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   EuGH, 14.12.2006 - C-97/05   

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https://dejure.org/2006,2658
EuGH, 14.12.2006 - C-97/05 (https://dejure.org/2006,2658)
EuGH, Entscheidung vom 14.12.2006 - C-97/05 (https://dejure.org/2006,2658)
EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - C-97/05 (https://dejure.org/2006,2658)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesischer Arbeitnehmer, der die Erlaubnis zum Aufenthalt und zur Ausübung einer Berufstätigkeit in einem Mitgliedstaat - Diskriminierungsverbot in Bezug auf die Arbeits-, Entlohnungs- und Kündigungsbedingungen - Befristung der Geltungsdauer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Gattoussi

    Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesischer Arbeitnehmer, der die Erlaubnis zum Aufenthalt und zur Ausübung einer Berufstätigkeit in einem Mitgliedstaat - Diskriminierungsverbot in Bezug auf die Arbeits-, Entlohnungs- und Kündigungsbedingungen - Befristung der Geltungsdauer ...

  • EU-Kommission PDF

    Gattoussi

    Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesischer Arbeitnehmer, der die Erlaubnis zum Aufenthalt und zur Ausübung einer Berufstätigkeit in einem Mitgliedstaat - Diskriminierungsverbot in Bezug auf die Arbeits-, Entlohnungs- und Kündigungsbedingungen - Befristung der Geltungsdauer ...

  • EU-Kommission

    Gattoussi

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Außenbeziehungen , Assoziierung

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsrechtliche Wirkung von Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens vom 17. Juli 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Tunesischen Republik; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen tunesischen Staatsbürger im ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; Europa-Mittelmeer-Abkommen Art. 64 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswärtige Beziehungen: Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesischer Arbeitnehmer, der die Erlaubnis zum Aufenthalt und zur Ausübung einer Berufstätigkeit in einem Mitgliedstaat - Diskriminierungsverbot in Bezug auf die Arbeits-, Entlohnungs- und Kündigungsbedingungen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Gattoussi

    Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesischer Arbeitnehmer, der die Erlaubnis zum Aufenthalt und zur Ausübung einer Berufstätigkeit in einem Mitgliedstaat erhalten hat - Diskriminierungsverbot in Bezug auf die Arbeits-, Entlohnungs- und Kündigungsbedingungen - Befristung der ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 25. Januar 2005 in Sachen Mohamed Gattoussi gegen Stadt Rüsselsheim.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Artikel 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits (ABl. 1998, L 97, S. 2) - Arbeitnehmer tunesischer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 430
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-97/05
    Mit seinen Vorlagefragen, die gemeinsam zu prüfen sind, möchte das vorlegende Gericht wissen, ob sich das Urteil des Gerichtshofes vom 2. März 1999 in der Rechtssache C-416/96 (El-Yassini, Slg. 1999, I-1209) zur Auslegung von Artikel 40 Absatz 1 des am 27. April 1976 in Rabat unterzeichneten und durch die Verordnung (EWG) Nr. 2211/78 des Rates vom 26. September 1978 (ABl. L 264, S. 1) im Namen der Gemeinschaft genehmigten Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko (im Folgenden: Abkommen EWG-Marokko) auf das Ausgangsverfahren übertragen lässt und ob Artikel 64 Absatz 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens den Aufnahmemitglied daran hindert, das Aufenthaltsrecht eines tunesischen Staatsangehörigen, dem er die Erlaubnis zum Aufenthalt im Inland befristet und die Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung unbefristet erteilt hat, zu beschränken, wenn der ursprüngliche Grund für die Aufenthaltserlaubnis vor deren Ablauf entfallen ist.

    Wie der Gerichtshof entschieden hat, erfüllte dieser Artikel 40 Absatz 1 die Anforderungen für die Zuerkennung unmittelbarer Wirkung (Urteil El-Yassini, Randnr. 27).

    Im Urteil El-Yassini hat der Gerichtshof wie folgt für Recht erkannt: Beim Stand des Gemeinschaftsrechts zum Zeitpunkt seiner Entscheidung war Artikel 40 Absatz 1 des Abkommens EWG-Marokko dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat grundsätzlich nicht untersagte, es abzulehnen, die Aufenthaltserlaubnis eines marokkanischen Staatsangehörigen, dem er die Einreise und die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt hatte, für die gesamte Dauer dieser Beschäftigung zu verlängern, wenn der ursprüngliche Grund für die Gewährung des Aufenthaltsrechts bei Ablauf der ursprünglichen Aufenthaltserlaubnis nicht mehr bestand.

    Anders verhielte es sich nur, wenn dem Betroffenen durch ein derartiges Vorgehen das Recht auf tatsächliche Ausübung einer Beschäftigung, das ihm durch eine von der zuständigen nationalen Behörde ordnungsgemäß erteilte Arbeitserlaubnis erteilt worden war, die länger als die Aufenthaltserlaubnis war, entzogen würde, ohne dass Gründe des Schutzes eines berechtigten Interesses des Staates, namentlich Gründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit, dies rechtfertigten (Urteil El-Yassini, Randnr. 67).

    Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass die Umstände des vorliegenden Ausgangsverfahrens mit denjenigen vergleichbar sind, die der Gerichtshof im Urteil El-Yassini untersucht hat.

    Allerdings hebt die deutsche Regierung einige Unterschiede zwischen Artikel 64 Absatz 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens und Artikel 40 Absatz 1 des Abkommens EWG-Marokko hervor, die dem entgegenstünden, dass der angeführte Artikel 64 Absatz 1 so ausgelegt werde, wie die letztgenannte Bestimmung im Urteil El-Yassini ausgelegt worden sei.

    Daher ist, dem folgend, was der Gerichtshof in der Rechtssache El-Yassini in Bezug auf das Abkommen EWG-Marokko entschieden hat, festzustellen, dass das Europa-Mittelmeer-Abkommen, das nicht die Verwirklichung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zum Gegenstand hat, es einem Mitgliedstaat grundsätzlich nicht untersagt, Maßnahmen in Bezug auf das Aufenthaltsrecht eines tunesischen Staatsangehörigen zu ergreifen, der zunächst die Erlaubnis zum Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat und zur Aufnahme einer Berufstätigkeit dort erhalten hat (Urteil El-Yassini, Randnrn.

    Dass ein solches Vorgehen den Betroffenen dazu zwingt, sein Arbeitsverhältnis im Aufnahmemitgliedstaat vor dem mit dem Arbeitgeber vertraglich vereinbarten Termin zu beenden, ändert daran grundsätzlich nichts (Urteil El-Yassini, Randnr. 63).

    Insbesondere kann, wie der Gerichtshof bereits in der Rechtssache El-Yassini entschieden hat, der Aufnahmemitgliedstaat dann, wenn er dem Wanderarbeitnehmer ursprünglich in Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung weitergehende Rechte als in Bezug auf den Aufenthalt verliehen hatte, die Situation dieses Arbeitnehmers nicht aus Gründen in Frage stellen, die nicht dem Schutz eines berechtigten Interesses des Staates, wie der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit dienen (Urteil El-Yassini, Randnrn.

  • EuGH, 12.04.2005 - C-265/03

    ERSTES URTEIL ZU DEN WIRKUNGEN EINES PARTNERSCHAFTSABKOMMENS: GLEICHE

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-97/05
    Da im Europa-Mittelmeer-Abkommen die Frage der Wirkung seiner Bestimmungen in der Rechtsordnung der Parteien dieses Abkommens nicht geregelt worden ist, hat der Gerichtshof über diese Frage ebenso wie über jede andere Auslegungsfrage zu entscheiden, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung von Abkommen in der Gemeinschaft stellt (vgl. entsprechend u. a. Urteile vom 23. November 1999 in der Rechtssache C-149/96, Portugal/Rat, Slg. 1999, I-8395, Randnr. 34, und vom 12. April 2005 in der Rechtssache C-265/03, Simutenkov, Slg. 2005, I-2579, Randnr. 20).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Bestimmung eines von der Gemeinschaft mit Drittländern geschlossenen Abkommens unmittelbar anwendbar, wenn sie unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und im Hinblick auf den Zweck und die Natur des Abkommens eine klare und präzise Verpflichtung enthält, deren Erfüllung und deren Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Aktes abhängen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 2001 in der Rechtssache C-63/99, Gloszczuk, Slg. 2001, I-6369, Randnr. 30, vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-171/01, Wählergruppe Gemeinsam, Slg. 2003, I-4301, Randnr. 54, und Simutenkov, Randnr. 21).

  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-97/05
    Der Begriff der öffentlichen Ordnung setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (Urteile vom 28. Oktober 1975 in der Rechtssache 36/75, Rutili, Slg. 1975, I-1279, Randnr. 28, vom 10. Februar 2000 in der Rechtssache C-340/97, Nazli, Slg. 2000, I-957, Randnr. 57, und vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-459/99, MRAX, Slg. 2002, I-6591, Randnr. 79).
  • EuGH, 28.10.1975 - 36/75

    Rutili / Ministre de l'intérieur

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-97/05
    Der Begriff der öffentlichen Ordnung setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (Urteile vom 28. Oktober 1975 in der Rechtssache 36/75, Rutili, Slg. 1975, I-1279, Randnr. 28, vom 10. Februar 2000 in der Rechtssache C-340/97, Nazli, Slg. 2000, I-957, Randnr. 57, und vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-459/99, MRAX, Slg. 2002, I-6591, Randnr. 79).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-459/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-97/05
    Der Begriff der öffentlichen Ordnung setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (Urteile vom 28. Oktober 1975 in der Rechtssache 36/75, Rutili, Slg. 1975, I-1279, Randnr. 28, vom 10. Februar 2000 in der Rechtssache C-340/97, Nazli, Slg. 2000, I-957, Randnr. 57, und vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-459/99, MRAX, Slg. 2002, I-6591, Randnr. 79).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-171/01

    Wählergruppe Gemeinsam

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-97/05
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Bestimmung eines von der Gemeinschaft mit Drittländern geschlossenen Abkommens unmittelbar anwendbar, wenn sie unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und im Hinblick auf den Zweck und die Natur des Abkommens eine klare und präzise Verpflichtung enthält, deren Erfüllung und deren Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Aktes abhängen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 2001 in der Rechtssache C-63/99, Gloszczuk, Slg. 2001, I-6369, Randnr. 30, vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-171/01, Wählergruppe Gemeinsam, Slg. 2003, I-4301, Randnr. 54, und Simutenkov, Randnr. 21).
  • EuGH, 23.11.1999 - C-149/96

    Portugal / Rat

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-97/05
    Da im Europa-Mittelmeer-Abkommen die Frage der Wirkung seiner Bestimmungen in der Rechtsordnung der Parteien dieses Abkommens nicht geregelt worden ist, hat der Gerichtshof über diese Frage ebenso wie über jede andere Auslegungsfrage zu entscheiden, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung von Abkommen in der Gemeinschaft stellt (vgl. entsprechend u. a. Urteile vom 23. November 1999 in der Rechtssache C-149/96, Portugal/Rat, Slg. 1999, I-8395, Randnr. 34, und vom 12. April 2005 in der Rechtssache C-265/03, Simutenkov, Slg. 2005, I-2579, Randnr. 20).
  • EuGH, 27.09.2001 - C-63/99

    DREI URTEILE DES GERICHTSHOFES BETREFFEN DAS RECHT POLNISCHER, TSCHECHISCHER UND

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-97/05
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Bestimmung eines von der Gemeinschaft mit Drittländern geschlossenen Abkommens unmittelbar anwendbar, wenn sie unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und im Hinblick auf den Zweck und die Natur des Abkommens eine klare und präzise Verpflichtung enthält, deren Erfüllung und deren Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Aktes abhängen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 2001 in der Rechtssache C-63/99, Gloszczuk, Slg. 2001, I-6369, Randnr. 30, vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-171/01, Wählergruppe Gemeinsam, Slg. 2003, I-4301, Randnr. 54, und Simutenkov, Randnr. 21).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Anders als die Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Tunesien und Marokko, aus deren Diskriminierungsverbot der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hinsichtlich der Arbeitsbedingungen unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht hergeleitet hat (EuGH, Urteil vom 2. März 1999 - Rs. C 416.96, El Yassini - Slg. 1999, I-1209 und Urteil vom 14. Dezember 2006 - Rs. C. 97/05, Gattoussi - Slg. 2006, I-11917), bezieht sich das im Abkommen mit Ägypten enthaltene Diskriminierungsverbot von vornherein nicht auf die Arbeitsbedingungen.
  • OVG Hamburg, 29.05.2008 - 4 Bf 232/07

    Berufung eines türkischen Arbeitnehmers auf Art. 10 EWGAssRBes 1/80 -

    Die praktische Wirksamkeit von Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 erfordert, dass ein türkischer Staatsangehöriger, dem die ordnungsgemäße Erlaubnis erteilt worden ist, im Gebiet eines Mitgliedstaates für eine bestimmte Zeit eine Beschäftigung auszuüben, während dieser gesamten Zeit seine Rechte aus dieser Erlaubnis ausüben kann (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 2.3.1999, Rs. C-416/96, El-Yassini, NVwZ 1999, 1095, und Urt. v. 14.12.2006, Rs. C-97/05, Gattoussi, NVwZ 2007, 430).

    Dem nationalen Gericht ist es verwehrt, die Wirksamkeit des assoziationsrechtlichen Diskriminierungsverbots des Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 im Ergebnis dadurch auszuhöhlen, dass es einer dem türkischen Arbeitnehmer vom Mitgliedstaat erteilten ordnungsgemäßen Arbeitsgenehmigung, welche die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung übersteigt, von Anfang an und unter Bezugnahme auf nationale Bestimmungen (§ 285 Abs. 5 SGB III und § 8 Arbeitsgenehmigungsverordnung) Wirkungen für den aufenthaltsrechtlichen Status des Betroffenen gänzlich abspricht (im Anschluss an EuGH Urt. v. 14.12.2006, Rs. C-97/05, Gattoussi, NVwZ 2007, 430; im Ergebnis Abweichung von BVerwG, Urt. v. 1.7.2003, BVerwGE 118, 249).

    Diese Bestimmung enthält unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und nach Gegenstand und Art des Abkommens eine klare und eindeutige Verpflichtung, deren Erfüllung oder deren Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Aktes abhängen (vgl. EuGH, Urt. v. 8.5.2003, Rs. C-171/01, Slg. 2003, I-04301; Urt. v. 2.3.1999, Rs. C-416/96, El-Yassini, NVwZ 1999, 1095, dort zu Art. 40 Abs. 1 des Kooperationsabkommens zwischen der EWG und Marokko; Urt. v. 4.12.2006, Rs. C-97/05, Gattoussi, NVwZ 2007, 430, dort zu dem Diskriminierungsverbot nach Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommens EG-Tunesien).

    Bei der Bestimmung von Tragweite und Grenzen des Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 in Bezug auf sich daraus gegebenenfalls ergebende Aufenthaltsrechte eines türkischen Arbeitnehmers für die Dauer der erlaubten Beschäftigung sind diejenigen Grundsätze maßgeblich, die der EuGH für Diskriminierungsverbote in den Bestimmungen des Art. 40 Abs. 1 des Kooperationsabkommens zwischen der EWG und Marokko und des Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommens EG-Tunesien in den Urteilen vom 2. März 1999 (Rs. C-416/96, El-Yassini, NVwZ 1999, 1095 ) und vom 14. Dezember 2006 (Rs. C-97/05, Gattoussi, NVwZ 2007, 430 ) aufgestellt hat.

    Der EuGH hat inzwischen seine Rechtsprechung zur Bedeutung eines assoziationsrechtlichen Diskriminierungsverbots für den aufenthaltsrechtlichen Status eines Ausländers im Urteil vom 14. Dezember 2006 (Rechtssache C-97/05, Gattoussi) zu der im Wesentlichen mit Art. 40 Kooperationsabkommen EWG-Marokko und mit Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 inhaltsgleichen Regelung in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommens EG-Tunesien wiederholt und vertieft.

    Dem Vorlageersuchen des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 25. Januar 2005 und dem Urteil des EuGH vom 14. Dezember 2006 (a.a.O.) lag ein mit den vorliegenden Verhältnissen vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.

  • OVG Hamburg, 19.05.2011 - 4 Bf 88/10

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof in dem Streitverfahren

    b) und dass es einem Mitgliedstaat untersagt ist, dieser Erlaubnis unter Hinweis auf zum Zeitpunkt ihrer Erteilung geltende nationale Vorschriften über die Abhängigkeit der Arbeitserlaubnis von der Aufenthaltserlaubnis von vornherein jegliche Wirkung in Hinblick auf seinen aufenthaltsrechtlichen Status abzusprechen (im Anschluss an: Urteile des Gerichtshofs vom 2. März 1999 [Rs. C-416/96, El-Yassini, Slg. 1999, I-01209, Leitsatz 3, Rn. 62 bis 65] zur Tragweite des Art. 40 Abs. 1 des Abkommens EWG-Marokko, sowie vom 14. Dezember 2006 [Rs. C-97/05, Gattoussi, Slg 2006, I-11917, Leitsatz 2, Rn. 36 bis 43] zur Tragweite des Art. 64 Abs. 1 Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommen EG-Tunesien)?.

    Dem Begriff sonstige Arbeitsbedingungen sei ein weiter Anwendungsbereich zuzuerkennen und die Gleichbehandlung sei in Bezug auf all das vorgesehen, was sich unmittelbar oder mittelbar auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat beziehe (Rn. 85, 89 ff.) Auch dem inhaltlich vergleichbaren Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommens EG-Tunesien hat der Gerichtshof unmittelbare Wirkung zugesprochen (Urt. v. 14.12.2006, Rs. C-97/05, Gattoussi, Slg. 2006, I-11917, Leitsatz 1, Rn. 28).

    Diese Grundsätze hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Dezember 2006 (Rs. C-97/05, Gattoussi, Slg. 2006, I-11917) auch zur Bestimmung der Tragweite des Diskriminierungsverbots in Art. 64 Abs. 1 Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommen EG-Tunesien herangezogen (Leitsatz 2, Rn. 36 bis 43).

    An dieser Rechtsansicht kann nach Auffassung des Berufungsgerichts nach dem zwischenzeitlich ergangenen Urteil des Gerichtshofs vom 14. Dezember 2006 (Rs. C-97/05, Gattoussi, a.a.O.) zur Bedeutung eines assoziationsrechtlichen Diskriminierungsverbots für den aufenthaltsrechtlichen Status eines Arbeitnehmers, der im Besitz einer sogenannten überschießenden Arbeitsgenehmigung ist, nicht festgehalten werden.

    Auch der Generalanwalt hatte in seinem Schlussantrag vom 6. April 2006 (Slg. 2006, I-11917, Rn. 20 und Anhang Rn. 21 ff.) unter Nennung der entsprechenden deutschen Vorschriften auf die Abhängigkeit der Arbeitserlaubnis von dem aufenthaltsrechtlichen Status des Ausländers hingewiesen.

    Die zu den vergleichbaren Diskriminierungsverboten ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs betraf zum einen die Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (Urt. v. 2.3.1999, Rs. C-416/96, El-Yassini, Slg. 1999 I-01209, Rn. 8, 10) und zum anderen die Befristung einer Aufenthaltserlaubnis nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft (Urt. v. 14.12.2006, Rs. C-97/05, Gattoussi, Slg. 2006 I-11917, Rn. 14).

  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08

    Tunesischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung der

    Das Diskriminierungsverbot in Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Tunesien hat nur ausnahmsweise aufenthaltsrechtliche Wirkung (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - Rs. C-97/05, Gattoussi - Slg. 2006, I-11917).

    Es entfaltet daher in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung mit der Folge, dass sich ein tunesischer Staatsangehöriger vor den nationalen Gerichten des Aufnahmemitgliedstaats hierauf berufen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - Rs. C-97/05, Gattoussi - Slg. 2006, I-11917 Rn. 24 ff.).

    Dass ein solches Vorgehen den Betroffenen zwingt, sein Arbeitsverhältnis im Aufnahmemitgliedstaat vor dem mit dem Arbeitgeber vertraglich vereinbarten Termin zu beenden, ändert daran grundsätzlich nichts (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 36 f.).

    Insbesondere könne der Aufnahmemitgliedstaat dann, wenn er dem Wanderarbeitnehmer ursprünglich in Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung weitergehende Rechte als in Bezug auf den Aufenthalt verliehen habe, die Situation dieses Arbeitnehmers nicht aus Gründen in Frage stellen, die nicht dem Schutz eines berechtigten Interesses des Staates, wie der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit dienten (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 39 f. unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 2. März 1999 - Rs. C-416/96, El-Yassini - Slg. 1999, I-1209).

    Dies berührt weder die praktische Wirksamkeit des Diskriminierungsverbots des Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Tunesien (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 39) noch verletzt es die Grundsätze des Vertrauensschutzes oder der Rechtssicherheit (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 42).

  • VG Aachen, 18.06.2008 - 8 K 1272/07

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien, Tunesier,

    Die Bestimmung entfaltet in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung mit der Folge, dass der Betroffene sich vor den nationalen Gerichten auf sie berufen kann, vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), Urteil vom 14. Dezember 2006 - C-97/05 - "H. ", InfAuslR 2007, 89.

    Diese Auslegung hat der Europäische Gerichtshof in der Entscheidung vom 14. Dezember 2006 in der Rechtssache "H. " auf das hier in Rede stehende Diskriminierungsverbot des Art. 64 Abs. 1 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien übertragen und dahingehend konkretisiert, dass die Bestimmung im Hinblick auf deren praktische Wirksamkeit auch Wirkungen auf das Recht eines tunesischen Staatsangehörigen entfaltet, sich im Gebiet eines Mitgliedstaates aufzuhalten, wenn dieser Staatsangehörige von dem Mitgliedstaat eine ordnungsgemäße Genehmigung erhalten hat, eine Berufstätigkeit für eine die Dauer seiner Aufenthaltserlaubnis übersteigende Zeit auszuüben, vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - C-97/05 - "H. ", a.a.O.

    Eine solche Möglichkeit würde zum einen die Bestimmungen eines von der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten geschlossenen Abkommens beeinträchtigen und zum anderen die einheitliche Anwendung dieses Verbots in Frage stellen, vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - C-97/05 - "H. ", a.a.O.

    Für die weitere Frage, ob dem tunesischen Staatsangehörigen durch die unbefristete Arbeitsberechtigung ein "weitergehendes Beschäftigungsrecht" eingeräumt worden ist, das geeignet ist, aufenthaltsrechtliche Wirkungen des Diskriminierungsverbotes zu begründen, kommt es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei einer rein formalen Betrachtungsweise ferner allein darauf an, ob die zeitliche Geltungsdauer der Arbeitsgenehmigung die zeitliche Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis übersteigt, vgl. EuGH, Urteile vom 2. März 1999 - C-416/96 - "El-Yassini", a.a.O., Rdnr. 65 und vom 14. Dezember 2006 - C-97/05 - "H. ", a.a.O., Rdnr. 42.

    Zum anderen hat der Europäische Gerichtshof die dort entwickelte Rechtsprechung in der Rechtssache "H. " im Wege eines "Erst-Recht- Schlusses" auf das Diskriminierungsverbot des Art. 64 Abs. 1 Europa-Mittelmeer- Abkommen/Tunesien und den dort zugrunde liegenden Fall einer nachträglichen Befristung der Aufenthaltserlaubnis übertragen, woraus abzuleiten ist, dass die Rechtsprechung in gleicher Weise nach wie vor auch Geltung für Verlängerungssituationen beansprucht, vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - C-97/05 - "H. ", a.a.O., Rdnr. 42.

    Im Übrigen hat der Europäische Gerichtshof in Bezug auf die Kündigungsbedingungen erkannt, dass die von dem Diskriminierungsverbot grundsätzlich nicht berührte Berechtigung des Mitgliedstaates zur Regelung des Aufenthaltes eines Ausländers, dem zunächst die Erlaubnis zum Aufenthalt und zur Aufnahme einer Berufstätigkeit erteilt worden ist, nicht dadurch in Frage gestellt wird, dass der Betroffene durch die Verweigerung des weiteren Aufenthaltes gezwungen wird, sein Arbeitsverhältnis vor dem mit dem Arbeitgeber vertraglich vereinbarten Termin zu beenden, vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - C-97/05 - "H. ", a.a.O., Rdnr. 37 sowie Schlussantrag des Generalanwaltes vom 6. April 2006, a.a.O., Rdnr. 46 bis 52.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 13 S 1059/07

    Europa-Mittelmeer-Abkommen - Diskriminierungsverbot - zum Aufenthaltsrecht für

    Eine unbefristete Arbeitsgenehmigung kann einem algerischen Arbeitnehmer wegen des Diskriminierungsverbots in Art. 67 des Europa-Mittelmeer-Abkommens / Algerien ein Aufenthaltsrecht verschaffen, wenn das ihm zustehende ausländerrechtliche Aufenthaltsrecht befristet ist (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 14.12.2006 - C 97/05 -, Gattoussi);.

    Was die aufenthaltsrechtlichen Wirkungen solcher unbefristeter Arbeitsgenehmigungen angeht, hat der für die Auslegung der einzelnen Europa-Mittelmeer-Abkommen im Hinblick auf die jeweils verliehene Rechtsstellung letztlich maßgebende Europäische Gerichtshof zu vergleichbaren Antidiskriminierungsvorschriften (Art. 64 Abs. 1 Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Tunesien vom 17.7.1995 und Art. 40 Abs. 1 des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Marokko vom 27.4.1976, jetzt Art. 64 Abs. 1 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Marokko vom 26.2.1996) entschieden, dass die dort enthaltenen, auf die "Arbeits-, Entlohnungs- und Kündigungsbedingungen" bezogenen Antidiskriminierungsgrundsätze auch eine aufenthaltsrechtliche Wirkung haben; übersteigt der zeitliche Anwendungsbereich einer einem solchen Staatsangehörigen enthaltenen Arbeitserlaubnis die Dauer einer Aufenthaltserlaubnis, so führt dies dazu, dass der Arbeitnehmer aus der "zeitlich überschießenden" Arbeitserlaubnis auch ein entsprechendes (weitergehendes) Aufenthaltsrecht ableiten kann (siehe dazu EuGH, Urteil vom 2.3.1999 - C 416/96 - El Yassini, InfAuslR 1999, 218, und Urteil vom 14.12.2006 - C 97/05 - Gattoussi, InfAuslR 2007, 89, Rn 38 f.).

    Insbesondere aus der Entscheidung vom 14.12.2006 (a.a.O.) und der vorangegangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Übertragung der im Urteil El Yassini entwickelten Grundsätze auf türkische Arbeitnehmer nach Art. 10 ARB 1/80 (EuGH, Urteil vom 26.10.2006 - C 4/05 - Güzeli, InfAuslR 2007, 1, 4, Rn 52) ergibt sich, dass der Europäische Gerichtshof auch einer nach deutschem Recht erteilten Arbeitsgenehmigung (vgl. § 286 Abs. 3 SGB III) eine entsprechende aufenthaltsrechtliche Wirkung beimisst.

    Da nach deutschem Recht mit der Arbeitserlaubnis gerade keine aufenthaltserlaubnisunabhängigen Rechte verliehen werden (siehe dazu BVerwG, a.a.O. und Hailbronner, NVwZ 2007, S 416), würde die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu den aufenthaltsrechtlichen Wirkungen von deutschen Arbeitserlaubnissen und -genehmigungen leerlaufen, wenn man sie auf solche Fälle beschränken würde, in denen nach innerstaatlichem Recht von der Aufenthaltserlaubnis unabhängige Beschäftigungsrechte verliehen worden sind (vgl. EuGH, Urteil vom 14.12.2006 a.a.O. Rn 39).

    Der Senat kann offenlassen, inwieweit eine solche Gemeinsame Erklärung - dort, wo sie abgegeben worden ist - der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mit Erfolg entgegengehalten werden kann; immerhin hat auch der Europäische Gerichtshof in dem Verfahren Gattoussi eingeräumt, aus der Gemeinsamen Erklärung ergebe sich jedenfalls, dass das Diskriminierungsverbot "als solches" nicht der Regelung des Aufenthaltsrechts diene (Urteil vom 14.12.2006, a.a.O. Rn 35).

    Ergibt sich danach für den Kläger aus Art. 67 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens-Tunesien ein entsprechendes "überschießendes" Aufenthaltsrecht, so ist dies lediglich durch die dem Abkommen selbst zu entnehmenden Vorbehalte begrenzt, die dem Schutz eines berechtigten Interesses des Staates sowie der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit dienen (siehe EuGH, Urteil vom 14.12.2006 a.a.O. Rn 40 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2008 - 13 S 708/08

    Zum Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Verlängerung der

    Aus Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 folgt ein Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis entsprechend der "überschießenden" Geltungsdauer einer Arbeitserlaubnis (Fortentwicklung von EuGH, Urteil vom 2.3.1999 - C-416/96 - "El-Yassini" und Urteil vom 14.12.2006 - C-97/05 - "Gattoussi").

    Danach entfaltet das Diskriminierungsverbot Wirkungen auf das Recht eines tunesischen Staatsangehörigen, sich im Gebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten, wenn dieser Staatsangehörige von diesem Mitgliedstaat eine ordnungsgemäße Genehmigung erhalten hat, eine Berufstätigkeit für eine die Dauer seiner Aufenthaltserlaubnis übersteigende Zeit auszuüben (Urteil vom 14.12.2006 in der Rechtssache C-97/05 - Gattoussi, InfAuslR 2008, 89, Rn. 43).

    Auch stellt sich bei Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 nicht das Problem, ob sein Anwendungsbereich durch eine besondere Vereinbarung eingeschränkt wird, wie dies für Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens aufgrund der hierauf bezogenen Gemeinsamen Erklärung der Vertragsparteien in der Schlussakte des Abkommens diskutiert worden ist (vgl. hierzu Schlussantrag des Generalanwalts Colomer vom 6.4.2006 in der Rechtssache C-97/05 - Gattoussi -, Slg. 2007, I-11917, Rn. 46ff.; Hailbronner, NVwZ 2007, 415).

    In diesem Urteil hat der Senat ausgeführt: "Insbesondere aus der Entscheidung vom 14.12.2006 (a.a.O.) und der vorangegangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Übertragung der im Urteil El Yassini entwickelten Grundsätze auf türkische Arbeitnehmer nach Art. 10 ARB 1/80 (EuGH, Urteil vom 26.10.2006 - C 4/05 - Güzeli, InfAuslR 2007, 1, 4, Rn 52) ergibt sich, dass der Europäische Gerichtshof auch einer nach deutschem Recht erteilten Arbeitsgenehmigung (vgl. § 286 Abs. 3 SGB III) eine entsprechende aufenthaltsrechtliche Wirkung beimisst.

    Da nach deutschem Recht mit der Arbeitserlaubnis gerade keine aufenthaltserlaubnisunabhängigen Rechte verliehen werden (siehe dazu BVerwG, a.a.O.2 und Hailbronner, NVwZ 2007, S 416), würde die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu den aufenthaltsrechtlichen Wirkungen von deutschen Arbeitserlaubnissen und -genehmigungen leerlaufen, wenn man sie auf solche Fälle beschränken würde, in denen nach innerstaatlichem Recht von der Aufenthaltserlaubnis unabhängige Beschäftigungsrechte verliehen worden sind (vgl. EuGH, Urteil vom 14.12.2006 a.a.O. Rn 39).

  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08

    Türkischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme der

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften folge, dass eine unbefristete Arbeitserlaubnis in Verbindung mit dem gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbot zu einem Aufenthaltsrecht führe (Urteile vom 2. März 1999 - Rs. C-416/96 - El-Yassini und vom 14. Dezember 2006 - Rs. C-97/05 - Gattoussi).

    Insbesondere könne der Aufnahmemitgliedstaat dann, wenn er dem Wanderarbeitnehmer ursprünglich in Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung weitergehende Rechte als in Bezug auf den Aufenthalt verliehen habe, die Situation dieses Arbeitnehmers nicht aus Gründen infrage stellen, die nicht dem Schutz eines berechtigten Interesses des Staates, wie der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit dienen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - Rs. C-97/05, Gattoussi - Slg. 2006, I-11917 Rn. 39 f. unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 2. März 1999 - Rs. C-416/96, El-Yassini - Slg. 1999, I-1209).

    Ob an dieser Auffassung nach der Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache Gattoussi (Urteil vom 14. Dezember 2006 a.a.O.) ohne Vorlage an den Gerichtshof festgehalten werden kann, bedarf hier aus den oben aufgeführten Gründen keiner Entscheidung.

  • BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auch soweit sich nach der Rechtsprechung des EuGH aus einzelnen Diskriminierungsverboten aufenthaltsrechtliche Ansprüche ergeben können, beschränken diese nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten, den Aufenthalt aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit zu beenden (vgl. EuGH, Urteile vom 2. März 1999 - Rs. C-416/96, EI-Yassini - Slg. 1999, I-1209 Rn. 45 und vom 14. Dezember 2006 - Rs. C-97/05, Gattoussi - Slg. 2006, I-11917 Rn. 40 f. zu Diskriminierungsverboten in Abkommen der Union mit Marokko und Tunesien; zur Übertragbarkeit auf das Diskriminierungsverbot nach Art. 10 ARB 1/80 vgl. Urteil vom 26. Oktober 2006 - Rs. C-4/05, Güzeli - Slg. 2006, I-10279 Rn. 52 f.).
  • EuGH, 24.11.2016 - C-464/14

    SECIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 bis 65

    95 Über die Frage der unmittelbaren Wirkung der Bestimmungen eines Abkommens in der Rechtsordnung der Parteien hat der Gerichtshof, sofern sie in dem betreffenden Abkommen nicht geregelt worden ist, ebenso wie über jede andere Auslegungsfrage zu entscheiden, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung von Abkommen in der Union stellt (Urteil vom 14. Dezember 2006 , Gattoussi, C-97/05 , EU:C:2006:780 , Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    96 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Bestimmung eines von der Union mit Drittländern geschlossenen Abkommens unmittelbar anwendbar, wenn sie unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und im Hinblick auf den Zweck und die Natur des Abkommens eine klare und präzise Verpflichtung enthält, deren Erfüllung und deren Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Aktes abhängen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 27. September 2001 , Gloszczuk, C-63/99 , EU:C:2001:488 , Rn. 30, vom 8. Mai 2003 , Wählergruppe Gemeinsam, C-171/01 , EU:C:2003:260 , Rn. 54, vom 12. April 2005 , Simutenkov, C-265/03 , EU:C:2005:213 , Rn. 21, und vom 14. Dezember 2006 , Gattoussi, C-97/05 , EU:C:2006:780 , Rn. 25).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2016 - C-464/14

    SECIL

  • VG Münster, 03.09.2008 - 8 K 1316/07

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ehegattennachzug, nachträgliche Befristung,

  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417

    Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 11 S 3249/08

    Aufenthaltserlaubnis; aufenthaltsrechtlichen Bedeutung der Arbeitsberechtigung

  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 19 ZB 15.510

    Kein Aufenthaltsrecht aus dem Diskriminierungsverbot des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2007 - 18 B 722/07

    Aufenthaltserlaubnis Arbeitserlaubnis Arbeitnehmer Marokko

  • EuGH, 08.11.2012 - C-268/11

    Gülbahce - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2021 - 18 A 3366/19

    Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis unter Anordnung der

  • VG München, 19.05.2020 - M 25 S 20.1456

    Aufenthalt zur Zwecke der Erwerbstätigkeit

  • EuGH, 29.02.2024 - C-549/22

    Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank (Transfert de prestations de

  • VG Darmstadt, 12.10.2009 - 5 L 971/09

    Fehlende Anrechnungsfähigkeit einer fiktiven Aufenthaltserlaubnis auf die

  • VG Aachen, 16.10.2007 - 8 L 261/07

    D (A), vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Feststellungsklage,

  • VG Augsburg, 24.05.2022 - Au 1 K 22.89

    Nachträgliche Beschränkung einer Aufenthaltserlaubnis zur ehelichen

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2014 - 4 PA 84/14

    Ausnahmsweise zu beachtende aufenthaltsrechtliche Wirkung des Art. 64 Abs. 1 des

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2007 - 11 S 2967/06

    Wirkungen der nachträglichen zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis;

  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2021 - 11 L 609/21

    Eheliche Lebensgemeinschaft, unzumutbare Härte; Einreise- und Aufenthaltsverbot;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13

    Nachträgliche Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes;

  • VG Würzburg, 19.01.2015 - W 7 K 14.430

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zum

  • BVerwG, 23.08.2016 - 1 B 96.16

    Verknüpfung von Aufenthaltserlaubnis und Berechtigung zur Ausübung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2016 - 11 S 492/16

    Aufenthaltserlaubnis; Verkürzung der Befristung; Europa-Mittelmeer-Abkommen;

  • VG Aachen, 05.08.2009 - 8 K 339/07

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Begriff des

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2008 - 11 S 2765/07

    Keine über die unmittelbar durch eine Aufenthaltserlaubnis gestattete

  • VG Darmstadt, 27.11.2019 - 5 K 1511/19
  • VG München, 14.03.2008 - M 24 K 07.3204

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges Aufenthaltsrecht;

  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - L 7 BK 4174/17
  • VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 22 L 2241/20
  • VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 22.223

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug, Aufhebung der ehelichen

  • VG Darmstadt, 17.09.2009 - 5 L 1411/08

    Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für türkischen Staatsangehörigen unter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2007 - 18 E 881/07

    Eigenständige Aufenthaltserlaubnis Ehegatte Verlängerung Ausweisungsgrund

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2007 - 19 B 638/07

    Begründungsanforderungen der Anordnung der sofortigen Vollziehung i.R.e.

  • VGH Hessen, 06.11.2014 - 6 A 691/14

    Diskriminierungsverbot nach dem Europa Mittelmeer Abkommen

  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 19 CS 06.1572

    Isolierte Abschiebungsandrohung; (frühere) Ausweisung aus spezialpräventiven und

  • VG München, 06.11.2019 - M 25 K 18.5783

    Unbegründete Klage eines marokkanischen Staatsangehörigen gegen Ausweisung wegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-268/11

    Gülbahce - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei - Grundsatz der

  • VG Gelsenkirchen, 24.03.2011 - 16 K 3500/09

    Ordnungsmäßiger Wohnsitz, Sicherung des Lebensunterhalts, Arbeitserlaubnis,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - 18 B 471/09

    Diskriminierungsverbote im Sinne eines allgemeinen Rechts auf Aufenthalt

  • VG München, 16.10.2008 - M 12 K 08.3676

    Türkischer Staatsangehöriger; zeitliche Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis;

  • VGH Hessen, 08.08.2023 - 6 B 762/23

    Aufenthaltserlaubnis nach dem Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Marokko

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2014 - 18 A 2326/11

    Verkürzung der Geltungsdauer der erteilten Aufenthaltserlaubnis hinsichtlich

  • VG Ansbach, 25.11.2008 - AN 19 K 08.00102

    Ausweisung zwingend nach Verurteilung zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen

  • VGH Bayern, 13.02.2008 - 10 ZB 07.3197

    Festhalten an ehelicher Lebensgemeinschaft nicht unzumutbar;

  • VGH Bayern, 17.01.2007 - 24 CS 06.3375

    D (A), Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, Europa-Mittelmeer-Abkommen,

  • VG Münster, 28.02.2008 - 8 L 12/08
  • VGH Bayern, 15.01.2007 - 24 C 06.3376

    D (A), Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, Europa-Mittelmeer-Abkommen,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2017 - 7 B 11002/16

    Arbeitsagentur, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, aufenthaltsrechtliche

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