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   EuGH, 18.07.2006 - C-406/04   

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EuGH, 18.07.2006 - C-406/04 (https://dejure.org/2006,466)
EuGH, Entscheidung vom 18.07.2006 - C-406/04 (https://dejure.org/2006,466)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - C-406/04 (https://dejure.org/2006,466)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit und freier Aufenthalt im Gebiet der Europäischen Union - Leistungen bei Arbeitslosigkeit - Voraussetzung des tatsächlichen Aufenthalts im Inland

  • Europäischer Gerichtshof

    De Cuyper

    Freizügigkeit und freier Aufenthalt im Gebiet der Europäischen Union - Leistungen bei Arbeitslosigkeit - Voraussetzung des tatsächlichen Aufenthalts im Inland

  • EU-Kommission PDF

    De Cuyper

    Freizügigkeit und freier Aufenthalt im Gebiet der Europäischen Union - Leistungen bei Arbeitslosigkeit - Voraussetzung des tatsächlichen Aufenthalts im Inland

  • EU-Kommission

    De Cuyper

    Unionsbürgerschaft , Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zum Aufenthalt im Hoheitsgebiet des für die Gewährung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit zuständigen Staates; Vereinbarkeit einer Aufenthaltsklausel mit Recht auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten; Nachweis der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Art. 17 und Art. 18 EG
    Freizügigkeit und Unionsbürgerschaft: Leistung bei Arbeitslosigkeit kann von Aufenthaltsklausel abhängig gemacht werden

  • Judicialis

    EG Art. 17; ; EG Art. 18; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit und freier Aufenthalt im Gebiet der Europäischen Union - Leistungen bei Arbeitslosigkeit - Voraussetzung des tatsächlichen Aufenthalts im Inland

  • datenbank.nwb.de

    Aufenthaltsklausel bei Leistungen wegen Arbeitslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Unionsbürgerschaft - DIE FREIZÜGIGKEIT UND DIE AUFENTHALTSFREIHEIT STEHEN EINER AUFENTHALTSKLAUSEL ALS VORAUSSETZUNG FÜR DIE WAHRUNG DES ANSPRUCHS AUF EINE LEISTUNG BEI ARBEITSLOSIGKEIT NICHT ENTGEGEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    De Cuyper

    Freizügigkeit und freier Aufenthalt im Gebiet der Europäischen Union - Leistungen bei Arbeitslosigkeit - Voraussetzung des tatsächlichen Aufenthalts im Inland

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH erklärt Aufenthaltsklausel bei Arbeitslosengeld für rechtmäßig - Einschränkung verstößt nicht gegen das Gemeinschaftsrecht

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Urteils des Tribunal du travail Brüssel (Belgien) vom 8. September 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal du travail Brüssel - Auslegung der Artikel 17 EG und 18 EG über die Einführung der Europäischen Unionsbürgerschaft im Hinblick auf eine nationale Vorschrift, die die Gewährung von Arbeitslosenunterstützung von der Voraussetzung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3196 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 1037
  • EuZW 2006, 500
  • DVBl 2006, 1169
  • BB 2007, 314
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.07.1996 - C-25/95

    Otte / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 18.07.2006 - C-406/04
    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften macht jedoch geltend, dass es sich bei der erwähnten Leistung nicht um eine Leistung bei Arbeitslosigkeit handele, die vom Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 erfasst werde, sondern eine Vorruhestandsleistung von der Art, um die es in der mit dem Urteil vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-25/95 (Otte, Slg. 1996, I-3745) abgeschlossenen Rechtssache gegangen sei, oder aber eine Leistung eigener Art. Sei dies der Fall, so könne sie als "soziale Vergünstigung" unter die Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) fallen.

    32 Daher ist die Ansicht der Kommission nicht haltbar, dass es sich bei der Leistung, die der Kläger bezieht, um eine Vorruhestandsleistung von der Art derjenigen, um die es in der mit dem Urteil Otte abgeschlossenen Rechtssache gegangen sei, oder um eine Leistung eigener Art handele.

    33 Denn in der dem Urteil Otte zugrunde liegenden Rechtssache ging es um ein Anpassungsgeld, das in Form einer Subvention ohne Rechtsanspruch Bergleuten eines bestimmten Alters, die ihre Beschäftigung infolge der Umstrukturierung des deutschen Bergbaus verloren hatten, ab dem Zeitpunkt ihrer Entlassung bis zum Rentenalter gewährt wurde, und der Bezug dieser Leistung war mit der Ausübung einer entgeltlichen Tätigkeit vereinbar.

  • EuGH, 02.08.1993 - C-66/92

    Acciardi / Commissie beroepszaken administratieve geschillen in de provincie

    Auszug aus EuGH, 18.07.2006 - C-406/04
    Die Gewährung dieser Leistung hängt damit nicht von einer für die Sozialhilfe charakteristischen Einzelfallbeurteilung der persönlichen Bedürftigkeit des Antragstellers ab (vgl. Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-66/92, Acciardi, Slg. 1993, I-4567, Randnr. 15).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-224/98

    'D''Hoop'

    Auszug aus EuGH, 18.07.2006 - C-406/04
    39 Es steht fest, dass eine nationale Regelung wie diejenige, um die es im Ausgangsverfahren geht, die einige Staatsangehörige allein deswegen benachteiligt, weil sie ihre Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und sich dort aufzuhalten, wahrgenommen haben, eine Beschränkung der Freiheiten darstellt, die Artikel 18 EG jedem Unionsbürger verleiht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-224/98, D'Hoop, Slg. 2002, I-6191, Randnr. 31, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-224/02, Pusa, Slg. 2004, I-5763, Randnr. 19).
  • EuGH, 16.07.1992 - C-78/91

    Hughes / Chief Adjudication Officer

    Auszug aus EuGH, 18.07.2006 - C-406/04
    12 bis 14, und vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-78/91, Hughes, Slg. 1992, I-4839, Randnr. 15).
  • EuGH, 05.07.1983 - 171/82

    Valentini

    Auszug aus EuGH, 18.07.2006 - C-406/04
    Dagegen sind lediglich formale Merkmale nicht als wesentliche Tatbestandsmerkmale für die Einstufung der Leistungen anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 1983 in der Rechtssache 171/82, Valentini, Slg. 1983, 2157, Randnr. 13).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-224/02

    Pusa

    Auszug aus EuGH, 18.07.2006 - C-406/04
    39 Es steht fest, dass eine nationale Regelung wie diejenige, um die es im Ausgangsverfahren geht, die einige Staatsangehörige allein deswegen benachteiligt, weil sie ihre Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und sich dort aufzuhalten, wahrgenommen haben, eine Beschränkung der Freiheiten darstellt, die Artikel 18 EG jedem Unionsbürger verleiht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-224/98, D'Hoop, Slg. 2002, I-6191, Randnr. 31, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-224/02, Pusa, Slg. 2004, I-5763, Randnr. 19).
  • EuGH, 27.03.1985 - 249/83

    Hoeckx / Openbaar Centrum voor Maatschappelijk Welzijn Kalmthout

    Auszug aus EuGH, 18.07.2006 - C-406/04
    So hat er festgestellt, dass eine Leistung dann als Leistung der sozialen Sicherheit betrachtet werden kann, wenn sie den Empfängern unabhängig von jeder auf Ermessensausübung beruhenden Einzelfallbeurteilung der persönlichen Bedürftigkeit aufgrund einer gesetzlich umschriebenen Stellung gewährt wird und sich auf eines der in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 ausdrücklich aufgezählten Risiken bezieht (vgl. insbesondere Urteile vom 27. März 1985 in der Rechtssache 249/83, Hoeckx, Slg. 1985, 973, Randnrn.
  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus EuGH, 18.07.2006 - C-406/04
    36 Danach gilt das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufzuhalten, das jedem Bürger der Union durch Artikel 18 EG unmittelbar zuerkannt wird, nicht uneingeschränkt, sondern nur vorbehaltlich der im Vertrag und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen (Urteil vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-456/02, Trojani, Slg. 2004, I-7573, Randnrn.
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Zum anderen lässt sich daran zweifeln, ob § 39 Nr. 3 AufenthV eine Beschränkung der aus Art. 20 Abs. 1 AEUV hergeleiteten Rechte darstellt (vgl. dazu EuGH, Urteile vom 18. Juli 2006 - Rs. C-406/04, De Cuyper - Slg. 2006, I-6947 Rn. 39 sowie vom 26. Oktober 2006 - Rs. C-192/05, Tas-Hagen und Tas - Slg. 2006, I-10451 Rn. 31).

    Das Interesse des Mitgliedstaates an effektiven administrativen Kontrollmöglichkeiten wurde vom Gerichtshof bereits im Zusammenhang mit dem Bezug von Sozialleistungen zur Rechtfertigung einer freizügigkeitsrelevanten Ungleichbehandlung anerkannt (EuGH, Urteil vom 18. Juli 2006 a.a.O. Rn. 40 ff.).

  • EuGH, 14.10.2008 - C-353/06

    DEUTSCHLAND KANN SEINEN STAATSBÜRGERN NICHT DIE ANERKENNUNG DES NACHNAMENS

    Eine nationale Regelung, die bestimmte eigene Staatsangehörige allein deswegen benachteiligt, weil sie von ihrer Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und sich dort aufzuhalten, Gebrauch gemacht haben, stellt eine Beschränkung der Freiheiten dar, die Art. 18 Abs. 1 EG jedem Unionsbürger verleiht (vgl. Urteile vom 18. Juli 2006, De Cuyper, C-406/04, Slg. 2006, I-6947, Randnr. 39, und vom 22. Mai 2008, Nerkowska, C-499/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-228/07

    Petersen - Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder bei Invalidität -

    Sie berufen sich alle auf das Urteil De Cuyper(44), das den Zweck und die Berechnungsgrundlage der Leistung als Kriterien für die zutreffende Einordnung wählte.(45).

    Der Prozessbevollmächtigte von Herrn Petersen stützt sich nicht auf das Urteil De Cuyper; er stellt die Einordnung der Leistung als Leistung der sozialen Sicherheit in den Mittelpunkt seiner Argumentation und führt insoweit die Urteile Jauch(47) und Offermanns(48) an.

    Zwar muss derjenige, der den in Rede stehenden Vorschuss beansprucht, weder arbeitsfähig sein(49) noch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.(50) Wird die Leistung wegen Invalidität gewährt, so entfaltet die Entscheidung im Verhältnis zu dem Vorschuss gewissermaßen Rückwirkung, wodurch sie von Beginn an zu einer Leistung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 1408/71 wird, und die für die Absicherung bei Invalidität zuständige Einrichtung leistet an die mit Leistungen wegen Arbeitslosigkeit betraute Verwaltung für die Gewährung des Vorschusses einen Ausgleich.(51) Schließlich hat das Urteil De Cuyper die Leistung wegen Arbeitslosigkeit mit genauen Vorgaben definiert und dabei die Arbeitsfähigkeit des Betroffenen betont.(52).

    Zum anderen sei das bereits erwähnte Urteil De Cuyper anwendbar.

    Zudem stütze das Urteil De Cuyper den Standpunkt der Regierungen, indem es ein Wohnorterfordernis für mit Art. 18 EG vereinbar erkläre; es sei angenommen worden, dass die Kontrollen durch die Arbeitsverwaltung in einem Fall, wie dem, über den zu befinden gewesen sei, nur wirksam seien, wenn der Leistungsempfänger, der dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen müsse, in dem leistungserbringenden Staat wohne.

    Auch wenn das Urteil De Cuyper hinsichtlich dieses Aspekts mehrdeutig ist, gehe ich davon aus, dass die Rechtsprechung des Gerichtshofs die Anwendung von Art. 39 EG für den Fall bestätigt hat, dass die in Rede stehenden Ansprüche unmittelbar auf ein Arbeitsverhältnis zurückführen sind.(58) In der vorliegenden Rechtssache ist der Zusammenhang zwischen der Leistung und der Arbeitnehmereigenschaft von Herrn Petersen offensichtlich, da es sich um einen Vorschuss handelt, der von zwei Voraussetzungen abhängt, die gleichzeitig vorliegen müssen: Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit; beide weisen eine Verbindung mit einem vorherigen Arbeitsverhältnis auf.

    44 - Urteil vom 18. Juli 2006, De Cuyper (C-406/04, Slg. 2006, I-6947).

    45 - Urteil De Cuyper, angeführt in der vorstehenden Fußnote, Randnr. 25; danach "sind Leistungen der sozialen Sicherheit unabhängig von den besonderen Eigenheiten der verschiedenen nationalen Rechtsvorschriften als Leistungen gleicher Art zu betrachten, wenn ihr Sinn und Zweck sowie ihre Berechnungsgrundlage und die Voraussetzungen für ihre Gewährung identisch sind.

    46 - Urteil De Cuyper, angeführt in Fn. 44, Randnr. 27.

    52 - Urteil De Cuyper, angeführt in Fn. 44, Randnr. 27.

    55 - Urteil De Cuyper, angeführt in Fn. 44, Randnr. 30.

    57 - Urteil De Cuyper, angeführt in Fn. 44, Randnr. 25.

  • EuGH, 11.09.2007 - C-76/05

    Schwarz und Gootjes-Schwarz - Art. 8a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 18 EG)

    Diese Erleichterungen könnten nämlich ihre volle Wirkung nicht entfalten, wenn ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats von ihrer Wahrnehmung durch Hindernisse abgehalten werden könnte, die seinem Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat infolge einer Regelung seines Herkunftsstaats entgegenstehen, die Nachteile daran knüpft, dass er von ihnen Gebrauch gemacht hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juli 1992, Singh, C-370/90, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 23, D'Hoop, Randnr. 31, Pusa, Randnr. 19, und vom 18. Juli 2006, De Cuyper, C-406/04, Slg. 2006, I-6947, Randnr. 39).

    Eine nationale Regelung, die bestimmte eigene Staatsangehörige allein deswegen benachteiligt, weil sie von ihrer Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und sich dort aufzuhalten, Gebrauch gemacht haben, stellt eine Beschränkung der Freiheiten dar, die Art. 18 Abs. 1 EG jedem Unionsbürger verleiht (Urteile De Cuyper, Randnr. 39, sowie vom 26. Oktober 2006, Tas-Hagen und Tas, C-192/05, Slg. 2006, I-10451, Randnr. 31).

    Eine solche Beschränkung wäre nach Gemeinschaftsrecht allenfalls dann gerechtfertigt, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruhte und in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit dem nationalen Recht legitimerweise verfolgten Zweck stünde (Urteile D'Hoop, Randnr. 36, De Cuyper, Randnr. 40, sowie Tas-Hagen und Tas, Randnr. 33).

  • EuGH, 23.10.2007 - C-11/06

    DAS BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ BESCHRÄNKT DIE FREIZÜGIGKEIT DER

    Sodann ist festzustellen, dass eine nationale Regelung, die bestimmte eigene Staatsangehörige allein deswegen benachteiligt, weil sie von ihrer Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und sich dort aufzuhalten, Gebrauch gemacht haben, eine Beschränkung der Freiheiten darstellt, die Art. 18 Abs. 1 EG jedem Unionsbürger zuerkennt (vgl. Urteile vom 18. Juli 2006, De Cuyper, C-406/04, Slg. 2006, I-6947, Randnr. 39, Tas-Hagen und Tas, Randnr. 31, sowie Schwarz und Gootjes-Schwarz, Randnr. 93).

    Eine solche Beschränkung lässt sich nach dem Gemeinschaftsrecht nur rechtfertigen, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen des Allgemeininteresses beruht und in angemessenem Verhältnis zu dem mit dem nationalen Recht legitimerweise verfolgten Zweck steht (vgl. Urteile De Cuyper, Randnr. 40, Tas-Hagen und Tas, Randnr. 33, sowie Schwarz und Gootjes-Schwarz, Randnr. 94).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine Maßnahme dann verhältnismäßig, wenn sie zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was dazu notwendig ist (Urteil De Cuyper, Randnr. 42).

  • EuGH, 22.12.2010 - C-208/09

    Ein Mitgliedstaat darf es aus Erwägungen der öffentlichen Ordnung ablehnen, den

    Nach ständiger Rechtsprechung lässt sich eine Beeinträchtigung der Freizügigkeit von Personen nur rechtfertigen, wenn sie auf objektiven Erwägungen beruht und in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit dem nationalen Recht legitimerweise verfolgten Zweck steht (Urteile vom 18. Juli 2006, De Cuyper, C-406/04, Slg. 2006, I-6947, Randnr. 40, vom 11. September 2007, Schwarz und Gootjes-Schwarz, C-76/05, Slg. 2007, I-6849, Randnr. 94, Grunkin und Paul, Randnr. 29, sowie Rüffler, Randnr. 74).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-228/07

    Petersen - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4 Abs. 1

    Dagegen sind lediglich formale Merkmale nicht als wesentliche Tatbestandsmerkmale für die Einstufung der Leistungen anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 1983, Valentini, 171/82, Slg. 1983, 2157, Randnr. 13, und vom 18. Juli 2006, De Cuyper, C-406/04, Slg. 2006, I-6947, Randnr. 25).

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass eine Leistung, die infolge des Eintritts des Risikos des Beschäftigungsverlusts gewährt wird und die aufgrund des Wegfalls dieser Situation wegen Ausübung einer entgeltlichen Tätigkeit durch den Betroffenen nicht mehr geschuldet wird, als Leistung bei Arbeitslosigkeit zu betrachten ist (Urteil De Cuyper, Randnr. 27).

    16 und 17, vom 11. Juli 1996, Otte, C-25/95, Slg. 1996, I-3745, Randnr. 36, und De Cuyper, Randnr. 27), doch kann sich die Befreiung von der Notwendigkeit, sie in einem bestimmten Fall zu erfüllen, als solche nicht auf das Wesen der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Leistung auswirken.

    Im vorliegenden Fall soll eine derartige Befreiung nämlich nur die Voraussetzungen für die Gewährung dieser Leistung an die Situation desjenigen, der eine Berufsunfähigkeitspension beantragt, anpassen, dessen Arbeitsfähigkeit und Verfügbarkeit ja gerade ungewiss sind, solange hierüber noch nicht endgültig entschieden ist (vgl. entsprechend Urteil De Cuyper, Randnrn.

    Diese Bestimmung verbietet es daher nicht, dass das Recht eines Mitgliedstaats den Bezug einer Leistung bei Arbeitslosigkeit von dem Erfordernis eines Wohnorts im Gebiet dieses Staates abhängig macht (vgl. in diesem Sinne Urteil De Cuyper, Randnr. 37).

    Zum anderen ist dies die in Art. 71 der Verordnung geregelte Situation von Arbeitslosen, die während ihrer letzten Beschäftigung im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats als des zuständigen Staates gewohnt haben (Urteil De Cuyper, Randnr. 38).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-523/11

    Deutschland darf die über einen Zeitraum von einem Jahr hinausgehende Gewährung

    Sodann ist festzustellen, dass eine nationale Regelung, die bestimmte eigene Staatsangehörige allein deswegen benachteiligt, weil sie von ihrer Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und dort aufzuhalten, Gebrauch gemacht haben, eine Beschränkung der Freiheiten darstellt, die Art. 21 Abs. 1 AEUV jedem Unionsbürger zuerkennt (vgl. Urteile vom 18. Juli 2006, De Cuyper, C-406/04, Slg. 2006, I-6947, Randnr. 39, Tas-Hagen und Tas, Randnr. 31, sowie Morgan und Bucher, Randnr. 25).

    Nach ständiger Rechtsprechung lässt sich eine Regelung, die eine durch den Vertrag gewährleistete Grundfreiheit beschränken kann, nach dem Unionsrecht nur rechtfertigen, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen des Allgemeininteresses beruht und in angemessenem Verhältnis zu dem mit dem nationalen Recht legitimerweise verfolgten Ziel steht (vgl. Urteile De Cuyper, Randnr. 40, Tas-Hagen und Tas, Randnr. 33, sowie Morgan und Bucher, Randnr. 33).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht ferner hervor, dass eine Maßnahme dann verhältnismäßig ist, wenn sie zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was dazu notwendig ist (Urteile De Cuyper, Randnr. 42, Morgan und Bucher, Randnr. 33, und vom 13. Dezember 2012, Caves Krier Frères, C-379/11, Randnr. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.07.2011 - C-503/09

    Stewart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4, 10 und 10a

    Insoweit ist für die Unterscheidung zwischen den einzelnen Kategorien von Leistungen der sozialen Sicherheit das von der jeweiligen Leistung gedeckte Risiko zu berücksichtigen (Urteil vom 18. Juli 2006, De Cuyper, C-406/04, Slg. 2006, I-6947, Randnr. 27).

    Dieses Ergebnis wird sowohl durch den Sinn und Zweck des kurzfristigen Arbeitsunfähigkeitsgelds für junge Menschen als auch durch seine Berechnungsgrundlage und die Voraussetzungen für seine Gewährung erhärtet (vgl. entsprechend Urteile vom 5. Juli 1983, Valentini, 171/82, Slg. 1983, 2157, Randnr. 13, De Cuyper, Randnr. 25, und Petersen, Randnr. 21).

    Eine solche nationale Regelung, die bestimmte Staatsangehörige eines Mitgliedstaats allein deswegen benachteiligt, weil sie von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und sich dort aufzuhalten, stellt eine Beschränkung der Freiheiten dar, die durch Art. 21 Abs. 1 AEUV jedem Unionsbürger zuerkannt werden (vgl. Urteile D'Hoop, Randnr. 35, Pusa, Randnr. 20, De Cuyper, Randnr. 39, und Rüffler, Randnr. 73).

    Eine derartige Beschränkung lässt sich nach dem Unionsrecht nur rechtfertigen, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruht und in einem angemessenen Verhältnis zu dem vom nationalen Recht legitimerweise verfolgten Zweck steht (vgl. Urteile De Cuyper, Randnr. 40, Tas-Hagen und Tas, Randnr. 33, Zablocka-Weyhermüller, Randnr. 37, sowie Rüffler, Randnr. 74).

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 14/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grenzgänger - gewöhnlicher Aufenthalt in

    Die Leistung darf nicht von einer für die Sozialhilfe charakteristischen Einzelfallbeurteilung der persönlichen Bedürftigkeit des Antragstellers abhängig sein (Urteil des EuGH vom 18.7.2006 in der Rechtssache C-406/04, De Cuyper, Slg 2006 I-6947, RdNr 22) .
  • EuGH, 11.09.2007 - C-318/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG,

  • EuGH, 24.10.2013 - C-220/12

    Thiele Meneses - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Recht, sich frei

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2007 - C-11/06

    GENERALANWALT RUIZ-JARABO IST DER ANSICHT, DASS DIE ANFORDERUNGEN DES DEUTSCHEN

  • EuGH, 24.10.2013 - C-275/12

    Elrick - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und Art. 21 AEUV - Recht auf

  • EuGH, 22.05.2008 - C-499/06

    DIE ZAHLUNG EINER INVALIDITÄTSRENTE, DIE EIN MITGLIEDSTAAT ZIVILEN KRIEGS- ODER

  • EuGH, 04.12.2008 - C-221/07

    Zablocka-Weyhermüller - Leistungen für hinterbliebene Ehegatten von Kriegsopfern

  • EuGH, 01.12.2011 - C-253/09

    Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit -

  • EuGH, 11.04.2013 - C-443/11

    Ein arbeitslos gewordener Grenzgänger kann Arbeitslosenunterstützung nur in

  • EuGH, 23.04.2009 - C-544/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER WEIGERUNG ENTGEGEN, DIE EINKOMMENSTEUER NACH

  • EuGH, 26.10.2006 - C-192/05

    Tas-Hagen und Tas - Zivilen Kriegsopfern von einem Mitgliedstaat gewährte

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2021 - L 9 AL 198/20

    Anspruch einer Fluggesellschaft mit Sitz im Ausland auf vorläufige Erteilung

  • EuGH, 30.05.2018 - C-517/16

    Czerwinski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-212/06

    Gouvernement de la Communauté française und gouvernement wallon - Freizügigkeit -

  • LSG Hessen, 09.10.2019 - L 4 SO 160/19

    1. Werden zeitlich nach Erlass einer Verlustfeststellung gemäß § 5 Abs. 4

  • EuGH, 15.03.2018 - C-431/16

    Die Zulage zur Rente, die in Spanien den dauerhaft vollständig berufsunfähigen

  • EuGH, 05.07.2007 - C-522/04

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit -

  • EuGH, 26.02.2015 - C-359/13

    Martens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 20 AEUV und 21

  • EuGH, 07.06.2007 - C-50/06

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-89/17

    Generalanwalt Bobek: Kehrt ein Unionsbürger in seinen Herkunftsmitgliedstaat

  • LSG Bayern, 27.11.2008 - L 7 AS 241/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grenzgänger - gewöhnlicher Aufenthalt in

  • EuGH, 16.09.2015 - C-433/13

    Kommission / Slowakei

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-269/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß

  • VG Berlin, 28.02.2019 - 23 K 777.17

    Keine Eintragung einer ausländischen Wohnanschrift in deutschen Personalausweis

  • EuGH, 01.02.2017 - C-430/15

    Tolley - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG)

  • EuGH, 19.09.2013 - C-216/12

    Hliddal - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Abkommen zwischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016 - C-438/14

    Bogendorff von Wolffersdorff - Unionsbürgerschaft - Weigerung der Behörden eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2017 - C-551/16

    Klein Schiphorst - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen EG-Schweiz über die

  • LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21

    Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland

  • EuGH, 24.10.2013 - C-177/12

    Lachheb - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Verordnung Nr.

  • EuGH, 08.11.2012 - C-461/11

    Radziejewski

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-40/11

    Iida - Art. 6 EUV - Art. 20 und 21 AEUV - Art. 7, 24 und 51 der Charta der

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-208/07

    von Chamier-Glisczinski - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2011 - 13 A 1090/11

    Anspruch auf gerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit eines Grundrechtseingriffs

  • LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 167/21

    Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland

  • EuGH, 14.03.2019 - C-372/18

    Dreyer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2012 - 12 A 1565/11

    Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für den fachpraktischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1215/10

    Auslegung des § 16g Abs. 2 S. 2 Pflanzenschutzgesetz ( PflSchG ); Vereinbarkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2009 - 13 B 1186/09

    Einbeziehung von Privatpatienten bei der Ermittlung einer patientenbezogenen

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-212/05

    Hartmann - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2011 - C-503/09

    Stewart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Leistungen bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1212/10

    Auslegung des § 16g Abs. 2 S. 2 Pflanzenschutzgesetz ( PflSchG ); Vereinbarkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-464/05

    Geurts und Vogten - Steuerrecht - Erbschaftsteuer - Befreiung der Anteile an

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1211/10

    Anspruch eines in den Niederlanden ansässigen Unternehmens auf Erteilung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2010 - 13 B 1481/10

    Ausschluss vom Bewerbungsverfahren auf einen Studienplatz der Humanmedizin wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2009 - 13 B 1185/09

    Verstoß der Regelung zur Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern

  • LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 56/21

    Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-491/21

    Directia pentru Evidenta Persoanelor si Administrarea Bazelor de Date - Vorlage

  • VG Karlsruhe, 16.11.2011 - 5 K 1480/10

    Ausbildungsförderung: Residenzpflicht im Inland - Ausbildung im Ausland

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2008 - C-499/06

    Nerkowska - Unterstützung für Opfer des Krieges und seiner Folgen, die von einem

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-347/12

    Wiering

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2016 - C-430/15

    Tolley - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen

  • EuGH, 16.09.2015 - C-361/13

    Die Slowakei hat dadurch, dass sie Beihilfen für Behinderte und eine

  • LSG Bayern, 22.12.2011 - L 10 AL 340/11

    Zu den Voraussetzungen des Arbeitslosengeldanspruches in Deutschland im Falle

  • SG Berlin, 29.02.2008 - S 37 AS 1403/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss für erwerbsfähige

  • VG Münster, 12.01.2010 - 6 K 2465/08

    BAföG-Beschränkung für Auslandsdeutsche europarechtswidrig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1214/10

    Vereinbarkeit einer Sperrfrist wegen Missbrauchs für die Neuerteilung einer

  • VG Mainz, 20.06.2013 - 1 K 217/13

    Ausbildungsförderung für ein Studium im Ausland

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 B 1018/10

    Ermessen des Gerichts bei der Entscheidung über die Einstellung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2013 - C-443/11

    Jeltes u.a. - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Art. 45 AEUV

  • VG Münster, 17.05.2011 - 6 K 919/08

    Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG für den fachpraktischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1216/10

    Aufhebung eines Bescheids des Bundesamtes für Verbraucherschutz und

  • LSG Hessen, 24.04.2018 - L 4 SO 67/18

    Sozialhilfe SGB XII

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1213/10

    Sperrfrist für die Erteilung der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein

  • VG Saarlouis, 23.07.2012 - 3 K 795/11

    Auslandsförderung für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

  • SG Stuttgart, 27.03.2007 - S 6 V 5729/05

    Antrag auf Vorabentscheidung durch den EuGH - soziales Entschädigungsrecht -

  • VG Münster, 16.10.2014 - 9 L 787/14

    Europarechtliche Konformität einer Rangfolge bei der Vergabe von verfügbar

  • VG Magdeburg, 09.06.2015 - 7 B 97/15

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 2. Fachsemester

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