) betreffend ...

  • Judicialis

    EG Art. 158; ; Verordnung (EWG) Nr. 2052/88; ; Verordnung (EWG) Nr. 4253/88

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Regione Siciliana / Kommission

    Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Beendigung einer finanziellen Beteiligung - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Regionale oder lokale Einheit - Rechtsakte, die diese Einheit unmittelbar und individuell betreffen - Unmittelbare ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Regione Siciliana gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-341/02, Regione Siciliana gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingelegt am 29. September 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-341/02 (Regione Siciliana/Kommission), mit dem die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung D (2002) 810439 der Kommission vom 5. September 2002 über die ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 22.11.2001 - C-452/98

    Nederlandse Antillen / Rat

    Auszug aus EuGH, 02.05.2006 - C-417/04
    Dieser Begriff kann nicht auf die Regierungen von Regionen oder anderen unterstaatlichen Einheiten erstreckt werden, ohne das vom Vertrag vorgesehene institutionelle Gleichgewicht zu beeinträchtigen (vgl. Beschluss vom 1. Oktober 1997 in der Rechtssache C-180/97, Regione Toscana/Kommission, Slg. 1997, I-5245, Randnrn. 6 und 8, und Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-452/98, Nederlandse Antillen/Rat, Slg. 2001, I-8973, Randnr. 50).

    24 Aufgrund dieser Bestimmung kann eine regionale oder lokale Einheit, soweit sie - wie die Regione Siciliana - nach nationalem Recht Rechtspersönlichkeit hat, gegen die an sie ergangenen Entscheidungen und gegen diejenigen Entscheidungen Klage erheben, die, obwohl sie als Verordnung oder als eine an eine andere Person gerichtete Entscheidung ergangen sind, sie unmittelbar und individuell betreffen (vgl. Urteile Nederlandse Antillen/Rat, Randnr. 51, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-142/00 P, Kommission/Nederlandse Antillen, Slg. 2003, I-3483, Randnr. 59).

  • EuGH, 29.06.2004 - C-486/01

    Front national / Parlament

    Auszug aus EuGH, 02.05.2006 - C-417/04
    28 Zur Beantwortung dieses Vorbringens ist zunächst daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die in Artikel 230 Absatz 4 EG genannte Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der mit der Klage angefochtenen Entscheidung unmittelbar betroffen sein muss, nur dann erfüllt ist, wenn die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft sich auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihr Erlass vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (vgl. Urteile vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-404/96 P, Glencore Grain/Kommission, Slg. 1998, I-2435, Randnr. 41, und vom 29. Juni 2004 in der Rechtssache C-486/01 P, Front national/Parlament, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34).
  • EuGH, 01.10.1997 - C-180/97

    Regione Toscana / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.05.2006 - C-417/04
    Dieser Begriff kann nicht auf die Regierungen von Regionen oder anderen unterstaatlichen Einheiten erstreckt werden, ohne das vom Vertrag vorgesehene institutionelle Gleichgewicht zu beeinträchtigen (vgl. Beschluss vom 1. Oktober 1997 in der Rechtssache C-180/97, Regione Toscana/Kommission, Slg. 1997, I-5245, Randnrn. 6 und 8, und Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-452/98, Nederlandse Antillen/Rat, Slg. 2001, I-8973, Randnr. 50).
  • EuGH, 19.01.2006 - C-547/03

    AIT / Kommission - Rechtsmittel - Programm Asia-Invest - Aufforderung zur

    Auszug aus EuGH, 02.05.2006 - C-417/04
    37 Darüber hinaus ist daran zu erinnern, dass mit der Anwendung des Artikels 113 der Verfahrensordnung des Gerichts nicht unbedingt eine mündliche Phase verbunden ist, da das Gericht gemäß Artikel 114 § 3 seiner Verfahrensordnung, auf den Artikel 113 der Verfahrensordnung verweist, nach einem bloß schriftlichen Verfahren entscheiden kann (Urteil vom 19. Januar 2006 in der Rechtssache C-547/03 P, AIT/Kommission, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 35).
  • EuGH, 07.07.1987 - 89/86

    Étoile commerciale und CNTA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.05.2006 - C-417/04
    59 Nach dem institutionellen System der Gemeinschaft und den Vorschriften, die die Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten regeln, ist es in Ermangelung einer gegenteiligen Bestimmung des Gemeinschaftsrechts Sache der Mitgliedstaaten, in ihrem Hoheitsgebiet für die Durchführung der Gemeinschaftsregelungen zu sorgen (Urteile des Gerichtshofes vom 21. September 1983 in den Rechtssachen 205/82 bis 215/82, Deutsche Milchkontor u. a., Slg. 1983, 2633, und vom 7. Juli 1987 in den Rechtssachen 89/86 und 91/86, Étoile commerciale und CNTA/Kommission, Slg. 1987, 3005, Randnr. 11 ...).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-142/00

    Kommission / Nederlandse Antillen

    Auszug aus EuGH, 02.05.2006 - C-417/04
    24 Aufgrund dieser Bestimmung kann eine regionale oder lokale Einheit, soweit sie - wie die Regione Siciliana - nach nationalem Recht Rechtspersönlichkeit hat, gegen die an sie ergangenen Entscheidungen und gegen diejenigen Entscheidungen Klage erheben, die, obwohl sie als Verordnung oder als eine an eine andere Person gerichtete Entscheidung ergangen sind, sie unmittelbar und individuell betreffen (vgl. Urteile Nederlandse Antillen/Rat, Randnr. 51, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-142/00 P, Kommission/Nederlandse Antillen, Slg. 2003, I-3483, Randnr. 59).
  • EuG, 08.07.2004 - T-341/02

    Regione Siciliana / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.05.2006 - C-417/04
    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Regione Siciliana die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-341/02 (Regione Siciliana/Kommission, Slg. 2004, II-0000, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem dieses ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung D(2002) 810439 der Kommission vom 5. September 2002 über die Beendigung der finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) betreffend das Großprojekt "Autostrada Messina-Palermo" (Beteiligung Nr. 93.05.03.001) (im Folgenden: streitige Entscheidung) als unzulässig abgewiesen hat.
  • EuG, 06.06.2002 - T-105/01

    SLIM Sicilia / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.05.2006 - C-417/04
    "55 [Durch die streitige] Entscheidung [ist] zum einen der EFRE in Höhe der noch nicht gewährten Zuschüsse für die nicht mehr zuschussfähigen Ausgaben befreit worden ... und zum anderen [konnte] die Kommission die vom EFRE bereits gezahlten Zuschüsse für diese Ausgaben zurückfordern ... Die [streitige] Entscheidung hat auf diese Weise eine "Schmälerung" der finanziellen Beteiligung des EFRE bewirkt (Beschluss des Gerichts vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache T-105/01, SLIM Sicilia/Kommission, Slg. 2002, II-2697, Randnr. 47).
  • EuGH, 05.07.2001 - C-341/00

    'Conseil national des professions de l''automobile u.a. / Kommission'

    Auszug aus EuGH, 02.05.2006 - C-417/04
    36 Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Prozessvoraussetzung, die aus dem in Artikel 230 Absatz 4 EG aufgestellten Kriterium abgeleitet wird, wonach die Zulässigkeit der Klage einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine Entscheidung, deren Adressat sie nicht ist, von der Bedingung abhängig ist, dass diese Person von der Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen ist, unverzichtbar ist, so dass die Gemeinschaftsrichter diese Prozessvoraussetzung jederzeit - auch von Amts wegen - prüfen können (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. Juli 2001 in der Rechtssache C-341/00 P, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, Slg. 2001, I-5263, Randnr. 32).
  • EuGH, 05.05.1998 - C-404/96

    Glencore Grain / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.05.2006 - C-417/04
    28 Zur Beantwortung dieses Vorbringens ist zunächst daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die in Artikel 230 Absatz 4 EG genannte Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der mit der Klage angefochtenen Entscheidung unmittelbar betroffen sein muss, nur dann erfüllt ist, wenn die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft sich auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihr Erlass vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (vgl. Urteile vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-404/96 P, Glencore Grain/Kommission, Slg. 1998, I-2435, Randnr. 41, und vom 29. Juni 2004 in der Rechtssache C-486/01 P, Front national/Parlament, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34).
  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

  • EuGH, 10.09.2009 - C-445/07

    Kommission / Ente per le Ville vesuviane - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

    Nach dem Hinweis auf die Voraussetzungen, unter denen eine natürliche oder juristische Person als "von einer Entscheidung unmittelbar betroffen" im Sinne von Art. 230 Abs. 4 EG angesehen werden kann, hat das Gericht die Ansicht vertreten, dass sich die Rechtsstellung des Ente erheblich von derjenigen der Kläger unterscheide, um die es in mehreren Urteilen des Gerichtshofs gegangen sei, in denen eine unmittelbare Betroffenheit dieser Kläger verneint worden sei (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, C-417/04 P, Slg. 2006, I-3881, und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission, C-15/06 P, Slg. 2007, I-2591).

    Erstens hat das Gericht in Randnr. 43 des angefochtenen Urteils betont, dass anders als die Entscheidungen über die Bewilligung von Gemeinschaftsbeteiligungen, um die es in den vorgenannten Urteilen Regione Siciliana/Kommission vom 2. Mai 2006 und 22. März 2007 gegangen sei, in denen die Region Sizilien lediglich als für den Antrag oder für die Durchführung des Vorhabens zuständige Behörde erwähnt worden sei, die im vorliegenden Fall in Rede stehende Bewilligungsentscheidung den Ente in ihrem Art. 3 und ihrem dritten Erwägungsgrund als für die Durchführung des Vorhabens verantwortliche Behörde und Begünstigten der Gemeinschaftsbeteiligung bezeichnet habe.

    Nach ständiger Rechtsprechung ist hierbei die in Art. 230 Abs. 4 EG genannte Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der mit der Klage angefochtenen Entscheidung unmittelbar betroffen sein muss, nur dann erfüllt, wenn zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind, nämlich erstens, dass die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft sich auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt, und zweitens, dass sie ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ohne Anwendung anderer Durchführungsvorschriften ergibt (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission, C-404/96 P, Slg. 1998, I-2435, Randnr. 41, vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34, vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, Randnr. 28, und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission, Randnr. 31).

    Zum ersten Kriterium hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Bezeichnung einer regionalen oder lokalen Einrichtung in einer Entscheidung über die Bewilligung einer finanziellen Gemeinschaftsbeteiligung als für die Durchführung eines EFRE-Vorhabens zuständige Behörde nicht bedeutet, dass diese Einrichtung selbst in Bezug auf die genannte Beteiligung anspruchsberechtigt wäre (Urteile vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, Randnrn.

    29 bis 30, und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission, Randnr. 32).

    Zwar müssen die Einzelnen in den Genuss eines effektiven gerichtlichen Schutzes der Rechte kommen können, die sie aus der Gemeinschaftsrechtsordnung herleiten (Urteile Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Randnr. 39, Kommission/Jégo-Quéré, Randnr. 29, und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission, Randnr. 39), doch kann die Berufung auf das Recht auf einen derartigen Schutz nicht die in Art. 230 EG aufgestellten Voraussetzungen in Frage stellen.

    30 bis 32, und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission, Randnr. 39).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-455/07

    Ente per le Ville vesuviane / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

    Nach dem Hinweis auf die Voraussetzungen, unter denen eine natürliche oder juristische Person als "von einer Entscheidung unmittelbar betroffen" im Sinne von Art. 230 Abs. 4 EG angesehen werden kann, hat das Gericht die Ansicht vertreten, dass sich die Rechtsstellung des Ente erheblich von derjenigen der Kläger unterscheide, um die es in mehreren Urteilen des Gerichtshofs gegangen sei, in denen eine unmittelbare Betroffenheit dieser Kläger verneint worden sei (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, C-417/04 P, Slg. 2006, I-3881, und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission, C-15/06 P, Slg. 2007, I-2591).

    Erstens hat das Gericht in Randnr. 43 des angefochtenen Urteils betont, dass anders als die Entscheidungen über die Bewilligung von Gemeinschaftsbeteiligungen, um die es in den vorgenannten Urteilen Regione Siciliana/Kommission vom 2. Mai 2006 und 22. März 2007 gegangen sei, in denen die Region Sizilien lediglich als für den Antrag oder für die Durchführung des Vorhabens zuständige Behörde erwähnt worden sei, die im vorliegenden Fall in Rede stehende Bewilligungsentscheidung den Ente in ihrem Art. 3 und ihrem dritten Erwägungsgrund als für die Durchführung des Vorhabens verantwortliche Behörde und Begünstigten der Gemeinschaftsbeteiligung bezeichnet habe.

    Nach ständiger Rechtsprechung ist hierbei die in Art. 230 Abs. 4 EG genannte Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der mit der Klage angefochtenen Entscheidung unmittelbar betroffen sein muss, nur dann erfüllt, wenn zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind, nämlich erstens, dass die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft sich auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt, und zweitens, dass sie ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ohne Anwendung anderer Durchführungsvorschriften ergibt (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission, C-404/96 P, Slg. 1998, I-2435, Randnr. 41, vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34, vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, Randnr. 28, und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission, Randnr. 31).

    Zum ersten Kriterium hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Bezeichnung einer regionalen oder lokalen Einrichtung in einer Entscheidung über die Bewilligung einer finanziellen Gemeinschaftsbeteiligung als für die Durchführung eines EFRE-Vorhabens zuständige Behörde nicht bedeutet, dass diese Einrichtung selbst in Bezug auf die genannte Beteiligung anspruchsberechtigt wäre (Urteile vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, Randnrn.

    29 bis 30, und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission, Randnr. 32).

    Zwar müssen die Einzelnen in den Genuss eines effektiven gerichtlichen Schutzes der Rechte kommen können, die sie aus der Gemeinschaftsrechtsordnung herleiten (Urteile Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Randnr. 39, Kommission/Jégo-Quéré, Randnr. 29, und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission, Randnr. 39), doch kann die Berufung auf das Recht auf einen derartigen Schutz nicht die in Art. 230 EG aufgestellten Voraussetzungen in Frage stellen.

    30 bis 32, und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission, Randnr. 39).

  • EuGH, 13.01.2022 - C-177/19

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts über die teilweise Nichtigerklärung

    Eine regionale oder lokale Einheit kann, sofern sie nach dem für sie geltenden nationalen Recht Rechtspersönlichkeit besitzt, nur dann gegen einen Akt des Unionsrechts klagen, wenn sie unter einen der in Art. 263 Abs. 4 AEUV genannten Tatbestände fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1984, Commune de Differdange u. a./Kommission, 222/83, EU:C:1984:266, Rn. 9 bis 13, und vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, C-417/04 P, EU:C:2006:282, Rn. 21 und 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2009 - C-445/07

    Kommission / Ente per le Ville vesuviane - Rechtsmittel - Europäischer Fond für

    10 - Urteile vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission (C-417/04 P, Slg. 2006, I-3881), und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission (C-15/06 P, Slg. 2007, I-2591).

    11 - Vgl. Urteile vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission (C-404/96 P, Slg. 1998, I-2435, Randnr. 41), vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission (C-386/96 P, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43), vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament (C-486/01 P, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34), vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission (C-417/04 P, Slg. 2006, I-3881, Randnr. 28), und vom 13. März 2008, Kommission/Infront WM (C-125/06 P, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 47).

    18 - Siehe Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer vom 12. Januar 2006 in der Rechtssache Regione Siciliana/Kommission (C-417/04 P, Slg. 2006, I-3881, Nr. 76).

    20 - Schlussanträge Regione Siciliana/Kommission (C-417/04 P, zitiert in Fn. 18, Nr. 84).

    Siehe Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer vom 12. Januar 2006, Regione Siciliana/Kommission (C-417/04 P, zitiert in Fn. 18, Nrn. 77 ff.).

  • BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04

    Bund-Länder-Haftung für EU-Anlastungen

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften betont in seiner Rechtsprechung, dass der Begriff des Mitgliedstaats im Sinne der institutionellen Bestimmungen nur die Regierungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften erfasst und nicht auf die Regierungen von Regionen oder autonomen Gemeinschaften erstreckt werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Mai 2006 - Rs. C-417/04 P -, Regione Siciliana gegen Kommission, Rn. 21, abrufbar unter http://curia.europa.eu); Beschluss vom 1. Oktober 1997 - Rs. C-180/97 -, Regione Toscana gegen Kommission, Slg. 1997, S. 1-5245 Rn. 6, 8).
  • EuGH, 28.05.2013 - C-239/12

    und Sicherheitspolitik - Eine Person, gegen die eine Maßnahme des Einfrierens von

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass mit der Anwendung des Art. 113 der Verfahrensordnung des Gerichts nicht unbedingt eine mündliche Verhandlung verbunden ist, da das Gericht gemäß Art. 114 § 3 seiner Verfahrensordnung, auf den Art. 113 der Verfahrensordnung verweist, nach einem bloß schriftlichen Verfahren entscheiden kann (Urteile vom 19. Januar 2006, AIT/Kommission, C-547/03 P, Slg. 2006, I-845, Randnr. 35, und vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana, C-417/04 P, Slg. 2006, I-3881, Randnr. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-352/19

    Generalanwalt Bobek plädiert für eine offenere Auslegung des Kriteriums der

    37 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission (C-417/04 P, EU:C:2006:282, Rn. 24).

    47 Dies belegt das Urteil vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission (C-417/04 P, EU:C:2006:282).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2021 - C-177/19

    Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte die Rechtsmittel gegen das Urteil des

    44 Vgl. insbesondere Urteile vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission (C-417/04 P, EU:C:2006:282, Rn. 23 bis 32), vom 30. April 1998, Vlaams Gewest/Kommission (T-214/95, EU:T:1998:77, Rn. 29), und vom 23. Oktober 2002, Diputación Foral de Guipúzcoa/Kommission (T-269/99, T-271/99 und T-272/99, EU:T:2002:258, Rn. 41).
  • EuG, 25.09.2008 - T-392/03

    Regione Siciliana / Kommission - Nichtigkeitsklage - EFRE - Streichung eines

    Im Wege prozessleitender Maßnahmen nach Art. 64 § 3 Buchst. a und b der Verfahrensordnung sind die Parteien u. a. aufgefordert worden, zu den Auswirkungen der Urteile des Gerichtshofs vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission (C-417/04 P, Slg. 2006, I-3881), und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission (C-15/06 P, Slg. 2007, I-2591), auf die vorliegenden Rechtssachen schriftlich Stellung zu nehmen.

    Nichts lässt daher darauf schließen, dass die Italienische Republik nicht entscheiden konnte, die Rückzahlung zugunsten des EFRE selbst zu übernehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, Randnr. 26).

    Die Italienische Republik konnte sich entscheiden, die Rückzahlung des Hauptbetrags und der Zinsen zugunsten des EFRE selbst zu übernehmen, indem sie diese aus ihren eigenen Mitteln bestritt, ohne sie auf die Klägerin abzuwälzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, Randnr. 26).

  • EuGH, 13.03.2008 - C-125/06

    Kommission / Infront WM - Rechtsmittel - Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehen -

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die in Art. 230 Abs. 4 EG genannte Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der Entscheidung unmittelbar betroffen sein muss, nur dann erfüllt, wenn sich die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Durchführung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (vgl. insbesondere Urteile Dreyfus/Kommission, Randnr. 43, vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34, und vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, C-417/04 P, Slg. 2006, I-3881, Randnr. 28).
  • EuG, 25.09.2008 - T-414/03

    Regione Siciliana / Kommission

  • EuG, 25.09.2008 - T-408/03

    Regione Siciliana / Kommission

  • EuG, 25.09.2008 - T-435/03

    Regione Siciliana / Kommission

  • EuGH, 03.12.2020 - C-352/19

    Der Gerichtshof bestätigt die Unzulässigkeit der Klage der Region

  • EuGH, 19.02.2008 - C-262/07

    Tokai Europe / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 384/2004 -

  • EuGH, 22.03.2007 - C-15/06

    Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-222/05

    van der Weerd u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche -

  • EuG, 21.05.2015 - T-403/13

    APRAM / Kommission

  • EuGH, 06.06.2013 - C-183/12

    Ayadi / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-547/10

    Generalanwalt Jääskinen schlägt vor, das Rechtsmittel der Schweiz in der

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2009 - C-89/08

    Kommission / Irland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 15.10.2008 - T-345/05

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHLIESSUNG DES

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07

    Regie Networks - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-212/21

    EIB/ ClientEarth - Rechtsmittel - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Verordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-455/14

    H / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

  • EuG, 26.09.2014 - T-91/12

    Flying Holding u.a. / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-441/05

    Roquette Frères - Berechtigung Einzelner, sich vor nationalen Gerichten auf die

  • EuGH, 31.10.2019 - C-408/19

    Hochmann Marketing/ Rat - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2016 - C-43/15

    BSH / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

  • EuGH, 09.07.2013 - C-586/11

    Regione Puglia / Kommission

  • EuG, 04.05.2017 - T-512/14

    Green Source Poland / Kommission - Nichtigkeitsklage - EFRE - Art. 41 Abs. 3 der

  • EuG, 19.11.2014 - T-40/12

    European Dynamics Luxembourg und Evropaïki Dynamiki / EUROPOL

  • EuGH, 31.10.2019 - C-409/19

    Hochmann Marketing/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2011 - C-426/10

    Bell & Ross / HABM - Rechtsmittel - Nach Fristablauf eingereichte Urschrift der

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-370/16

    Dell'Acqua - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 343 AEUV - Art. 1 Satz 3 des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht