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   EuGH, 18.01.2007 - C-220/05   

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https://dejure.org/2007,146
EuGH, 18.01.2007 - C-220/05 (https://dejure.org/2007,146)
EuGH, Entscheidung vom 18.01.2007 - C-220/05 (https://dejure.org/2007,146)
EuGH, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - C-220/05 (https://dejure.org/2007,146)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 93/37/EG - Vergabe ohne Ausschreibung - Zwischen zwei öffentlichen Auftraggebern geschlossene Vereinbarung zur Durchführung einer Raumordnungsmaßnahme - Begriffe 'öffentlicher Bauauftrag' und 'Bauwerk' - Berechnung des Auftragswerts

  • Europäischer Gerichtshof

    Auroux u.a.

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 93/37/EG - Vergabe ohne Ausschreibung - Zwischen zwei öffentlichen Auftraggebern geschlossene Vereinbarung zur Durchführung einer Raumordnungsmaßnahme - Begriffe "öffentlicher Bauauftrag" und "Bauwerk" - Berechnung des Auftragswerts

  • EU-Kommission PDF

    Auroux u.a.

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 93/37/EG - Vergabe ohne Ausschreibung - Zwischen zwei öffentlichen Auftraggebern geschlossene Vereinbarung zur Durchführung einer Raumordnungsmaßnahme - Begriffe "öffentlicher Bauauftrag" und "Bauwerk" - Berechnung des Auftragswerts

  • EU-Kommission

    Auroux u.a

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Deutsches Notarinstitut

    EG-Vergaberecht erfordert Ausschreibung auch bei Vergabe an einen anderen öffentlichen Auftraggeber, der seinerseits eine Ausschreibung durchführen wird (hier: Errichtung eines Freizeitzentrums)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines öffentlichen Bauauftrags bei einer zwischen zwei öffentlichen Auftraggebern geschlossenen Vereinbarung zur Durchführung einer Raumordnungsmaßnahme; Gerichtliche Bestimmung des Wertes eines Bauauftrags; Bestimmung der Begriffe des "öffentlichen Bauauftrags" ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Schwellenwert: Einbeziehung auch solcher Entgelte, die von Dritten stammen, in die Berechnung des Schwellenwerts

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    EG Art. 234; ; Richtlinie 93/37/EG Art. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 93/37/EG Art. 1 Buchst.... b; ; Richtlinie 93/37/EG Art. 1 Buchst. c; ; Richtlinie 93/37/EG Art. 1 Buchst. d; ; Richtlinie 93/37/EG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unternehmensrecht: Öffentliche Aufträge - Richtlinie 93/37/EG - Vergabe ohne Ausschreibung - Zwischen zwei öffentlichen Auftraggebern geschlossene Vereinbarung zur Durchführung einer Raumordnungsmaßnahme - Begriffe 'öffentlicher Bauauftrag' und 'Bauwerk' - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neugestaltung eines Stadtviertels ist öffentlicher Bauauftrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - EINE VEREINBARUNG MIT DEM ZIEL DER STADTPLANERISCHEN NEUGESTALTUNG EINES STADTVIERTELS STELLT EINEN ÖFFENTLICHEN BAUAUFTRAG DAR

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Auroux u.a.

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 93/37/EG - Vergabe ohne Ausschreibung - Zwischen zwei öffentlichen Auftraggebern geschlossene Vereinbarung zur Durchführung einer Raumordnungsmaßnahme - Begriffe "öffentlicher Bauauftrag" und "Bauwerk" - Berechnung des Auftragswerts

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Stadt Roanne

    Vergaberegime bei Stadtentwicklungsauftrag

  • dstgb-vis.de (Kurzinformation)

    Stadtgestaltung ist öffentlicher Bauauftrag

Besprechungen u.ä. (3)

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht zur Ausschreibung

  • liberale.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ausschreibungspflicht für kommunale Grundstücksverträge - Neue Rechtsprechung zum Dauerbrenner kommunaler Grundstücksverkäufe (RA Christian Schultz; NZBau 2009, 18)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anwendungsbereich des öffentlichen Vergaberechts muss weit ausgelegt werden! (IBR 2007, 1143)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Tribunal administratif Lyon vom 7. April 2005 in dem Rechtsstreit Jean Auroux u. a. gegen Commune de Roanne - Streithelferin: Société d'équipement du département de la Loire

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif Lyon - Auslegung der Artikel 1 und 6 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 199, S. 54) - Zwischen zwei öffentlichen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 316
  • EuZW 2007, 117
  • NZBau 2007, 185
  • DVBl 2007, 299
  • BauR 2007, 936
  • VergabeR 2007, 183
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-220/05
    59 Vorab ist festzuhalten, dass die Richtlinie nur in den Fällen unanwendbar ist, die in ihr selbst ausdrücklich aufgeführt sind (vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofs vom 18. November 1999, Teckal, C-107/98, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 43, und vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei, C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Randnr. 45).

    60 Die Richtlinie enthält keine Bestimmung, die Art. 6 der Richtlinie 92/50 entspräche, der öffentliche Aufträge, die unter bestimmten Umständen an öffentliche Auftraggeber vergeben werden, von der Anwendung der Richtlinie ausschließt (vgl. entsprechend Urteile Teckal, Randnr. 44, sowie Carbotermo und Consorzio Alisei, Randnr. 46).

    62 Hieraus folgt, dass ein öffentlicher Auftraggeber nicht von der Einhaltung der in der Richtlinie vorgesehenen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge befreit ist, nur weil er beabsichtigt, den Auftrag mit einem zweiten öffentlichen Auftraggeber abzuschließen (vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofs, Teckal, Randnr. 51, vom 7. Dezember 2000, ARGE, C-94/99, Slg. 2000, I-11037, Randnr. 40, und vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 47).

    Diese Feststellung berührt im Übrigen nicht die Verpflichtung des zweiten öffentlichen Auftraggebers, seinerseits die in der Richtlinie vorgesehenen Ausschreibungsverfahren einzuhalten (vgl. entsprechend Urteil Teckal, Randnr. 45).

    63 Zwar ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Ausschreibung von Bauaufträgen, die von einer Gebietskörperschaft an eine rechtlich von dieser verschiedene Person vergeben werden, nicht obligatorisch, wenn die Gebietskörperschaft über die fragliche Person eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und wenn diese Person zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften verrichtet, die ihre Anteile innehaben (vgl. Urteile Teckal, Randnr. 50, und vom 13. Januar 2005, Kommission/Spanien, C-84/03, Slg. 2005, I-139, Randnrn.

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-220/05
    62 Hieraus folgt, dass ein öffentlicher Auftraggeber nicht von der Einhaltung der in der Richtlinie vorgesehenen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge befreit ist, nur weil er beabsichtigt, den Auftrag mit einem zweiten öffentlichen Auftraggeber abzuschließen (vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofs, Teckal, Randnr. 51, vom 7. Dezember 2000, ARGE, C-94/99, Slg. 2000, I-11037, Randnr. 40, und vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 47).

    Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass die Anlage von privatem Kapital in einem Unternehmen auf Überlegungen beruht, die mit privaten Interessen zusammenhängen, und andersartige Ziele verfolgt als sie eine öffentliche Stelle anstrebt (vgl. Urteil Stadt Halle und RPL Lochau, Randnrn.

    Die Ausführungen des Gerichtshofs im Urteil Stadt Halle und RPL Lochau in Bezug auf öffentliche Dienstleistungsaufträge gelten gleichermaßen für öffentliche Bauaufträge.

  • EuGH, 11.05.2006 - C-340/04

    EINE GEMEINDE KANN EINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG DIREKT AN EIN UNTERNEHMEN VERGEBEN,

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-220/05
    59 Vorab ist festzuhalten, dass die Richtlinie nur in den Fällen unanwendbar ist, die in ihr selbst ausdrücklich aufgeführt sind (vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofs vom 18. November 1999, Teckal, C-107/98, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 43, und vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei, C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Randnr. 45).

    60 Die Richtlinie enthält keine Bestimmung, die Art. 6 der Richtlinie 92/50 entspräche, der öffentliche Aufträge, die unter bestimmten Umständen an öffentliche Auftraggeber vergeben werden, von der Anwendung der Richtlinie ausschließt (vgl. entsprechend Urteile Teckal, Randnr. 44, sowie Carbotermo und Consorzio Alisei, Randnr. 46).

  • EuGH, 07.12.2000 - C-94/99

    RECHT - DIE TEILNAHME VON EINRICHTUNGEN, DIE ÖFFENTLICHE ZUWENDUNGEN ERHALTEN, AN

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-220/05
    62 Hieraus folgt, dass ein öffentlicher Auftraggeber nicht von der Einhaltung der in der Richtlinie vorgesehenen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge befreit ist, nur weil er beabsichtigt, den Auftrag mit einem zweiten öffentlichen Auftraggeber abzuschließen (vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofs, Teckal, Randnr. 51, vom 7. Dezember 2000, ARGE, C-94/99, Slg. 2000, I-11037, Randnr. 40, und vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 47).
  • EuGH, 13.01.2005 - C-84/03

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-220/05
    63 Zwar ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Ausschreibung von Bauaufträgen, die von einer Gebietskörperschaft an eine rechtlich von dieser verschiedene Person vergeben werden, nicht obligatorisch, wenn die Gebietskörperschaft über die fragliche Person eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und wenn diese Person zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften verrichtet, die ihre Anteile innehaben (vgl. Urteile Teckal, Randnr. 50, und vom 13. Januar 2005, Kommission/Spanien, C-84/03, Slg. 2005, I-139, Randnrn.
  • EuGH, 12.04.2005 - C-145/03

    DIE BEHANDLUNGSKOSTEN EINER PERSON, DIE IM BESITZ DER FORMBLÄTTER E 111 UND E 112

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-220/05
    26 Ebenso hat nur das nationale Gericht, das mit dem Rechtsstreit befasst ist und in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorzulegenden Fragen zu beurteilen (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 4. Dezember 2003, EVN und Wienstrom, C-448/01, Slg. 2003, I-14527, Randnr. 74, und vom 12. April 2005, Keller, C-145/03, Slg. 2005, I-2529, Randnr. 33).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-220/05
    Wie in Randnr. 38 des vorliegenden Urteils ausgeführt, ist es in dieser Hinsicht ohne Bedeutung, dass die SEDL auf Subunternehmer zurückgreift, um die Planung und die Ausführung der Arbeiten sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juli 2001, 0rdine degli Architetti u. a., C-399/98, Slg. 2001, I-5409, Randnr. 90).
  • EuGH, 22.10.1974 - 27/74

    Demag AG / Finanzamt Duisburg Süd

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-220/05
    In diesem Rahmen kann der Gerichtshof weder über die Auslegung nationaler Rechtsvorschriften befinden noch darüber entscheiden, ob diese vom nationalen Gericht zutreffend ausgelegt worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 22. Oktober 1974, Demag, 27/74, Slg. 1974, 1037, Randnr. 8, vom 16. April 1991, Eurim-Pharm, C-347/89, Slg. 1991, I-1747, Randnr. 16, und vom 12. Januar 2006, Turn- und Sportunion Waldburg, C-246/04, Slg. 2006, I-589, Randnr. 20).
  • EuGH, 19.04.1994 - C-331/92

    Gestión Hotelera Internacional / Comunidad Autónoma de Canarias u.a.

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-220/05
    37 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs bestimmt nämlich, wenn ein Vertrag zugleich Elemente eines öffentlichen Bauauftrags und Elemente eines öffentlichen Auftrags anderer Art aufweist, der Hauptgegenstand des Vertrags, welche Gemeinschaftsrichtlinie über öffentliche Aufträge grundsätzlich Anwendung findet (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 19. April 1994, Gestión Hotelera Internacional, C-331/92, Slg. 1994, I-1329, Randnr. 29).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-246/04

    Turn- und Sportunion Waldburg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-220/05
    In diesem Rahmen kann der Gerichtshof weder über die Auslegung nationaler Rechtsvorschriften befinden noch darüber entscheiden, ob diese vom nationalen Gericht zutreffend ausgelegt worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 22. Oktober 1974, Demag, 27/74, Slg. 1974, 1037, Randnr. 8, vom 16. April 1991, Eurim-Pharm, C-347/89, Slg. 1991, I-1747, Randnr. 16, und vom 12. Januar 2006, Turn- und Sportunion Waldburg, C-246/04, Slg. 2006, I-589, Randnr. 20).
  • EuGH, 14.04.1994 - C-389/92

    Ballast Nedam Groep / Belgischer Staat

  • EuGH, 02.12.1999 - C-176/98

    Holst Italia

  • EuGH, 16.04.1991 - C-347/89

    Freistaat Bayern / Eurim-Pharm

  • EuGH, 27.10.2005 - C-187/04

    Kommission / Italien

  • EuGH, 20.10.2005 - C-264/03

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • EuGH, 04.12.2003 - C-448/01

    EVN und Wienstrom

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