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   EuGH, 20.09.2007 - C-297/05   

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https://dejure.org/2007,5728
EuGH, 20.09.2007 - C-297/05 (https://dejure.org/2007,5728)
EuGH, Entscheidung vom 20.09.2007 - C-297/05 (https://dejure.org/2007,5728)
EuGH, Entscheidung vom 20. September 2007 - C-297/05 (https://dejure.org/2007,5728)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Identifizierung und obligatorische technische Untersuchung vor der Zulassung von Fahrzeugen in einem Mitgliedstaat - Art. 28 EG und 30 EG - Richtlinien 96/96/EG und 1999/37/EG - Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Zulassungsbescheinigungen und durchgeführten ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

    Identifizierung und obligatorische technische Untersuchung vor der Zulassung von Fahrzeugen in einem Mitgliedstaat - Art. 28 EG und 30 EG - Richtlinien 96/96/EG und 1999/37/EG - Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Zulassungsbescheinigungen und ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Niederlande

    Identifizierung und obligatorische technische Untersuchung vor der Zulassung von Fahrzeugen in einem Mitgliedstaat - Art. 28 EG und 30 EG - Richtlinien 96/96/EG und 1999/37/EG - Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Zulassungsbescheinigungen und ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

    Freier Warenverkehr

  • Judicialis

    EG Art. 28; ; EG Art. 30; ; Richtlinie 96/96/EG; ; Richtlinie 1999/37/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Identifizierung und obligatorische technische Untersuchung vor der Zulassung von Fahrzeugen in einem Mitgliedstaat - Art. 28 EG und 30 EG - Richtlinien 96/96/EG und 1999/37/EG - Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Zulassungsbescheinigungen und durchgeführten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Niederlande

    Identifizierung und obligatorische technische Untersuchung vor der Zulassung von Fahrzeugen in einem Mitgliedstaat - Art. 28 EG und 30 EG - Richtlinien 96/96/EG und 1999/37/EG - Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Zulassungsbescheinigungen und ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich der Niederlande, eingereicht am 22. Juli 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 28 EG und 30 EG -Technische Kontrollen, denen bereits in einem anderen Mitgliedstaat registrierte Fahrzeuge vor ihrer Registrierung in den Niederlanden unterzogen werden müssen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 15.03.2007 - C-54/05

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und

    Auszug aus EuGH, 20.09.2007 - C-297/05
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs erfasst das in Art. 28 EG aufgestellte Verbot von Maßnahmen gleicher Wirkung jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (Urteile vom 16. November 2000, Kommission/Belgien, C-217/99, Slg. 2000, I-10251, Randnr. 16, vom 26. Oktober 2006, Kommission/Griechenland, C-65/05, Slg. 2006, I-10341, Randnr. 27, und vom 15. März 2007, Kommission/Finnland, C-54/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 30).

    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung eine nationale Regelung, die eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen darstellt, durch einen der in Art. 30 EG genannten Gründe des Allgemeininteresses oder durch zwingende Erfordernisse gerechtfertigt sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Februar 2004, Kommission/Italien, C-270/02, Slg. 2004, I-1559, Randnr. 21, und vom 15. März 2007, Kommission/Finnland, C-54/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 38).

    30 und 31, sowie vom 5. Februar 2004, Kommission/Italien, Randnr. 22, und Kommission/Finnland, Randnr. 38).

  • EuGH, 21.03.2002 - C-451/99

    Cura Anlagen

    Auszug aus EuGH, 20.09.2007 - C-297/05
    Trotzdem nennt Art. 5 der Richtlinie 96/96 die Untersuchungen oder Voraussetzungen, die ein Mitgliedstaat zusätzlich zu den in den Anhängen I und II der Richtlinie aufgeführten Voraussetzungen verlangen kann, sofern die genannte Bescheinigung diese Untersuchungen nicht bereits umfasst (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2002, Cura Anlagen, C-451/99, Slg. 2002, I-3193, Randnr. 62).

    Was das Argument der Regierung der Niederlande betrifft, die technische Untersuchung des materiellen Zustands der Fahrzeuge gewährleiste die Sicherheit des Straßenverkehrs und den Umweltschutz, da dank dieser Untersuchung nur solche Fahrzeuge in den Niederlanden in den Verkehr gebracht würden, die den niederländischen Anforderungen in den Bereichen Verkehrssicherheit und Umweltschutz genügten, so steht fest, dass sowohl die Sicherheit des Straßenverkehrs als auch der Umweltschutz zwingende Gründe des Allgemeininteresses darstellen, die eine Beeinträchtigung der Freiheit des Warenverkehrs rechtfertigen können (vgl. u. a. Urteil Cura Anlagen, Randnr. 59).

  • EuGH, 05.02.2004 - C-270/02

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 20.09.2007 - C-297/05
    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung eine nationale Regelung, die eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen darstellt, durch einen der in Art. 30 EG genannten Gründe des Allgemeininteresses oder durch zwingende Erfordernisse gerechtfertigt sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Februar 2004, Kommission/Italien, C-270/02, Slg. 2004, I-1559, Randnr. 21, und vom 15. März 2007, Kommission/Finnland, C-54/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 38).

    30 und 31, sowie vom 5. Februar 2004, Kommission/Italien, Randnr. 22, und Kommission/Finnland, Randnr. 38).

  • EuGH, 16.11.2000 - C-217/99

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 20.09.2007 - C-297/05
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs erfasst das in Art. 28 EG aufgestellte Verbot von Maßnahmen gleicher Wirkung jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (Urteile vom 16. November 2000, Kommission/Belgien, C-217/99, Slg. 2000, I-10251, Randnr. 16, vom 26. Oktober 2006, Kommission/Griechenland, C-65/05, Slg. 2006, I-10341, Randnr. 27, und vom 15. März 2007, Kommission/Finnland, C-54/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 30).

    So stellt bereits die Tatsache allein, dass er davon abgehalten wird, die fraglichen Produkte in dem betreffenden Mitgliedstaat in Verkehr zu bringen oder zu vertreiben, für den Importeur eine Behinderung des freien Warenverkehrs dar (Urteile Kommission/Belgien, Randnr. 18, und vom 7. Juni 2007, Kommission/Belgien, C-254/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 30).

  • EuGH, 20.06.2002 - C-388/00

    Radiosistemi

    Auszug aus EuGH, 20.09.2007 - C-297/05
    In beiden Fällen muss die nationale Bestimmung geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was dazu erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 20. Juni 2002, Radiosistemi, C-388/00 und C-429/00, Slg. 2002, I-5845, Randnrn.
  • EuGH, 07.06.2007 - C-254/05

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und

    Auszug aus EuGH, 20.09.2007 - C-297/05
    So stellt bereits die Tatsache allein, dass er davon abgehalten wird, die fraglichen Produkte in dem betreffenden Mitgliedstaat in Verkehr zu bringen oder zu vertreiben, für den Importeur eine Behinderung des freien Warenverkehrs dar (Urteile Kommission/Belgien, Randnr. 18, und vom 7. Juni 2007, Kommission/Belgien, C-254/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 30).
  • EuGH, 18.11.2004 - C-482/03

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 20.09.2007 - C-297/05
    Später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 18. November 2004, Kommission/Irland, C-482/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 11).
  • EuGH, 19.06.2003 - C-420/01

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 20.09.2007 - C-297/05
    Insoweit obliegt es den zuständigen nationalen Behörden, nachzuweisen, dass ihre Regelung erforderlich ist, um eines oder mehrere der in Art. 30 EG erwähnten Ziele zu erreichen oder zwingenden Erfordernissen zu genügen, und dass diese Regelung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 2003, Kommission/Italien, C-420/01, Slg. 2003, I-6445, Randnrn.
  • EuGH, 26.10.2006 - C-65/05

    Generelles Verbot von elektronischen Spielen eines EU-Mitglieds-Staates

    Auszug aus EuGH, 20.09.2007 - C-297/05
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs erfasst das in Art. 28 EG aufgestellte Verbot von Maßnahmen gleicher Wirkung jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (Urteile vom 16. November 2000, Kommission/Belgien, C-217/99, Slg. 2000, I-10251, Randnr. 16, vom 26. Oktober 2006, Kommission/Griechenland, C-65/05, Slg. 2006, I-10341, Randnr. 27, und vom 15. März 2007, Kommission/Finnland, C-54/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 30).
  • EuGH, 16.01.2003 - C-63/02

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 20.09.2007 - C-297/05
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 16. Januar 2003, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-63/02, Slg. 2003, I-821, Randnr. 11, und vom 14. Juli 2005, Kommission/Spanien, C-135/03, Slg. 2005, I-6909, Randnr. 31).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-150/00

    Kommission / Österreich

  • EuGH, 14.07.2005 - C-135/03

    DIE VERORDNUNG ÜBER DEN ÖKOLOGISCHEN LANDBAU VERBIETET NUNMEHR DIE VERWENDUNG DER

  • EuGH, 08.05.2003 - C-14/02

    ATRAL

  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG -

    In beiden Fällen muss die nationale Maßnahme geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was dazu erforderlich ist (Urteile vom 15. März 2007, Kommission/Finnland, C-54/05, Slg. 2007, I-2473, Randnr. 38, und vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, C-297/05, Slg. 2007, I-7467, Randnr. 75).

    Im vorliegenden Fall begründet die Italienische Republik das Verbot mit dem Erfordernis, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten, was nach der Rechtsprechung einen zwingenden Grund des Gemeinwohls darstellt, der geeignet ist, eine Behinderung des freien Warenverkehrs zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Urteile vom 5. Oktober 1994, van Schaik, C-55/93, Slg. 1994, I-4837, Randnr. 19, vom 12. Oktober 2000, Snellers, C-314/98, Slg. 2000, I-8633, Randnr. 55, Kommission/Finnland, Randnr. 40, Kommission/Niederlande, Randnr. 77, Kommission/Portugal, Randnr. 38, und vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, C-170/07, Randnr. 49).

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung obliegt es den zuständigen nationalen Behörden, nachzuweisen, dass ihre Vorschriften den Kriterien entsprechen, auf die in Randnr. 59 des vorliegenden Urteils hingewiesen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Niederlande, Randnr. 76, Kommission/Portugal, Randnr. 39, und vom 24. April 2008, Kommission/Luxemburg, C-286/07, Randnr. 37).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 1857/09

    Zur Frage des Erlöschens einer Betriebserlaubnis für ein Motorkraftrad durch

    In jedem Fall muss die nationale Maßnahme jedoch geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Gemeinwohlziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was dazu erforderlich ist (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 20.09.2007 - Rs. C-297/05 - Slg 2007, I-7467 - Kommission/Niederlande).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-141/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen

    Das in Art. 28 EG aufgestellte Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen erfasst nach ständiger Rechtsprechung jede Regelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, Deutscher Apothekerverband, Randnr. 66, Rosengren u. a., Randnr. 32, vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, C-297/05, Slg. 2007, I-7467, Randnr. 53, und vom 8. November 2007, Ludwigs-Apotheke, C-143/06, Slg. 2007, I-9623, Randnr. 26).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2016 - Verg 20/16

    Ausschließung eines Angebots für die Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern

    Eine danach verbotene Maßnahme ist deshalb die Verpflichtung zur Einhaltung einer nationalen Norm oder einer nationalen Zertifizierung, obwohl die Waren in dem Mitgliedstaat, aus dem sie verbracht werden, zugelassen sind (EuGH, C 254/05, Slg. 2007, I-4269 KOM/Belgien; EuGH C-297/05 Slg. 2007, I-7467 KOM/Niederlande; EuGH Urteil vom 1. März 2012, C-484/10).
  • EuGH, 22.10.2009 - C-438/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Insoweit obliegt den zuständigen nationalen Behörden der Nachweis, dass ihre Regelung zum einen erforderlich ist, um das verfolgte Ziel zu erreichen, und zum anderen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 2007, Kommission/Finnland, C-54/05, Slg. 2007, I-2473, Randnr. 39, und vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, C-297/05, Slg. 2007, I-7467, Randnr. 76).

    Im vorliegenden Fall hat die Portugiesische Republik im Vorverfahren als Rechtfertigung das Erfordernis angeführt, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten, die nach ständiger Rechtsprechung einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt (vgl. u. a. Urteile Kommission/Niederlande, Randnr. 77, und vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 60).

  • EuGH, 24.01.2019 - C-326/17

    RDW u.a.

    Der Gerichtshof hat jedoch festgestellt, dass ein Mitgliedstaat vor der Zulassung eines Fahrzeugs, das zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen war, das Fahrzeug identifizieren und dafür verlangen darf, dass es vorgeführt und dabei technisch untersucht wird, um festzustellen, ob sich das Fahrzeug tatsächlich in seinem Hoheitsgebiet befindet und den Angaben in der Zulassungsbescheinigung entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, C-297/05, EU:C:2007:531" Rn. 54, 55 und 57 bis 63).

    Eine solche Vorführung ist vom Gerichtshof als einfache administrative Formalität angesehen worden, die keine zusätzliche Untersuchung einführt, sondern mit der Bearbeitung des Zulassungsantrags selbst und dem Ablauf des Verfahrens einhergeht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, C-297/05, EU:C:2007:531" Rn. 58).

    Die zuvor von einem Mitgliedstaat erteilte Zulassungsbescheinigung muss die Identifizierung des betreffenden Fahrzeugs ermöglichen und dieses muss für seine erneute Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat den Angaben in dieser Bescheinigung entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, C-297/05, EU:C:2007:531" Rn. 54 bis 56), um sicherzustellen, dass die Anforderungen der Straßenverkehrssicherheit eingehalten werden.

  • EuGH, 10.04.2008 - C-265/06

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Es ist jedoch Sache der Mitgliedstaaten, nachzuweisen, dass ihre Regelung geeignet ist, die Verwirklichung solcher Ziele zu gewährleisten, und dass sie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, C-297/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.12.2010 - C-421/09

    Humanplasma - Art. 28 EG und 30 EG - Nationale Regelung, die die Einfuhr von

    Das in Art. 28 EG aufgestellte Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen erfasst nach ständiger Rechtsprechung jede Regelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, Rosengren u. a., Randnr. 32, vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, C-297/05, Slg. 2007, I-7467, Randnr. 53, und vom 8. November 2007, Ludwigs-Apotheke, C-143/06, Slg. 2007, I-9623, Randnr. 26).
  • OVG Sachsen, 05.10.2022 - 6 A 120/19

    Fahrzeugzulassung; Zulassungsbescheinigung Teil II eines EU-Mitgliedstaats;

    Da es sich bei diesem Verfahren um eine einfache administrative Formalität handelt, die keine zusätzliche Untersuchung einführt, sondern mit der Bearbeitung des Zulassungsantrags selbst und dem Ablauf des damit verbundenen Verfahrens einhergeht, kann die Art und Weise der Untersuchung weder abschreckend auf die Einfuhr eines Fahrzeugs in diesen Mitgliedstaat wirken noch eine solche Einfuhr weniger interessant machen (EuGH, Urt. v. 20. September 2007 - C-297/05 -, juris Leitsatz und Rn. 58).

    Wenn die Identifizierung mühelos durchgeführt werden kann, weil die zuständige Behörde nicht weit entfernt ist, kann die Vorführung und Identifikation weder abschreckend auf die Einfuhr eines Fahrzeugs in diesen Mitgliedstaat wirken noch eine solche Einfuhr weniger interessant machen (vgl. EuGH, Urt. v. 20. September 2007 - C-297/05 -, juris Rn. 58 und 60).

  • EuGH, 06.10.2011 - C-443/10

    Bonnarde - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher

    Wenn die aus den Mitgliedstaaten eingeführten Vorführwagen, obwohl sie die in der nationalen französischen Regelung festgelegten Voraussetzungen für die Gewährung des Umweltbonus, d. h. die Voraussetzungen hinsichtlich des Alters und des Zustands des Fahrzeugs sowie seiner CO 2 -Emissionswerte, erfüllen, diesen Bonus dennoch nicht erlangen können, weil dieser spezifische Vermerk in ihrer Zulassungsbescheinigung fehlt, ist davon auszugehen, dass dieser Vermerk eine Voraussetzung für die Gewährung des Umweltbonus darstellt, die geeignet ist, bestimmte in Frankreich ansässige Betroffene davon abzuhalten, in diesen Mitgliedstaat Vorführwagen einzuführen, die zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassen wurden (vgl. entsprechend Urteile vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, C-297/05, Slg. 2007, I-7467, Randnr. 73, und vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, C-170/07, Slg. 2008, I-87, Randnr. 44).

    In beiden Fällen muss die nationale Bestimmung geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was dazu erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile Kommission/Niederlande, Randnr. 75, Kommission/Polen, Randnr. 46, und vom 9. Dezember 2010, Humanplasma, C-421/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 34).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2008 - C-110/05

    Kommission / Italien - Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2008 - C-261/07

    VTB-VAB - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung - Statthafter

  • EuGH, 11.12.2008 - C-524/07

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2018 - C-326/17

    RDW u.a. - Richtlinie 1999/37/EG - Zulassungsbescheinigungen, die für Fahrzeuge

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-205/07

    Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG über

  • EuGH, 06.09.2012 - C-150/11

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-265/06

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-626/21

    Generalanwältin Capeta: Wirtschaftsteilnehmer haben auf der Grundlage der den

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-302/12

    X - Steuerrecht - Kraftfahrzeug-Zulassungsteuer - Niederlassungsfreiheit -

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