Rechtsprechung
EuGH, 18.05.2006 - C-221/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Artenschutz - Jagd in privaten Jagdrevieren mittels Schlingen mit einer Arretierung - Castilla y León
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Spanien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Artenschutz - Jagd in privaten Jagdrevieren mittels Schlingen mit einer Arretierung - Castilla y León
- EU-Kommission
Kommission / Spanien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Artenschutz - Jagd in privaten Jagdrevieren mittels Schlingen mit einer Arretierung - Castilla y León
- EU-Kommission
Kommission / Spanien
Umwelt
- Wolters Kluwer
Europarechtliche Relevanz der Erlaubnis einer spanischen Behörde zur Jagd in privaten Jagdrevieren mittels Schlingen mit einer Arretierung ; Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung natürlicher Lebensräume auf dem Gebiet der EU-Mitgliedstaaten; Zulässigkeit des ...
- Judicialis
Richtlinie 92/43/EWG Art. 12 Abs. 1; ; Richtlinie 92/43/EWG Anh. V
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / Spanien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Artenschutz - Jagd in privaten Jagdrevieren mittels Schlingen mit einer Arretierung - Castilla y León
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Spanien, eingereicht am 27. Mai 2004
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 12 Absatz 1 und Anhang VI der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) - Erlaubnis der Jagd mit Schlingen mit ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-221/04
- EuGH, 18.05.2006 - C-221/04
Wird zitiert von ... (51) Neu Zitiert selbst (15)
- EuGH, 31.03.1992 - C-362/90
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 18.05.2006 - C-221/04
22 Es ist daran zu erinnern, dass sich bereits aus dem Wortlaut von Artikel 226 Absatz 2 EG ergibt, dass die Kommission den Gerichtshof nur dann mit einer Vertragsverletzungsklage befassen kann, wenn der betreffende Mitgliedstaat der mit Gründen versehenen Stellungnahme nicht innerhalb der ihm von der Kommission hierzu gesetzten Frist nachgekommen ist (vgl. Urteile vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-362/90, Kommission/Italien, Slg. 1992, I-2353, Randnr. 9, und vom 27. Oktober 2005 in der Rechtssache C-525/03, Kommission/Italien, Slg. 2005, I-9405, Randnr. 13).23 Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden war (vgl. u. a. Urteile Kommission/Italien vom 31. März 1992, Randnr. 10, vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-114/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-3783, Randnr. 9, und vom 27. Oktober 2005, Kommission/Italien, Randnr. 14).
28 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass sich der Streitgegenstand nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes auf Tatsachen erstrecken kann, die nach Abgabe der mit Gründen versehenen Stellungnahme eingetreten sind, sofern sie von derselben Art sind wie die, die in dieser Stellungnahme erwähnt waren, und demselben Verhalten zugrunde liegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 1983 in der Rechtssache 42/82, Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 1013, Randnr. 20, und vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 113/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 607, Randnr. 11).
33 Wie die Kommission zu Recht hervorgehoben hat, hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass der Streitgegenstand im gerichtlichen Verfahren beschränkt werden kann (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 16. September 1997 in der Rechtssache C-279/94, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-4743, Randnrn.
Außerdem können an die Genauigkeit des Mahnschreibens, das zwangsläufig nur in einer ersten knappen Zusammenfassung der Vorwürfe bestehen kann, keine so strengen Anforderungen gestellt werden wie an die mit Gründen versehene Stellungnahme (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Italien vom 16. September 1997, Randnr. 15).
- EuGH, 10.04.2003 - C-114/02
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 18.05.2006 - C-221/04
23 Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden war (vgl. u. a. Urteile Kommission/Italien vom 31. März 1992, Randnr. 10, vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-114/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-3783, Randnr. 9, und vom 27. Oktober 2005, Kommission/Italien, Randnr. 14).28 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass sich der Streitgegenstand nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes auf Tatsachen erstrecken kann, die nach Abgabe der mit Gründen versehenen Stellungnahme eingetreten sind, sofern sie von derselben Art sind wie die, die in dieser Stellungnahme erwähnt waren, und demselben Verhalten zugrunde liegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 1983 in der Rechtssache 42/82, Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 1013, Randnr. 20, und vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 113/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 607, Randnr. 11).
24 und 25, vom 25. April 2002 in der Rechtssache C-52/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-3827, Randnr. 44, vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-139/00, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-6407, Randnrn.
- EuGH, 04.07.2002 - C-173/01
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 18.05.2006 - C-221/04
23 Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden war (vgl. u. a. Urteile Kommission/Italien vom 31. März 1992, Randnr. 10, vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-114/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-3783, Randnr. 9, und vom 27. Oktober 2005, Kommission/Italien, Randnr. 14).70 Weiter ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof etwa den Umstand, dass trotz Hinweisen auf das Vorhandensein von Gelegen geschützter Meeresschildkröten auf einem Sandstrand Mopeds verkehren und dass im Meeresgebiet der betreffenden Strände Tretboote und kleine Boote vorhanden sind, als absichtliche Störung im Sinne von Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie angesehen und festgestellt hat, dass ein Mitgliedstaat dann gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben b und d der Richtlinie verstoßen hat, wenn er nicht alle konkreten Maßnahmen ergriffen hat, die erforderlich sind, um die absichtliche Störung der betreffenden Tierart während der Fortpflanzungszeit sowie die Beschädigung oder Vernichtung ihrer Fortpflanzungsstätten zu verhindern (vgl. Urteil vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-103/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-1147, Randnrn.
- EuGH, 29.04.2004 - C-117/02
Kommission / Portugal
Auszug aus EuGH, 18.05.2006 - C-221/04
Zum anderen soll das Vorverfahren nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben, sowohl seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen als auch seine Verteidigungsmittel gegenüber den Rügen der Kommission wirkungsvoll geltend zu machen (vgl. Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-117/02, Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-5517, Randnr. 53). - EuGH, 14.07.2005 - C-433/03
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Aushandlung, …
Auszug aus EuGH, 18.05.2006 - C-221/04
18 und 19, und vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache C-433/03, Kommission/Deutschland, Slg. 2005, I-6985, Randnr. 28). - EuGH, 20.10.2005 - C-6/04
Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Auszug aus EuGH, 18.05.2006 - C-221/04
59 Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Artikel 226 EG der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen, ohne dass sie sich hierfür auf Vermutungen gleich welcher Art stützen könnte (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-194/01, Kommission/Österreich, Slg. 2004, I-4579, Randnr. 34, und vom 20. Oktober 2005 in der Rechtssache C-6/04, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2005, I-9017, Randnr. 75). - EuGH, 29.04.2004 - C-194/01
Kommission / Österreich
Auszug aus EuGH, 18.05.2006 - C-221/04
59 Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Artikel 226 EG der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen, ohne dass sie sich hierfür auf Vermutungen gleich welcher Art stützen könnte (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-194/01, Kommission/Österreich, Slg. 2004, I-4579, Randnr. 34, und vom 20. Oktober 2005 in der Rechtssache C-6/04, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2005, I-9017, Randnr. 75). - EuGH, 25.04.2002 - C-52/00
DIE HAFTUNG DES HERSTELLERS FÜR FEHLERHAFTE PRODUKTE MUSS IN ALLEN …
Auszug aus EuGH, 18.05.2006 - C-221/04
24 und 25, vom 25. April 2002 in der Rechtssache C-52/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-3827, Randnr. 44, vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-139/00, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-6407, Randnrn. - EuGH, 27.10.2005 - C-525/03
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nationale …
Auszug aus EuGH, 18.05.2006 - C-221/04
22 Es ist daran zu erinnern, dass sich bereits aus dem Wortlaut von Artikel 226 Absatz 2 EG ergibt, dass die Kommission den Gerichtshof nur dann mit einer Vertragsverletzungsklage befassen kann, wenn der betreffende Mitgliedstaat der mit Gründen versehenen Stellungnahme nicht innerhalb der ihm von der Kommission hierzu gesetzten Frist nachgekommen ist (vgl. Urteile vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-362/90, Kommission/Italien, Slg. 1992, I-2353, Randnr. 9, und vom 27. Oktober 2005 in der Rechtssache C-525/03, Kommission/Italien, Slg. 2005, I-9405, Randnr. 13). - EuGH, 25.05.1982 - 96/81
Kommission / Niederlande
Auszug aus EuGH, 18.05.2006 - C-221/04
59 Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Artikel 226 EG der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen, ohne dass sie sich hierfür auf Vermutungen gleich welcher Art stützen könnte (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-194/01, Kommission/Österreich, Slg. 2004, I-4579, Randnr. 34, und vom 20. Oktober 2005 in der Rechtssache C-6/04, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2005, I-9017, Randnr. 75). - EuGH, 04.02.1988 - 113/86
Kommission / Italien
- EuGH, 11.07.2002 - C-139/00
Kommission / Spanien
- EuGH, 22.03.1983 - 42/82
Kommission / Frankreich
- EuGH, 30.01.2002 - C-103/00
Kommission / Griechenland
- EuGH, 16.09.1997 - C-279/94
Kommission / Italien
- EuGH, 04.03.2021 - C-473/19
Föreningen Skydda Skogen - Wildlebende Tiere und Pflanzen, Lebensräume
Der Gerichtshof hat entschieden, dass das Tatbestandsmerkmal der Absichtlichkeit in Art. 12 Abs. 1 Buchst. a der Habitatrichtlinie nur verwirklicht sein kann, wenn nachgewiesen ist, dass der Handelnde den Fang oder die Tötung eines Exemplars einer geschützten Tierart gewollt oder zumindest in Kauf genommen hat (Urteil vom 18. Mai 2006, Kommission/Spanien, C-221/04, EU:C:2006:329, Rn. 71).Insbesondere hat der Gerichtshof etwa den Umstand, dass trotz Hinweisen auf das Vorhandensein von Gelegen geschützter Meeresschildkröten auf einem Sandstrand Mopeds verkehren und dass im Meeresgebiet der betreffenden Strände Tretboote und kleine Boote vorhanden sind, als absichtliche Störung im Sinne von Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der Habitatrichtlinie angesehen und festgestellt, dass ein Mitgliedstaat dann gegen seine Verpflichtungen aus Art. 12 Abs. 1 Buchst. b dieser Richtlinie verstoßen hat, wenn er nicht alle konkreten Maßnahmen ergriffen hat, die erforderlich sind, um die absichtliche Störung der betreffenden Tierart während der Fortpflanzungszeit zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Mai 2006, Kommission/Spanien, C-221/04, EU:C:2006:329, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10
Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss; …
Absichtliches Handeln setzt den Nachweis voraus, dass der Handelnde die Tötung gewollt oder zumindest in Kauf genommen hat (EuGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - Rs. C-221/04 - Slg. 2006 S. 1-4515 Rn. 71). - Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-473/19
Föreningen Skydda Skogen - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2009/147/EG - …
24 Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Spanien (Fischotter) (C-221/04, EU:C:2005:777, Nrn. 49 und 50) und in der Rechtssache Kommission/Griechenland (Kyparissia) (C-504/14, EU:C:2016:105, Nr. 126).25 Urteile vom 18. Mai 2006, Kommission/Spanien (Fischotter) (C-221/04, EU:C:2006:329, Rn. 71), und vom 10. November 2016, Kommission/Griechenland (Kyparissia) (…C-504/14, EU:C:2016:847, Rn. 159).
26 Urteil vom 18. Mai 2006, Kommission/Spanien (Fischotter) (C-221/04, EU:C:2006:329, Rn. 72 und 73).
39 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Spanien (Fischotter) (C-221/04, EU:C:2005:777, Nr. 50).
- OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 7 KS 17/16
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer …
Der EuGH fordert insoweit den Nachweis, "dass der Handelnde den Fang oder die Tötung eines Exemplars einer geschützten Tierart gewollt oder zumindest in Kauf genommen hat" (vgl. EuGH, Urteil vom 18.05.2006 - C-221/04 -, juris). - EuGH, 08.04.2008 - C-337/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
Zweitens ist zum Vorwurf eines Mangels an Klarheit und Bestimmtheit bei der Festlegung der gegenüber der Italienischen Republik erhobenen Rügen im Vorverfahren daran zu erinnern, dass zwar die mit Gründen versehene Stellungnahme im Sinne des Art. 226 EG eine zusammenhängende und detaillierte Darlegung der Gründe enthalten muss, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat, dass aber an die Genauigkeit des Mahnschreibens keine so strengen Anforderungen wie bei der mit Gründen versehenen Stellungnahme gestellt werden können, da das Mahnschreiben zwangsläufig nur in einer ersten knappen Zusammenfassung der Rügen bestehen kann (vgl. u. a. Urteile vom 28. März 1985, Kommission/Italien, 274/83, Slg. 1985, 1077, Randnr. 21, vom 16. September 1997, Kommission/Italien, C-279/94, Slg. 1997, I-4743, Randnr. 15, und vom 18. Mai 2006, Kommission/Spanien, C-221/04, Slg. 2006, I-4515, Randnr. 36).Zu diesem Zweck führt Art. 6 Abs. 2 und 3 dieser Richtlinie abschließend und ausdrücklich die einzigen Ausnahmefälle auf, in denen der Rückgriff auf das Verhandlungsverfahren zulässig ist (vgl. in diesem Sinne zur Richtlinie 77/62 das Urteil vom 17. November 1993, Kommission/Spanien, C-71/92, Slg. 1993, I-5923, Randnr. 10, und zur Richtlinie 93/36 die Urteile Teckal, Randnr. 43, und vom 13. Januar 2005, Kommission/Spanien, Randnr. 47).
Die Mitgliedstaaten können daher weder in der Richtlinie 93/36 nicht geregelte Tatbestände für den Rückgriff auf das Verhandlungsverfahren vorsehen noch die dort ausdrücklich geregelten Tatbestände um neue Bestimmungen ergänzen, die den Rückgriff auf das Verhandlungsverfahren erleichtern, da sie sonst die praktische Wirksamkeit dieser Richtlinie beseitigen würden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Januar 2005, Kommission/Spanien, Randnr. 48).
- BVerwG, 07.07.2022 - 9 A 1.21
Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg
Darüber hinaus unterbindet das Unionsrecht nur ein absichtsvolles Handeln und setzt insoweit voraus, dass der Handelnde den Fang oder die Tötung will oder zumindest in Kauf nimmt (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - C-221/04 [ECLI:EU:C:2006:329] - NuR 2007, 261 Rn. 71); der Wille, Tiere zu schützen, schließt diese Absicht aus (vgl. OVG Lüneburg…, Urteil vom 31. Juli 2018 - 7 KS 17/16 - juris Rn. 265; BT-Drs. 18/11939 S. 18). - OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17
Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf
Der EuGH fordert insoweit den Nachweis, "dass der Handelnde den Fang oder die Tötung eines Exemplars einer geschützten Tierart gewollt oder zumindest in Kauf genommen hat" (vgl. EuGH, Urteil vom 18.05.2006 - C-221/04 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11
Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung
Der Verbotstatbestand des § 42 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG 2007 ist individuenbezogen und wird auch dann erfüllt, wenn sich die Tötung eines Tieres als unausweichliche Konsequenz eines im Übrigen rechtmäßigen Verwaltungshandelns - hier: Zulassung des planfestgestellten Vorhabens - erweist (…EuGH, Urt. v. 30.1.2002 - C-103/00 - Slg. 2002, I-1163;… Urt. v. 20.10.2005 - C-6/04 - Slg. 2005, I-9017; Urt. v. 18.5.2006 - C-221/04 - Slg. 2006, I-4515;… BVerwG, Urt. v. 9.7.2008, a.a.O;… Urt. v. 14.7.2011 - 9 A 12.10 - BVerwGE 140, 149). - BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05
Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches …
Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat unlängst Zweifel geäußert, ob seine Rechtsprechung, wonach solche Beeinträchtigungen "nicht absichtlich" sind, die sich als unausweichliche Konsequenz rechtmäßigen Handelns ergeben, im Lichte der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aufrechterhalten werden kann (…Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - Rn. 559 f. unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 30. Januar 2002 - Rs. C-103/00 - Slg. 2002, I - 1163 und vom 20. Oktober 2005 - Rs. C-6/04 - Slg. 2005, I - 9017 ff.; vgl. jetzt auch Urteil vom 18. Mai 2006 - Rs. C-221/04 -). - Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2010 - C-569/08
Internetportal und Marketing - Internet - Domäne oberster Stufe .eu - Verordnung …
24 Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Spanien (Fischotter) (C-221/04, EU:C:2005:777, Nrn. 49 und 50) und in der Rechtssache Kommission/Griechenland (Kyparissia) (C-504/14, EU:C:2016:105, Nr. 126).25 Urteile vom 18. Mai 2006, Kommission/Spanien (Fischotter) (C-221/04, EU:C:2006:329, Rn. 71), und vom 10. November 2016, Kommission/Griechenland (Kyparissia) (…C-504/14, EU:C:2016:847, Rn. 159).
26 Urteil vom 18. Mai 2006, Kommission/Spanien (Fischotter) (C-221/04, EU:C:2006:329, Rn. 72 und 73).
39 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Spanien (Fischotter) (C-221/04, EU:C:2005:777, Nr. 50).
- EuGH, 10.11.2016 - C-504/14
Der Gerichtshof stellt fest, dass Griechenland gegen seine Verpflichtung zum …
- EuGH, 08.04.2014 - C-288/12
Durch die vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Datenschutzbeauftragten hat …
- OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 7 KS 1/05
Voraussetzungen für eine Verletzung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots …
- VGH Hessen, 31.03.2022 - 3 B 214/21
Windpark Niederasphe bei Münchhausen kann gebaut werden
- OVG Thüringen, 14.10.2009 - 1 KO 372/06
Zulässigkeit einer Windenergieanlage (Artenschutz, Regionalplanung); …
- VG Wiesbaden, 03.06.2022 - 4 K 767/17
Windenergieanlagen - Immissionsschutzrecht
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2013 - C-396/12
van der Ham und van der Ham-Reijersen van Buuren - Gemeinsame Agrarpolitik - …
- VG Minden, 10.03.2010 - 11 K 53/09
Windkraftanlagen in Detmold dürfen gebaut werden - lokale Rotmilanpopulation …
- VGH Bayern, 20.11.2012 - 22 A 10.40041
Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer 110kV-Freileitung
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-204/21
Generalanwalt Collins: Das polnische Gesetz zur Änderung der Vorschriften über …
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 3 S 1873/09
Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Bürgerbeteiligung - Artenschutz im …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-235/04
Kommission / Spanien - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere …
- VGH Bayern, 19.06.2012 - 22 A 11.40018
Planfeststellung für Erneuerung einer Hochspannungsfreileitung
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-20/09
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - …
- VGH Bayern, 23.05.2023 - 14 B 22.1696
Verwaltungsgerichtshof stellt Rechtswidrigkeit der Ausnahmegenehmigung für die …
- EuGH, 07.04.2011 - C-20/09
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit …
- OVG Schleswig-Holstein, 01.07.2011 - 1 KS 20/10
Artenschutz bei Abwägung zwischen Freilandleitung und Erdkabel
- EuGH, 11.01.2007 - C-183/05
Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-121/21
Generalanwalt Pikamäe ist der Auffassung: Polen hat dadurch gegen Unionsrecht …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-559/19
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstößt die übermäßige Entnahme von …
- EuG, 18.12.2009 - T-440/03
Arizmendi u.a. / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung - Zollunion - …
- VGH Bayern, 23.05.2023 - 14 B 22.1698
Zur Nachweispflicht der Behörde im Ausnahmeregime des Art. 16 Abs. 1 FFH-RL - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-241/08
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzungsverfahren - Umsetzung der Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-507/04
Kommission / Österreich - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Umsetzung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-508/04
Kommission / Österreich - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-504/14
Kommission / Griechenland - Naturschutz - Richtlinie 92/43/EWG - Schutz der …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2021 - C-22/20
Kommission/ Schweden (Stations d'épuration)
- EuGH, 03.03.2011 - C-134/10
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- VGH Bayern, 23.05.2023 - 14 B 22.1700
Zur Nachweispflicht der Behörde im Ausnahmeregime des Art. 16 Abs. 1 FFH-RL - …
- EuGH, 09.11.2006 - C-236/05
Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- VGH Bayern, 23.05.2023 - 14 B 22.1699
Ausnahmsweise Zulassung einer Tötung von Fischottern - Zum Nachweispflichtkonzept …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008 - C-518/06
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2006 - C-183/05
Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-334/04
Kommission / Griechenland - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-639/11
Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2a der …
- EuG, 18.12.2009 - T-365/04
Cantoni / Rat und Kommission
- EuG, 18.12.2009 - T-484/04
Pilat / Rat und Kommission
- EuG, 18.12.2009 - T-208/04
Hardy / Rat und Kommission
- EuG, 18.12.2009 - T-121/04
Boquien u.a. / Rat und Kommission
- EuG, 18.12.2009 - T-171/04
Surget / Rat und Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-61/12
Kommission / Litauen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2a der …