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   EuGH, 10.01.2006 - C-302/04   

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https://dejure.org/2006,5657
EuGH, 10.01.2006 - C-302/04 (https://dejure.org/2006,5657)
EuGH, Entscheidung vom 10.01.2006 - C-302/04 (https://dejure.org/2006,5657)
EuGH, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - C-302/04 (https://dejure.org/2006,5657)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Artikel 234 EG - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucher - Missbräuchliche Klauseln - Nationale Rechtsvorschriften, die nach dem Abschluss eines Assoziationsabkommens zwischen einem Drittstaat und den Europäischen Gemeinschaften und vor dem Beitritt dieses Staates zur ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ynos

    Artikel 234 EG - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucher - Missbräuchliche Klauseln - Nationale Rechtsvorschriften, die nach dem Abschluss eines Assoziationsabkommens zwischen einem Drittstaat und den Europäischen Gemeinschaften und vor dem Beitritt dieses Staates zur ...

  • EU-Kommission PDF

    Ynos

    Artikel 234 EG - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucher - Missbräuchliche Klauseln - Nationale Rechtsvorschriften, die nach dem Abschluss eines Assoziationsabkommens zwischen einem Drittstaat und den Europäischen Gemeinschaften und vor dem Beitritt dieses Staates zur ...

  • EU-Kommission

    Ynos

    Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG-Vertrag (EG); Zuständigkeit des Gerichtshofes für ein Vorabentscheidungsersuchen aufgrund eines vor Beitritt zur EU in Ungarn stattgefundenen Sachverhalts; Beitritt der Republik Ungarn zur Europäischen Union

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; RL 93/13/EWG Art. 6 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Ynos

    Artikel 234 EG - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucher - Missbräuchliche Klauseln - Nationale Rechtsvorschriften, die nach dem Abschluss eines Assoziationsabkommens zwischen einem Drittstaat und den Europäischen Gemeinschaften und vor dem Beitritt dieses Staates zur ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Szombathelyi Városi Bíróság (Ungarn) vom 10. Juni 2004 in Sachen Ynos Kft. gegen János Varga.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Szombathelyi Városi Bíróság (Ungarn) - Auslegung von Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29) - Nationale Rechtsvorschriften, die vor dem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 667
  • ZIP 2005, 2265
  • EuZW 2006, 128
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.06.1999 - C-321/97

    Andersson und Wåkerås-Andersson

    Auszug aus EuGH, 10.01.2006 - C-302/04
    36 Der Gerichtshof ist aber für die Auslegung der Richtlinie ausschließlich im Hinblick auf ihre Anwendung in einem neuen Mitgliedstaat vom Zeitpunkt des Beitritts zur Europäischen Union an zuständig (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999 in der Rechtssache C-321/97, Andersson und Wåkerås-Andersson, Slg. 1999, I-3551, Randnr. 31).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-130/95

    Giloy

    Auszug aus EuGH, 10.01.2006 - C-302/04
    Darüber hinaus macht die lettische Regierung darauf aufmerksam, dass der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung seine Zuständigkeit für die Entscheidung über Vorabentscheidungsersuchen bejaht habe, die Gemeinschaftsvorschriften in Fällen betroffen hätten, in denen der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens nicht unter das Gemeinschaftsrecht gefallen sei, aber die genannten Vorschriften durch das nationale Recht für anwendbar erklärt worden seien (Urteile vom 18. Oktober 1990 in den Rechtssachen C-297/88 und C-197/89, Dzodzi, Slg. 1990, I-3763, Randnr. 36, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-130/95, Giloy, Slg. 1997, I-4291, Randnr. 23).
  • EuGH, 18.10.1990 - 297/88

    Dzodzi / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 10.01.2006 - C-302/04
    Darüber hinaus macht die lettische Regierung darauf aufmerksam, dass der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung seine Zuständigkeit für die Entscheidung über Vorabentscheidungsersuchen bejaht habe, die Gemeinschaftsvorschriften in Fällen betroffen hätten, in denen der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens nicht unter das Gemeinschaftsrecht gefallen sei, aber die genannten Vorschriften durch das nationale Recht für anwendbar erklärt worden seien (Urteile vom 18. Oktober 1990 in den Rechtssachen C-297/88 und C-197/89, Dzodzi, Slg. 1990, I-3763, Randnr. 36, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-130/95, Giloy, Slg. 1997, I-4291, Randnr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-256/15

    Nemec - Unionsrecht - Zeitlicher Anwendungsbereich - Richtlinie 2000/35 -

    Wendet man das Urteil Ynos und die ihm folgende Rechtsprechung auf die vorliegende Rechtssache an, so ist der Schluss zu ziehen, dass das Unionsrecht in zeitlicher Hinsicht im vorliegenden Fall nicht anwendbar ist.

    Abgesehen von dem recht kategorischen Ansatz des Gerichtshofs im Urteil Ynos gibt es aber auch eine umfangreiche Rechtsprechung vor und nach diesem Urteil mit einem differenzierteren Ansatz zur Frage des zeitlichen Anwendungsbereichs des Unionsrechts.

    Ich schlage vor, das Urteil Ynos in diesem umfassenderen Rechtsprechungskontext zu betrachten.

    a) Das Urteil Ynos.

    Das Urteil Ynos betraf die Anwendung der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen(6) auf einen Vermittlungsvertrag.

    Würde man die im Urteil Ynos entwickelten Kriterien ohne Weiteres anwenden, wäre zu entscheiden, dass die Vorlagefragen des nationalen Gerichts in zeitlicher Hinsicht nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fallen, wie dies von der slowenischen Regierung in der mündlichen Verhandlung vertreten worden ist.

    Ich würde dem Gerichtshof jedoch vorschlagen, das Urteil Ynos in einem umfassenderen Kontext zu betrachten und die gesamte Rechtsprechung vor und nach diesem Urteil sowie den besonderen tatsächlichen und rechtlichen Hintergrund des Urteils Ynos zu berücksichtigen.

    b) Das Urteil Ynos in seinem umfassenderen Rechtsprechungskontext.

    In seiner Rechtsprechung vor dem Urteil Ynos hat der Gerichtshof eine größere Bereitschaft zur Entscheidung über Vorabentscheidungsersuchen, bei denen relevante Tatsachen in die Zeit vor einem Beitritt fielen, gezeigt.

    Die Rechtsprechung nach dem Urteil Ynos ist komplexer.

    Liest man somit das Urteil Ynos in seinem umfassenderen Rechtsprechungskontext, so ist der allgemeine Ansatz hinsichtlich des zeitlichen Anwendungsbereichs des Unionsrechts offensichtlich der, dass es auf fortdauernde Rechtswirkungen ankommt.

    Betrachtet man das vom Gerichtshof im Urteil Ynos gefundene Ergebnis aus diesem Blickwinkel, so ist es nicht überraschend: Die Rechtssache Ynos betraf die Frage, ob eine vor dem Beitritt Ungarns zur Union verhandelte und vereinbarte Vertragsklausel missbräuchlich war.

    5 - Urteil vom 10. Januar 2006, Ynos (C-302/04, EU:C:2006:9).

    7 - Urteil vom 10. Januar 2006, Ynos (C-302/04, EU:C:2006:9, Rn. 36 bis 38).

  • EuGH, 06.03.2018 - C-52/16

    Es verstößt gegen das Unionsrecht, wenn Personen, die nicht in einem nahen

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof jedoch für die Auslegung des Unionsrechts in Bezug auf seine Anwendung in einem neuen Mitgliedstaat ab dem Zeitpunkt des Beitritts dieses Staates zur Union zuständig (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Januar 2006, Ynos, C-302/04, EU:C:2006:9, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.03.2022 - C-132/20

    Die bloße Tatsache, dass ein Richter zu einem Zeitpunkt ernannt wurde, zu dem der

    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof für die Auslegung des Unionsrechts ausschließlich im Hinblick auf seine Anwendung in einem neuen Mitgliedstaat vom Zeitpunkt des Beitritts zur Union an zuständig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Januar 2006, Ynos, C-302/04, EU:C:2006:9, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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