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   EuGH, 11.09.2007 - C-227/04 P   

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https://dejure.org/2007,3865
EuGH, 11.09.2007 - C-227/04 P (https://dejure.org/2007,3865)
EuGH, Entscheidung vom 11.09.2007 - C-227/04 P (https://dejure.org/2007,3865)
EuGH, Entscheidung vom 11. September 2007 - C-227/04 P (https://dejure.org/2007,3865)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Beamte - Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen - Berufstätigkeit vor dem Eintritt in den Dienst der Gemeinschaften - Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre - Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts - Allgemeine Durchführungsbestimmungen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Lindorfer / Rat

    Rechtsmittel - Beamte - Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen - Berufstätigkeit vor dem Eintritt in den Dienst der Gemeinschaften - Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre - Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts - Allgemeine Durchführungsbestimmungen - ...

  • EU-Kommission PDF

    Lindorfer / Rat

    Rechtsmittel - Beamte - Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen - Berufstätigkeit vor dem Eintritt in den Dienst der Gemeinschaften - Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre - Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts - Allgemeine Durchführungsbestimmungen - ...

  • EU-Kommission

    Lindorfer / Rat

    Statut und Beschäftigungsbedingungen - EG

  • Wolters Kluwer

    Diskriminierung von Frauen aufgrund der höheren versicherungsmathematischen Werte bei der Übertragung der Ruhegehaltsansprüche auf das gemeinschaftliche System; Anrechnung ruhegehaltspflichtiger Dienstjahre eines Beamten im Dienst des Rates der Europäischen Union (EU) ...

  • Judicialis

    Statut der Beamten Art. 1a Abs. 1; ; Statut der Beamten Anhang VIII Art. 11 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Beamte - Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen - Berufstätigkeit vor dem Eintritt in den Dienst der Gemeinschaften - Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre - Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts - Allgemeine Durchführungsbestimmungen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 18. März 2004, Lindorfer/Rat der Europäischen Union (T-204/01), mit dem eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Rates vom 3. November 2000 über die Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 18.03.2004 - T-204/01

    Lindorfer / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.09.2007 - C-227/04
    Frau Lindorfer beantragt mit ihrem Rechtsmittel die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 18. März 2004, Lindorfer/Rat (T-204/01, Slg. ÖD 2004, I-A-83 und II-361, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 3. November 2000 über die Berechnung ihrer Dienstjahre, die infolge der Übertragung des pauschalen Rückkaufwerts der von ihr im österreichischen System erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf das Gemeinschaftssystem ruhegehaltsfähig sind (im Folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 18. März 2004, Lindorfer/Rat (T-204/01), wird aufgehoben, soweit mit ihm die Klage von Frau Lindorfer mit der Begründung abgewiesen worden ist, es liege keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor.

  • EuGH, 08.07.1999 - C-51/92

    Hercules Chemicals / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.09.2007 - C-227/04
    Zudem ist im vorliegenden Fall die Behauptung, das Gericht habe angesichts des Fehlens einer solchen Untergrenze gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, zu allgemein und unbestimmt, als dass sie sich rechtlich beurteilen ließe (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 1999, Hercules Chemicals/Kommission, C-51/92 P, Slg. 1999, I-4235, Randnr. 113, und Beschluss vom 12. Dezember 2006, Autosalone Ispra/Kommission, C-129/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission,

    Auszug aus EuGH, 11.09.2007 - C-227/04
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung aus Art. 225 EG, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und Art. 112 § 1 Buchst. c seiner Verfahrensordnung folgt, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (Urteile vom 6. März 2003, 1nterporc/Kommission, C-41/00 P, Slg. 2003, I-2125, Randnr. 15, vom 12. September 2006, Reynolds Tobacco u. a./Kommission, C-131/03 P, Slg. 2006, I-7795, Randnr. 49, und vom 27. Februar 2007, Segi u. a./Rat, C-355/04 P, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 22).
  • EuGH, 22.12.1993 - C-152/91

    Neath / Steeper

    Auszug aus EuGH, 11.09.2007 - C-227/04
    Der Rat hält Art. 141 EG in dieser Rechtssache für nicht anwendbar, einschlägig sei das Urteil vom 22. Dezember 1993, Neath (C-152/91, Slg. 1993, I-6935).
  • EuG, 13.06.2002 - T-106/01

    Youssouroum / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.09.2007 - C-227/04
    Ferner sei nach der Rechtsprechung bei einem Beamten, der die Übertragung seiner innerstaatlichen Ruhegehaltsansprüche auf das Gemeinschaftssystem beantrage, für die Berechnung der anzurechnenden ruhegehaltsfähigen Dienstjahre die Besoldungsgruppe, in der die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erfolgt sei, d. h. die ihm zum Zeitpunkt der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit zugewiesene Besoldungsgruppe, zu berücksichtigen (Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2002, Youssouroum/Rat, T-106/01, Slg. ÖD 2002, I-A-93 und II-435, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.02.2007 - C-355/04

    Segi u.a. / Rat - Rechtsmittel - Europäische Union - Polizeiliche und justizielle

    Auszug aus EuGH, 11.09.2007 - C-227/04
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung aus Art. 225 EG, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und Art. 112 § 1 Buchst. c seiner Verfahrensordnung folgt, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (Urteile vom 6. März 2003, 1nterporc/Kommission, C-41/00 P, Slg. 2003, I-2125, Randnr. 15, vom 12. September 2006, Reynolds Tobacco u. a./Kommission, C-131/03 P, Slg. 2006, I-7795, Randnr. 49, und vom 27. Februar 2007, Segi u. a./Rat, C-355/04 P, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 22).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus EuGH, 11.09.2007 - C-227/04
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. das Diskriminierungsverbot verlangt, dass gleiche Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 95, und vom 12. September 2006, Eman und Sevinger, C-300/04, Slg. 2006, I-8055, Randnr. 57).
  • EuGH, 06.03.2003 - C-41/00

    Interporc / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.09.2007 - C-227/04
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung aus Art. 225 EG, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und Art. 112 § 1 Buchst. c seiner Verfahrensordnung folgt, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (Urteile vom 6. März 2003, 1nterporc/Kommission, C-41/00 P, Slg. 2003, I-2125, Randnr. 15, vom 12. September 2006, Reynolds Tobacco u. a./Kommission, C-131/03 P, Slg. 2006, I-7795, Randnr. 49, und vom 27. Februar 2007, Segi u. a./Rat, C-355/04 P, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 22).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-300/04

    Eman und Sevinger - Europäisches Parlament - Wahlen - Wahlrecht - Voraussetzungen

    Auszug aus EuGH, 11.09.2007 - C-227/04
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. das Diskriminierungsverbot verlangt, dass gleiche Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 95, und vom 12. September 2006, Eman und Sevinger, C-300/04, Slg. 2006, I-8055, Randnr. 57).
  • EuGH, 14.06.1990 - C-37/89

    Weiser / Caisse nationale des barreaux français

    Auszug aus EuGH, 11.09.2007 - C-227/04
    Er darf daher keine Vorschriften erlassen, die die Beamten ungleich behandeln, es sei denn, dass die jeweilige Lage der Betroffenen bei ihrem Eintritt in den Dienst der Gemeinschaften wegen der besonderen Merkmale der Regelung, nach der die Versorgungsansprüche erworben wurden, oder wegen des Fehlens derartiger Ansprüche eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigt (vgl. zum Gleichbehandlungsgrundsatz Urteil vom 14. Juni 1990, Weiser, C-37/89, Slg. 1990, I-2395, Randnr. 14).
  • EuGH, 12.12.2006 - C-129/06

    Autosalone Ispra / Kommission

  • EuGH, 10.07.2008 - C-173/07

    Emirates Airlines - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt jedoch der Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. das Diskriminierungsverbot, dass gleiche Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (vgl. Urteile IATA und ELFAA, Randnr. 95, vom 12. September 2006, Eman und Sevinger,C-300/04, Slg. 2006, I-8055, Randnr. 57, und vom 11. September 2007, Lindorfer/Rat, C-227/04 P, Slg. 2007, I-6767, Randnr. 63).
  • BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 19.19

    Geschlechtsneutrale Anrechnung von Kapitalbeträgen für Dienstzeiten aus

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits im Jahr 2007 eine Diskriminierung durch die Verwendung versicherungsmathematischer Faktoren mit der Begründung bejaht, dass sich die Notwendigkeit höherer versicherungsmathematischer Werte für Frauen nicht mit dem Erfordernis eines gesunden Finanzgebarens innerhalb des gemeinschaftlichen Versorgungssystems rechtfertigen lässt, weil die gleiche Ausgewogenheit mit geschlechtseinheitlichen versicherungsmathematischen Werten erreicht werden kann (EuGH, Urteil vom 11. September 2007 - C-227/04 P, Lindorfer - Slg. 2007, I-6767, Rn. 53 ff.).

    Nach diesen Maßstäben ist hier eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nicht erforderlich, weil mit den Entscheidungen des Gerichtshofs insbesondere in den Verfahren C-152/91, C-200/91, C-227/04, C-318/13 und C-171/18 eine gesicherte Rechtsprechung des Gerichtshofs vorliegt, durch die die hier relevanten Rechtsfragen geklärt sind.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-286/13

    Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

    70 - Urteile Lindorfer/Rat (C-227/04 P, EU:C:2007:490, Rn. 83), Schindler Holding u. a./Kommission (C-501/11 P, EU:C:2013:522, Rn. 45) und MasterCard u. a./Kommission (C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 151).

    121 - Urteile Lindorfer/Rat (C-227/04 P, EU:C:2007:490, Rn. 83), Schindler Holding u. a./Kommission (C-501/11 P, EU:C:2013:522, Rn. 45) und MasterCard u. a./Kommission (C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 151).

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