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   EuGH, 05.07.2007 - C-145/06, C-146/06   

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https://dejure.org/2007,8189
EuGH, 05.07.2007 - C-145/06, C-146/06 (https://dejure.org/2007,8189)
EuGH, Entscheidung vom 05.07.2007 - C-145/06, C-146/06 (https://dejure.org/2007,8189)
EuGH, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - C-145/06, C-146/06 (https://dejure.org/2007,8189)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    "Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Geltungsbereich der Richtlinie - Mineralöle - Schmier... öle, die zu anderen Zwecken als zum Verbrauch als Kraft- oder Heizstoff bestimmt sind - Ausschluss - Aufhebung der Richtlinie 92/81/EWG - Nationales Besteuerungssystem"

  • Europäischer Gerichtshof

    Fendt Italiana

    Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Geltungsbereich der Richtlinie - Mineralöle - Schmieröle, die zu anderen Zwecken als zum Verbrauch als Kraft- oder Heizstoff bestimmt sind - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Fendt Italiana

    Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Geltungsbereich der Richtlinie - Mineralöle - Schmieröle, die zu anderen Zwecken als zum Verbrauch als Kraft- oder Heizstoff bestimmt sind - ...

  • EU-Kommission PDF

    Fendt Italiana

    Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Geltungsbereich der Richtlinie - Mineralöle - Schmieröle, die zu anderen Zwecken als zum Verbrauch als Kraft- oder Heizstoff bestimmt sind - ...

  • EU-Kommission

    Fendt Italiana

    Abgaben

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage nach der Vereinbarkeit der Erhebung einer Verbrauchssteuer auf Schmieröle mit der Richtlinie 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom in der durch die Richtlinie ...

  • Judicialis

    Richtlinie 2003/96/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 2003/96/EG
    Niederlassungsfreiheit: Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Geltungsbereich der Richtlinie - Mineralöle - Schmieröle, die zu anderen Zwecken als zum Verbrauch als Kraft- oder ...

  • datenbank.nwb.de

    Anwendung von gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom für Schmieröle, die zu anderen Zwecken als zum Verbrauch als Kraft- oder Heizstoff bestimmt sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Fendt Italiana

    Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Geltungsbereich der Richtlinie - Mineralöle - Schmieröle, die zu anderen Zwecken als zum Verbrauch als Kraft- oder Heizstoff bestimmt sind - ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Commissione tributaria di secondo grado Trient (Italien), eingereicht am 17. März 2006 - Fendt Italiana Srl / Agenzia Dogane Ufficio Dogane di Trento

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 96/2003, Richtlinie 2003/96/EG
    Energiesteuer; Italien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Commissione tributaria di secondo grado Trient (Italien) - Auslegung der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 25.09.2003 - C-437/01

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 05.07.2007 - C-145/06
    Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 25. September 2003, Kommission/Italien (C-437/01, Slg. 2003, I-9861), für Recht erkannt, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 92/12 und Art. 8 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 92/81 verstoßen hat, dass sie Art. 62 Abs. 1 des Decreto legislativo Nr. 504/95 beibehalten hat.

    Sowohl aus dem Urteil Kommission/Italien als auch aus dem Sinn und Zweck dieser Richtlinie sowie dem mit ihr angestrebten Ziel ergebe sich, dass Öle, die nicht als Kraft- oder Heizstoff verwendet würden, von der gemeinschaftlichen Besteuerungsregelung ausgeschlossen seien.

    24 und 25, sowie Kommission/Italien, Randnrn.

  • EuGH, 10.06.1999 - C-346/97

    Braathens

    Auszug aus EuGH, 05.07.2007 - C-145/06
    Der Gerichtshof ist jedoch befugt, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, bei der Entscheidung über das bei ihm anhängige Verfahren die Frage der Vereinbarkeit zu beurteilen (vgl. u. a. Urteil vom 10. Juni 1999, Braathens, C-346/97, Slg. 1999, I-3419, Randnr. 14).

    Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass es sich bei diesen Schmierölen, die nicht der harmonisierten Verbrauchsteuer unterliegen, um andere Erzeugnisse als die in Art. 3 Abs. 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie 92/12 genannten handelt (vgl. in diesem Sinne Urteile Braathens, Randnrn.

  • EuGH, 29.03.2007 - C-347/04

    DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN

    Auszug aus EuGH, 05.07.2007 - C-145/06
    Jedoch müssen die Mitgliedstaaten, auch wenn sie befugt sind, Energieerzeugnisse wie Schmieröle, die nicht als Kraft- oder Heizstoff verwendet werden, zu besteuern, ihre Befugnisse auf diesem Gebiet unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1995, Schumacker, C-279/93, Slg. 1995, I-225, Randnr. 21, und vom 29. März 2007, Rewe Zentralfinanz, C-347/04, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 05.07.2007 - C-145/06
    Jedoch müssen die Mitgliedstaaten, auch wenn sie befugt sind, Energieerzeugnisse wie Schmieröle, die nicht als Kraft- oder Heizstoff verwendet werden, zu besteuern, ihre Befugnisse auf diesem Gebiet unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1995, Schumacker, C-279/93, Slg. 1995, I-225, Randnr. 21, und vom 29. März 2007, Rewe Zentralfinanz, C-347/04, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.03.2009 - C-350/07

    Kattner Stahlbau - Wettbewerb - Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG - Pflichtversicherung

    Er kann aber dem innerstaatlichen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben, die diesem bei der Beurteilung der Wirkungen dieser Bestimmungen dienlich sein können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. September 1987, Coenen, 37/86, Slg. 1987, 3589, Randnr. 8, und vom 5. Juli 2007, Fendt Italiana, C-145/06 und C-146/06, Slg. 2007, I-5869, Randnr. 30).
  • EuGH, 04.06.2015 - C-5/14

    Die deutsche Kernbrennstoffsteuer ist mit dem Unionsrecht vereinbar

    14 dieser Richtlinie zählt die für die Mitgliedstaaten im Rahmen der Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom geltenden zwingenden Ausnahmen abschließend auf (vgl. in diesem Sinne Urteil Fendt Italiana, C-145/06 und C-146/06, EU:C:2007:411, Rn. 36).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

    64 und 65 dargestellten Reihenfolge zu beantworten, wobei zu beachten ist, dass es, soweit das vorlegende Gericht den Gerichtshof ersucht, sich zur Vereinbarkeit des Präsidialdekrets 164/2004 mit der Rahmenvereinbarung zu äußern, im Verfahren nach Art. 234 EG nicht Sache des Gerichtshofs ist, über die Vereinbarkeit nationaler Vorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht zu befinden; der Gerichtshof ist jedoch befugt, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens die Frage der Vereinbarkeit zu beurteilen (vgl. u. a. Urteil vom 5. Juli 2007, Fendt Italiana, C-145/06 und C-146/06, Slg. 2007, I-5869, Randnr. 30).
  • EuGH, 02.10.2014 - C-426/12

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von

    Wie der Gerichtshof jedoch bereits zum ersten Gedankenstrich dieser Bestimmung ausgeführt hat, bedeutet der Ausschluss dieser Erzeugnisse vom Anwendungsbereich der Richtlinie, dass die Mitgliedstaaten nunmehr befugt sind, die fraglichen Energieerzeugnisse unter Wahrung des Unionsrechts zu besteuern (vgl. in diesem Sinne Urteil Fendt Italiana, C-145/06 und C-146/06, EU:C:2007:411, Rn. 38 und 41).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-201/08

    Plantanol - Richtlinie 2003/30/EG - Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen

    Jedoch können die Mitgliedstaaten nach dem Wortlaut von Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2003/96 auf solche Energieerzeugnisse eine Steuerbefreiung oder einen ermäßigten Steuersatz anwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 2007, Fendt Italiana, C-145/06 und C-146/06, Slg. 2007, I-5869, Randnr. 36).
  • EuGH, 07.03.2018 - C-31/17

    Cristal Union

    Da zudem Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2003/96 die für die Mitgliedstaaten im Rahmen der Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom geltenden zwingenden Ausnahmen abschließend aufzählt (vgl. Urteile vom 5. Juli 2007, Fendt Italiana, C-145/06 und C-146/06, EU:C:2007:411, Rn. 36, und vom 4. Juni 2015, Kernkraftwerke Lippe-Ems, C-5/14, EU:C:2015:354, Rn. 45), darf er nicht weit ausgelegt werden, weil sonst der durch diese Richtlinie eingeführten harmonisierten Besteuerung jede praktische Wirksamkeit genommen würde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-49/17

    Koppers Denmark

    5 Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 92/12. Vgl. Urteil vom 5. Juli 2007, Fendt Italiana (C-145/06 und C-146/06, EU:C:2007:411, Rn. 44).

    10 C-145/06 und C-146/06, EU:C:2007:411.

    11 Vgl. Urteil vom 5. Juli 2007, Fendt Italiana (C-145/06 und C-146/06, EU:C:2007:411, Rn. 41).

  • EuGH, 06.06.2018 - C-49/17

    Koppers Denmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG -

    Folglich werden derartige Erzeugnisse zwar von der Definition des Begriffs "Energieerzeugnisse" im Sinne von Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2003/96 erfasst, sind aber gemäß Art. 2 Abs. 4 Buchst. b erster Gedankenstrich vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen, wenn sie nicht als Heiz- oder Kraftstoff verwendet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 2007, Fendt Italiana, C-145/06 und C-146/06, EU:C:2007:411, Rn. 35 und 43).
  • EuGH, 03.06.2010 - C-2/09

    Kalinchev - Verbrauchsteuern - Besteuerung von gebrauchten Kraftfahrzeugen -

    Sodann können die Mitgliedstaaten gemäß Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 1 der Richtlinie 92/12 Steuern auf andere als die in Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie genannten Waren einführen oder beibehalten, sofern diese Steuern im Handelsverkehr zwischen Mitgliedstaaten keine mit dem Grenzübertritt verbundenen Formalitäten nach sich ziehen (Urteil vom 5. Juli 2007, Fendt Italiana, C-145/06 und C-146/06, Slg. 2007, I-5869, Randnr. 44).
  • EuGH, 03.07.2014 - C-19/14

    Talasca - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der

    Der Gerichtshof ist jedoch befugt, dem vorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Unionsrechts an die Hand zu geben, die es diesem ermöglichen, im Hinblick auf die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über eine solche Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile Fendt Italiana, C-145/06 und C-146/06, EU:C:2007:411, Rn. 30, und KGH Belgium, C-351/11, EU:C:2012:699, Rn. 17, sowie Beschluss Mlamali, C-257/13, EU:C:2013:763, Rn. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2016 - C-638/15

    Eko-Tabak

  • EuGH, 27.01.2011 - C-489/09

    Vandoorne - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil C Abs. 1 und Art. 27

  • EuGH, 18.12.2008 - C-517/07

    Afton Chemical - Richtlinie 92/81/EWG - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Art. 2

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-426/12

    X - Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur Besteuerung

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-189/15

    IRCCS - Fondazione Santa Lucia - Steuerrecht - Besteuerung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-571/21

    RWE Power - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung

  • EuGH, 23.04.2009 - C-379/07

    Giannoudi - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der Rahmenvereinbarung

  • EuGH, 14.11.2013 - C-257/13

    Mlamali

  • FG Hamburg, 26.10.2021 - 4 K 122/18

    Stromsteuerbefreiung für Neben- und Hilfsanlagen einer Stromerzeugungseinheit

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